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Wirtschaft & Finanzen

85,6 Milliarden Euro für Krankheit: Was die Zahl über Fehlzeiten wirklich sagt

Das Handelsblatt wirft Arbeitsministerin Bärbel Bas vor, das Problem zu ignorieren. Die Kostenschätzung stimmt – die politische Schlussfolgerung folgt daraus nicht automatisch.

85,6 Milliarden Euro für Krankheit: Was die Zahl über Fehlzeiten wirklich sagt

Kurzfazit

Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt die Arbeitgeberkosten der krankheitsbedingten Entgeltfortzahlung 2025 auf 85,6 Milliarden Euro. Darin stecken 72,5 Milliarden Euro fortgezahlte Bruttoentgelte und 13,1 Milliarden Euro Arbeitgeberbeiträge. Der nominale Anstieg hat sich seit 2010 mehr als verdoppelt, wird aber auch durch höhere Löhne und Beschäftigung getrieben. Eine Attestpflicht ab Tag eins ist bereits heute betrieblich möglich; ob eine allgemeine Pflicht Fehlzeiten senkt, ist offen.

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Das Handelsblatt Morning Briefing vom 31. August 2026 nennt 85,6 Milliarden Euro Kosten der Lohnfortzahlung und verbindet die Zahl mit scharfer Kritik an Arbeitsministerin Bärbel Bas. Der Zahlenkern ist belastbar. Die Formulierung, Bas „ignoriere“ das Problem, ist dagegen ein redaktionelles Werturteil.

Das Wichtigste in Kürze

Die 85,6 Milliarden Euro stammen aus einer aktuellen Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft. Es handelt sich um eine Schätzung der Arbeitgeberaufwendungen für 2025, nicht um einen unmittelbar gemessenen Schaden durch Missbrauch. Höhere Löhne, mehr Beschäftigte, Sozialbeiträge und der Krankenstand beeinflussen die Summe. Das IW selbst erklärt, ob eine strengere Attestpflicht den Krankenstand senke, bleibe offen.

1. Kostete die Entgeltfortzahlung 2025 rund 85,6 Milliarden Euro?

Urteil: als Schätzung richtig. Das IW veranschlagt 72,5 Milliarden Euro fortgezahlte Bruttoentgelte und 13,1 Milliarden Euro Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Zusammen ergibt das 85,6 Milliarden Euro. Die 72,5 Milliarden knüpfen an Angaben des BMAS-Sozialbudgets an; der Beitragsanteil wird hinzugerechnet.

2. Haben sich die Kosten binnen 15 Jahren mehr als verdoppelt?

Urteil: nominal richtig. „Nominal“ ist der entscheidende Zusatz. Löhne und Preise sind in dieser Zeit gestiegen, ebenso kann sich die Zahl der Beschäftigten verändert haben. Eine Verdopplung der Euro-Summe bedeutet daher nicht automatisch eine Verdopplung der Krankheitstage oder der realen wirtschaftlichen Belastung.

3. Beweist die Summe zunehmenden Missbrauch von Krankschreibungen?

Urteil: nein. Die Berechnung misst Aufwendungen, nicht Motivation oder medizinische Berechtigung einzelner Fehlzeiten. Mehr Atemwegsinfektionen, psychische Erkrankungen, Altersstruktur, Erfassung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Lohnentwicklung können Werte beeinflussen. Missbrauch müsste gesondert untersucht werden.

4. Gibt es ein Problem zunehmender Krankschreibungen?

Urteil: teilweise belegt, Ursache offen. Ein höherer gemeldeter Krankenstand kann real sein, aber verschiedene Zeitreihen und Erfassungsmethoden sind nicht ohne Weiteres vergleichbar. Das IW formuliert vorsichtig, die Entwicklung des Krankenstands habe zu den Kosten „beigetragen“. Daraus folgt keine einzelne Ursache.

