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Altersvorsorgedepot ab 2027: Was wirklich beschlossen ist

ETF-Anlagen ohne Garantie, neue Zulagen und ein Standarddepot mit Kostendeckel: Der Faktencheck trennt Gesetz, Produktversprechen und Anlagerisiko.

Symbolisches Altersvorsorgedepot mit Fondsbausteinen, Zeitachse und ausgewogener Chancen-Risiken-Waage
Symbolbild zum Altersvorsorgedepot ab 2027. KI-GENERIERT.

Kurzfazit

Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen und kann ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Es erlaubt geförderte Fonds- und ETF-Anlagen ohne Kapitalgarantie. Das erhöht Renditechancen, verlagert aber Marktrisiken auf die Sparer. Für das besonders einfache Standarddepot gelten feste Vorgaben und maximal 1,0 Prozent Effektivkosten. Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt; ein Wechsel ist möglich, kann jedoch Kosten verursachen.

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Bewertet werden konkrete Aussagen nach aktueller Quellenlage. Automatische Transkripte können Fehler enthalten; wörtliche Zitate, Zahlen und zentrale Claims werden vor Veröffentlichung am Originalvideo geprüft.

Ab 2027 soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend anders funktionieren. Das Originalvideo von Finanzfluss beantwortet zahlreiche Zuschauerfragen zum neuen Altersvorsorgedepot. Viele Kernaussagen stimmen. Entscheidend ist aber, zwischen dem bereits verkündeten Gesetz, den späteren Angeboten einzelner Anbieter und unsicheren Annahmen über Rendite oder persönliche Eignung zu unterscheiden.

Das Wichtigste in Kürze

Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 26. Mai 2026 ausgefertigt und am 29. Mai verkündet. Der Dokumentationsdienst des Bundestages weist den Gesetzesabschluss und das Inkrafttreten zentraler Regeln zum 1. Januar 2027 aus. Anbieter dürfen dann neue Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte anbieten. Niemand erhält dadurch automatisch ein Depot; konkrete Konditionen hängen von den zertifizierten Produkten ab, die tatsächlich auf den Markt kommen.

1. Kommt das Altersvorsorgedepot wirklich 2027?

Urteil: richtig. Nach den aktuellen Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums können die neuen Produkte ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Die Formulierung ist wichtig: Der gesetzliche Rahmen startet dann, doch nicht jeder Anbieter muss am ersten Tag jedes denkbare Produkt bereithalten.

2. Kann das Depot ETFs enthalten?

Urteil: richtig. Das Depot verzichtet bewusst auf eine Beitragsgarantie und darf zulässige Fonds, darunter ETFs, enthalten. Kapitalerträge werden während der Ansparphase nicht laufend besteuert. Das ist keine Freistellung für immer: Leistungen in der Auszahlungsphase werden nach den dafür geltenden Regeln besteuert. Ein gewöhnliches Wertpapierdepot und ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag sind daher nicht dasselbe.

3. Ist eine hohe Rendite garantiert?

Urteil: falsch, wenn „garantiert“ gemeint ist. Der Verzicht auf Garantien schafft mehr Spielraum für Aktienanlagen und damit höhere langfristige Renditechancen. Gleichzeitig können Kurse fallen, und bei ungünstigem Verlauf kann das Vertragsvermögen zeitweise oder zum Auszahlungsbeginn unter den Einzahlungen liegen. Die Aussage, das Depot werde zwangsläufig besser als Riester oder ein Garantieprodukt abschneiden, wäre eine Prognose und kein Fakt. Sie hängt von Anlageauswahl, Kosten, Laufzeit und Marktverlauf ab.

4. Was ist das Standarddepot?

Urteil: im Video im Kern richtig beschrieben. Das Standarddepot ist eine besonders einfache Variante für Menschen, die nicht selbst fortlaufend Anlageentscheidungen treffen möchten. Der Anbieter legt zwei zulässige Investmentvermögen fest: eines mit vorsichtigerem Profil und eines mit höheren Risiken und Chancen. Vor der Auszahlungsphase wird standardmäßig schrittweise in die risikoärmere Variante umgeschichtet, sofern der Kunde keine abweichende Aufteilung wählt. Das ist ein Risikomanagement, aber keine Kapitalgarantie.

