Ratten am helllichten Tag, Risse in der Fassade und Tauben unter dem Dach: Die SPIEGEL-TV-Reportage zeigt belastende Zustände in mehreren Häusern im Bahnhofsviertel von Hamburg-Wilhelmsburg. Ein Faktencheck muss dabei drei Ebenen trennen: die im Film sichtbaren Aufnahmen, Aussagen betroffener Mieter und die fachliche Bewertung von Behörden und Eigentümer.
Was die Aufnahmen belegen
Die Bilder zeigen Ratten im Wohnumfeld, Öffnungen und Risse an Gebäuden sowie starke Taubenrückstände. Sie belegen den Zustand zum Zeitpunkt der Dreharbeiten, aber weder Ursache noch rechtliche Verantwortlichkeit. Vonovia erklärt im Film, Schädlingsbekämpfer kontrollierten regelmäßig Fallen. Das Bezirksamt verweist auf einen runden Tisch. Ob die Maßnahmen ausreichen, lässt sich ohne Einsatzprotokolle und erneute Ortskontrolle nicht abschließend bewerten.
Besteht Einsturzgefahr?
Die Angst der Bewohner ist real, aber kein statischer Befund. Laut im Film wiedergegebener Behördenauskunft habe die Bauprüfung die Risse angesehen; sie seien durch entfernte Fassadenbegrünung verursachte Putzschäden und gefährdeten die Bewohnbarkeit nicht. Vonovia nennt zusätzlich ein regelmäßiges Monitoring durch einen Bausachverständigen. Ohne Gutachten kann Evidico diese fachliche Einschätzung nicht unabhängig bestätigen oder widerlegen. Die Reportage behauptet für diese Häuser auch nicht, dass Einsturzgefahr amtlich festgestellt worden sei.
Großer Konzern, hohe Ausschüttung
Die Einordnung als sehr großer Wohnungskonzern stimmt. Vonovias Geschäftsbericht 2025 nennt 607.234 verwaltete Einheiten, darunter 530.979 eigene Wohnungen. Die Aussage von rund einer Milliarde Euro Ausschüttung trifft ebenfalls zu: Für 2025 wurden laut Halbjahresbericht 2026 1,25 Euro je Aktie und insgesamt rund 1,061 Milliarden Euro beschlossen. Diese Konzernzahl beweist allerdings nicht, dass ein bestimmter örtlicher Mangel aus Renditegründen bestehen blieb.
Was aus dem Entwicklungsprogramm wurde
Das Bahnhofs- und Korallusviertel ist laut Bezirksamt Hamburg-Mitte seit 2019 RISE-Fördergebiet. Stadt und Vonovia entwickelten dafür Konzepte zu öffentlichen Räumen, Wohnumfeld und neuen Wohnungen. Das bestätigt das Programm und seine Ziele, nicht deren vollständige Umsetzung. Die Lücke zwischen Plan und dem dokumentierten Zustand ist deshalb eine legitime journalistische Frage.
Welche Pflichten hat ein Vermieter?
Paragraf 535 BGB verpflichtet Vermieter, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Daraus folgt nicht, dass jeder sichtbare Putzriss automatisch einen Rechtsverstoß oder eine Gefahr beweist. Entscheidend sind Ursache, Umfang, Mängelanzeige und Reaktion. Datierte Meldungen, Aufträge, Fotoserien und das Gutachten wären aussagekräftiger als eine Einzelaufnahme.
Wer ist bei Ratten zuständig?
Hamburg unterscheidet öffentlichen und privaten Grund. Nach den Hinweisen des Instituts für Hygiene und Umwelt müssen Eigentümer auf Privatgrund unverzüglich bekämpfen; Sichtungen auf öffentlichem Grund werden der Behörde gemeldet. Ratten überqueren Grundstücksgrenzen. Abfälle, Futterquellen, Kanalisation und Verstecke können zusammenwirken. Regelmäßige Fallen sind ein Indiz für Aktivität, ohne Kontrollprotokolle aber kein Wirksamkeitsnachweis.
