Innenpolitik & Wirtschaft

Faktencheck: Presseclub über Acht-Stunden-Tag, Arbeitszeit und Reformdruck

Der geplante Wechsel zur Wochenarbeitszeit ist real – viele Warnungen und Hoffnungen brauchen aber genaue Einordnung.

Faktencheck: Presseclub über Acht-Stunden-Tag, Arbeitszeit und Reformdruck

Kurzfazit

Der Faktencheck bestätigt zentrale Punkte der Presseclub-Debatte: Das geltende Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden und erlaubt unter Ausgleich bis zu zehn Stunden; die EU-Arbeitszeitrichtlinie setzt eine durchschnittliche Obergrenze von 48 Stunden pro Woche und elf Stunden tägliche Ruhezeit. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht tatsächlich eine flexiblere Wochenbetrachtung vor. Ebenfalls belegt sind der Acht-Stunden-Tag als historische Errungenschaft seit 1918, höhere Unfallrisiken bei sehr langen Arbeitstagen, der hohe Anteil psychischer Erkrankungen an Fehltagen, Ausnahmen für längere Dienste im Krankenhaus, der DGB-Mitgliederstand von gut 5,4 Millionen, der OECD-Steuerkeil von knapp 50 Prozent, mehr als eine Milliarde Überstunden im Jahr 2025 und hohe neue Belastungen durch Sozialbeiträge. Einordnungsbedürftig sind Aussagen zu 13-Stunden-Schichten, 1,3 Milliarden Überstunden, 20 Millionen vertretenen Personen im Sozialstaatsbündnis, Bürgergeld-Einsparungen, dem Sondervermögen und der Wirkung staatlicher Ausgaben auf das Wachstum.

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Hinweis zur Prüfung

Bewertet werden konkrete Aussagen nach aktueller Quellenlage. Automatische Transkripte können Fehler enthalten; wörtliche Zitate, Zahlen und zentrale Claims werden vor Veröffentlichung am Originalvideo geprüft.

Fazit: Die Presseclub-Debatte enthält viele zutreffende Fakten, aber auch mehrere politische Zuspitzungen. Richtig ist: Union und SPD wollen die tägliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz flexibler fassen und stärker an einer wöchentlichen Höchstgrenze orientieren. Richtig ist auch: Die EU-Arbeitszeitrichtlinie kennt eine 48-Stunden-Obergrenze im Wochendurchschnitt und elf Stunden tägliche Ruhezeit. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass künftig flächendeckend 13-Stunden-Tage angeordnet werden können. Die konkrete Ausgestaltung eines deutschen Gesetzentwurfs blieb zum Zeitpunkt der Sendung entscheidend.

Was wurde geprüft?

Geprüft wurden ausgewählte Aussagen aus dem Presseclub zu Acht-Stunden-Tag, Arbeitszeitgesetz, Koalitionsvertrag, EU-Arbeitszeitrichtlinie, Gesundheitsrisiken langer Arbeitszeiten, psychischen Fehltagen, Krankenhaus-Ausnahmen, E-Mail-Arbeit und Ruhezeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Sozialstaatsbündnis, Steuer- und Beitragsbelastung, Überstunden, Mindestlohnkontrollen, Bürgergeldreform, Sondervermögen, Wachstumsprognosen, Unternehmenssteuersenkungen, Insolvenzen und Exportüberschuss. Reine Bewertungen wie „Relikt“, „Machtposition“, „faule Ausrede“, „Sommer der Proteste“ oder „strukturelle linke Politik“ wurden nicht als wahr oder falsch bewertet, sondern von überprüfbaren Tatsachenbehauptungen getrennt.

Arbeitszeitgesetz: Was heute gilt

Das geltende Arbeitszeitgesetz ist klar: Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Zusätzlich schreibt das Gesetz grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden nach Ende der täglichen Arbeitszeit vor. Damit ist die Aussage richtig, dass Deutschland derzeit stärker an einer täglichen Höchstgrenze orientiert ist als an einem reinen Wochenmodell.

