Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt trafen Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund erneut aufeinander. Das am 3. September 2026 veröffentlichte vollständige Duell von Volksstimme und Mitteldeutscher Zeitung dauerte knapp 88 Minuten. Es ging um Fachkräfte, Migration, Schulen, Kraftstoffpreise, den Landeshaushalt und die Briefwahl. Dieser Faktencheck prüft zwölf klar abgrenzbare Tatsachenbehauptungen aus den manuellen Untertiteln. Meinungen, Versprechen und Prognosen werden nicht wie bereits eingetretene Tatsachen behandelt.
Wichtig für die Einordnung: Dies war eine neue Veranstaltung der beiden Zeitungen und nicht das frühere MDR-Duell vom 26. August. Evidico hat die ältere Fernsehrunde bereits im Beitrag „Schulze gegen Siegmund: MDR-Duell im Faktencheck“ untersucht. Überschneidungen bei den Themen sind unvermeidlich, geprüft wird hier aber der Wortlaut des späteren Zeitungsduells. Eine Nachlese der Volksstimme dokumentiert den Rahmen der neuen Debatte.
Das Ergebnis in Kürze
Mehrere Zahlen treffen den Kern: Sachsen-Anhalt hatte Ende Juni 5.374 Ausreisepflichtige, das Land meldete 1.223 gewonnene Lehrkräfte bei 1.059 Abgängen, und das IWH errechnete für das AfD-Programm eine ungedeckte Lücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro pro Jahr. Ebenso real waren doppelt verschickte Briefwahlunterlagen in Halle und Magdeburg. Aus diesen Pannen folgt aber keine doppelte gültige Stimmabgabe: Die betroffenen Wahlscheine wurden für ungültig erklärt und ersetzt.
Andere Aussagen vermischen richtige Einzelwerte mit nicht belegten Schlüssen. Das gilt für angeblich überwiegend politisch oder steuerlich motivierte Auswanderung, für den Beschäftigungsvergleich ukrainischer Staatsangehöriger, für die Zusammensetzung des Dieselpreises und für die Behauptung, Briefwahl ohne besonderen Grund verletze die Wahlgleichheit. Bei dem am Tag nach der Debatte bekannt gewordenen Verdacht in einer Dessauer Seniorenresidenz ermitteln Polizei und Wahlaufsicht. Ein Verdacht ist weder ein erwiesener Einzelfall noch ein Beleg für ein landesweites Muster.
Ausreisepflichtig heißt nicht automatisch sofort abschiebbar
Siegmund nannte zunächst 4.800 ausreisepflichtige Personen. Der Moderator korrigierte später auf 5.374. Die Bundestagsdrucksache 21/7637 auf Basis des Ausländerzentralregisters bestätigt zum Stichtag 30. Juni 2026 genau 5.374 Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt. Davon besaßen 4.116 eine Duldung; 1.258 waren ohne Duldung registriert. Die genannte Größenordnung ist damit nahe am amtlichen Wert, Siegmunds Schluss, die Betroffenen könnten im Wesentlichen sofort abgeschoben werden, lässt jedoch den zentralen Rechtsstatus der großen Mehrheit aus.
Eine Duldung beendet die Ausreisepflicht nicht. Sie bedeutet, dass die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, etwa weil tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes hält ausdrücklich fest, dass die Ausreisepflicht fortbesteht, obwohl die Abschiebung ausgesetzt ist. Ob und wann ein Hindernis entfällt, muss im Einzelfall geklärt werden. Die Zahl 5.374 ist daher keine Liste von Personen, die eine Landesregierung ohne weitere Verfahren unmittelbar in Flugzeuge setzen könnte.
Ukrainische Beschäftigung: 35 Prozent sind zu hoch gegriffen
Im Duell antwortete Siegmund, 35 Prozent der Ukrainer in Sachsen-Anhalt arbeiteten; in Polen und den Niederlanden seien es mehr als doppelt so viele. Die Bundesagentur für Arbeit weist für ukrainische Staatsangehörige Mitte 2025 eine Beschäftigungsquote von 30,3 Prozent aus, nach 12,1 Prozent im Juni 2022. Diese Quote zählt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort im Verhältnis zur Bevölkerung von 15 bis 64 Jahren; Selbstständige und Beamte gehören nicht zum Zähler. 35 Prozent liegen über diesem veröffentlichten Wert.
