Ein fast neuer Wagen steht wochenlang, ein Leasingauto sieben Monate: Der SWR zeigt ein reales Versorgungsproblem, aber keine Statistik für alle Reparaturen. Die Reportage „Auto kaputt, kein Ersatzteil“ verbindet zwei berichtete Fälle mit Branchenstimmen, Teilepreisen und Verbraucherrechten. Die allgemeine Verteuerung ist gut belegt. Ob jede einzelne Lieferverzögerung vermeidbar war und welche Ansprüche den Betroffenen genau zustehen, lässt sich aus dem Film allein nicht entscheiden.
Evidico hat den vollständigen 8:35 Minuten langen Beitrag von ARD Marktcheck/SWR geprüft, der am 15. September 2026 im SWR-Fernsehen lief und am 25. September auf YouTube veröffentlicht wurde. Prüfstand: 26. September 2026. Die persönlichen Erlebnisse und die Stellungnahmen im Film sind dokumentiert; Werkstattakten, Lieferprotokolle und Verträge liegen uns nicht vor. Die rechtliche Einordnung beschreibt allgemeine Regeln und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Zwei Fälle zeigen die Folgen, aber nicht ihre Häufigkeit
Urteil: Plausibel berichtet, extern nicht abschließend prüfbar. Im ersten Fall soll bei einem neu gekauften VW ID.7 ein defektes Absperrventil das Kühlsystem betroffen haben. Laut Halter durfte der Wagen wegen möglicher Risiken für die Hochvoltbatterie nicht weiterfahren; auf das Teil habe er Wochen gewartet (00:23–01:19). Das ist eine Aussage über genau diesen Fall, kein Beleg dafür, dass alle ID.7 betroffen sind oder dass bereits eine konkrete Brandgefahr eingetreten war. Eine eigene technische Diagnose liegt Evidico nicht vor.
Im zweiten Fall schildert die SWR-Reportage einen Rangierschaden an einem geleasten Peugeot, beschädigte Lenkung, Liefer- und spätere Codierungsprobleme. Die Reparatur habe sieben Monate gedauert; monatlich seien mehr als 250 Euro Leasingrate weitergelaufen, insgesamt knapp 1.800 Euro (01:24–02:50). Siebenmal 250 Euro sind 1.750 Euro; die im Film genannten Beträge sind also rechnerisch plausibel. Den Vertrag, die Rechnungen und die genaue Verteilung der sieben Monate zwischen fehlendem Teil und Codierung haben wir nicht gesehen. Die Fälle belegen Betroffenheit, aber keine durchschnittliche Wartezeit.
Warum Ersatzteile fehlen können
Urteil: Plausibel, aber die konkrete Ursache bleibt offen. Der Film nennt kleinere Lager, internationale Lieferketten und bedarfsorientierte Produktion (04:02–04:16). Auf Nachfrage des ADAC verweisen die Herstellerverbände VDA und VDIK ebenfalls auf globale Lieferketten sowie bewusst geringe Lagerbestände. Der ADAC berichtet aus seiner eigenen Rechtsberatung über junge Autos, die wegen fehlender Ansaugbrücken, Kabelbäume, Scheinwerfer oder Hochvoltbatterien lange stehen. Das stützt, dass die zwei SWR-Fälle keine völlig isolierten Ausnahmen sind.
Eine repräsentative Zahl betroffener Fahrzeuge oder eine durchschnittliche Lieferdauer liefert weder die Reportage noch die zitierte ADAC-Fallauswahl. Die Kritik eines Karosserieverbandsvertreters, Teile gingen zuerst an neue Autos am Band (04:29–04:55), ist eine Branchenbeobachtung und ein möglicher Interessenkonflikt, aber ohne herstellerbezogene Produktions- und Lieferdaten kein Beleg für systematische Benachteiligung jeder Reparatur. Beim Peugeot-Fall kamen außerdem Codierungsprobleme hinzu. Eine einzelne Ursache erklärt ihn nicht vollständig.
Sind Originalteile wirklich doppelt so teuer geworden?
Urteil: Im Kern richtig, die Größenordnung gilt nicht für jedes Teil. Der SWR spricht von Originalersatzteilen, die zwischen 2015 und 2025 „teilweise mehr als“ doppelt so teuer geworden seien (05:06–05:17). Die Auswertung des Versichererverbands GDV nennt für die untersuchten Teile im Durchschnitt einen Anstieg von mehr als 80 Prozent; Kofferraumklappen und hintere Seitenwände seien etwa doppelt so teuer wie 2015. Von August 2024 bis August 2025 stieg der Mittelwert nochmals um knapp sechs Prozent. Das trägt die Aussage einer starken Verteuerung, aber nicht die Lesart, jedes Ersatzteil habe sich mehr als verdoppelt.
