Ist die Inflation im August 2026 vor allem eine Folge teurer Energie? Der ZDF-heute-journal-Beitrag vom 1. September beginnt bei einem Logistikunternehmen und verfolgt die Kostenkette vom Dieselpreis bis zur allgemeinen Teuerung. Die Grundrichtung stimmt: Die vorläufige Inflationsrate beträgt 2,9 Prozent und Energie ist der auffälligste Preistreiber. Einige Aussagen im Beitrag sind jedoch Prognosen oder zugespitzte Marktanalysen und dürfen nicht wie bereits entschiedene Fakten klingen.
2,9 Prozent sind vorläufig bestätigt
Nach der Schnellschätzung des Statistischen Bundesamts stiegen die Verbraucherpreise im August 2026 um 2,9 Prozent gegenüber August 2025 und um 0,2 Prozent gegenüber Juli. Die Kerninflation ohne Nahrungsmittel und Energie lag bei 2,4 Prozent. Dienstleistungen verteuerten sich um 2,8 Prozent, Waren um 3,0 Prozent und Nahrungsmittel nur um 0,1 Prozent.
Diese Werte sind vorläufig. Destatis veröffentlicht die endgültigen August-Ergebnisse am 10. September. Eine spätere Revision ist möglich, auch wenn Schnellschätzung und Endergebnis häufig nahe beieinanderliegen. Der Beitrag stellt die 2,9 Prozent überwiegend korrekt als vorläufige Zahl dar.
Energie ist der stärkste sichtbare Treiber
Die Energiepreise lagen 10,5 Prozent über dem Vorjahresmonat. Im Juli waren es 8,3 Prozent, im Juni 3,4 Prozent. Der erneute Anstieg erklärt einen wesentlichen Teil der höheren Gesamtinflation. Zugleich zeigt die Kernrate von 2,4 Prozent, dass Teuerungsdruck auch außerhalb von Energie und Lebensmitteln besteht. „Nur Energie“ wäre daher zu einfach, „Energie als klarer aktueller Treiber“ ist zutreffend.
Der Beitrag verbindet die Entwicklung mit der Blockade der Straße von Hormus, dem Konflikt im Persischen Golf und Angriffen auf Raffinerien. Das Bundeswirtschaftsministerium beschreibt die eingeschränkte Passage durch Hormus ebenfalls als wichtigen Auslöser höherer und volatiler Energiepreise. Dennoch berechnet der Verbraucherpreisindex keine einzelne geopolitische Ursache. Wechselkurse, Lagerbestände, Raffineriekapazitäten, Produktknappheit, Steuern und Wettbewerb wirken gleichzeitig.
Diesel teurer als Benzin – trotz niedrigerer Energiesteuer
Am 24. August kostete Diesel in Deutschland im Tagesdurchschnitt 2,29 Euro je Liter, Super E5 dagegen 2,25 Euro. Die Beobachtung des ZDF, Diesel sei zeitweise teurer als Benzin, ist damit belegt. Sie ist auch deshalb auffällig, weil Diesel regulär niedriger energiesteuerlich belastet wird.
Paragraf 2 des Energiesteuergesetzes nennt für schwefelarmes Benzin 654,50 Euro je 1.000 Liter und für entsprechenden Diesel 470,40 Euro. Der Endpreis entsteht jedoch nicht aus der Steuer allein. Unterschiedliche Großhandelspreise und eine angespannte Versorgung mit Destillaten können den Steuervorteil überlagern.
Der im Beitrag porträtierte Spediteur nennt eigene Vergleiche von 46,9 Prozent gegenüber 2025 und 18,1 Prozent in drei Monaten. Solche Betriebsdaten illustrieren die Belastung, sind aber keine amtliche bundesweite Preisreihe. Bundesweit belastbar ist die Stichtagsangabe von Destatis beziehungsweise der Markttransparenzstelle.
Knappheit auf dem Weltmarkt ist nicht gleich leere Tankstelle
Im Film heißt es, Diesel sei weltweit knapper und teurer, in Deutschland bestehe aber keine unmittelbare physische Mangellage. Diese Unterscheidung ist sinnvoll. Ein knapperer internationaler Markt kann Preise erhöhen, obwohl Tankstellen weiterhin beliefert werden. Deutschland produziert einen großen Teil seines Bedarfs selbst, importiert und exportiert zugleich Mineralölprodukte.
