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Gesundheit

Faktencheck: Drohen 25 Prozent weniger Therapieplätze?

Die Budgetierung ab 2027 ist beschlossen. Doch 25 Prozent weniger Behandlungsplätze sind eine Verbandsprognose – kein im Gesetz festgelegter Wert.

KI-generierte redaktionelle Symbolmontage zu Psychotherapie und GKV-Budget mit Therapieraum, Kalender, Akten und einer begrenzenden Budgetlinie; sichtbar gekennzeichnet mit „KI-GENERIERT“.
KI-generierte redaktionelle Symbolmontage – kein authentisches Foto eines konkreten Ereignisses. Die Kennzeichnung „KI-GENERIERT“ ist im Motiv sichtbar.

Kurzfazit

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt den überwiegenden Teil der psychotherapeutischen Vergütung ab 2027 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurück. Der Systemwechsel ist real, ein bundesweit starrer Deckel von 18 Sitzungen pro Woche steht aber nicht im Gesetz. Die häufig genannte Gefahr von bis zu 25 Prozent weniger Therapieplätzen ist eine Modellrechnung aus der Psychotherapeutenschaft und derzeit nicht als tatsächliche Folge belegt. Richtig sind die vorübergehend gestoppte Honorarkürzung um 4,5 Prozent sowie aktuelle Größenordnungen zu Produktionsausfällen. Bei Prävalenz- und Nutzenzahlen braucht es methodischen und zeitlichen Kontext.

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Kurzfazit: Das Gespräch beschreibt einen echten gesundheitspolitischen Einschnitt. Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 den parlamentarischen Weg für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgeschlossen. Ab 2027 wird der überwiegende Teil der bislang extrabudgetär vergüteten psychotherapeutischen Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, kurz MGV, zurückgeführt. Das kann die Finanzierung von Praxen und die Zahl vollständig vergüteter Behandlungen beeinflussen. Nicht belegt ist dagegen, dass dadurch zwangsläufig bundesweit 25 Prozent der Therapieplätze verschwinden oder jede Praxis auf genau 18 Sitzungen pro Woche begrenzt wird. Diese Zahlen stammen aus Prognosen und Modellannahmen von Berufsverbänden; die konkrete Honorarverteilung wird erst noch ausgestaltet.

Das Video wurde am 10. Juli aufgezeichnet und am 29. Juli veröffentlicht. Der ausdrücklich genannte Redaktionsschluss lag am Aufnahmetag um 15 Uhr. Dieser Faktencheck berücksichtigt deshalb auch den bis 7. August bekannten Stand. Wertungen wie „kaputtgespart“, „Todesstoß“, „Rationierung“ oder „Kürzungsgesetz“ sind politische beziehungsweise berufsständische Bewertungen. Prüfen lassen sich der Gesetzesinhalt, die genannten Prozentsätze, Kosten- und Prävalenzdaten sowie die zugrunde liegenden Studien.

Was hat der Gesetzgeber tatsächlich beschlossen?

Die zentrale Tatsachengrundlage stimmt. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt den Bundestagsbeschluss und den anschließenden Durchgang im Bundesrat am 10. Juli. Für die Psychotherapie bedeutet die Reform, dass der überwiegende Teil der bisher außerhalb der MGV vollständig vergüteten Leistungen ab 2027 wieder in dieses regionale Gesamtbudget einbezogen wird.

Das ist mehr als eine sprachliche Umbenennung. In einem Gesamtbudget kann die Vergütung einzelner Leistungen begrenzt oder abgestaffelt werden, wenn der vereinbarte Finanzrahmen ausgeschöpft ist. Die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses sieht zugleich Schutzmechanismen vor: Das psychotherapeutische Volumen soll nicht in andere Fachbereiche verschoben werden. Für genehmigungspflichtige Therapien, die am 31. Dezember 2026 noch laufen, dürfen 2027 keine Honorarbegrenzungen oder -minderungen angewandt werden.

Kein Gesetzesdeckel von exakt 18 Sitzungen pro Woche

Christina Jochim erklärt, Teilzulassungen leisteten derzeit im Durchschnitt ungefähr 25 Sitzungen pro Woche und könnten auf ein früheres Niveau von 18 Sitzungen zurückfallen. Diese Aussage beschreibt ein mögliches Ergebnis regionaler Honorarverteilung – nicht den Wortlaut des Gesetzes. Weder die 18 Sitzungen noch ein bundesweit identischer Wochenwert stehen in der verabschiedeten Regelung.

