Ein teureres E-Mountainbike kann im Gelände mehr Kontrolle und Komfort bieten. Eine allgemeine Mindestpreisliste lässt sich aus dem WDR-Vergleich aber nicht ableiten. Drei Räder für etwa 640, 2.600 und 4.500 Euro werden auf derselben Strecke ausprobiert. Das zeigt anschaulich Unterschiede dieser Ausstattungspakete. Es ersetzt keinen repräsentativen Marktvergleich, keine Bremsprüfung unter standardisierten Bedingungen und keinen Reichweitentest.
Geprüft wurde die vollständige, 44 Minuten lange Folge „Ausgerechnet – Mountainbike“, die laut Sender am 16. September 2026 erstmals im Fernsehen und am 27. September auf YouTube erschien. Prüfstand ist der 27. September 2026. Im Mittelpunkt stehen die kaufentscheidenden Aussagen zu Preis, Einsatzzweck, Motor, Akku und Marktdaten. Persönlicher Fahrspaß ist dabei ein Erfahrungsurteil, keine messbare Produkteigenschaft.
Die Verkaufszahlen stimmen in der Größenordnung
Der Film nennt knapp 800.000 verkaufte Mountainbikes im Jahr 2025, davon ungefähr 50.000 ohne Motor. Die Marktdaten der Fahrradwirtschaft 2025, Folien 20 und 21, weisen 793.500 Mountainbikes aus: 741.000 mit und 52.500 ohne elektrische Unterstützung. Rund 93 Prozent waren damit motorisiert. Die später verwendete Faustzahl „14 von 15“ trifft diese Größenordnung.
E-Mountainbikes waren mit 38 Prozent auch die größte E-Bike-Modellgruppe. Daraus folgt allerdings kein durchgehendes Absatzwachstum: Ihr Anteil lag im Vorjahr bei 40 Prozent. Außerdem misst eine Verkaufskategorie nicht, wie viele Käufer tatsächlich anspruchsvolle Trails fahren. Der Beitrag macht selbst darauf aufmerksam, dass alltagstaugliche SUV-Bikes die Kategorie mitprägen können.
Drei Probefahrten begründen keine allgemeine Preisgrenze
Daniel Aßmann und Profifahrerin Lia Schrievers schildern beim billigsten Rad deutlich schlechtere Federung, Bremsgefühl und Bergauffahrt. Beim 4.500-Euro-Rad empfinden sie besonders die Hinterradfederung als Vorteil. Auf leichteren Passagen bemerkt der Moderator beim mittleren Modell zunächst wenig Unterschied zum teuersten. Genau diese Einschränkung gehört zum Ergebnis des Praxisteils.
Preis und Bauart ändern sich gleichzeitig: Zwei Räder sind Hardtails mit ungefedertem Hinterbau, das teuerste ist vollgefedert. Auch Motor, Bremsen und Schaltung unterscheiden sich. Der Versuch isoliert daher weder den Preis noch ein einzelnes Bauteil. Der Moderator benennt zudem einen Lerneffekt: Mit dem billigsten Rad kennt er die Strecke schon besser. Eine einzige geglückte Auffahrt beweist ebenso wenig allgemeine Geländetauglichkeit wie ein unsicheres Gefühl eine formell festgestellte technische Unsicherheit.
Vollfederung ist ein Vorteil – keine Pflicht für jedes Gelände
Die Empfehlung des Redakteurs für ein Fully bei sportlichem Geländeeinsatz ist nachvollziehbar, aber keine universelle Zulassungsvoraussetzung. Schon die Canyon-Betriebsanleitung zur bestimmungsgemäßen Nutzung ordnet auch Hardtails einer Kategorie für raueres und unbefestigtes Terrain zu. Entscheidend sind das konkrete Modell, seine freigegebene Nutzung und das Können der fahrenden Person.
Umgekehrt erlaubt Vollfederung nicht automatisch jeden Sprung oder dauernden Bikeparkbetrieb. Die Anleitung unterscheidet ausdrücklich mehrere Einsatzklassen. Auch das im Film gezeigte Techniktraining ist deshalb relevant: Ein stärkerer Motor ersetzt weder Gleichgewicht noch passende Körperposition. Für die Frage „Welches Rad brauche ich?“ ist der vorgesehene Weg aussagekräftiger als die bloße Bezeichnung Mountainbike.
Halbe Akkukapazität bedeutet nicht bei jedem Rad halbe Reichweite
Bei Minute 42:45 wird die kleinere Akkukapazität unmittelbar in eine halbierte Reichweite übersetzt. Als grobe Rechnung gilt das nur bei sonst gleichem Energieverbrauch pro Kilometer. Im Vergleich verschiedener Räder fehlen dafür kontrollierte Bedingungen. Der Hersteller Bosch nennt zahlreiche Reichweitenfaktoren, darunter Temperatur, Gesamtgewicht, Schaltverhalten sowie häufiges Anfahren und Bremsen.