Der internationale Zusatz ist ohne identischen Stichtag und dieselbe Definition nicht belastbar. Erwerbstätigenquoten können Selbstständige, geringfügige Arbeit oder andere Altersgruppen umfassen und sind dann nicht direkt mit der deutschen Beschäftigungsquote vergleichbar. Richtig bleibt: Die Arbeitsmarktintegration hat deutlich zugenommen. Nicht belegt ist mit der genannten Landesquelle, dass Polen und die Niederlande unter exakt gleichen Messbedingungen mehr als das Doppelte erreichen.
Ausländische Ärzte tragen einen großen Teil der Versorgung
Der Moderator stellte der Migrationsdebatte die Zahl gegenüber, 27 Prozent der Krankenhausärzte im Land hätten keinen deutschen Pass. Die Größenordnung wird von Pharma Deutschland unter Verweis auf Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung bestätigt: 18,55 Prozent aller berufstätigen Ärzte in Sachsen-Anhalt und rund 27 Prozent der Mediziner in Krankenhäusern haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. „Kein deutscher Pass“ ist dabei eine Staatsangehörigkeitsangabe, keine Aussage über Qualifikation, Aufenthaltsgrund oder kulturelle Zugehörigkeit. Die Zahl belegt vor allem, wie abhängig die Versorgung bereits von internationalem Personal ist.
Drei bis vier Millionen Fortzüge – aber kein Beleg für das genannte Motiv
Siegmund sagte, in den vergangenen zehn bis 15 Jahren hätten drei bis vier Millionen Deutsche das Land verlassen; 20 bis 30 Prozent davon aus politischen oder steuerrechtlichen Gründen. Die Destatis-Zeitreihe zu Zu- und Fortzügen macht eine Bruttozahl in dieser Größenordnung plausibel: Von 2010 bis 2024 summieren sich die registrierten Fortzüge deutscher Staatsangehöriger auf rund 3,2 Millionen. Im selben Zeitraum wurden aber auch rund 2,4 Millionen Zuzüge Deutscher registriert. Fortzüge sind deshalb nicht mit dauerhafter Nettoabwanderung gleichzusetzen; dieselbe Person kann mehrfach in der Statistik erscheinen.
Für den Anteil von 20 bis 30 Prozent wegen Politik oder Steuern nannte Siegmund keine Studie, Definition oder Grundgesamtheit. Öffentliche Wanderungsstatistiken erfassen Bewegungen, aber nicht automatisch deren Motive. Auch die Jugendstudie 2026, nach der 21 Prozent der 14- bis 29-Jährigen konkrete Wegzugspläne äußern, beschreibt ein Bündel aus Arbeitsmarkt, Wohnen, Krisen und politischer Unzufriedenheit. Sie trägt keine rückwirkende Aussage über die Motive mehrerer Millionen tatsächlich Fortgezogener. Dieser Teil der Behauptung bleibt unbelegt.
Diesel: Preisvergleich plausibel, Steueranteil und Landeshebel verkürzt
Als Symbol brachte Siegmund eine Tankquittung mit und nannte 2,20 bis 2,40 Euro je Liter Diesel in Deutschland sowie 1,60 bis 1,70 Euro in Polen. Der amtliche EU-Preisvergleich von Destatis stützt die Größenordnung unmittelbar vor dem Duell: Am 31. August 2026 lag der Tagesdurchschnitt bei 2,23 Euro in Deutschland und 1,67 Euro in Polen. Ein einzelner Tankstellenpreis von 2,40 Euro ist möglich, aber kein Landesdurchschnitt. Kraftstoffpreise ändern sich täglich und regional.
Die Aussage, mehr als die Hälfte des Dieselpreises seien Steuern und Abgaben, ist für den zeitnahen Vergleich zu pauschal. Der ADAC bezifferte den Anteil bei Diesel im Juli 2026 auf rund 47 Prozent; 2025 waren es im Jahresmittel rund 56 Prozent. Enthalten sind die fixe Energiesteuer von 47,04 Cent je Liter, der CO₂-Preis und die Umsatzsteuer. Rohölpreis, Raffinerien, Wechselkurs, Handel und Wettbewerb bestimmen den übrigen Teil. Die wesentlichen Steuern und der CO₂-Rahmen werden auf Bundes- beziehungsweise EU-Ebene geregelt. Ein Land kann im Bundesrat politischen Einfluss nehmen, den Preis an der Zapfsäule aber nicht allein festsetzen.
