Wenn alle 15 getesteten Kosmetikprodukte durchfallen, ist dann jede Billigware von Temu, Shein und ähnlichen Plattformen gefährlich? Die SRF-Sendung „Kassensturz“ vom 2. September 2026 dokumentiert alarmierende Laborbefunde, hohen Preisdruck auf Händler und Lücken bei grenzüberschreitender Kontrolle. Der Kernbefund ist belastbar: Die untersuchten Produkte waren nicht konform. Für die richtige Einordnung ist jedoch entscheidend, wie sie ausgewählt wurden. Es handelte sich ausdrücklich um eine gezielte Risikostichprobe, nicht um eine zufällige Auswahl des gesamten Angebots.
Das Wichtigste in Kürze
Das Labor untersuchte 15 Artikel aus vier Kategorien: vier Kinderschminkprodukte, vier Henna-Produkte, drei Gel-Nagel-Produkte und vier Haarprodukte. Nach der detaillierten SRF-Testdokumentation erfüllte kein Produkt alle maßgeblichen Anforderungen. In 14 Fällen wurden Stoffe gefunden, die in der jeweiligen Anwendung nicht zugelassen waren. Bei mehr als der Hälfte lagen Stoffkonzentrationen über zulässigen Höchstwerten, und 12 Produkte wiesen Mängel bei Kennzeichnung oder Inhaltsdeklaration auf.
Das ist ein ernstes Sicherheits- und Vollzugssignal. Es ist aber keine statistische Aussage, wonach 100 Prozent aller Waren auf den Plattformen mangelhaft seien. SRF suchte bewusst Kategorien und Produkte aus, bei denen Probleme plausibel erschienen. Eine repräsentative Fehlerquote würde eine zufällige, ausreichend große und transparent geschichtete Stichprobe aus dem gesamten Sortiment benötigen.
Was wurde im Labor tatsächlich gefunden?
Die Sendung nennt unter anderem problematische beziehungsweise nicht zugelassene Substanzen in Kinderschminke, Henna, Gel-Nagel-Produkten und Haarpflege. Bei einem Henna-Produkt soll Benzylalkohol bis zu zehnmal über dem herangezogenen Höchstwert gelegen haben. Andere Funde betrafen Stoffe, deren Verwendung in Kosmetik beschränkt oder nicht zugelassen ist. Zusätzlich fehlten bei vielen Produkten korrekte Angaben zu Inhalt, Hersteller oder Anwendung.
„Nicht konform“ ist dabei nicht in jedem Fall gleichbedeutend mit derselben akuten Gesundheitsgefahr. Ein fehlender Pflichttext, ein nicht zugelassener Inhaltsstoff und eine massive Grenzwertüberschreitung sind unterschiedliche Arten von Verstößen. Der Test bündelt sie im Gesamturteil, dokumentiert aber die Einzelbefunde. Für Verbraucher ist gerade diese Differenz wichtig: Deklarationsmängel erschweren eine informierte Nutzung; chemische Überschreitungen können darüber hinaus ein unmittelbares Risiko begründen.
Warum ist die Stichprobe nicht repräsentativ?
SRF erklärt, dass gezielt Produkte ausgewählt wurden, bei denen Fachleute oder äußere Merkmale einen Verdacht nahelegten. Dieses Vorgehen ist für Verbraucherschutztests sinnvoll: Mit begrenztem Budget lassen sich mögliche Gefahren aufspüren. Für die Schätzung eines Marktanteils ist es ungeeignet. Wer aus 15 bewusst verdächtigen Produkten auf Millionen anderer Artikel schließt, begeht einen Auswahlfehler.
Der korrekte Satz lautet daher: Alle 15 ausgewählten Produkte fielen im konkreten Test durch. Nicht korrekt wäre: Jedes Kosmetikprodukt von Temu oder Shein fällt durch. Ebenso wenig lässt sich aus dem Test ableiten, dass ein bestimmter Prozentsatz aller Elektronik-, Textil-, Spielzeug- oder Haushaltswaren unsicher ist. Diese Kategorien benötigen eigene Prüfprogramme.
Wie groß ist Temu in der Schweiz?