Der GDV untersucht Preise von 20 häufig ausgetauschten Teilen für 38 ausgewählte Fahrzeugmodelle in der Schadenkalkulations-Datenbank Audatex. Das ist eine definierte Stichprobe, kein Preisindex für sämtliche Ersatzteile und Reparaturen. Der vom Branchenvertreter genannte Range-Rover-Scheinwerfer für 7.200 Euro und die Aussage, nach fünf Jahren müssten beide Leuchten getauscht werden (05:19–05:35), konnten wir anhand einer aktuellen herstellerseitigen Teile- und Reparaturvorgabe nicht unabhängig bestätigen. Die Rechnung 2 × 7.200 = 14.400 Euro folgt aus seiner Preisnennung, beweist aber weder einen allgemeinen Marktpreis noch eine allgemeine Pflicht zum Paarwechsel.
Was „Green Parts“ tatsächlich leisten können
Urteil: Als Option richtig, kein Ersatz für jede fehlende Komponente. Gebrauchsfähige Originalteile aus demontierten Unfallfahrzeugen können Wartezeit, Kosten und Materialverbrauch senken. Allianz beschreibt für Deutschland die Vermittlung geeigneter Teile seit 2024 und mehr als 1.400 Partnerwerkstätten, die solche Reparaturen anbieten. Laut eigenen Sicherheitsregeln sind dabei zum Beispiel Lenksysteme und Felgen ausgeschlossen. Das ist besonders relevant, weil einer der SWR-Fälle eine beschädigte Lenkung betrifft: Gerade dort wäre ein beliebiges Gebrauchtteil keine einfache Lösung.
Auch der GDV betont technische Gleichwertigkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit im Einzelfall. Ein gebrauchtes Teil kann schneller verfügbar sein, wenn ein passendes Unfallfahrzeug existiert; bei jungen Modellen und seltenen Baugruppen kann das Angebot knapp sein. Der Film weist hier selbst auf Grenzen hin (05:40–06:25). „Green Parts“ sind deshalb keine garantierte Abkürzung und nicht pauschal billiger. Freigabe, Dokumentation, Garantiebedingungen und bei Leasingfahrzeugen der Vertrag müssen zur Reparatur passen.
Gibt es eine gesetzliche Ersatzteilgarantie für Autos?
Urteil: Die Lücke ist real; bestehende Käuferrechte bleiben bestehen. Die Reportage beschreibt eine freiwillige Zusage der Hersteller zur Ersatzteilversorgung und kritisiert, dass daraus nicht automatisch ein individueller Anspruch gegen den Hersteller entsteht (06:42–07:44). Der ADAC dokumentiert die Erklärung der Herstellerverbände, nach der Lagerhaltung und Beschaffung zwar zum Produktversprechen gehören, die Verfügbarkeit aber nicht garantiert werden könne. Der ADAC fordert gerade deshalb eine gesetzliche Verfügbarkeit wichtiger Autoteile für 12 bis 15 Jahre. Diese Zahl ist eine Forderung, keine bereits geltende Herstellerpflicht.
Das neue „Recht auf Reparatur“ seit Ende Juli 2026 ändert daran für Autos nicht pauschal etwas: Die ADAC-Einordnung zu den neuen Regeln erklärt, dass Autohersteller dadurch keine allgemeine Reparaturpflicht nach Ablauf der Sachmängelhaftung erhalten. Sie stärkt unter bestimmten Voraussetzungen Käuferrechte nach einer erfolgreichen Reparatur und Informationspflichten des Verkäufers. Freiwillige Herstellerzusage, Herstellergarantie, gesetzliche Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer und ein selbst erteilter Werkstattauftrag sind unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Sie dürfen nicht zu einem einzigen Anspruch vermischt werden.
Neuwagen mit Mangel: Der Verkäufer ist die zentrale Adresse
Urteil: Minderung oder Rücktritt sind möglich, aber nicht automatisch. Beim berichteten VW prüft der Anwalt des Käufers solche Ansprüche gegen den Verkäufer (08:13–08:27). Der § 439 BGB gibt Käufern bei einem Sachmangel grundsätzlich ein Recht auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatzlieferung nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ob das Ventilproblem im konkreten Fall einen Sachmangel darstellt, welche Zusagen bestanden und welche Abhilfe schon angeboten wurde, erfordert die Vertrags- und Fallprüfung.