Was die Koalition ändern will

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht vor, die Möglichkeiten einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. In der Sendung wird deshalb korrekt beschrieben, dass es nicht um eine Verlängerung der wöchentlichen Obergrenze auf über 48 Stunden geht, sondern um eine andere Verteilung der Arbeitszeit. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt im Durchschnitt maximal 48 Stunden pro Siebentageszeitraum einschließlich Überstunden und verlangt mindestens elf Stunden tägliche Ruhezeit. Entscheidend bleibt aber, ob und wie ein deutscher Gesetzentwurf Ausnahmen, Zeiterfassung, Tarifbindung, Beschäftigtenschutz und Mitbestimmung regelt.

Acht-Stunden-Tag seit 1918

Die historische Einordnung stimmt: Der Acht-Stunden-Tag wurde in Deutschland nach der Novemberrevolution 1918 eingeführt und gilt als zentrale Errungenschaft der Arbeiterbewegung. Die Formulierung, Gewerkschaften hätten ihn als Meilenstein erkämpft, ist historisch gut gedeckt. Daraus folgt aber noch nicht, ob jede heutige Ausgestaltung des Acht-Stunden-Tages unverändert bleiben muss; das ist eine politische und arbeitsrechtliche Bewertung.

Gesundheitsrisiken langer Arbeitstage

Die Warnung vor Gesundheits- und Unfallrisiken langer Arbeitstage hat eine belastbare Grundlage. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fasst Studien zusammen, nach denen das Unfallrisiko nach der achten Arbeitsstunde deutlich steigt und nach zwölf Stunden etwa doppelt so hoch liegen kann wie zu Beginn der Arbeit. Auch die DGUV verweist auf höhere Risiken bei langen Arbeitszeiten. Richtig ist daher: Lange Arbeitstage können Fehler, Unfälle und Erschöpfung begünstigen. Überzogen wäre jedoch, daraus abzuleiten, jede einzelne längere Schicht führe zwangsläufig zu Burnout oder sei in jedem Beruf gleich gefährlich.

Psychische Erkrankungen und Fehltage

Die Aussage, psychische Erkrankungen machten ungefähr 20 Prozent der Fehltage aus, ist je nach Krankenkasse und Datenbasis plausibel. Die Barmer meldete 2025 bei ihren Versicherten 21,3 Prozent der krankheitsbedingten Fehlzeiten durch psychische Erkrankungen. Die DAK meldete 17,4 Prozent des Krankenstands. Die Größenordnung ist also richtig, sollte aber nicht als einheitliche amtliche Gesamtzahl für alle Beschäftigten formuliert werden.

Krankenhäuser und Ausnahmen

Die Sendung weist zu Recht darauf hin, dass längere Dienste im Krankenhaus schon heute unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. § 7 Arbeitszeitgesetz erlaubt durch Tarifvertrag oder auf Grundlage eines Tarifvertrags Abweichungen, insbesondere bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft. Bundestagsmaterial zu öffentlichen Krankenhäusern beschreibt zudem, dass in vielen Kliniken besondere tarifliche Arbeitszeitmodelle gelten. Damit stimmt der Kern: Das geltende Recht kennt bereits Ausnahmen. Diese Ausnahmen sind aber reguliert und nicht einfach mit einer allgemeinen 13-Stunden-Normalarbeitszeit gleichzusetzen.

E-Mails, Ruhezeit und Bürokratie

Die Aussage, dass dienstliche E-Mails außerhalb der Arbeitszeit arbeitszeitrechtlich relevant sein können, hat einen realen Kern. Arbeitszeit ist nicht nur Anwesenheit im Büro; dienstliche Tätigkeiten können Arbeitszeit sein und die Ruhezeit berühren. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede kurze Nachricht immer zu einem großen Rechtsverstoß führt. Aber die Sorge von Arbeitgebern vor rechtlicher Unsicherheit bei digitaler Arbeit ist nachvollziehbar.

