Unfallfrei gefahren und trotzdem ein höherer Beitrag: Das kann bei einer Autoversicherung zusammenpassen. Der Alterszuschlag muss aber auf einer zulässigen Risikokalkulation beruhen. Aus einem Modellvergleich folgt weder ein allgemeiner Preissprung ab 65 noch der Beweis, dass ein konkreter Tarif rechtswidrig ist.
Marktcheck SWR zeigt zwei Betroffene, vergleicht Angebote von acht Versicherern und konfrontiert die Branche mit dem Vorwurf mangelnder Transparenz. Wir prüfen den vollständigen Beitrag vom 22. September, der am 2. Oktober 2026 auf YouTube erschien. Recherche- und Rechtsstand: 6. Oktober 2026.
Zwei starke Preisanstiege – aber noch keine Erklärung ihrer gesamten Ursache
Wolfgang Allehoff berichtet von 591 auf 728 Euro Jahresbeitrag bei gleicher Schadenfreiheitsklasse. Das sind 137 Euro oder rund 23 Prozent mehr. Nach Darstellung des Originalbeitrags blieben Auto und Fahrleistung unverändert; sein Versicherer habe einen Alterseffekt bestätigt. Die vollständige Police und die gesamte Kalkulation liegen Evidico jedoch nicht vor. Deshalb können wir die berichteten Beträge nachrechnen, den Anteil des Alters an der Erhöhung aber nicht unabhängig bestimmen.
Wolfgang Baumbast nennt 365 Euro für 2023, 781 Euro zwei Jahre später und 886 Euro für 2026. Auf Basis dieser Angaben hat sich sein Beitrag tatsächlich mehr als verdoppelt. Der Abstand von 2023 zu 2026 beträgt exakt 521 Euro, nicht exakt 500. Die Formulierung im Film ist eine gerundete Beschreibung. Ein Vergleich über mehrere Versicherungsjahre isoliert den Alterseffekt allerdings nicht: Er kann auch andere Tarifänderungen enthalten.
Was die fast 60 Prozent wirklich messen
Für den SWR-Modellvergleich bleiben Fahrzeug, Wohnort, Schadenfreiheitsklasse und Jahresfahrleistung gleich; geändert wird das Alter. Zwischen 62 und 75 Jahren berichtet die Redaktion einen durchschnittlichen Anstieg um fast 60 Prozent. Mit 81 koste der Schutz im Mittel mehr als doppelt so viel wie mit 52. Das ist ein Befund über die ausgewählten Angebote, keine repräsentative Messung sämtlicher Versicherten.
Die Methode beantwortet eine sinnvolle Frage: Wie verändert das Merkmal Alter ein ansonsten gleiches Profil? Sie beschreibt aber nicht automatisch den Lebenslauf eines echten Fahrers über Jahrzehnte. Dafür würden sich auch schadenfreie Jahre, Tarife und möglicherweise die Fahrleistung ändern. Die vollständigen Angebotsdaten und der genaue Abrufzeitpunkt sind hier nicht öffentlich rekonstruierbar. Einen eigenen aktuellen Preisvergleich haben wir nicht durchgeführt.
Auch die Unterschiede zwischen Anbietern sind als Stichprobenbefund einzuordnen: Der Film nennt für Signal Iduna rund 46 Prozent zwischen 52 und 75 Jahren und für die DEVK einen fast doppelt so hohen Aufschlag. Das ist keine allgemeine Rangliste guter und schlechter Versicherer und keine Zusage, dass dieselbe Differenz bei einem anderen Auto gilt.
Häufiger Hauptverursacher heißt nicht: Die meisten Senioren bauen Unfälle
Die Aussage über Unfallverursacher hat eine amtliche Grundlage. Destatis nennt für 2024 einen Hauptverursacheranteil von 68,4 Prozent bei mindestens 65-jährigen Pkw-Fahrenden, die an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren. Bei den 25- bis 64-Jährigen waren es 52,3 Prozent.
Entscheidend ist die Einschränkung: Die Statistik betrachtet bereits Unfallbeteiligte. Sie sagt nicht, dass 68,4 Prozent aller älteren Autofahrer jährlich einen Unfall verursachen. Gemessen am Bevölkerungsanteil waren Ältere sogar seltener an solchen Unfällen beteiligt; ihre geringere Verkehrsteilnahme kann dazu beitragen. Für einen Versicherungsbeitrag sind wiederum erwartete Häufigkeit und Kosten versicherter Schäden relevant. Eine Unfallquote allein beweist daher keinen bestimmten Aufschlag.
Das Gesetz erlaubt Altersunterschiede unter Bedingungen
Nach § 20 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dürfen private Versicherungen wegen des Alters unterschiedlich behandeln, wenn dies auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Insbesondere nennt die Vorschrift eine versicherungsmathematische Bewertung anhand statistischer Erhebungen.
Die Aussage des Films, dass Versicherer das Alter berücksichtigen dürfen, stimmt unter dieser Voraussetzung. Daraus folgt keine Erlaubnis für beliebige Zuschläge. Umgekehrt ist eine höhere Rechnung nicht schon für sich der Nachweis eines Gesetzesverstoßes. Eine für sämtliche Versicherer verbindliche Preisgrenze ab dem 65. Geburtstag steht in dieser Vorschrift nicht.
Schadenfreiheitsklasse und Altersgruppe messen Verschiedenes
Viele schadenfreie Jahre können den Beitrag senken, ohne andere Tarifmerkmale auszuschalten. Der GDV erläutert, dass die Schadenfreiheitsklasse und das Nutzeralter gemeinsam in die Kalkulation eingehen. Jahrzehntelange Unfallfreiheit ist damit ein individueller Vorteil, aber kein Versprechen eines dauerhaft unveränderten Endpreises.