Dauert eine Nacherfüllung unangemessen lange oder scheitert sie, können weitere Rechte wie Minderung oder bei erheblichem Mangel Rücktritt in Betracht kommen; die Voraussetzungen hängen unter anderem von Fristen und den Umständen ab. Das BGB nennt diese Rechte in § 437. Der ADAC rät Autokäufern, zuerst den Verkäufer zu informieren und ihn nachweisbar zur Abhilfe aufzufordern. Eine selbst gewählte andere Werkstatt ohne Abstimmung kann die spätere Abwicklung erschweren. Eine pauschale Zahl von Tagen, nach der jeder Kauf rückabgewickelt werden müsste, gibt es nicht.
Leasingrate und Unfallreparatur: ein anderer Fall
Urteil: Weiterzahlung kann rechtlich richtig sein; der Einzelfall ist nicht entschieden. Die Familie im SWR-Film zahlte nach einem selbst verursachten Rangierschaden während der Standzeit weiter (02:05–02:49). Bereits bei einem Sachmangel am Leasingauto rät der ADAC, Leasingraten nicht eigenmächtig zu kürzen oder einzubehalten. Bei einem Unfallschaden sind die Vertrags- und Versicherungsbedingungen noch einmal gesondert zu prüfen. Dass das Fahrzeug nicht nutzbar ist, allein setzt den Leasingvertrag nicht automatisch aus.
Ob im SWR-Fall Versicherung, Leasinggeber, Hersteller oder eine andere Stelle Kosten schuldet, können wir ohne Schadenakte und Vertrag nicht beurteilen. Die im Film berichtete Ablehnung einer kostenlosen Ersatzmobilität ist eine Fallbeschreibung, keine allgemeine Regel für jeden Versicherungsvertrag. Für Betroffene ist es sinnvoll, Unfall und Reparaturverlauf schriftlich zu dokumentieren, die Leasinggesellschaft und Versicherung einzubeziehen und bei längerer Verzögerung die vertraglichen Ansprüche prüfen zu lassen.
Wann haftet eine Werkstatt für Verzögerungen?
Urteil: Fehlende Teile begründen nicht automatisch Werkstatthaftung. Der SWR-Experte sagt, die Werkstatt könne für die Lieferverzögerung regelmäßig nichts (07:55–08:11). Das entspricht der ADAC-Erläuterung zur Reparaturdauer: Für Schadenersatz wegen Terminüberschreitung kommt es auf einen verbindlichen Termin, die vereinbarten Reparaturbedingungen und ein Verschulden an. Eine nachweislich nicht lieferbare Komponente kann eine von der Werkstatt nicht zu vertretende Verzögerung sein.
Umgekehrt ist „Werkstatt haftet nie“ zu weitgehend. Der ADAC erläutert auch Pflichten bei einem schriftlich vereinbarten verbindlichen Fertigstellungstermin sowie mögliche Ansprüche, wenn eine Werkstatt nach Mahnung und Fristsetzung nicht in angemessener Zeit leistet. Entscheidend ist, welche Arbeiten beauftragt wurden, welcher Termin zugesagt war, ob die Werkstatt rechtzeitig bestellt und informiert hat und worauf die Verzögerung wirklich beruht. Für die im Film genannten Personen fehlen uns diese Unterlagen.
Fazit: Die Kosten- und Versorgungslücke ist belegt, Ansprüche sind fallabhängig
Die SWR-Reportage stellt zwei nachvollziehbare Härtefälle vor. Unabhängige Daten des GDV bestätigen stark gestiegene Teilepreise; der ADAC berichtet wiederholt über fehlende Teile auch bei jüngeren Fahrzeugen. Daraus folgt eine ernsthafte Verbraucherfrage, aber noch keine landesweite Quote betroffener Fahrzeuge und kein Nachweis, dass Hersteller in jedem Fall absichtlich Neuwagen vor Reparaturen bevorzugen.
Für Leserinnen und Leser sind zwei Unterscheidungen praktisch wichtig: Ein Neuwagenmangel führt zunächst zu Ansprüchen gegen den Verkäufer; ein Leasingauto nach selbst verursachtem Unfall ist rechtlich anders gelagert. Eine fehlende Herstellerlieferung löst nicht von selbst Schadenersatz gegen die Werkstatt aus. Wer betroffen ist, sollte die zugesagten Termine, Diagnose, Teilnummer und den gesamten Schriftverkehr sichern, den Vertragspartner früh schriftlich informieren und die konkrete Rechtslage prüfen lassen.