Gewerkschaften und Sozialstaatsbündnis

Die Größenordnungen stimmen: Der DGB meldet für 2025 gut 5,43 Millionen Mitglieder. Das Sozialstaatsbündnis aus DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden spricht von 20 Millionen vertretenen Stimmen. Der Einwand in der Sendung ist aber ebenfalls wichtig: Mitgliederzahlen, vertretene Organisationen und tatsächliche politische Zustimmung aller betroffenen Menschen sind nicht dasselbe. Eine Organisation kann für Mitglieder sprechen, ohne dass jede einzelne politische Forderung von allen Mitgliedern geteilt wird.

Steuern, Sozialbeiträge und Arbeit

Die Aussage, vom Arbeitgeber-Euro bleibe wegen Steuern und Sozialabgaben fast nur die Hälfte beim Beschäftigten, ist im OECD-Vergleich plausibel. Die OECD bezifferte den Steuer- und Abgabenkeil für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener in Deutschland 2025 auf 49,3 Prozent. Auch die Aussage zu Sozialversicherungsbeiträgen um 42 Prozent hat eine Grundlage: Addiert man Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung samt durchschnittlichem Zusatzbeitrag, liegt der Gesamtsozialversicherungsbeitrag 2026 in dieser Größenordnung. Die konkrete Belastung einzelner Haushalte hängt aber von Einkommen, Familienstand, Steuerklasse, Kinderzahl und Versicherung ab.

Überstunden und Mindestlohnkontrollen

Die Aussage von rund 1,3 Milliarden Überstunden pro Jahr ist nicht als aktueller 2025-Wert exakt, aber in der Größenordnung historisch plausibel. Die IAB-Arbeitszeitrechnung weist für 2025 rund 491 Millionen bezahlte und 659 Millionen unbezahlte Überstunden aus, insgesamt also rund 1,15 Milliarden. Mehr als die Hälfte war unbezahlt. Der Hinweis auf Tausende Mindestlohnverfahren ist ebenfalls belegt: Nach Medienberichten und parlamentarischen Daten kontrollierte der Zoll 2025 rund 25.765 Arbeitgeber und leitete 6.121 Verfahren wegen Verdachts auf Mindestlohngesetz-Verstöße ein. Das belegt ein reales Vollzugsproblem, aber nicht automatisch, dass jede Arbeitszeitflexibilisierung zu mehr Betrug führen würde.

Bürgergeld, Sondervermögen und Wachstum

In der Debatte werden mehrere größere wirtschaftspolitische Zahlen angerissen. Zur Bürgergeldreform ist belegt: Die Einsparungen waren deutlich geringer als manche politische Erwartung. Berichte nannten für 2026 nur etwa 86 Millionen Euro statt zweistelliger Milliardenbeträge. Beim Sondervermögen ist die ifo-Kritik ebenfalls real: Das ifo-Institut berechnete für 2025 24,3 Milliarden Euro zusätzliche Schulden im Zusammenhang mit Infrastruktur, aber nur 1,3 Milliarden Euro zusätzliche Bundesinvestitionen gegenüber dem Vorjahr. Daraus leitete ifo eine Zweckentfremdung von rund 95 Prozent ab. Das ist jedoch eine Aussage über zusätzliche Investitionen, nicht über die gesamten Infrastrukturinvestitionen. Bei der Wachstumsprognose stimmt: Die Bundesregierung erwartete im Jahreswirtschaftsbericht 2026 rund 1,0 Prozent Wachstum, während die Gemeinschaftsdiagnose nach dem Iran-Krieg nur noch 0,6 Prozent prognostizierte. Staatliche Ausgaben und Sondervermögen wirken dabei als Konjunkturstütze, ersetzen aber keine strukturelle Produktivitätssteigerung.

