Ab 2027 soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend anders funktionieren. Das Originalvideo von Finanzfluss beantwortet zahlreiche Zuschauerfragen zum neuen Altersvorsorgedepot. Viele Kernaussagen stimmen. Entscheidend ist aber, zwischen dem bereits verkündeten Gesetz, den späteren Angeboten einzelner Anbieter und unsicheren Annahmen über Rendite oder persönliche Eignung zu unterscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 26. Mai 2026 ausgefertigt und am 29. Mai verkündet. Der Dokumentationsdienst des Bundestages weist den Gesetzesabschluss und das Inkrafttreten zentraler Regeln zum 1. Januar 2027 aus. Anbieter dürfen dann neue Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte anbieten. Niemand erhält dadurch automatisch ein Depot; konkrete Konditionen hängen von den zertifizierten Produkten ab, die tatsächlich auf den Markt kommen.
1. Kommt das Altersvorsorgedepot wirklich 2027?
Urteil: richtig. Nach den aktuellen Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums können die neuen Produkte ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Die Formulierung ist wichtig: Der gesetzliche Rahmen startet dann, doch nicht jeder Anbieter muss am ersten Tag jedes denkbare Produkt bereithalten.
2. Kann das Depot ETFs enthalten?
Urteil: richtig. Das Depot verzichtet bewusst auf eine Beitragsgarantie und darf zulässige Fonds, darunter ETFs, enthalten. Kapitalerträge werden während der Ansparphase nicht laufend besteuert. Das ist keine Freistellung für immer: Leistungen in der Auszahlungsphase werden nach den dafür geltenden Regeln besteuert. Ein gewöhnliches Wertpapierdepot und ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag sind daher nicht dasselbe.
3. Ist eine hohe Rendite garantiert?
Urteil: falsch, wenn „garantiert“ gemeint ist. Der Verzicht auf Garantien schafft mehr Spielraum für Aktienanlagen und damit höhere langfristige Renditechancen. Gleichzeitig können Kurse fallen, und bei ungünstigem Verlauf kann das Vertragsvermögen zeitweise oder zum Auszahlungsbeginn unter den Einzahlungen liegen. Die Aussage, das Depot werde zwangsläufig besser als Riester oder ein Garantieprodukt abschneiden, wäre eine Prognose und kein Fakt. Sie hängt von Anlageauswahl, Kosten, Laufzeit und Marktverlauf ab.
4. Was ist das Standarddepot?
Urteil: im Video im Kern richtig beschrieben. Das Standarddepot ist eine besonders einfache Variante für Menschen, die nicht selbst fortlaufend Anlageentscheidungen treffen möchten. Der Anbieter legt zwei zulässige Investmentvermögen fest: eines mit vorsichtigerem Profil und eines mit höheren Risiken und Chancen. Vor der Auszahlungsphase wird standardmäßig schrittweise in die risikoärmere Variante umgeschichtet, sofern der Kunde keine abweichende Aufteilung wählt. Das ist ein Risikomanagement, aber keine Kapitalgarantie.
5. Gilt ein Kostendeckel von einem Prozent?
Urteil: richtig – für das Standarddepot. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses nennt maximal 1,0 Prozent Effektivkosten. Effektivkosten drücken aus, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite durch Kosten sinkt. Bei fünf Prozent Bruttorendite und einem Prozent Effektivkosten blieben beispielhaft vier Prozent Nettorendite. Der Deckel darf nicht pauschal auf jedes frei ausgestaltete Altersvorsorgedepot übertragen werden. Auch Transaktionsdetails und Produktinformationen sollten vor Abschluss geprüft werden.
6. Wie funktioniert die Förderung?
Urteil: beitragsabhängig und gedeckelt. Der Höchstbeitrag beträgt nach BMF-Angaben 6.840 Euro pro Jahr. Für die Zulagenförderung werden bis zu 1.800 Euro berücksichtigt. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Grundzulage je Euro, auf den Teil zwischen 361 und 1.800 Euro 25 Cent. Daraus ergibt sich maximal eine Grundzulage von 540 Euro. Zusätzlich kann ein Sonderausgabenabzug greifen; das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch. Eine pauschale Aussage, jeder bekomme 540 Euro, wäre deshalb falsch: Die volle Zulage setzt den entsprechenden Eigenbeitrag und Förderberechtigung voraus.