5. Gilt ein Kostendeckel von einem Prozent?

Urteil: richtig – für das Standarddepot. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses nennt maximal 1,0 Prozent Effektivkosten. Effektivkosten drücken aus, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite durch Kosten sinkt. Bei fünf Prozent Bruttorendite und einem Prozent Effektivkosten blieben beispielhaft vier Prozent Nettorendite. Der Deckel darf nicht pauschal auf jedes frei ausgestaltete Altersvorsorgedepot übertragen werden. Auch Transaktionsdetails und Produktinformationen sollten vor Abschluss geprüft werden.

6. Wie funktioniert die Förderung?

Urteil: beitragsabhängig und gedeckelt. Der Höchstbeitrag beträgt nach BMF-Angaben 6.840 Euro pro Jahr. Für die Zulagenförderung werden bis zu 1.800 Euro berücksichtigt. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Grundzulage je Euro, auf den Teil zwischen 361 und 1.800 Euro 25 Cent. Daraus ergibt sich maximal eine Grundzulage von 540 Euro. Zusätzlich kann ein Sonderausgabenabzug greifen; das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch. Eine pauschale Aussage, jeder bekomme 540 Euro, wäre deshalb falsch: Die volle Zulage setzt den entsprechenden Eigenbeitrag und Förderberechtigung voraus.

7. Wer wird neu förderberechtigt?

Urteil: der Kreis wird erweitert. Künftig können grundsätzlich auch Selbständige mit bestimmten gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften und abgegebener Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt sein. Ob eine einzelne Person alle Voraussetzungen erfüllt, ist eine Steuer- und Statusfrage. Das Video kann diese individuelle Prüfung nicht ersetzen.

8. Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Urteil: sie müssen nicht gekündigt werden. Vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Sparer können den bisherigen Vertrag und die bisherige Förderung fortführen, nur in die neue Fördersystematik wechseln oder Kapital in einen neuen Vertrag übertragen. Nach der BMF-FAQ muss die bisherige Förderung bei einem zulässigen Wechsel nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten entstehen. Eine Kündigung ohne Prüfung kann dagegen förderschädlich und wirtschaftlich nachteilig sein.

9. Ist das Depot für jeden sinnvoll?

Urteil: nicht pauschal entscheidbar. Menschen mit langer Laufzeit und hoher Schwankungstoleranz können von Kapitalmarktchancen profitieren. Wer kurz vor der Auszahlung steht, Verluste nicht aushält oder zwingend eine Untergrenze benötigt, kann ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Garantieniveau bevorzugen. Auch vorhandene gesetzliche, betriebliche und private Ansprüche, Steuersatz, Liquiditätsreserve und Schulden gehören in die Entscheidung.

10. Was ist bis zum Start noch offen?

Das Gesetz definiert den Rahmen, aber nicht den künftigen Wettbewerb. Noch unbekannt ist, welche Anbieter ab Januar 2027 welche Fondslisten, Serviceleistungen und tatsächlichen Preise anbieten. Ebenfalls nicht vorhersehbar ist die Marktrendite. Behauptungen über einen sicheren Sieger oder eine bestimmte spätere Auszahlung sind daher Prognosen. Belastbar vergleichbar werden Produkte erst anhand ihrer zertifizierten Produktinformationsblätter.

Wie belastbar sind Beispielrechnungen?

Rechenbeispiele mit einer festen Jahresrendite sind keine Vorhersage. Schon kleine Unterschiede bei Kosten, Renditereihenfolge und Laufzeit verändern das Endkapital deutlich. Besonders kurz vor der Auszahlung kann ein Kursrückgang stärker wirken als ein langfristiger Durchschnitt vermuten lässt. Seriöse Vergleiche sollten deshalb mehrere Szenarien zeigen: eine schwache, eine mittlere und eine günstige Marktentwicklung, jeweils nach sämtlichen Vertragskosten. Auch staatliche Zulagen dürfen nicht mit Marktrendite verwechselt werden; sie erhöhen den Vertragswert, beseitigen aber kein Kursrisiko.