Unternehmen, Insolvenzen und Exportüberschuss

Die Diskussion über Steuerentlastungen für Unternehmen hat einen realen Hintergrund. Die Bundesregierung brachte 2025 ein Investitions- und Steuerentlastungspaket auf den Weg, das unter anderem degressive Abschreibungen und eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer vorsieht. Die jährlichen Mindereinnahmen liegen je nach Jahr und Gebietskörperschaft in unterschiedlicher Höhe; „10 Milliarden pro Jahr“ ist als grobe politische Kurzform plausibel, aber nicht jedes Jahr exakt. Richtig ist außerdem: Unternehmensinsolvenzen steigen. Destatis meldete für 2025 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen, 10,3 Prozent mehr als 2024 und den höchsten Wert seit 2014. Auch die Aussage zum Exportüberschuss hat einen realen Kern, ist aber gerundet: Der deutsche Außenhandelsüberschuss sank 2025 laut Medienberichten von 242,9 Milliarden Euro auf 200,4 Milliarden Euro, also um rund 42,5 Milliarden Euro, nicht exakt um 50 Milliarden Euro.

Bewertung

Der Faktencheck zeigt: Die Presseclub-Debatte arbeitet mit vielen belastbaren Zahlen, aber die politische Schlussfolgerung bleibt umstritten. Die Regierung will tatsächlich mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit, und viele Arbeitgeber sehen darin Entlastung. Gewerkschaften und Arbeitsschutzexperten haben zugleich reale Argumente: Lange Arbeitstage erhöhen Risiken, und bestehende Vollzugsdefizite bei Überstunden, Mindestlohn und Arbeitszeiterfassung sind dokumentiert. Eine neutrale Bewertung lautet daher: Der Wechsel von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist kein bloßes Detail, aber auch nicht automatisch das Ende des Arbeitsschutzes. Entscheidend ist die konkrete gesetzliche Ausgestaltung.

Geprüfte Aussagen

Bewertungen werden immer mit Text angezeigt und quellenbasiert begründet.

Geprüfte AussageZeitstempel: 00:01:56–00:02:20

Die Aussage ist richtig. § 3 ArbZG nennt acht Stunden werktäglich als Grundregel und bis zu zehn Stunden mit Ausgleich.

Richtig
Originalauszug
Die tägliche Höchstarbeitszeit soll ja jetzt nicht erhöht werden, sondern die SPD soll flexibler arbeiten können ... maximal 48 Stunden in der Woche.
Einordnung

§ 3 Arbeitszeitgesetz legt fest, dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich eingehalten werden. Die Sendung beschreibt den geltenden Unterschied zwischen Tages- und Wochenbetrachtung daher zutreffend.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeGesetze im Internet
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeBundesministerium für Arbeit und Soziales
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeEuropean Commission
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:02:11–00:02:20

Die Aussage ist richtig. Die EU-Richtlinie nennt 48 Stunden pro Siebentageszeitraum und elf Stunden tägliche Ruhezeit.

Richtig
Originalauszug
Es geht nur darum, dass man sagt, die andere Höchstgrenze, die soll ja eingehalten bleiben, maximal 48 Stunden in der Woche.
Einordnung

Die Europäische Kommission beschreibt die Arbeitszeitrichtlinie mit einer durchschnittlichen Obergrenze von 48 Stunden pro Siebentageszeitraum einschließlich Überstunden und einer täglichen Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden. Die 48-Stunden-Aussage im Video ist deshalb korrekt.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeEuropean Commission
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeGesetze im Internet
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:00:23–00:00:43

Die Aussage ist im Kern richtig. Der Koalitionsvertrag kündigt flexiblere Regelungen mit Wochenarbeitszeit an.

