Redaktions- und Quellenstand: 1. September 2026, 19:00 Uhr (MESZ). Erstveröffentlichung geplant für 21:15 Uhr.
Verfahrensstand: keine öffentlich bestätigte Wiederaufnahme, keine Anklage und keine Verurteilung. Ein neuer Strafantrag und die Wiederaufnahme zuvor eingestellter Ermittlungen werden geprüft.
Dieser Beitrag behandelt einen laufenden Vorgang. Neue behördliche Entscheidungen oder überprüfbare Aussagen der Beteiligten werden in einem sichtbaren Aktualisierungsprotokoll ergänzt.
Gegen den Unternehmer und YouTuber Jean Pierre „JP“ Kraemer stehen seit Ende August 2026 schwerwiegende Vorwürfe häuslicher Gewalt im Raum. Teile des Geschehens sind inzwischen nicht mehr bloß Behauptungen: Kraemer hat selbst eingeräumt, seiner Ehefrau Julia Meck eine Kette vom Hals gerissen, sie mit der flachen Hand geschlagen sowie sie in einer früheren Situation am Hals gepackt, weggedrückt und an den Haaren gefasst zu haben.
Ein öffentlich gewordenes Überwachungsvideo stützt einen Teil dieser Eingeständnisse. Das Video beantwortet jedoch weder sämtliche Fragen zur Beziehung noch beweist es automatisch alle darüber hinausgehenden Vorwürfe. Meck weist Kraemers Darstellung gegenseitiger Gewalt zurück und erklärt, sie habe ihn in einer konkreten Situation lediglich abgewehrt, um sich zu befreien. Die Staatsanwaltschaft prüft nach einem nachträglich gestellten Strafantrag, ob zuvor eingestellte Ermittlungen wieder aufgenommen werden.
Dieser Faktencheck dokumentiert deshalb getrennt, was durch Behörden, Bildmaterial oder eigene Aussagen belegt ist, was Kraemer eingeräumt hat, was die Beteiligten behaupten oder bestreiten und was am 1. September 2026 offen bleibt. Für nicht abschließend geklärte strafrechtliche Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung. Das bedeutet jedoch nicht, dass sichtbare Handlungen oder ausdrückliche eigene Einräumungen als „unbelegt“ bezeichnet werden müssten.
Das Wichtigste in Kürze
Es gab am 26. Juli 2026 einen Polizeieinsatz und eine Anzeige wegen mutmaßlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Einsatz und Anzeige behördlich bestätigt; genaues Datum nach übereinstimmenden Medienberichten 26. Juli. Die Polizei nannte keinen Namen; der Vorgang wurde von Medien dem Fall zugeordnet und von Kraemer inhaltlich bestätigt.
Kraemer riss Meck eine Kette vom Hals und schlug sie mit der flachen Hand.
Von Kraemer selbst eingeräumt.
Ein älteres Video zeigt einen Halsgriff, Wegdrücken und ein Fassen an den Haaren.
Videomaterial vorhanden und von Kraemer bestätigt. Die Aufnahme zeigt nur einen begrenzten Ausschnitt.
Meck habe Kraemer häufiger und stärker geschlagen.
Behauptung Kraemers, von Meck bestritten. Öffentlich nicht unabhängig belegt.
Meck habe Bild- oder Videomaterial verkauft.
Nicht belegt. Öffentlich ist weder gesichert, wer das Material weitergab, noch ob Geld floss.
Kraemer sei in dieser Angelegenheit bereits strafrechtlich verurteilt worden.
Öffentlich nicht bestätigt. Zum Stichtag sind in dieser Angelegenheit weder eine Anklage noch eine Verurteilung öffentlich bestätigt.
Alle Unternehmen Kraemers seien bereits geschlossen.
Nicht belegt. Kraemer hat die Schließung angekündigt; Umsetzung und Folgen sind offen.
Die maßgeblichen Quellen dieses Sonderartikels
Die zentrale Belegbasis besteht aus drei Originalvideos von JP Performance: dem ersten Statement vom 28. August, dem zweiten Statement zum Überwachungsvideo und dem Abschiedsvideo „Danke!“ vom 1. September. Nur das jüngste Video wird in diesem Artikel als Player eingebettet; die beiden früheren Originalvideos bleiben mit den entscheidenden Zeitmarken direkt verlinkt.