Temu startete im April 2023 auf dem Schweizer Markt. Nach einer von Swissinfo wiedergegebenen Schätzung des Branchenberaters Carpathia erreichte die Plattform 2025 ungefähr eine Milliarde Franken Umsatz und Platz vier unter den Schweizer Onlineshops. Das zeigt die wirtschaftliche Größenordnung, ist aber kein von Temu testierter Geschäftsbericht. Im Artikel muss das Wort „Schätzung“ stehen.
Die starke Nachfrage erklärt, warum selbst eine nicht repräsentative Probe relevant ist. Eine geringe Mängelquote könnte bei sehr hohen Stückzahlen viele einzelne Verbraucher betreffen. Umgekehrt belegt hohe Reichweite keine hohe Mängelquote. Marktgröße und Produktsicherheit sind getrennte Fragen.
Was zeigen die Händlerberichte zum Preisdruck?
Ein in der Sendung begleiteter Schweizer Händler berichtet, der Verkaufspreis eines Artikels sei von 24 auf unter 14 Franken gedrückt worden, um Sichtbarkeit zu erhalten. Außerdem dokumentiert der Beitrag eine Gebühr beziehungsweise Sanktion von fünf Franken bei verspäteter Abwicklung. Diese Unterlagen stützen den konkreten Einzelfall und illustrieren die Macht der Plattform über Auffindbarkeit und Konditionen.
Sie beweisen nicht, dass jeder Händler denselben Vertrag, dieselbe Preisvorgabe oder dieselbe Sanktion erhält. Noch weniger beweisen sie, dass niedrige Preise unmittelbar chemische Regelverstöße verursachen. Kostendruck kann Qualitätskontrolle, Materialwahl und Rückverfolgbarkeit beeinträchtigen. Eine kausale Verbindung müsste aber entlang der konkreten Lieferkette nachgewiesen werden.
Wer ist bei Plattformkäufen verantwortlich?
Die Sendung formuliert zugespitzt, Temu lehne jede Haftung ab. Das ist so pauschal nicht haltbar. In den für die Schweiz ausgewiesenen Temu-Nutzungsbedingungen wird der Kaufvertrag häufig einem professionellen Drittanbieter zugeordnet. Zugleich wird festgehalten, dass zwingendes Verbraucherrecht Vorrang hat und bestimmte Haftungstatbestände nicht ausgeschlossen werden. Das bedeutet nicht, dass eine Durchsetzung einfach ist. Es bedeutet aber, dass „keinerlei Haftung“ die Rechtslage verkürzt.
Praktisch können Sitz des Händlers, Produktkennzeichnung, Importweg und Plattformrolle entscheidend sein. Ein Kunde sieht eine einheitliche App, kann rechtlich aber mit einem einzelnen Verkäufer kontrahieren. Gerade bei außerhalb Europas sitzenden Anbietern sind Rückruf, Beweissicherung und Anspruchsdurchsetzung schwieriger als bei einem klar erreichbaren Schweizer Importeur.
Welche Schweizer Kontrolllücke besteht?
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erklärt, dass Schweizer Lebensmittel- und Kosmetikrecht für inländisch in Verkehr gebrachte Ware gilt, private Einfuhren aus ausländischen Onlineshops jedoch nicht in gleicher Weise erfasst werden. Behörden können ausländische Direktanbieter oft nicht so kontrollieren wie Schweizer Händler. Das BLV empfiehlt deshalb Angebote aus der Schweiz oder dem EU-Raum, bei denen Rechtsdurchsetzung und Kontrollen eher greifen.
Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft weist darauf hin, dass Onlineanbieter, die Waren in der Schweiz anbieten, Pflichten erfüllen müssen und Marktüberwachung stichprobenartig arbeitet. Die Herausforderung liegt weniger in einem völligen rechtsfreien Raum als in Zuständigkeit, Masse der Sendungen, Identifizierung des Verantwortlichen und Durchsetzung über Grenzen hinweg. „Nicht systematisch kontrolliert“ ist nicht dasselbe wie „amtlich als sicher bestätigt“.
Bestätigen europäische Daten ein breiteres Problem?