Was sagt die Dividende tatsächlich?
Eine Dividende zeigt eine Ausschüttung an Anteilseigner. Sie sagt nicht, aus welchem Haus ein Euro stammt oder welche Reparatur deshalb unterblieb. Für einen kausalen Vorwurf bräuchte man hausbezogene Budgets, Aufträge, Fristen und interne Entscheidungen. Umgekehrt entlastet ein hoher konzernweiter Instandhaltungsdurchschnitt nicht jedes Objekt; Durchschnittswerte können Unterschiede verdecken.
Wie belastbar ist die Reportage?
Die Aufnahmen belegen sichtbare Zustände am Drehtag. Mieterberichte sind Primärzeugnisse ihrer Erfahrungen, aber keine repräsentative Stichprobe für mehr als eine halbe Million Wohnungen. Stellungnahmen von Vonovia und Bezirksamt sind wichtige Gegenpositionen, jedoch ebenfalls interessengebundene Quellen. Die örtlichen Probleme sind dokumentiert; Dauer, Ursachen und Angemessenheit der Reaktion bleiben nur mit Akten und Nachkontrollen abschließend prüfbar.
Prüfgrenze bei der Gebäudesicherheit
Eine Bildprüfung ersetzt keinen Tragwerksplan, keine Rissmessung und keine Ortsbesichtigung. Solange Bauprüfung und Sachverständiger keine Gefahr sehen und kein gleichwertiges Gegengutachten vorliegt, wäre Einsturzgefahr unbelegt. Das schließt Reparaturpflichten nicht aus: Gebrauchstauglichkeit, Instandhaltung und Standsicherheit sind unterschiedliche Fragen.
Welche Unterlagen würden den Fall entscheiden?
Für die Risse wären das Prüfbericht, Datum der Ortsbesichtigung, Messmarken und dokumentierte Veränderungen. Für den Schädlingsbefall wären Meldelisten, Lage der Sichtungen, Köder- und Kontrollprotokolle sowie Abfall- und Kanalmaßnahmen relevant. Für behauptete Verzögerungen bräuchte es Mängelanzeigen mit Eingangsbestätigung, Auftragserteilung und Abschlussdatum. Erst diese Zeitkette würde zeigen, ob angemessen reagiert wurde.
Auch die Rolle des RISE-Programms muss präzise bleiben. Ein Fördergebiet bündelt Stadtentwicklungsziele und Beteiligung, garantiert aber nicht, dass jeder private Gebäudemangel aus öffentlichen Mitteln behoben wird. Umgekehrt ist die jahrelange Planung kein Beweis für Wirkung. Entscheidend sind bewilligte Maßnahmen, Zuständigkeiten, Termine und tatsächlich abgeschlossene Arbeiten. Der Artikel trennt deshalb Quartiersentwicklung, mietvertragliche Erhaltungspflicht und akute Schädlingsbekämpfung.
Gesamturteil
Die Reportage macht ein legitimes lokales Problem sichtbar. Sie belegt weder eine konzernweite Quote solcher Zustände noch eine bewusste Renditestrategie. Vonovia kann sich zugleich nicht allein mit Durchschnittszahlen entlasten. Für das konkrete Quartier zählen nachvollziehbare Reaktionszeiten und Ergebnisse. Diese symmetrische Beweislast schützt Mieterberichte vor pauschaler Abwertung und verhindert zugleich unbelegte Unternehmensvorwürfe.
Fazit
Die Reportage ist in ihrem Kern belastbar: Sie zeigt konkrete Probleme und dokumentiert widersprechende Bewertungen. Unzulässig wäre jedoch die Verkürzung, Dividende und Missstände bewiesen automatisch eine bewusste Vernachlässigung. Für die Gebäudesicherheit sind die Fachbewertungen maßgeblich; für Ratten- und Wohnumfeldmaßnahmen bleiben Vermieter und öffentliche Stellen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten gefragt.