Für den Behördenstand wurden die von dpa wiedergegebenen Auskünfte der Staatsanwaltschaft sowie Berichte von WDR, RND/dpa und Radio 91.2 abgeglichen. Julia Mecks Gegendarstellung stammt aus einem Interview mit BILD und wird ausdrücklich als Aussage der Betroffenen behandelt. Die Analyse von WBS Legal dient nur als juristische Sekundäreinordnung und nicht als Behörden- oder Gerichtsbefund. Für die Rechtslage verlinkt Evidico die einschlägigen Gesetze und eine herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs direkt.
Die Chronologie: Vom älteren Überwachungsvideo bis zum angekündigten Rückzug
November 2024: die Situation auf dem Betriebsgelände
Nach Kraemers eigener Datierung stammt das später veröffentlichte Überwachungsvideo aus dem November 2024. In seiner zweiten Stellungnahme ab Sekunde 23 bestätigt er selbst, Meck am Hals gepackt, weggedrückt und an den Haaren gefasst zu haben. Er bezeichnete sein Verhalten als falsch und nicht zu entschuldigen. Wenig später sagt er, Situationen dieser Art habe es gegeben.
Das ist ein gewichtiges eigenes Eingeständnis. Aus dem öffentlich bekannten Ausschnitt lassen sich aber weder die genaue Zahl möglicher weiterer Vorfälle noch jeder vorangegangene oder nachfolgende Moment rekonstruieren. Die Frage nach dem vollständigen Kontext ist für eine rechtliche Bewertung wichtig; sie macht die im Ausschnitt sichtbaren und von Kraemer bestätigten Handlungen nicht ungeschehen.
Kraemer erklärte außerdem, seine Anlage speichere normalerweise nur sechs Wochen, weshalb ihm das spätere Auftauchen der Aufnahme ungewöhnlich erscheine. Das ist eine überprüfbare technische Behauptung, aber kein Entlastungsbeweis. Für eine forensische Bewertung wären Originaldatei, Metadaten, vollständige Sequenz und dokumentierte Weitergabekette erforderlich.
26. Juli 2026: Polizeieinsatz am Wohnort
Mehrere Medien nennen den 26. Juli als Datum. Die Dortmunder Polizei bestätigte einen Einsatz und eine Anzeige gegen einen 45-jährigen Dortmunder wegen des Verdachts der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Das berichteten unter anderem Radio 91.2 und der WDR.
Die Polizei veröffentlichte den Namen des Beschuldigten nicht. Medien ordneten den Vorgang Kraemer zu; Kraemer bestätigte später selbst den Polizeieinsatz und den zugrunde liegenden Konflikt. Er erklärte, im Verlauf eines Streits eine Kette vom Hals seiner Frau gerissen und sie mit der flachen Hand geschlagen zu haben. RTL berichtete unter Rückgriff auf BILD-Auszüge über Verletzungsbilder und medizinische Dokumentation. Die vollständigen ärztlichen Unterlagen sind öffentlich nicht einsehbar; Evidico kann die medizinischen Details deshalb nicht eigenständig vollständig verifizieren.
Ende August: Was über die Kontaktregelung bekannt ist
Kraemer erklärte im ersten Statement, bei einem Gerichtstermin sei wechselseitig entschieden worden, zunächst keinen Kontakt mehr zu suchen. Ein öffentlich einsehbarer Beschluss, aus dem Rechtsgrundlage, Adressaten, Reichweite und Dauer hervorgehen, liegt Evidico nicht vor.
Damit ist öffentlich vor allem Kraemers Darstellung einer gerichtlichen Kontaktregelung nachvollziehbar. Ob diese rechtlich als einvernehmlicher Kontaktverzicht, Gewaltschutzanordnung oder Annäherungsverbot einzuordnen ist, lässt sich ohne den Beschluss nicht verlässlich feststellen.