Schulen: Zwei Zahlen stimmen nur mit sauberer Definition
Der Moderator sagte, mehr als zehn Prozent der Schulabgänger hätten nicht einmal einen Hauptschulabschluss. Die amtliche Schuljahresendstatistik 2024/25 weist 18.879 Abgänger aus. 1.761 von ihnen, also 9,3 Prozent, erhielten ein Abgangszeugnis. Hinzu kamen 477 Abschlusszeugnisse der Förderschule für Lernbehinderte und 297 der Förderschule für Geistigbehinderte. Zählt man diese Abschlüsse ebenfalls als „ohne Hauptschulabschluss“, liegt der Anteil bei rund 13,4 Prozent. Beschränkt man die Aussage auf Abgangszeugnisse, bleibt er unter zehn Prozent. Der Satz ist daher nur mit offengelegter Definition richtig.
Schulze sagte anschließend, das Land habe 2026 bereits 1.200 neue Lehrer eingestellt und erstmals mehr gewonnen als verloren. Das Bildungsministerium meldete am 14. August 1.223 gewonnene Lehrkräfte, darunter 340 Seiteneinsteiger, bei 1.059 Abgängen. Beide Teile der Aussage stimmen. Die Differenz beträgt allerdings nur 164 Personen. Die Bruttozahl 1.223 darf deshalb nicht als Nettozuwachs gelesen werden, und sie beweist noch keine vollständige Unterrichtsversorgung an jeder Schulform und jedem Standort.
Die 2,2-Milliarden-Lücke ist dokumentiert, die Gegenquelle nicht
Beim Haushalt verwies der Moderator auf eine jährliche Finanzierungslücke von 2,2 Milliarden Euro im AfD-Programm. Die zugrunde liegende Policy Note des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle legt ihre Rechnung offen. Von 136 kostenwirksamen Maßnahmen seien 28 mit amtlichen Quellen bezifferbar; diese kosteten rund 1,6 Milliarden Euro jährlich. Weil das Programm neue Schulden ausschließt, rechnet das IWH außerdem die im Haushalt vorgesehenen 877 Millionen Euro Neuverschuldung als zu ersetzenden Finanzierungsbedarf. So entstehen rund 2,5 Milliarden Euro Bedarf. Dem stehen bei großzügiger Auslegung etwa 243 Millionen Euro konkret belegte Einsparungen gegenüber: mindestens 2,2 Milliarden Euro bleiben offen.
Siegmund nannte 300 bis 500 Millionen Euro Einsparungen bei Migration, Förderungen, Verwaltung, unbesetzten Stellen und Ministerien. Unmittelbar danach verwies er auf „andere Institute“, die nur 1,3 Milliarden Euro Lücke sähen, und kündigte an, die Rechnung später vorzulegen. Im Duell nannte er weder Institut noch Dokument, Annahmen oder Veröffentlichungsort. Damit kann diese Gegenrechnung nicht geprüft werden. Auch die 300 bis 500 Millionen Euro waren im Gespräch nicht durch eine vollständige Maßnahmenliste unterlegt. Das heißt nicht, dass jede einzelne Einsparung unmöglich wäre. Es heißt, dass sie die öffentlich nachvollziehbare IWH-Rechnung zum Prüfzeitpunkt nicht widerlegt.
Die Formulierung „mindestens“ ist ebenfalls wichtig. Das IWH hat nicht alle 136 Maßnahmen eingepreist, sondern nur die ausreichend quantifizierbaren. Wachstumsbedingte Mehreinnahmen können eine politische Hoffnung sein, sind vor ihrer Realisierung aber keine sichere Gegenfinanzierung. Wer das Programm zeitlich strecken oder auf ein kleineres Kernpaket reduzieren will, muss offenlegen, welche Versprechen wann entfallen oder später kommen.