7. Wer wird neu förderberechtigt?
Urteil: der Kreis wird erweitert. Künftig können grundsätzlich auch Selbständige mit bestimmten gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften und abgegebener Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt sein. Ob eine einzelne Person alle Voraussetzungen erfüllt, ist eine Steuer- und Statusfrage. Das Video kann diese individuelle Prüfung nicht ersetzen.
8. Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Urteil: sie müssen nicht gekündigt werden. Vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Sparer können den bisherigen Vertrag und die bisherige Förderung fortführen, nur in die neue Fördersystematik wechseln oder Kapital in einen neuen Vertrag übertragen. Nach der BMF-FAQ muss die bisherige Förderung bei einem zulässigen Wechsel nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten entstehen. Eine Kündigung ohne Prüfung kann dagegen förderschädlich und wirtschaftlich nachteilig sein.
9. Ist das Depot für jeden sinnvoll?
Urteil: nicht pauschal entscheidbar. Menschen mit langer Laufzeit und hoher Schwankungstoleranz können von Kapitalmarktchancen profitieren. Wer kurz vor der Auszahlung steht, Verluste nicht aushält oder zwingend eine Untergrenze benötigt, kann ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Garantieniveau bevorzugen. Auch vorhandene gesetzliche, betriebliche und private Ansprüche, Steuersatz, Liquiditätsreserve und Schulden gehören in die Entscheidung.
10. Was ist bis zum Start noch offen?
Das Gesetz definiert den Rahmen, aber nicht den künftigen Wettbewerb. Noch unbekannt ist, welche Anbieter ab Januar 2027 welche Fondslisten, Serviceleistungen und tatsächlichen Preise anbieten. Ebenfalls nicht vorhersehbar ist die Marktrendite. Behauptungen über einen sicheren Sieger oder eine bestimmte spätere Auszahlung sind daher Prognosen. Belastbar vergleichbar werden Produkte erst anhand ihrer zertifizierten Produktinformationsblätter.
Wie belastbar sind Beispielrechnungen?
Rechenbeispiele mit einer festen Jahresrendite sind keine Vorhersage. Schon kleine Unterschiede bei Kosten, Renditereihenfolge und Laufzeit verändern das Endkapital deutlich. Besonders kurz vor der Auszahlung kann ein Kursrückgang stärker wirken als ein langfristiger Durchschnitt vermuten lässt. Seriöse Vergleiche sollten deshalb mehrere Szenarien zeigen: eine schwache, eine mittlere und eine günstige Marktentwicklung, jeweils nach sämtlichen Vertragskosten. Auch staatliche Zulagen dürfen nicht mit Marktrendite verwechselt werden; sie erhöhen den Vertragswert, beseitigen aber kein Kursrisiko.
Die steuerliche Förderung ist ebenfalls nicht für alle identisch. Zulage und möglicher zusätzlicher Sonderausgabenabzug hängen von Beitrag, Förderberechtigung und persönlicher Steuerlage ab. Der vom Finanzamt vorgenommene Vergleich kann zu einem zusätzlichen Vorteil führen, muss es aber nicht. Eine Beispielperson aus dem Video liefert daher keinen Beleg für den individuellen Nettovorteil eines anderen Haushalts. Belastbar ist nur die gesetzliche Systematik; konkrete Ergebnisse bleiben eine individuelle Berechnung.
Fazit
Finanzfluss erklärt die Grundidee überwiegend zutreffend: Das Altersvorsorgedepot kommt als geförderte, renditeorientierte Alternative ohne Garantie. Das Standarddepot erhält einfache Voreinstellungen und einen Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten. Förderung, Bestandsschutz und Wechselmöglichkeiten sind gesetzlich angelegt. Nicht belegt sind dagegen pauschale Renditeversprechen oder die Aussage, das Modell passe automatisch zu jedem. Der sachgerechte Schluss lautet: mehr Wahlfreiheit und Kapitalmarktchance – aber auch mehr Eigenverantwortung und echtes Verlustrisiko.