28. August: Kraemers erstes öffentliches Statement
Am 28. August veröffentlichte Kraemer sein 8:48 Minuten langes erstes Statement. Er bestätigte darin Trennung und beabsichtigte Scheidung sowie zwei Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Konflikten. Unabhängig öffentlich bestätigt ist bislang vor allem der Einsatz vom 26. Juli.
Ab Minute 4:01 räumt Kraemer ein, Meck in Wut eine Kette vom Hals gerissen zu haben. Ab Minute 4:42 bezeichnet er auch eine Handlung mit der flachen Hand als falsch. Später entschuldigt er sich und erklärt, sich nicht unter Kontrolle gehalten zu haben.
Zugleich behauptet er, körperliche Handlungen seien von beiden Seiten ausgegangen und Meck habe ihn häufiger oder stärker geschlagen. Für diese weitergehende Darstellung legt er in den geprüften Videos keine unabhängigen Belege vor. Kraemers Eingeständnisse dürfen deshalb nicht mit seinen Gegenbehauptungen vermischt werden: Die eigenen Handlungen sind ausdrücklich eingeräumt. Seine Darstellung über Umfang und Charakter möglicher Gewalt durch Meck bleibt bestritten.
28. August: das zweite Statement zum Überwachungsvideo
Noch am selben Tag reagierte Kraemer mit einem zweiten, 3:37 Minuten langen Video auf die angekündigte Veröffentlichung der älteren Aufnahme. Er bestätigte die darauf sichtbaren Handlungen und entschuldigte sich erneut.
Seine Frage, wie die Aufnahme nach der angeblich automatischen Löschfrist erhalten geblieben sei, ändert nichts am Inhalt. Aus der ungewöhnlichen Speicherung oder späteren Veröffentlichung folgt weder, dass das Video manipuliert wurde, noch dass die gezeigten Handlungen gerechtfertigt wären. Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, wer das Material kopierte oder an Medien weitergab.
30. August: Julia Mecks Gegendarstellung
Julia Meck widersprach Kraemers Darstellung in einem Interview mit BILD. Sie erklärte, sie habe Kraemer nicht in vergleichbarer Weise angegriffen. Einen Schlag gegen seine Brust stellte sie als Abwehrhandlung dar, mit der sie sich habe befreien wollen. Sie sprach von Todesangst und erhob den Vorwurf wiederholter körperlicher und psychischer Gewalt.
Diese Aussagen sind die direkte Gegendarstellung der Betroffenen, aber keine gerichtliche Feststellung. Bestimmte körperliche Handlungen Kraemers werden durch seine eigenen Eingeständnisse und das Video gestützt. Daraus folgt dennoch nicht automatisch, dass jedes Detail eines weitergehenden Musters öffentlich bewiesen ist. Dafür wären zusätzliche Zeugenaussagen, Nachrichten, medizinische Unterlagen oder andere Beweismittel erforderlich.
31. August: Strafantrag und mögliche Wiederaufnahme
Nach Berichten von RND/dpa und des WDR waren erste Körperverletzungsverfahren gegen beide Beteiligten zunächst eingestellt worden. Es hätten zunächst keine Strafanträge vorgelegen; ein besonderes öffentliches Interesse habe die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt verneint.
Mecks anwaltliche Vertretung stellte später einen Strafantrag und beantragte die Wiederaufnahme. Die Staatsanwaltschaft prüfte zum Stichtag diesen Antrag sowie neu bekannt gewordene Medienberichte. Zum Stichtag waren weder eine Wiederaufnahme noch eine Anklage oder Verurteilung öffentlich bestätigt.
1. September: Kraemer kündigt das Ende seiner Unternehmen an
Am 1. September veröffentlichte Kraemer das im Artikel eingebettete Video „Danke!“. Darin sagt er, dies werde wahrscheinlich sein letztes veröffentlichtes Video sein. Er entschuldigt sich ausdrücklich bei Julia Meck dafür, sie körperlich und menschlich verletzt zu haben. Zugleich erklärt er allgemein, einzelne gegen ihn erhobene Behauptungen seien unzutreffend, ohne sie vollständig zu konkretisieren.