Briefwahl: Panne, Verdachtsfall und Verfassungsfrage sind drei verschiedene Dinge
Siegmund fragte, wie in Halle und Magdeburg mehrere Hundert Briefwahlunterlagen doppelt ausgestellt werden konnten. Die Pannen sind real. Der MDR dokumentiert für Magdeburg 440 Betroffene; auch in Halle wurden Unterlagen doppelt versandt. Die Wahlämter setzten die betroffenen ursprünglichen Wahlscheinnummern ungültig, verschickten neue Unterlagen und gaben Sperrlisten an die Wahlvorstände. Nur der neue Wahlschein blieb gültig. Der Fehler belegt eine Verwaltungspanne, aber keine Möglichkeit, zwei gültige Stimmen abzugeben.
Davon getrennt ist Siegmunds im Duell angekündigter Vorwurf aus einem Pflegeheim. Nach der Debatte wurde bekannt, dass ein Angehöriger wegen der Briefwahl einer dementen 95-Jährigen in einer Seniorenresidenz in Dessau-Roßlau Anzeige gegen Unbekannt erstattet hatte. Laut ZDFheute bestätigte die Polizei laufende Ermittlungen. Noch offen ist, ob tatsächlich jemand unbefugt gewählt hat, wer eine mögliche Stimme erhielt und ob weitere Fälle existieren. Die doppelten Unterlagen in Halle und Magdeburg waren technische Versandfehler; der Dessauer Vorgang ist ein gesonderter strafrechtlicher Verdacht. Beides darf nicht zu einem bereits bewiesenen landesweiten Betrugsmuster verschmolzen werden.
Siegmund begründete seine Forderung nach Briefwahl nur in Ausnahmefällen außerdem damit, die heutige Regelung verletze den Grundsatz der Wahlgleichheit, weil früh Wählende spätere Debatten nicht mehr sehen könnten. Die Landeswahlleiterin erklärt für die Landtagswahl ausdrücklich, dass kein Grund mitgeteilt werden muss. Vor allem hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss 2 BvC 7/10 den Verzicht auf ein Begründungserfordernis als verfassungsgemäß beurteilt. Das Urteil betraf die Europawahl, wägt aber die allgemeinen Wahlgrundsätze ab: Die geringere öffentliche Kontrolle der Briefwahl wird durch das Ziel einer möglichst umfassenden Wahlbeteiligung gerechtfertigt, solange Schutzvorkehrungen nicht leerlaufen.
Dass Menschen zu unterschiedlichen Zeitpunkten abstimmen und danach neue Informationen erscheinen können, macht ihre Stimmen nicht ungleichwertig. Jede gültige Stimme zählt gleich. Briefwahl ist auch nicht völlig risikofrei: Außerhalb des Wahllokals kann der Staat persönliche, geheime und unbeeinflusste Stimmabgabe weniger unmittelbar kontrollieren. Daraus folgt eine Pflicht zu Sicherungen und zur Untersuchung konkreter Verdachtsfälle, nicht die behauptete pauschale Verfassungswidrigkeit.
Fazit
Das Zeitungsduell bot zahlreiche überprüfbare Zahlen, aber die politische Deutung ging mehrfach weiter als die Belege. Siegmunds Zahl der Ausreisepflichtigen lag nahe am amtlichen Stand, verschwieg jedoch zunächst, dass 4.116 von 5.374 Personen geduldet waren. Schulzes Lehrkräftezahl ist korrekt, beschreibt mit 1.223 Einstellungen gegenüber 1.059 Abgängen aber nur einen kleinen Nettozuwachs. Die Dieselpreise in Deutschland und Polen passten zur damaligen Momentaufnahme; der Steueranteil und die unmittelbare Zuständigkeit des Landes wurden verkürzt dargestellt.
Am deutlichsten ist die Quellenlage bei Haushalt und Briefwahl. Das IWH legt die Mindestlücke von 2,2 Milliarden Euro transparent her, während die im Duell genannte 1,3-Milliarden-Gegenrechnung ohne identifizierbare Quelle blieb. Doppelt versandte Unterlagen waren echte Pannen, wurden aber ungültig gesetzt. Der Dessauer Pflegeheim-Vorwurf muss ermittelt werden. Und die Briefwahl ohne besonderen Grund ist nach der einschlägigen Rechtsprechung nicht schon deshalb verfassungswidrig, weil Wähler zu unterschiedlichen Zeitpunkten abstimmen.
