Das Handelsblatt Morning Briefing vom 31. August 2026 nennt 85,6 Milliarden Euro Kosten der Lohnfortzahlung und verbindet die Zahl mit scharfer Kritik an Arbeitsministerin Bärbel Bas. Der Zahlenkern ist belastbar. Die Formulierung, Bas „ignoriere“ das Problem, ist dagegen ein redaktionelles Werturteil.
Das Wichtigste in Kürze
Die 85,6 Milliarden Euro stammen aus einer aktuellen Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft. Es handelt sich um eine Schätzung der Arbeitgeberaufwendungen für 2025, nicht um einen unmittelbar gemessenen Schaden durch Missbrauch. Höhere Löhne, mehr Beschäftigte, Sozialbeiträge und der Krankenstand beeinflussen die Summe. Das IW selbst erklärt, ob eine strengere Attestpflicht den Krankenstand senke, bleibe offen.
1. Kostete die Entgeltfortzahlung 2025 rund 85,6 Milliarden Euro?
Urteil: als Schätzung richtig. Das IW veranschlagt 72,5 Milliarden Euro fortgezahlte Bruttoentgelte und 13,1 Milliarden Euro Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Zusammen ergibt das 85,6 Milliarden Euro. Die 72,5 Milliarden knüpfen an Angaben des BMAS-Sozialbudgets an; der Beitragsanteil wird hinzugerechnet.
2. Haben sich die Kosten binnen 15 Jahren mehr als verdoppelt?
Urteil: nominal richtig. „Nominal“ ist der entscheidende Zusatz. Löhne und Preise sind in dieser Zeit gestiegen, ebenso kann sich die Zahl der Beschäftigten verändert haben. Eine Verdopplung der Euro-Summe bedeutet daher nicht automatisch eine Verdopplung der Krankheitstage oder der realen wirtschaftlichen Belastung.
3. Beweist die Summe zunehmenden Missbrauch von Krankschreibungen?
Urteil: nein. Die Berechnung misst Aufwendungen, nicht Motivation oder medizinische Berechtigung einzelner Fehlzeiten. Mehr Atemwegsinfektionen, psychische Erkrankungen, Altersstruktur, Erfassung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Lohnentwicklung können Werte beeinflussen. Missbrauch müsste gesondert untersucht werden.
4. Gibt es ein Problem zunehmender Krankschreibungen?
Urteil: teilweise belegt, Ursache offen. Ein höherer gemeldeter Krankenstand kann real sein, aber verschiedene Zeitreihen und Erfassungsmethoden sind nicht ohne Weiteres vergleichbar. Das IW formuliert vorsichtig, die Entwicklung des Krankenstands habe zu den Kosten „beigetragen“. Daraus folgt keine einzelne Ursache.
5. Muss derzeit erst nach mehr als drei Tagen ein Attest vorliegen?
Urteil: gesetzlicher Regelfall mit wichtiger Ausnahme. Nach Paragraf 5 Entgeltfortzahlungsgesetz ist bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen spätestens am folgenden Arbeitstag ein ärztlicher Nachweis erforderlich. Arbeitgeber dürfen ihn aber schon früher, also auch ab dem ersten Tag, verlangen.
6. Wäre eine allgemeine Attestpflicht ab Tag eins rechtlich etwas völlig Neues?
Urteil: nein. Neu wäre die allgemeine gesetzliche Verpflichtung. Die Möglichkeit, im einzelnen Betrieb einen Nachweis ab Tag eins zu verlangen, besteht bereits. Deshalb darf eine Reform nicht so dargestellt werden, als hätten Arbeitgeber heute keinerlei Handhabe.
7. Senkt eine Pflicht ab Tag eins sicher den Krankenstand?
Urteil: nicht belegt. Selbst das IW hält offen, ob damit der Krankenstand sinkt, und verweist auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Eine Pflicht kann Fehlanreize reduzieren, aber auch Arztpraxen belasten und unnötige Kontakte bei leichten Infekten erzeugen. Die Netto-Wirkung muss empirisch geprüft werden.