Ab Sekunde 25 erklärt Kraemer, JP Performance nicht weiterführen zu wollen. Ab Minute 2:54 kündigt er die Schließung seiner weiteren Unternehmungen an. Bestellungen, Gebäude und weitere Verpflichtungen müssten noch geregelt werden. Die Tagesschau berichtet über diese Rückzugsankündigung, nicht über eine bereits vollständig vollzogene Schließung.
Unternehmen werden nicht allein durch eine Videoankündigung rechtlich geschlossen. Beschäftigungsverhältnisse, Bestellungen, Miet- und Eigentumsfragen, Gesellschaftsanteile sowie mögliche Verkäufe oder Liquidationen müssen separat abgewickelt werden.
Was Kraemer selbst eingeräumt hat
- Er und Julia Meck haben sich getrennt und streben die Scheidung an.
- Es kam zu Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Konflikten.
- Er riss ihr im Streit eine Kette vom Hals.
- Er schlug sie mit der flachen Hand.
- Er packte sie bei einer früheren Situation am Hals, drückte sie weg und fasste sie an den Haaren.
- Er bezeichnete diese Handlungen selbst als falsch und nicht zu entschuldigen.
- Er kündigte an, JP Performance nicht fortzuführen und seine Unternehmen schließen zu wollen.
Diese Punkte sind stärker belegt als bloße Medienvorwürfe: Sie beruhen auf seinen eigenen öffentlichen Aussagen und werden bei der älteren Situation zusätzlich durch Bildmaterial gestützt. Dennoch ersetzt ein öffentliches Eingeständnis kein Strafurteil. Die Staatsanwaltschaft muss nach § 160 StPO belastende und entlastende Umstände ermitteln; ein Gericht entscheidet nach § 261 StPO aus dem gesamten Inhalt der Hauptverhandlung.
Was behauptet, bestritten oder noch nicht überprüfbar ist
Kraemers Behauptung: Gewalt sei gegenseitig gewesen
Kraemer behauptet, auch Meck sei ihm gegenüber körperlich geworden und habe ihn stärker oder häufiger geschlagen. In den von Evidico geprüften öffentlichen Quellen liegen keine unabhängigen Belege für Umfang, Anlass und Charakter dieser behaupteten Handlungen vor. Meck bestreitet die Darstellung und beschreibt ihre eigene körperliche Reaktion als Abwehr in einer Befreiungs- oder Fluchtsituation.
Mecks Vorwurf: ein wiederkehrendes Gewaltmuster
Meck wirft Kraemer eine über längere Zeit wiederkehrende körperliche und psychische Gewalt vor. Einzelne körperliche Handlungen sind durch Kraemers Eingeständnisse und das Video bestätigt. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede weitere geschilderte Situation genauso stattgefunden hat. Weitergehende Vorwürfe über Kontrolle, Tracking oder Nachstellungen werden daher nicht als feststehende Tatsachen übernommen.
Herkunft des Überwachungsvideos und der Bilder
Öffentlich ist nicht geklärt, wer das ältere Überwachungsvideo kopierte, speicherte oder an BILD beziehungsweise andere Medien weitergab. In den von Evidico geprüften öffentlichen Quellen fand sich kein belastbarer Beleg dafür, dass Julia Meck das Material verkauft oder dafür Geld erhalten hat. Herkunftsangaben wie „privat“ oder die Kennzeichnung eines Mediums als Quelle beweisen weder die Identität des Übermittlers noch eine Bezahlung.
Evidico bewertet Spekulationen über einen angeblichen Verkauf deshalb als unbelegt. Ohne Dokument, bestätigte Aussage eines Beteiligten oder nachvollziehbaren Zahlungsnachweis darf daraus keine Tatsachenbehauptung werden.
Was könnte Kraemer rechtlich drohen?
Der Ausgangspunkt wäre bei nachgewiesener körperlicher Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eine mögliche Körperverletzung nach § 223 StGB. Darauf stehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Das ist der gesetzliche Rahmen, keine Prognose für diesen Fall.