Der Bewertungsausschuss muss bis zum 15. Februar 2027 Vorgaben für die Rückführung und für gesonderte Vergütungsregeln beschließen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen setzen diese Vorgaben in ihren Honorarverteilungsmaßstäben um. Deshalb ist die Warnung vor Kapazitätsgrenzen nachvollziehbar, die konkrete Größenordnung aber offen. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer realen Strukturänderung und einer bereits feststehenden Versorgungskürzung.

„Bis zu 25 Prozent weniger Therapieplätze“ ist eine Prognose

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung warnte bereits im Mai vor einem möglichen Rückgang des ambulanten Angebots um bis zu 25 Prozent. Im Video wird diese Größenordnung mit der Annahme verknüpft, dass Praxen mit Teilzulassung statt rund 25 nur noch etwa 18 Sitzungen pro Woche vollständig vergütet bekämen. Rechnerisch entspricht das einer deutlichen Reduktion. Als bundesweite Wirkung ist sie derzeit jedoch nicht empirisch belegt.

Die endgültige Ausgestaltung, regionale Ausgangslagen, Praxisreaktionen und angekündigte Nachbesserungen können das Ergebnis verändern. Der Bundestag forderte die Bundesregierung unter anderem zu Regeln für dringliche Fälle, Kinder und Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte sowie die Kontinuität begonnener Behandlungen auf. Bis zum 7. August lagen diese weiteren Regeln noch nicht als beschlossenes Folgegesetz vor. Die faire Einordnung lautet daher: ernst zu nehmendes Versorgungsrisiko, aber keine gesicherte 25-Prozent-Folge.

Die Honorarkürzung um 4,5 Prozent wurde vorläufig gestoppt

Auch diese Passage ist im Kern korrekt und im Video selbst bereits zeitnah aktualisiert. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte die Vergütung fast aller psychotherapeutischen Leistungen ab 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt. Am 9. Juli setzte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den Beschluss im Eilverfahren aus. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bezeichnete dies als vorläufigen Erfolg; das Hauptsacheverfahren war damit nicht entschieden.

Die Kürzung war also real beschlossen, gilt nach dem Eilbeschluss zunächst aber nicht. Sie darf deshalb weder als dauerhaft wirksam noch als endgültig aufgehoben dargestellt werden. Vom späteren Systemwechsel in die MGV ist dieses Gerichtsverfahren rechtlich zu trennen.

41 Prozent oder 28 Prozent: zwei verschiedene Messgrößen

Anne Will nennt „fast 41 Prozent“ diagnostizierte Erwachsene und ordnet die Zahl dem Jahr 2024 zu. Das Robert Koch-Institut weist tatsächlich 40,4 Prozent aus – allerdings für das Datenjahr 2023. Der Seitenstand vom November 2024 dürfte die Jahresverwechslung begünstigt haben. Zudem handelt es sich um administrative Prävalenz: gezählt werden dokumentierte ambulante Diagnosen bei gesetzlich versicherten Erwachsenen, die Versorgung in Anspruch nahmen.

Jochims Vergleichswert von knapp 28 Prozent beruht auf einer anderen Methode. In der bevölkerungsbezogenen DEGS1-MH-Erhebung wurden psychische Störungen durch standardisierte diagnostische Interviews erfasst; die 12-Monats-Prävalenz lag bei 27,7 Prozent. Diese Erhebung stammt jedoch aus den Jahren 2009 bis 2012 und ist kein aktueller 2026-Wert. Beide Zahlen können deshalb nebeneinander bestehen, messen aber nicht dasselbe und beziehen sich auf unterschiedliche Zeiträume.

22 Milliarden Euro Produktionsausfall: Größenordnung stimmt

Jochim spricht von 22 Milliarden Euro Produktionsausfallkosten durch psychische Erkrankungen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schätzt für 2024 bei psychischen und Verhaltensstörungen 147,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage, 22,5 Milliarden Euro Produktionsausfallkosten und 38 Milliarden Euro Ausfall an Bruttowertschöpfung. Die genannte Größenordnung ist damit belegt.

Wichtig ist der Begriff: Die 22,5 Milliarden sind eine modellierte gesamtwirtschaftliche Produktionsausfallschätzung, keine Rechnung des Gesundheitssystems und auch nicht die gesamte gesellschaftliche Kostenlast psychischer Erkrankungen.