Die steuerliche Förderung ist ebenfalls nicht für alle identisch. Zulage und möglicher zusätzlicher Sonderausgabenabzug hängen von Beitrag, Förderberechtigung und persönlicher Steuerlage ab. Der vom Finanzamt vorgenommene Vergleich kann zu einem zusätzlichen Vorteil führen, muss es aber nicht. Eine Beispielperson aus dem Video liefert daher keinen Beleg für den individuellen Nettovorteil eines anderen Haushalts. Belastbar ist nur die gesetzliche Systematik; konkrete Ergebnisse bleiben eine individuelle Berechnung.

Fazit

Finanzfluss erklärt die Grundidee überwiegend zutreffend: Das Altersvorsorgedepot kommt als geförderte, renditeorientierte Alternative ohne Garantie. Das Standarddepot erhält einfache Voreinstellungen und einen Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten. Förderung, Bestandsschutz und Wechselmöglichkeiten sind gesetzlich angelegt. Nicht belegt sind dagegen pauschale Renditeversprechen oder die Aussage, das Modell passe automatisch zu jedem. Der sachgerechte Schluss lautet: mehr Wahlfreiheit und Kapitalmarktchance – aber auch mehr Eigenverantwortung und echtes Verlustrisiko.

Geprüfte Aussagen

Bewertungen werden immer mit Text angezeigt und quellenbasiert begründet.

Geprüfte Aussage

Neue Altersvorsorgedepots können ab 1. Januar 2027 angeboten werden.

Richtig
Einordnung

Gesetzesstatus und BMF-FAQ bestätigen den Starttermin.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. SonstigeDeutscher Bundestag DIP
    Veröffentlicht 29.05.2026
  2. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte Aussage

Das Altersvorsorgedepot kann Fonds und ETFs ohne Kapitalgarantie enthalten.

Richtig
Einordnung

Die Reform lässt renditeorientierte Anlagen zu und verzichtet beim Depot auf Garantien.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. SonstigeDeutscher Bundestag DIP
    Veröffentlicht 29.05.2026
  2. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte Aussage

Für jedes Altersvorsorgedepot gilt ein Kostendeckel von 1,0 Prozent.

Nicht überprüfbar
Einordnung

Der genannte Deckel gilt ausdrücklich für das Standarddepot, nicht pauschal für jede Depotvariante.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte Aussage

Jeder Sparer erhält automatisch 540 Euro Grundzulage.

Falsch
Einordnung

Die Zulage ist beitragsabhängig und setzt Förderberechtigung sowie den nötigen Eigenbeitrag voraus.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte Aussage

Bestehende Riester-Verträge müssen gekündigt werden.

Falsch
Einordnung

Altverträge genießen Bestandsschutz; mehrere Wechseloptionen bestehen.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte Aussage

Ein Wechsel in einen neuen Vertrag ist ohne Rückzahlung bisheriger Förderung möglich.

Teilweise richtig
Einordnung

Die Förderung bleibt erhalten, aber Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten können anfallen.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte Aussage

Das Depot bringt sicher höhere Renditen als Garantieprodukte.

Nicht überprüfbar
Einordnung

Rendite hängt von Markt, Kosten, Auswahl und Laufzeit ab; Verluste sind möglich.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  2. SonstigeDeutscher Bundestag
    Veröffentlicht 25.03.2026

Transparenzhinweis

Dieser Faktencheck wurde redaktionell mit KI-Unterstützung vorbereitet. Die finale Prüfung, Bewertung und Veröffentlichung erfolgt redaktionell.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung können Fehler oder Auslassungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Maßgeblich bleiben das Originalvideo und die verlinkten Quellen.

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und sorgfältiger Quellenprüfung, jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit.

Gesamtfazit

Das Altersvorsorgedepot startet rechtlich 2027 und kann ETFs enthalten. Förderung und Standarddepot-Kostendeckel sind durch die <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html">amtlichen BMF-Informationen</a> belegt; eine höhere Rendite oder persönliche Eignung sind nicht garantiert.