Die im Beitrag genannte Produktionsmenge von mehr als 13 Millionen Tonnen Diesel von Januar bis Mai und ein Plus von rund 800.000 Tonnen sollte nur mit genauer Tabellenreferenz übernommen werden. In den öffentlich auffindbaren Primärunterlagen ließ sich diese konkrete Kombination bis zum Redaktionsschluss nicht zweifelsfrei reproduzieren. Der Artikel kann deshalb die allgemein belegte Versorgungslage beschreiben, ohne eine ungesicherte Detailzahl als eigenen Befund auszugeben.
„Kein funktionierender Wettbewerb“ ist zu absolut
Ein Interviewpartner spricht von fünf großen, vertikal integrierten Unternehmen und davon, dass kein funktionierender Wettbewerb bestehe. Das Bundeskartellamt bestätigt ernsthafte strukturelle Probleme: hohe Importabhängigkeit, vertikale Integration, gegenseitige Abhängigkeiten, geringe regionale Ausweichmöglichkeiten und Risiken durch Preisnotierungen. Es fand Anhaltspunkte für eine erhebliche Wettbewerbsstörung.
Die Behörde erklärte aber nicht pauschal, jeglicher Wettbewerb sei aufgehoben. Außerdem stammt die bekannte Formel vom Oligopol der „großen Fünf“ aus einer älteren Untersuchung; Unternehmensstrukturen verändern sich. Präzise lautet das Urteil: Die These schwieriger und möglicherweise erheblich gestörter Wettbewerbsbedingungen ist gut belegt. Die absolute Aussage, es gebe gar keinen funktionierenden Wettbewerb, geht über den aktuellen behördlichen Befund hinaus.
Was die neue 12-Uhr-Regel tatsächlich macht
Seit 1. April 2026 dürfen Tankstellenpreise nach dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz nur einmal pro Kalendertag um 12 Uhr erhöht werden. Senkungen sind weiterhin jederzeit möglich. Der Beitrag beschreibt die Regel zutreffend als Transparenzinstrument. Sie garantiert jedoch keine niedrigeren Preise.
Das Gesetz selbst schreibt eine Evaluation nach einem Jahr vor. Belastbare Aussagen über die längerfristige Preiswirkung sind daher vor April 2027 verfrüht. Möglich sind bessere Vergleichbarkeit und weniger kurzfristige Sprünge; zugleich könnten Unternehmen ihre Preissetzung anpassen. Die Regel ist real, ihre Erfolgsbilanz noch offen.
EZB-Zinserhöhung: Erwartung statt Beschluss
Zum Schluss blickt das Video auf die Europäische Zentralbank. Die nächste geldpolitische Sitzung findet laut offiziellem EZB-Kalender am 9. und 10. September 2026 in Berlin auf Einladung der Bundesbank statt. Die Sitzung ist geplant; ungewöhnlich ist der Ort außerhalb Frankfurts.
Bundesbankpräsident Joachim Nagel verwies am 2. September darauf, dass die Märkte mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zinserhöhung erwarten. Das bleibt eine Markterwartung. Die EZB betont, Entscheidungen datenabhängig von Sitzung zu Sitzung zu treffen. Vor dem Beschluss darf deshalb nicht formuliert werden: „Die EZB erhöht die Zinsen.“ Richtig ist: Eine Erhöhung wird erwartet, ist aber noch nicht entschieden.
Konjunkturzeichen sind positiv, aber kein Freibrief
Der Beitrag nennt ein Wachstum des deutschen Bruttoinlandsprodukts um 0,3 Prozent im zweiten Quartal. Destatis bestätigt diesen Anstieg gegenüber dem Vorquartal. Exporte von Waren und Dienstleistungen nahmen preisbereinigt um 2,0 Prozent zu. Der ifo-Geschäftsklimaindex stieg im August auf 88,8 Punkte nach 86,7 im Juli. Diese Daten zeigen eine Erholung, nicht automatisch einen stabilen Aufschwung. Investitionen blieben schwach und die Lage im Transport- und Logistikbereich schwierig.
Fazit
Die Kernbotschaft des ZDF-Beitrags hält: Deutschlands Inflation lag im August vorläufig bei 2,9 Prozent, und Energie mit plus 10,5 Prozent war der deutlichste aktuelle Treiber. Diesel war am amtlichen Vergleichsstichtag teurer als Super E5, obwohl die Energiesteuer niedriger ist. Geopolitische Angebotsstörungen erklären viel, aber nicht jede Preisbewegung. Aussagen über vollständig fehlenden Wettbewerb und eine sichere EZB-Zinserhöhung sind zu stark. Die 12-Uhr-Regel gilt, ihre Wirkung muss erst nach ausreichend langer Laufzeit bewertet werden.