14 Fehltage und 1.800 Euro weniger Kosten: Studie richtig wiedergegeben

Die im Video zitierte Studie von Universität Hildesheim, Charité und InGef untersuchte anonymisierte Abrechnungsdaten von jeweils 14.530 gematchten Patientinnen und Patienten mit kurzer ambulanter Verhaltenstherapie oder psychodynamischer Therapie. In beiden Gruppen sanken die Fehltage vom Jahr vor bis zum Jahr nach der Therapie um ungefähr 14 Tage beziehungsweise 40 Prozent. Die direkten Gesundheitskosten gingen um rund 1.800 Euro zurück. Die Zahlen sind im Studienabstract korrekt angegeben.

Die Studie ist eine Beobachtungs- und Vorher-nachher-Analyse ohne unbehandelte Kontrollgruppe. Sie zeigt eine deutliche zeitliche Entwicklung bei behandelten Personen, beweist aber nicht allein, dass die Therapie jede Kosten- und Fehltagereduktion verursacht hat. Die Autorinnen und Autoren formulieren entsprechend vorsichtig, die Ergebnisse deuteten auf einen ähnlichen positiven Effekt beider Therapieformen hin.

Zwei bis vier Euro Nutzen pro Euro: plausible Spanne, keine Garantie

Die Bundespsychotherapeutenkammer verwendet aktuell die Aussage, jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro erzeuge einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen von zwei bis vier Euro. Die Größenordnung geht unter anderem auf ältere Kosten-Nutzen-Auswertungen der Techniker Krankenkasse und weitere Modellierungen zurück. In einem TK-Projekt wurde eine Relation von 3,26 angegeben.

Solche Return-on-Investment-Werte hängen vom betrachteten Zeitraum, den einbezogenen Erkrankungen, der Kostenperspektive und den Modellannahmen ab. Die Aussage ist als zusammenfassende Spanne plausibel, aber kein universeller, für jede Behandlung garantierter Rückfluss. Auch fließt ein Teil des Nutzens nicht unmittelbar an die Krankenkassen zurück, sondern etwa über weniger Krankheitstage oder Erwerbsminderungsrenten an andere Teile der Gesellschaft.

Wartezeiten sind real – aber nicht mit einer einzigen Zahl beschrieben

Das Gespräch beginnt mit der Erfahrung monatelanger Suche nach einem Therapieplatz. Lange Wartezeiten sind gut dokumentiert, doch Erhebungen messen unterschiedliche Stationen. Eine Bundesratsunterlage nennt für bayerische Abrechnungsdaten aus 2019 bis 2021 im Median 97 Tage beziehungsweise 13,9 Wochen vom Erstkontakt bis zum Therapiebeginn. Berufsständische Erhebungen kommen bei anderen Definitionen auf rund 20 Wochen. Region, Erkrankung, Dringlichkeit, Therapieform und Messmethode machen große Unterschiede. „Monatelang“ ist als allgemeine Beschreibung vertretbar; ein aktueller bundesweiter Durchschnitt von über einem Jahr wäre daraus nicht ableitbar.

Die politische Kernfrage bleibt damit offen: Ob der ab 2027 geltende Finanzierungswechsel die Versorgung tatsächlich verschlechtert und in welchem Ausmaß, lässt sich erst anhand der endgültigen Honorarregeln, der regionalen Umsetzung und belastbarer Versorgungsdaten beurteilen. Der Faktencheck bestätigt das Risiko, nicht aber die dramatischste Prognose als bereits feststehende Tatsache.

Geprüfte Aussagen

Bewertungen werden immer mit Text angezeigt und quellenbasiert begründet.

Geprüfte AussageZeitstempel: 00:18:08–00:19:18

Bundestag und Bundesrat hätten das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 passieren lassen.

Richtig
Originalauszug
Wir nehmen am 10. Juli nachmittags auf. Das ist der Tag, an dem der Bundestag das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen hat. [...] Ebenfalls heute hat auch der Bundesrat [...] nicht genügend Stimmen zusammenbekommen, um dieses Gesetz mindestens in den Vermittlungsausschuss zu schicken.
Einordnung

Der Bundestag beschloss das Gesetz am 10. Juli 2026. Der Bundesrat rief am selben Tag den Vermittlungsausschuss nicht an; das Bundesgesundheitsministerium meldete anschließend, dass das Gesetz den Bundesrat passiert habe. Das Gespräch gibt den damaligen parlamentarischen Stand korrekt wieder.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. BehördeBundesministerium für Gesundheit
    Veröffentlicht 10.07.2026Abgerufen 07.08.2026
  2. SonstigeDeutscher Bundestag
    Veröffentlicht 08.07.2026Abgerufen 04.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:25:41–00:26:33