8. Ignoriert Bärbel Bas das 85-Milliarden-Problem?
Urteil: Wertung. Das Video begründet den Vorwurf damit, dass Bas die geplante Attestpflicht infrage stellt, ohne im zitierten Interview eine eigene umfassende Lösung vorzustellen. Opposition gegen ein bestimmtes Instrument ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der Leugnung der Kosten. Für die Tatsachenbehauptung, sie ignoriere das Thema, wären ihr vollständiger Wortlaut und ihre sonstigen Maßnahmen zu berücksichtigen.
9. Ist die Ministerin allein für die Lösung verantwortlich?
Urteil: zu verkürzt. Arbeits-, Gesundheits- und Sozialpolitik, Tarifparteien, Arbeitgeber, Krankenkassen, Ärzteschaft und Arbeitsschutz wirken auf Fehlzeiten und Nachweise. Das Arbeitsministerium hat eine wichtige Rolle, kann Ursachen aber nicht allein steuern.
Vertiefung: Wie entsteht die Schätzung?
Das IW übernimmt 72,5 Milliarden Euro fortgezahlter Bruttoentgelte aus dem Sozialbudget und ergänzt geschätzte Arbeitgeberbeiträge von 13,1 Milliarden Euro. Die Summe ist eine volkswirtschaftliche Hochrechnung, keine Addition einzelner Firmenrechnungen. Sie enthält weder Produktionsausfälle noch Vertretungs-, Überstunden- oder Organisationskosten.
Sind 85,6 Milliarden ein Verlust des Bruttoinlandsprodukts?
Urteil: nein. Entgeltfortzahlung ist eine gesetzlich vorgesehene Zahlung an arbeitsunfähige Beschäftigte. Sie misst nicht direkt ausgefallene Produktion. Betriebe können Arbeit verschieben oder vertreten lassen; in anderen Fällen entstehen zusätzliche Ausfälle. Eine BIP-Schätzung müsste diese Gegenwirkungen modellieren. Die Zahl darf weder als Wirtschaftsschaden noch als vermeidbare Gesamtersparnis ausgegeben werden.
Wie ließe sich eine Reform fair testen?
Verglichen werden müssten ähnliche Betriebe mit und ohne frühe Attestpflicht. Relevant wären Krankheitstage, Rückfälle, Arztkontakte, Verwaltungsaufwand und Ansteckungen am Arbeitsplatz. Erst eine solche Evaluation könnte zeigen, ob weniger Fehlzeiten durch weniger ungerechtfertigte Abwesenheit entstehen oder ob Beschäftigte nur krank arbeiten.
Einordnung der Prüfgrenzen
Weder hohe Fehlzeiten noch hohe Entgeltfortzahlungskosten erlauben eine Diagnose über einzelne Beschäftigte. Arbeitsunfähigkeit ist eine medizinische und rechtliche Kategorie; statistische Kostenwerte sagen nichts über persönliche Schuld. Ebenso wenig folgt aus der Kritik an einer Attestpflicht, dass eine Ministerin Krankheitstage für unwichtig hält. Für diese Zuschreibung müsste das vollständige Interview und nicht nur der kommentierende Ausschnitt bewertet werden.
Fazit
Die 85,6 Milliarden Euro sind keine erfundene Alarmzahl, sondern eine nachvollziehbare IW-Schätzung. Ihre Interpretation im Video ist trotzdem zu einseitig. Die nominale Verdopplung sagt weniger aus als eine preis-, lohn- und beschäftigungsbereinigte Betrachtung. Vor allem beweist sie weder massenhaften Missbrauch noch die Wirksamkeit einer Attestpflicht ab Tag eins. Die sachliche Debatte beginnt dort, wo Kosten, Krankheitstage, Ursachen und Reformwirkungen getrennt werden.