Allehoffs Einwand gegen die Logik beschreibt sein nachvollziehbares Fairnessurteil. Rechnerisch besteht jedoch kein Widerspruch: Ein Rabatt kann neben einem anderen Zuschlag gelten. Ob deren Höhe fair, verständlich und rechtlich gerechtfertigt ist, bleibt eine getrennte Frage.
100 Millionen Verträge sind keine verbindliche Preisliste
Der GDV nennt als Basis seiner Kraftfahrtstatistiken ungefähr 100 Millionen Versicherungsverträge. Das sind nicht 100 Millionen verschiedene Fahrzeuge oder Menschen; zudem ist der Verband Interessenvertreter der Versicherer. Seine im Juli 2026 aktualisierte Statistik beschreibt altersabhängigen Schadenbedarf, legt aber keinen einheitlichen Verkaufspreis fest. Die Verwendung der Verbandsdaten ist unverbindlich.
DEVK-Tarifexperte Alexander Erpenbach begründet die Unterschiede im Film mit eigenen Kundendaten und wirtschaftlicher Konkurrenz. Mehr als drei Millionen versicherte Fahrzeuge passen zur Größenordnung einer DEVK-Veröffentlichung von Oktober 2025. Seine Angabe von jährlich 400.000 regulierten Schäden und die Aussage, jede Altersgruppe zahle genau den von ihr erzeugten Schadenbedarf, lassen sich hier nicht anhand einer vollständigen Rechnung überprüfen. Sie bleiben Unternehmensangaben.
Auch identische statistische Grundlagen würden nicht automatisch identische Endpreise garantieren. Welche Daten genutzt werden und welcher Tarif daraus entsteht, sind unterschiedliche Schritte. Die im Beitrag wiedergegebene Berufung auf Geschäftsgeheimnisse erklärt, warum Unternehmen Details zurückhalten; sie ersetzt keine überprüfbare Rechtfertigung jedes Zuschlags.
Die neue Studie stützt den Alterseffekt, entscheidet aber keinen Rechtsstreit
Die im Beitrag angesprochene Forschung ist nachvollziehbar: Der von der Antidiskriminierungsstelle geförderte IDZ-Forschungsbericht untersucht fiktive Profile auf einem Vergleichsportal. In den geprüften Schadenfreiheitsklassen erhielten Personen von 65 bis 75 Jahren höhere Angebote als jene von 45 bis 55; mit höherem Alter gab es zudem weniger angebotene Tarife. Ein hoher Schadenfreiheitsrabatt beseitigte den Unterschied nicht vollständig.
Das bestätigt eine Ungleichbehandlung in den untersuchten Angeboten. Eine gerichtliche Feststellung ihrer Unzulässigkeit ist es nicht. Die Erhebung gewährt keinen vollständigen Einblick in die Risikoberechnungen der Anbieter. Außerdem ist eine 2026 veröffentlichte Studie kein Live-Preisvergleich vom Oktober 2026: Das Forschungsprojekt lief 2023 bis 2024.
Atamans Forderung und die BaFin-Aussage widersprechen sich nicht automatisch
Ferda Ataman fordert im Film, die Grundlagen von Alterszuschlägen nachvollziehbar zu machen. Das ist eine politische Forderung, keine bereits geltende allgemeine Offenlegungspflicht. Ihre Aussage über fehlende Auskunftsansprüche steht im Zusammenhang mit internen Kalkulationsgrundlagen. Pauschal auf sämtliche Unterlagen übertragen wäre sie zu weit: § 3 Absatz 4 VVG erlaubt zum Beispiel Abschriften eigener vertragsbezogener Erklärungen.
Die veröffentlichte BaFin-Prüfung vom Januar 2021 fand keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen die einschlägige AGG-Vorschrift. Das bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit rechtmäßiger Altersdifferenzierung. Es ist weder ein neues Prüfergebnis für alle Tarife von 2026 noch ein Nachweis, dass die beiden gezeigten Rechnungen vollständig geprüft wurden. Rechtmäßigkeit und der Wunsch nach besserer Nachvollziehbarkeit können gleichzeitig bestehen.
600 Euro Abstand sind keine garantierte Ersparnis
Für einen 81-jährigen Modellkunden nennt Marktcheck mehr als 600 Euro Unterschied zwischen billigstem und teuerstem Angebot. Das kann einen Vergleich sinnvoll machen. Wer bereits günstig versichert ist, spart aber nicht automatisch diese Summe. „Treue zahlt sich nicht aus“ ist deshalb eine zugespitzte Empfehlung, keine ausnahmslose Regel.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, neben dem Preis auch Bedingungen, übertragbare Schadenfreiheitsklasse und Rabattschutz zu prüfen. Ein Portal deckt nicht zwingend den ganzen Markt ab. Auch ein Tarifwechsel beim bisherigen Anbieter kann helfen. Bei einer von § 40 VVG erfassten Prämienerhöhung gilt grundsätzlich eine Monatsfrist ab Zugang der Mitteilung für die Sonderkündigung. Ob eine konkrete Änderung darunter fällt, hängt von Vertrag und Erhöhungsgrund ab.
Fazit
Der Beitrag zeigt ein reales Problem: Unfallfreiheit schützt nicht automatisch vor altersabhängigen Beiträgen, und die Unterschiede können erheblich sein. Seine stärksten Zahlen gelten jedoch für konkrete Fälle und eine begrenzte Stichprobe. Alterszuschläge sind bedingt erlaubt; ihre genaue Rechtfertigung bleibt ohne Kalkulationsdaten im Einzelfall offen. Wer die eigene Rechnung prüft, gewinnt mehr aus einem vergleichbaren Angebot und klaren Vertragsinformationen als aus einem pauschalen Urteil über alle älteren Fahrer.