Das Gesetz führe zu einer Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen und könne die vollständig vergütete Behandlungsmenge begrenzen.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Das heute verabschiedete Gesetz deckelt quasi das Budget. [...] In Zukunft wird dem Budget ein Deckel draufgesetzt, und das bedeutet letztendlich eine Rationierung von Psychotherapie. Es bedeutet zum Teil voraussichtlich auch, dass man weniger Patientinnen behandeln kann.
Einordnung

Der überwiegende Teil psychotherapeutischer Leistungen wird ab 2027 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt. Diese ist ein begrenzter regionaler Finanzrahmen und kann zu abgestaffelter oder begrenzter Vergütung führen. Wie stark die Behandlungsmenge tatsächlich sinkt, steht jedoch nicht im Gesetz und hängt von noch ausstehenden Vorgaben und regionaler Umsetzung ab.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. BehördeBundesministerium für Gesundheit
    Veröffentlicht 10.07.2026Abgerufen 07.08.2026
  2. SonstigeDeutscher Bundestag
    Veröffentlicht 08.07.2026Abgerufen 04.08.2026
  3. SonstigeBundespsychotherapeutenkammer
    Veröffentlicht 22.06.2026Abgerufen 07.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:31:59–00:32:20

Berufsverbände rechnen infolge der Budgetierung mit einem Rückgang der verfügbaren Therapieplätze um bis zu 25 Prozent.

Unbelegt
Originalauszug
Die Berufsverbände rechnen mit einem Rückgang der verfügbaren Therapieplätze um bis zu 25 Prozent. [...] Jeder vierte davon könnte ab Januar wegfallen.
Einordnung

18 Sitzungen und ein bundesweiter Verlust von 25 Prozent sind keine gesetzlichen Festwerte. Die Größenordnung ist eine Prognose aus der Psychotherapeutenschaft, die mögliche Zeitkapazitätsgrenzen modelliert. Ob und in welchem Umfang sie eintritt, hängt unter anderem vom Bewertungsausschuss, den regionalen Honorarverteilungsmaßstäben, Praxisreaktionen und möglichen Nachbesserungen ab.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. SonstigeDeutscher Bundestag
    Veröffentlicht 08.07.2026Abgerufen 04.08.2026
  2. SonstigeDeutsche PsychotherapeutenVereinigung
    Veröffentlicht 21.05.2026Abgerufen 07.08.2026
  3. SonstigeBundespsychotherapeutenkammer
    Veröffentlicht 22.06.2026Abgerufen 07.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:33:31–00:35:04

Die psychotherapeutische Vergütung sei um 4,5 Prozent abgesenkt worden; ein Eilbeschluss habe die Kürzung am 9. Juli 2026 vorläufig gestoppt.

Richtig
Originalauszug
Im März wurden die Honorare um 4,5 Prozent gekürzt. [...] Und gerade gestern im Eilverfahren hat eben auch das Landessozialgericht entschieden, dass diese Kürzung erstmal gestoppt sein muss. [...] Jetzt kommt es erstmal zum Hauptklageverfahren.
Einordnung

Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss eine Absenkung um 4,5 Prozent ab 1. April 2026. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte den Beschluss am 9. Juli im Eilverfahren aus. Der gerichtliche Hauptsachestreit blieb offen, was im Gespräch ausdrücklich gesagt wird.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. BehördeKassenärztliche Bundesvereinigung
    Veröffentlicht 09.07.2026Abgerufen 07.08.2026
  2. PrimärquelleBewertungsausschuss Ärzte
    Veröffentlicht 11.03.2026Abgerufen 07.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:10:01–00:11:53

Fast 41 Prozent der Erwachsenen hätten 2024 eine Diagnose einer psychischen Störung erhalten; eine epidemiologische 12-Monats-Prävalenz liege bei knapp 28 Prozent.

Kontext fehlt
Originalauszug
Laut Robert Koch-Institut hatten im Jahr 2024 [...] fast 41 Prozent der Erwachsenen in Deutschland die Diagnose einer psychischen Störung. [...] Die epidemiologische Prävalenz [...] das sind ungefähr knapp 28 Prozent.
Einordnung

Die Größenordnungen sind belegbar, aber Zeitbezug und Methode unterscheiden sich. Das RKI nennt 40,4 Prozent dokumentierte ambulante Diagnosen für 2023; der Seitenstand ist November 2024. Die 27,7 Prozent stammen aus einer bevölkerungsbezogenen Interviewerhebung aus 2009 bis 2012. Beide Werte messen unterschiedliche Populationen und sind keine aktuellen, direkt vergleichbaren 2026-Zahlen.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. StatistikRobert Koch-Institut
    Veröffentlicht 20.11.2024Abgerufen 07.08.2026
  2. StudieRobert Koch-Institut
    Veröffentlicht 01.06.2014Abgerufen 07.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:28:25–00:29:19

Psychische Erkrankungen verursachten rund 22 Milliarden Euro Produktionsausfallkosten.