Eine Wattstundenangabe beschreibt den Energievorrat; sie ist keine Kilometerzusage. Wer denselben Anstieg mit stärkerer Unterstützung fährt oder häufiger beschleunigt, verändert den Verbrauch. Im Beitrag wird kein vollständiger vergleichender Entladungsversuch dokumentiert. Die pauschale Halbierung bleibt deshalb eine vereinfachende Annahme, keine gemessene Eigenschaft der drei Testräder.
1.500 Watt Spitzenleistung sind nicht 1.500 Watt Nenndauerleistung
Die im Film erwähnte kurzfristige Leistung ist als Herstellerangabe belegbar: Avinox nennt für den M2S bis zu 1.500 Watt, abhängig von Betriebsmodus und Akku. Gleichzeitig führt das Datenblatt 250 Watt Nennleistung auf. Die Spitzenangabe darf daher weder als dauernd verfügbare Leistung noch als unabhängiges Messergebnis verstanden werden.
Für die rechtliche Abgrenzung eines gewöhnlichen Pedelecs ist nach § 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz unter anderem die Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt maßgeblich. Die Unterstützung muss sich mit steigender Geschwindigkeit verringern und spätestens bei 25 km/h sowie beim Ende des Tretens aussetzen; für die Anfahr- oder Schiebehilfe gibt es die gesetzliche Ausnahme bis 6 km/h. Der Spitzenwert allein entscheidet damit nicht über die rechtliche Einordnung eines konkreten Rades. Ob besonders kräftige Antriebe auf schmalen Wegen wünschenswert sind, bleibt eine separate Sicherheits- und Regelungsdebatte.
Leasingzahlen belegen keine pauschale Preistreiberei
Die genannten 720.000 neu geleasten Diensträder und durchschnittlich 3.700 Euro für geleaste E-Bikes im Jahr 2025 stehen in der Studie von Deloitte und Zukunft Fahrrad. Der zweite Wert betrifft den Radpreis, nicht die persönliche Gesamtbelastung eines Leasingvertrags. Die Neuverträge gingen gegenüber 2024 um etwa fünf Prozent zurück; 2025 war also kein Jahr mit ständig steigenden Abschlüssen.
Dass im Leasing teurere Räder gewählt werden, beweist für sich genommen nicht, dass Leasing identische Räder verteuert. Dafür müsste man Änderungen der Ausstattung und Käufergruppen von echten Preisänderungen trennen. Die zustimmende Antwort im Film auf die Frage nach einer preistreibenden Wirkung ist eine Brancheneinschätzung, kein dort vorgeführter Kausalnachweis.
Nutzung, Herstellung und „hundertmal besser“ benötigen Maßstäbe
Die Aussage des Verbandsvertreters, ein E-Bike werde viermal so viel genutzt wie ein unmotorisiertes Rad, bleibt im Film ohne benannte Erhebung und ohne klare Einheit: Fahrten, Kilometer oder Zeit? In den herangezogenen Unterlagen ließ sich dieser genaue, allgemeine Faktor nicht nachvollziehen. Er wird hier deshalb als nicht ausreichend belegt bewertet, nicht als widerlegt.
Auch die Zahlenaussagen bei den Herstellerbesuchen – etwa interne Prüfaufschläge, Kostenanteile und Margen – sind Auskünfte der Unternehmen. Der Film kennzeichnet Teile davon selbst so; unabhängige Kostenrechnungen legt er nicht vor. Die Nicolai-Aussage bei Minute 36:39, das eigene Rad sei hundertmal so gut, erläutert einen anderen Einsatzbereich. Ohne definierte Qualitätskennzahl ist das eine werbliche Zuspitzung, keine nachprüfbare Vervielfachung von Sicherheit oder Haltbarkeit.
Für die Stadt zählt auch die vorgeschriebene Ausstattung
Die abschließende Einschätzung, das günstige Rad genüge für Schulweg und Einkauf, ist auf die besprochene Nutzung bezogen. Eine Probefahrt bescheinigt noch keine vollständige Straßenausstattung. Im öffentlichen Verkehr gelten etwa die Anforderungen an Beleuchtung und Reflektoren sowie an eine Glocke. Aus dem Preisetikett ist deren Erfüllung nicht abzulesen.
Fazit: Der WDR zeigt plausible Unterschiede dreier konkreter Räder und begründet seine wichtigste Empfehlung: erst den Einsatzzweck klären. Markt- und Leasingzahlen sind weitgehend nachvollziehbar. Verallgemeinerungen über Reichweite, Nutzung und einen festen Zusammenhang zwischen Preis und Qualität gehen dagegen weiter als die vorgelegten Belege. Ein pauschaler Mindestbetrag für ein gutes E-Mountainbike lässt sich daraus nicht seriös bestimmen.