Kontext fehlt
Originalauszug
Nächsten Monat will Arbeitsministerin Bärbel Bas ihren Gesetzentwurf vorlegen ... es geht um die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes.
Einordnung

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht eine Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen vor, insbesondere durch Abkehr von einer ausschließlich täglichen Betrachtung zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Juristische Einordnungen zum Koalitionsvertrag bestätigen diese Richtung. Ein konkreter Gesetzentwurf blieb zum Zeitpunkt der Sendung entscheidend für die Details.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeCDU/CSU/SPD
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeLegal Tribune Online
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeI am Expat Germany
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:00:15–00:00:23

Die Aussage ist richtig. Der Acht-Stunden-Tag wurde nach der Novemberrevolution 1918 durchgesetzt.

Richtig
Originalauszug
Hände weg vom Acht-Stunden-Tag. Immerhin ein Meilenstein aus dem Jahr 1918.
Einordnung

bpb, DHM und BAuA ordnen die Einführung des Acht-Stunden-Tages in Deutschland dem Jahr 1918 zu. Das Stinnes-Legien-Abkommen beziehungsweise die Verordnung über die Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter spielte dabei eine zentrale Rolle. Die historische Einordnung als Meilenstein ist gut belegt.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeBundeszentrale für politische Bildung
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeDeutsches Historisches Museum / LeMO
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:03:14–00:03:31

Die Aussage ist gut belegt. BAuA und DGUV verweisen auf deutlich steigende Unfallrisiken mit zunehmender Arbeitsdauer.

Kontext fehlt
Originalauszug
Man wird fehleranfälliger und das Unfallrisiko steigt ... wenn man an einem Tag dann in Zukunft eine 13-Stunden-Schicht machen soll.
Einordnung

Die BAuA fasst arbeitswissenschaftliche Studien zusammen, nach denen das Unfallrisiko nach der achten Arbeitsstunde exponentiell steigt und nach zwölf Stunden etwa doppelt so hoch liegen kann wie zu Beginn der Arbeit. Die DGUV verweist ebenfalls auf erhöhte Risiken bei langen Arbeitszeiten. Die Aussage stimmt also in der Richtung. Die konkrete Risikohöhe hängt aber von Tätigkeit, Pausen, Schichtsystem, Arbeitsintensität und Sicherheitsumgebung ab.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:13:53–00:14:07

Die Größenordnung ist je nach Krankenkasse plausibel. Barmer nennt 21,3 Prozent, DAK 17,4 Prozent.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Mentale Erkrankung steht für 20 Prozent aller Krankentage.
Einordnung

Der Barmer Gesundheitsreport 2025 nennt psychische Erkrankungen als Ursache von 21,3 Prozent aller krankheitsbedingten Fehltage. Der DAK-Psychreport 2025 nennt 17,4 Prozent des Krankenstands. Die Aussage „20 Prozent“ liegt also in der belegten Größenordnung, ist aber keine einheitliche amtliche Gesamtzahl für alle Beschäftigten und alle Krankenkassen.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeBarmer Institut für Gesundheitssystemforschung
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeDAK-Gesundheit
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeDAK-Gesundheit
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:03:39–00:03:44

Die Aussage ist richtig mit Einordnung. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt durch Tarifvertrag Ausnahmen, insbesondere bei Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft.

Kontext fehlt
Originalauszug
12-Stunden-Schicht im Krankenhaus, gibt es schon, die Ausnahmen, ist das schon vereinbart.
Einordnung

§ 7 ArbZG erlaubt in Tarifverträgen oder aufgrund von Tarifverträgen Abweichungen von Grundregeln, unter anderem bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Bundestagsmaterial zu öffentlichen Krankenhäusern beschreibt, dass Krankenhäuser regelmäßig besondere tarifliche Arbeitszeitregelungen nutzen. Die Aussage stimmt deshalb im Grundsatz. Solche Dienste sind aber an Bedingungen, Ausgleich und Schutzvorgaben gebunden.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeGesetze im Internet
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeDeutscher Bundestag / Wissenschaftliche Dienste
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeHaufe
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:06:21–00:06:43

Der Kern ist richtig. Dienstliche Tätigkeit kann Arbeitszeit sein; nach Arbeitsende sind grundsätzlich elf Stunden Ruhezeit einzuhalten.