Richtig
Originalauszug
Es verursacht auch wirtschaftlich gesehen 22 Milliarden Produktionsausfallkosten.
Einordnung

Die BAuA schätzt für psychische und Verhaltensstörungen im Jahr 2024 22,5 Milliarden Euro Produktionsausfallkosten. Zusätzlich nennt sie 38 Milliarden Euro Ausfall an Bruttowertschöpfung. Die Aussage trifft die Größenordnung, sollte aber als Modellschätzung für 2024 bezeichnet werden.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. StatistikBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    Veröffentlicht 01.01.2026Abgerufen 07.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:59:49–01:00:35

Nach ambulanter Verhaltenstherapie oder psychodynamischer Therapie seien die Arbeitsunfähigkeitstage um rund 14 Tage beziehungsweise 40 Prozent und direkte Gesundheitskosten um etwa 1.800 Euro gesunken.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Die Arbeitsunfähigkeitstage nach einer Verhaltenstherapie oder einer tiefenpsychologischen Psychotherapie [sanken] um rund 14 Tage pro Jahr beziehungsweise etwa 40 Prozent. [...] Um etwa 1.800 Euro haben die dann zusammengerechnet.
Einordnung

Die Studie berichtet in beiden gematchten Therapiegruppen ungefähr 14 weniger Fehltage pro Jahr, rund 40 Prozent Rückgang und etwa 1.800 Euro geringere direkte Gesundheitskosten vom Jahr vor bis zum Jahr nach der Therapie. Als Beobachtungs- und Vorher-nachher-Studie ohne unbehandelte Kontrollgruppe belegt sie jedoch nicht allein eine vollständige kausale Wirkung der Therapie.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. StudiePsychological Medicine / PubMed
    Veröffentlicht 27.10.2023Abgerufen 07.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 01:00:35–01:01:22

Jeder in Psychotherapie investierte Euro bringe gesamtgesellschaftlich zwei bis vier Euro zurück.

Kontext fehlt
Originalauszug
Jeder Euro, den ich in Psychotherapie investiere, kriege ich zwei- bis vierfach wieder zurück.
Einordnung

Die Spanne von zwei bis vier Euro wird von der Bundespsychotherapeutenkammer auf Basis von Kosten-Nutzen-Analysen und älteren TK-Auswertungen verwendet; eine Untersuchung nannte 3,26. Der Wert hängt aber von Perspektive, Zeitraum, Erkrankung und Modellannahmen ab. Er ist eine plausible zusammenfassende Spanne, kein garantierter Rückfluss für jede einzelne Behandlung.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. SonstigeBundespsychotherapeutenkammer
    Veröffentlicht 27.03.2026Abgerufen 07.08.2026
  2. StudieBundespsychotherapeutenkammer
    Veröffentlicht 09.06.2011Abgerufen 07.08.2026

Transparenzhinweis

Dieser Faktencheck wurde redaktionell mit KI-Unterstützung vorbereitet. Die finale Prüfung, Bewertung und Veröffentlichung erfolgt redaktionell.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung können Fehler oder Auslassungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Maßgeblich bleiben das Originalvideo und die verlinkten Quellen. Der Artikel dient der sachlichen Einordnung und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und sorgfältiger Quellenprüfung, jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit.

Gesamtfazit

Die Psychotherapie wird ab 2027 tatsächlich anders finanziert: Der überwiegende Teil der bisher extrabudgetären Leistungen wandert in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Das schafft ein reales Risiko für Mengenbegrenzungen und unvollständige Vergütung. Das Gesetz legt jedoch weder einen bundesweiten Deckel von 18 Sitzungen pro Woche noch 25 Prozent weniger Therapieplätze fest. Diese Größenordnungen sind Prognosen der Psychotherapeutenschaft, deren tatsächlicher Eintritt von noch ausstehenden Vorgaben, regionalen Honorarregeln und Praxisreaktionen abhängt. Belegt sind dagegen die vorläufig gestoppte 4,5-Prozent-Kürzung, Produktionsausfälle von rund 22,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 sowie die korrekt wiedergegebenen Studienwerte zu Fehltagen und direkten Gesundheitskosten. Prävalenz- und Return-on-Investment-Zahlen sind nur mit Methode, Datenjahr und Modellannahmen aussagekräftig.