5. Muss derzeit erst nach mehr als drei Tagen ein Attest vorliegen?

Urteil: gesetzlicher Regelfall mit wichtiger Ausnahme. Nach Paragraf 5 Entgeltfortzahlungsgesetz ist bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen spätestens am folgenden Arbeitstag ein ärztlicher Nachweis erforderlich. Arbeitgeber dürfen ihn aber schon früher, also auch ab dem ersten Tag, verlangen.

6. Wäre eine allgemeine Attestpflicht ab Tag eins rechtlich etwas völlig Neues?

Urteil: nein. Neu wäre die allgemeine gesetzliche Verpflichtung. Die Möglichkeit, im einzelnen Betrieb einen Nachweis ab Tag eins zu verlangen, besteht bereits. Deshalb darf eine Reform nicht so dargestellt werden, als hätten Arbeitgeber heute keinerlei Handhabe.

7. Senkt eine Pflicht ab Tag eins sicher den Krankenstand?

Urteil: nicht belegt. Selbst das IW hält offen, ob damit der Krankenstand sinkt, und verweist auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Eine Pflicht kann Fehlanreize reduzieren, aber auch Arztpraxen belasten und unnötige Kontakte bei leichten Infekten erzeugen. Die Netto-Wirkung muss empirisch geprüft werden.

8. Ignoriert Bärbel Bas das 85-Milliarden-Problem?

Urteil: Wertung. Das Video begründet den Vorwurf damit, dass Bas die geplante Attestpflicht infrage stellt, ohne im zitierten Interview eine eigene umfassende Lösung vorzustellen. Opposition gegen ein bestimmtes Instrument ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der Leugnung der Kosten. Für die Tatsachenbehauptung, sie ignoriere das Thema, wären ihr vollständiger Wortlaut und ihre sonstigen Maßnahmen zu berücksichtigen.

9. Ist die Ministerin allein für die Lösung verantwortlich?

Urteil: zu verkürzt. Arbeits-, Gesundheits- und Sozialpolitik, Tarifparteien, Arbeitgeber, Krankenkassen, Ärzteschaft und Arbeitsschutz wirken auf Fehlzeiten und Nachweise. Das Arbeitsministerium hat eine wichtige Rolle, kann Ursachen aber nicht allein steuern.

Vertiefung: Wie entsteht die Schätzung?

Das IW übernimmt 72,5 Milliarden Euro fortgezahlter Bruttoentgelte aus dem Sozialbudget und ergänzt geschätzte Arbeitgeberbeiträge von 13,1 Milliarden Euro. Die Summe ist eine volkswirtschaftliche Hochrechnung, keine Addition einzelner Firmenrechnungen. Sie enthält weder Produktionsausfälle noch Vertretungs-, Überstunden- oder Organisationskosten.

Sind 85,6 Milliarden ein Verlust des Bruttoinlandsprodukts?

Urteil: nein. Entgeltfortzahlung ist eine gesetzlich vorgesehene Zahlung an arbeitsunfähige Beschäftigte. Sie misst nicht direkt ausgefallene Produktion. Betriebe können Arbeit verschieben oder vertreten lassen; in anderen Fällen entstehen zusätzliche Ausfälle. Eine BIP-Schätzung müsste diese Gegenwirkungen modellieren. Die Zahl darf weder als Wirtschaftsschaden noch als vermeidbare Gesamtersparnis ausgegeben werden.

Wie ließe sich eine Reform fair testen?

Verglichen werden müssten ähnliche Betriebe mit und ohne frühe Attestpflicht. Relevant wären Krankheitstage, Rückfälle, Arztkontakte, Verwaltungsaufwand und Ansteckungen am Arbeitsplatz. Erst eine solche Evaluation könnte zeigen, ob weniger Fehlzeiten durch weniger ungerechtfertigte Abwesenheit entstehen oder ob Beschäftigte nur krank arbeiten.