Ein Halsgriff wird nicht automatisch zur gefährlichen Körperverletzung. § 224 StGB erfasst unter anderem eine das Leben gefährdende Behandlung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht nicht jeder Griff aus; maßgeblich sind insbesondere Dauer und Stärke der Einwirkung sowie deren abstrakte Eignung, das Leben zu gefährden (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2022 – 2 StR 206/21). Der öffentlich diskutierte Ausschnitt erlaubt keine sichere Feststellung, ob diese Schwelle erreicht wurde. Die Analyse von WBS Legal ist eine anwaltliche Einschätzung, kein Gerichtsbefund.
Das Abreißen der Kette wäre nur dann zusätzlich eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB, wenn die Kette dadurch tatsächlich beschädigt oder zerstört wurde. Allein das Abreißen vom Hals beweist die Beschädigung nicht.
Gegenseitige Gewalt hebt sich nicht auf
Selbst wenn sich Kraemers Gegenbeschuldigung bestätigen sollte, würden mögliche Körperverletzungen nicht miteinander „verrechnet“. Jede Handlung ist einzeln zu prüfen. Eine erforderliche Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs kann nach § 32 StGB als Notwehr gerechtfertigt sein. Ob Mecks von ihr geschilderte Reaktion eine solche Abwehr war, lässt sich ohne vollständigen Ablauf und Beweisaufnahme nicht seriös entscheiden.
Strafantrag, öffentliches Interesse und Verjährung
Einfache Körperverletzung wird nach § 230 StGB grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt, sofern die Staatsanwaltschaft nicht wegen besonderen öffentlichen Interesses von Amts wegen einschreitet. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter, geregelt in § 77b StGB. Ob ein einzelner Antrag rechtzeitig und für welche Vorgänge wirksam ist, prüfen die Behörden.
Ein behaupteter Vorfall aus November 2024 wäre 2026 nicht allein wegen seines Alters verjährt. Die Verfolgungsverjährung für einfache Körperverletzung beträgt grundsätzlich fünf Jahre; maßgeblich ist § 78 StGB.
Geldstrafe, Bewährung oder Haft?
Eine seriöse Vorhersage ist ohne Aktenkenntnis unmöglich. Eine Geldstrafe wird nach § 40 StGB in Tagessätzen verhängt. Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach dem Maß der Schuld; die Höhe des einzelnen Tagessatzes bestimmt das Gericht grundsätzlich anhand der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann unter den Voraussetzungen von § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden.
Eine Entschuldigung und ernsthafte Schritte der Aufarbeitung können als Verhalten nach der Tat gemäß § 46 Absatz 2 StGB berücksichtigt werden. Eine bloß angekündigte Therapie ist jedoch weder automatisch strafmildernd noch beseitigt sie eine mögliche Tat. Die von WBS genannte Erwartung einer Geld- oder Bewährungsstrafe ist deshalb nur eine konditionale Prognose.
Zivilrecht und Schutzanordnungen
Bei einer nachgewiesenen rechtswidrigen und schuldhaften Verletzung können unabhängig von einem Strafurteil Schadensersatz nach § 823 Absatz 1 BGB und bei einer Körper- oder Gesundheitsverletzung Schmerzensgeld nach § 253 Absatz 2 BGB in Betracht kommen. Schutzanordnungen sind nach § 1 Gewaltschutzgesetz möglich. Ob im konkreten Fall eine vollstreckbare Anordnung mit welchem Inhalt besteht, ist öffentlich nicht hinreichend dokumentiert.
Geschäftliche und öffentliche Folgen
Unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens sind bereits wirtschaftliche und öffentliche Folgen eingetreten. Nach Berichten des WDR beendete Gönrgy die Zusammenarbeit; Borussia Dortmund entfernte eine gemeinsame Kollektion. Solche Reputations- und Vertragsentscheidungen sind keine strafrechtlichen Urteile.
Ebenso wichtig: Weder Vorwürfe noch eine mögliche Verurteilung wegen Körperverletzung lösen für sich genommen automatisch eine GmbH auf (§ 60 GmbHG) oder führen allein zu einem Geschäftsführer-Ausschluss nach § 6 Absatz 2 GmbHG. Kraemers Video dokumentiert seine Schließungsabsicht. Ob Gesellschaften liquidiert, verkauft oder fortgeführt werden, muss anhand späterer Unternehmensmitteilungen und Registerdaten geprüft werden.