Kontext fehlt
Originalauszug
Man macht sich ... als Arbeitgeber ... schon im illegalen Bereich, wenn man zulässt, dass die Arbeitnehmer außerhalb der Dienstzeit ihre E-Mails beantworten, dienstliche, weil man muss ... 11 Stunden ... einhalten.
Einordnung

§ 5 ArbZG verlangt nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Dienstliche Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit können Arbeitszeit darstellen. Die Sorge vor rechtlicher Unsicherheit bei E-Mails und digitaler Arbeit ist deshalb nachvollziehbar. Ob schon eine einzelne kurze E-Mail einen konkreten Verstoß auslöst, hängt aber von Tätigkeit, Weisung, Arbeitszeiterfassung, Einzelfall und Rechtsauslegung ab.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeGesetze im Internet
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeGesetze im Internet
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeEuropean Commission
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:09:29–00:15:18

Die Zahlen sind belegt. Der DGB meldet 5,43 Millionen Mitglieder; das Bündnis nennt 20 Millionen Stimmen. Politische Repräsentation und Mitgliedschaft sind aber nicht identisch.

Kontext fehlt
Originalauszug
DGB steht aktuell für ungefähr 5 Millionen, also etwas mehr als 5 Millionen ... Sozialstaatsbündnis, das steht übrigens dann für 20 Millionen.
Einordnung

Der DGB nennt für 2025 insgesamt 5.432.306 Mitglieder. Das Sozialstaatsbündnis aus DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden spricht in einer gemeinsamen Erklärung von 20 Millionen Stimmen. Beide Zahlen sind belegt. Sie sind aber unterschiedlich: Die DGB-Zahl ist eine Mitgliederzahl, die 20-Millionen-Angabe eine Selbstdarstellung eines Bündnisses über mehrere Organisationen.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeDeutscher Gewerkschaftsbund
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeDeutscher Gewerkschaftsbund
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeDeutscher Gewerkschaftsbund
    Abgerufen 17.05.2026
  4. Sonstigever.di
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:11:17–00:11:35

Die Aussage ist richtig. Die OECD bezifferte den deutschen Tax Wedge 2025 auf 49,3 Prozent.

Kontext fehlt
Originalauszug
Vom Arbeitgeber-Euro bleibt fast nur die Hälfte beim Beschäftigten.
Einordnung

Die OECD-Studie Taxing Wages 2026 weist für Deutschland 2025 einen Steuer- und Abgabenkeil von 49,3 Prozent für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener ohne Kinder aus. Das stützt die Aussage, dass vom Arbeitgeberbrutto in diesem Modell fast die Hälfte auf Steuern und Sozialbeiträge entfällt. Für Familien, andere Einkommen, Steuerklassen und Teilzeit kann die Belastung deutlich anders ausfallen.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeOECD
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeOECD
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:38:02–00:38:10

Die Aussage ist in der Größenordnung richtig. Addiert man Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung und durchschnittlichen Zusatzbeitrag, liegt der Gesamtbeitrag um 42 Prozent.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sozialversicherung muss man machen, weil wir haben gut 42 Prozent Beitrag.
Einordnung

Die Beitragssätze 2026 liegen bei 18,6 Prozent Rentenversicherung, 14,6 Prozent allgemeiner Krankenversicherung plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag, 3,6 Prozent Pflegeversicherung und 2,6 Prozent Arbeitslosenversicherung. Der GKV-Spitzenverband nennt in den beitragsrechtlichen Rechengrößen einen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz in der Größenordnung von 42,3 Prozent. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen viele Beiträge jeweils anteilig; Pflegezuschläge und Zusatzbeiträge variieren.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeTechniker Krankenkasse
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeGKV-Spitzenverband
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:08:39–00:08:47

Die Aussage ist als frühere Größenordnung plausibel, für 2025 aber zu hoch. 2025 weist die IAB-Arbeitszeitrechnung rund 1,15 Milliarden Überstunden aus, davon 659 Millionen unbezahlt.