Einordnung der Prüfgrenzen

Weder hohe Fehlzeiten noch hohe Entgeltfortzahlungskosten erlauben eine Diagnose über einzelne Beschäftigte. Arbeitsunfähigkeit ist eine medizinische und rechtliche Kategorie; statistische Kostenwerte sagen nichts über persönliche Schuld. Ebenso wenig folgt aus der Kritik an einer Attestpflicht, dass eine Ministerin Krankheitstage für unwichtig hält. Für diese Zuschreibung müsste das vollständige Interview und nicht nur der kommentierende Ausschnitt bewertet werden.

Fazit

Die 85,6 Milliarden Euro sind keine erfundene Alarmzahl, sondern eine nachvollziehbare IW-Schätzung. Ihre Interpretation im Video ist trotzdem zu einseitig. Die nominale Verdopplung sagt weniger aus als eine preis-, lohn- und beschäftigungsbereinigte Betrachtung. Vor allem beweist sie weder massenhaften Missbrauch noch die Wirksamkeit einer Attestpflicht ab Tag eins. Die sachliche Debatte beginnt dort, wo Kosten, Krankheitstage, Ursachen und Reformwirkungen getrennt werden.

Geprüfte Aussagen

Bewertungen werden immer mit Text angezeigt und quellenbasiert begründet.

Geprüfte Aussage

Die Entgeltfortzahlung kostete Arbeitgeber 2025 rund 85,6 Milliarden Euro.

Originalstelle geprüft
Nicht überprüfbar
Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. StudieInstitut der deutschen Wirtschaft
    Veröffentlicht 29.08.2026
  2. SonstigeBundesministerium für Arbeit und Soziales
    Veröffentlicht 30.11.-0001
Geprüfte Aussage

Die nominalen Kosten haben sich in 15 Jahren mehr als verdoppelt.

Originalstelle geprüft
Nicht überprüfbar
Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. StudieInstitut der deutschen Wirtschaft
    Veröffentlicht 29.08.2026
Geprüfte Aussage

Die Summe beweist zunehmenden Missbrauch.

Originalstelle geprüft
Falsch
Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. StudieInstitut der deutschen Wirtschaft
    Veröffentlicht 29.08.2026
Geprüfte Aussage

Der Krankenstand ist der einzige Kostentreiber.

Originalstelle geprüft
Falsch
Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. StudieInstitut der deutschen Wirtschaft
    Veröffentlicht 29.08.2026
Geprüfte Aussage

Arbeitgeber können schon heute ein Attest ab Tag eins verlangen.

Originalstelle geprüft
Richtig
Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. SonstigeBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 28.08.2026
Geprüfte Aussage

Eine allgemeine Attestpflicht ab Tag eins ist rechtlich völlig neu.

Originalstelle geprüft
Irreführend
Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. SonstigeBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 28.08.2026
Geprüfte Aussage

Eine Pflicht ab Tag eins senkt sicher den Krankenstand.

Originalstelle geprüft
Nicht überprüfbar
Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. StudieInstitut der deutschen Wirtschaft
    Veröffentlicht 29.08.2026
Geprüfte Aussage

Bärbel Bas ignoriert das Kostenproblem.

Originalstelle geprüft
Nicht überprüfbar
Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. SonstigeHandelsblatt
    Veröffentlicht 31.08.2026
Geprüfte Aussage

Das Arbeitsministerium kann das Problem allein lösen.

Originalstelle geprüft
Nicht überprüfbar
Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. SonstigeHandelsblatt
    Veröffentlicht 31.08.2026
  2. SonstigeBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 28.08.2026

Transparenzhinweis

Dieser Faktencheck wurde redaktionell mit KI-Unterstützung vorbereitet. Die finale Prüfung, Bewertung und Veröffentlichung erfolgt redaktionell.

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Gesamtfazit

Die Kostenschätzung ist belastbar, aber kein Beleg für Missbrauch oder für die Wirksamkeit einer allgemeinen Attestpflicht. Der Vorwurf gegen Bärbel Bas ist politische Kommentierung.