Ja, aber ebenfalls nur mit klaren Grenzen. Bei intensivierten EU-Kontrollen im Jahr 2025 wurden 5.772 Kosmetikstücke geprüft; 65 Prozent waren nicht konform. 63 Prozent der nichtkonformen Kosmetik stammten aus China. Diese Kontrollen zielten auf risikoreiche Sendungen und sind keine zufällige Stichprobe aller europäischen Käufe. Sie zeigen ein Vollzugsproblem, aber keine universelle Plattformquote.
Hinzu kommt ein Beschluss der Europäischen Kommission vom 28. Mai 2026. Die Kommission verhängte gegen Temu ein DSA-Bußgeld von 200 Millionen Euro, unter anderem wegen einer unzureichenden spezifischen Bewertung systemischer Risiken. In Testkäufen habe eine hohe Wahrscheinlichkeit bestanden, nichtkonforme Produkte wie Ladegeräte oder Spielzeug anzutreffen. Der Fall betrifft EU-Plattformpflichten und andere Produktgruppen; er ist zusätzliche Evidenz, aber kein Ersatz für den Schweizer Kosmetiktest.
Was geschah nach der Anfrage von SRF?
Temu, Shein und weitere Anbieter erklärten laut Sendung, beanstandete Produkte entfernt oder Verkäufer überprüft zu haben. Von 15 kontaktierten Herstellern beziehungsweise Verantwortlichen antworteten nur drei. Diese Reaktionen sind als dokumentierte Stellungnahmen relevant. Ob ein Artikel dauerhaft verschwindet, unter neuem Namen zurückkehrt oder bei einem anderen Händler weiter angeboten wird, braucht eine erneute Kontrolle.
Auch die Löschung eines Angebots ist kein Schuldeingeständnis für jede im Bericht erhobene Behauptung. Plattformen können vorsorglich handeln. Für die Sicherheitsbewertung bleiben Laborbefund, Produktcharge und rechtliche Grenzwerte maßgeblich.
Was können Verbraucher aus dem Test ableiten?
Besondere Vorsicht ist bei Produkten sinnvoll, die direkt auf Haut, Augen oder Haare kommen, bei Kinderschminke sowie bei Waren mit unvollständiger Kennzeichnung. Ein extrem niedriger Preis ist ein Warnsignal, aber kein Laborbefund. Herkunftsangabe, verantwortlicher Händler, vollständige Inhaltsliste, Warnhinweise und erreichbarer Kundendienst liefern zusätzliche Anhaltspunkte. Ein CE-Zeichen wäre bei Kosmetik ohnehin nicht das passende allgemeine Qualitätssiegel.
Der Faktencheck kann keine individuelle medizinische Risikobewertung ersetzen. Wer nach einer Anwendung Beschwerden hat, sollte das Produkt nicht weiter nutzen und fachlichen Rat einholen. Für die journalistische Bewertung genügt: Die dokumentierten Verstöße sind ernst; ihre Häufigkeit im Gesamtangebot bleibt mit diesem Test unbekannt.
Prüfgrenzen
Laborergebnisse gelten für die geprüfte Charge. Plattformsortimente, Verkäufer und Produktseiten ändern sich schnell. Unternehmensbedingungen belegen die vertragliche Selbstdarstellung, nicht automatisch die erfolgreiche Rechtsdurchsetzung. Marktumsätze sind Schätzungen. EU-Kontrollen und die Kommissionsentscheidung stützen die Annahme eines breiteren Vollzugsproblems, dürfen aber nicht eins zu eins auf die Schweiz oder jede Produktkategorie übertragen werden.
Fazit
Der SRF-Test ist ein starkes Warnsignal: Alle 15 gezielt ausgewählten Kosmetikartikel waren nicht konform, 14 enthielten nicht zugelassene Stoffe und zahlreiche Produkte überschritten Höchstwerte oder waren falsch deklariert. Die Resultate rechtfertigen Aufmerksamkeit und bessere Kontrollen. Sie beweisen jedoch nicht, dass 100 Prozent aller Temu-, Shein- oder China-Produkte gefährlich sind. Ebenso zu pauschal ist die Aussage, Temu lehne jede Haftung ab. Belegt ist ein schwieriges Zusammenspiel aus Preisdruck, wechselnden Drittanbietern, privatem Direktimport und begrenzter grenzüberschreitender Marktaufsicht.