Teilweise richtig
Originalauszug
Wir haben ja das Thema Überstunden in Deutschland, 1,3 Milliarden jedes Jahr, mehr als die Hälfte davon nicht bezahlt.
Einordnung

Die IAB-Arbeitszeitrechnung weist für 2025 rund 491 Millionen bezahlte und 659,2 Millionen unbezahlte Überstunden aus. Insgesamt sind das rund 1,15 Milliarden Überstunden. Mehr als die Hälfte war damit unbezahlt. Die Zahl 1,3 Milliarden passt eher zu früheren Jahren oder als gerundete Langfristgröße, ist aber nicht der aktuelle 2025-Wert.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeDGB-Index Gute Arbeit
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:08:11–00:08:20

Die Aussage ist im Kern richtig. Berichte nennen 25.765 kontrollierte Arbeitgeber und 6.121 Verfahren wegen Verdachts auf Mindestlohngesetz-Verstöße.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Bei 6000 hat der Besuch des Zolls zu Verfahren geführt, also wo dann offensichtlich um den Mindestlohn geprellt wurde.
Einordnung

ZDFheute und ZEIT berichteten auf Grundlage von Regierungsangaben, dass der Zoll 2025 rund 25.765 Arbeitgeber kontrollierte und 6.121 Verfahren wegen Verdachts auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz einleitete. Präzise ist: Es handelt sich um Verdachts- beziehungsweise Verfahrenseröffnungen, nicht automatisch um rechtskräftig festgestellte Verstöße in allen Fällen.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeZDFheute
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeZEIT Online
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:20:25–00:20:47

Die Aussage ist belegt. Medien berichteten über 86 Millionen Euro Einsparung 2026 und deutlich geringere Effekte als politisch angekündigt.

Kontext fehlt
Originalauszug
Wir reden über Dinge, die aber irgendwo wenig konkrete Zahlen stehen ... Bürgergeldreform ... zweistellige Milliardenbeträge waren mal erwartet.
Einordnung

Tagesspiegel und Deutschlandfunk berichteten, dass die Bürgergeldreform 2026 voraussichtlich nur 86 Millionen Euro einspart, 2027 sogar noch weniger. Demgegenüber hatten Unionspolitiker zuvor zweistellige Milliardenbeträge als mögliche Größenordnung genannt. Die Reform wurde später als Grundsicherung beschlossen; die finanziellen Effekte blieben nach der Quellenlage gering.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeDer Tagesspiegel
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeDeutschlandfunk
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeDeutscher Bundestag
    Abgerufen 17.05.2026
  4. SonstigeBundesregierung
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:20:25–00:20:47

Die Aussage ist richtig, wenn sie als ifo-Berechnung zu zusätzlichen Investitionen verstanden wird. Es geht nicht um die Gesamthöhe aller Investitionen.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sondervermögen ... Schulden finanziert ... und dann wird es zweckentfremdet.
Einordnung

Das ifo-Institut berechnete im März 2026, dass 2025 rund 24,3 Milliarden Euro zusätzliche Schulden im Zusammenhang mit dem Infrastruktur-Sondervermögen aufgenommen wurden, die Bundesinvestitionen aber nur um 1,3 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr stiegen. Daraus leitete ifo ab, 95 Prozent der neuen Schulden seien nicht zusätzlich investiv verwendet worden. Diese Kritik bezieht sich auf zusätzliche Investitionen, nicht auf die gesamten Infrastrukturinvestitionen.

Quellen zu dieser Aussage
  1. Sonstigeifo Institut
    Abgerufen 16.05.2026
  2. Sonstigeifo Institut
    Abgerufen 16.05.2026
  3. SonstigeDeutschlandfunk
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:35:34–00:35:56

Die Aussage ist in der Richtung richtig. Die Bundesregierung erwartete 1,0 Prozent Wachstum, die Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2026 nach dem Iran-Krieg 0,6 Prozent und verwies auf staatliche Impulse.