Eine YouTube-Ankündigung beendet keine Arbeitsverhältnisse. Bei einer tatsächlichen Betriebsstilllegung hängen Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, eine mögliche Massenentlassungsanzeige und Beteiligungsrechte eines Betriebsrats von den jeweiligen Verträgen und gesetzlichen Voraussetzungen ab. Wie viele Beschäftigte und Gesellschaften konkret betroffen sein werden, ist zum Stichtag nicht abschließend belegt.
Was am 1. September 2026 offen bleibt
- Ob und in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufnimmt.
- Welche zusätzlichen Beweismittel Polizei und Staatsanwaltschaft vorliegen.
- Ob es weitere belegbare körperliche Vorfälle gab und wie sie im Einzelnen verliefen.
- Wie mögliche Abwehrhandlungen Mecks rechtlich einzuordnen wären.
- Welchen genauen Inhalt die gerichtliche Kontaktregelung hat.
- Wer das Überwachungsvideo und mögliche Verletzungsbilder an Medien übermittelte.
- Ob für Material Geld gezahlt wurde; dafür existiert derzeit kein öffentlicher Beleg.
- Wann und in welcher Form die angekündigten Unternehmensschließungen tatsächlich umgesetzt werden.
Fazit
Der Fall besteht nicht mehr ausschließlich aus unbestätigten Anschuldigungen. JP Kraemer hat mehrere körperliche Übergriffe selbst eingeräumt, und eine ältere Situation ist zusätzlich auf Video dokumentiert. Unbelegt oder umstritten bleiben dagegen seine Behauptung einer häufigeren und stärkeren Gewalt durch Julia Meck, der vollständige Umfang möglicher weiterer Vorfälle und zahlreiche Details der strafrechtlichen Bewertung.
Mecks Darstellung eines wiederkehrenden Gewaltmusters wird durch einzelne bestätigte Handlungen gestützt, ist aber nicht in jedem Detail öffentlich bewiesen. Ihre mögliche körperliche Reaktion darf ohne Klärung der von ihr beschriebenen Befreiungssituation weder pauschal als gleichwertiger Angriff noch automatisch als rechtmäßige Notwehr eingeordnet werden.
Der belastbare Zwischenstand lautet: Mehrere Übergriffe sind eingeräumt und teilweise bildlich belegt. Weitergehende Vorwürfe, Gegenbehauptungen und juristische Konsequenzen sind noch Gegenstand der Prüfung. Eine Verurteilung ist mit Stand vom 1. September 2026 öffentlich nicht bestätigt.
Hilfe bei häuslicher Gewalt: Betroffene Frauen erreichen das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ rund um die Uhr unter 116 016 und über hilfetelefon.de. Männer finden vertrauliche Beratung unter 0800 1239900 und über maennerhilfetelefon.de. Bei unmittelbarer Gefahr gilt der Notruf 110.
Transparenz und Aktualisierungsprotokoll
Für diesen Faktencheck wurden die drei öffentlichen JP-Statements vollständig, ihre automatischen Untertitel und die relevanten Zeitsegmente geprüft. Hinzu kamen Julia Mecks Gegendarstellung, die über WDR, RND/dpa und Radio 91.2 wiedergegebenen Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, der Tagesschau-Bericht, das BILD-Interview sowie die juristische Sekundäranalyse von WBS Legal. Entscheidend sind die Originalvideos und Behördenauskünfte; Medienberichte werden nicht allein deshalb als bewiesen behandelt, weil sie vielfach wiederholt wurden.
- 1. September 2026, 19:00 Uhr: Redaktions- und Quellenstand abgeschlossen. Enthalten sind Kraemers Rückzugsankündigung, der bekannte Stand zum Strafantrag und die Trennung zwischen Eingeständnissen, Gegendarstellungen, Rechtsprognosen und offenen Punkten. Erstveröffentlichung geplant für 21:15 Uhr.