Kontext fehlt
Originalauszug
Die Konjunkturinstitute selber sind diejenigen, die sagen ... vor dem Irankrieg gesagt 1 Prozent Wachstum dieses Jahr, vor allem durch die staatlichen Ausgaben.
Einordnung

Die Bundesregierung ging im Jahreswirtschaftsbericht 2026 von 1,0 Prozent realem BIP-Wachstum aus. Die Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2026 sprach nach dem Energiepreisschock durch den Iran-Krieg nur noch von 0,6 Prozent Wachstum und beschrieb expansive Finanzpolitik und Sondervermögen als Stütze. Die Aussage stimmt daher in der Richtung, sollte aber zwischen Bundesregierung, Instituten und Zeitpunkt der Prognose unterscheiden.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeBundesregierung
    Abgerufen 17.05.2026
  2. Sonstigeifo Institut
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeProjektgruppe Gemeinschaftsdiagnose
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:34:20–00:35:34

Die Aussage ist richtig, aber die genaue jährliche Entlastung variiert. Das Paket umfasst unter anderem degressive Abschreibungen und eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer.

Kontext fehlt
Originalauszug
Gleichzeitig soll für Unternehmen der Steuerhebel bewegt werden ... Unternehmensteuer ... das hilft den Unternehmern.
Einordnung

Die Bundesregierung beschloss 2025 ein Investitions-Sofortprogramm beziehungsweise Wachstumsbooster-Paket. Dazu zählen degressive Abschreibungen, Investitionsanreize und eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent bis 2032. Die Mindereinnahmen steigen je nach Jahr; eine pauschale Angabe „10 Milliarden pro Jahr“ ist als politische Rundung möglich, aber die offiziellen Kostenwirkungen variieren.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeBundesregierung
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeDeutscher Bundestag
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:48:30–00:48:57

Die Aussage ist richtig. Destatis meldete 2025 24.064 Unternehmensinsolvenzen, 10,3 Prozent mehr als 2024 und den höchsten Wert seit 2014.

Richtig
Originalauszug
Es werden ja immer mehr Betriebe insolvent.
Einordnung

Destatis meldete für 2025 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen, 10,3 Prozent mehr als 2024 und den höchsten Wert seit 2014. Auch 2026 zeigten mehrere Monats- und Institutsdaten weiterhin hohe Insolvenzwerte. Die Aussage ist deshalb in der Tendenz belegt.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeStatistisches Bundesamt
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeStatistisches Bundesamt
    Abgerufen 17.05.2026
  3. SonstigeZEIT Online
    Abgerufen 17.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:44:21–00:44:26

Die Richtung stimmt, die Zahl ist gerundet zu hoch. Der Überschuss sank von 242,9 auf 200,4 Milliarden Euro, also um rund 42,5 Milliarden Euro.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Der Exportüberschuss Deutschlands ist letztes Jahr um 50 Milliarden gesunken.
Einordnung

Berichte auf Basis von Destatis-Daten nannten für 2025 einen deutschen Außenhandelsüberschuss von 200,4 Milliarden Euro nach 242,9 Milliarden Euro im Jahr 2024. Der Rückgang lag damit bei rund 42,5 Milliarden Euro. Die Aussage „um 50 Milliarden“ trifft die Richtung, ist aber als exakte Zahl zu hoch.

Quellen zu dieser Aussage
  1. Sonstigestern / dpa
    Abgerufen 17.05.2026
  2. SonstigeStatistisches Bundesamt
    Abgerufen 17.05.2026

Transparenzhinweis

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Gesamtfazit

Die wichtigsten überprüfbaren Aussagen sind überwiegend richtig: Das Arbeitszeitgesetz erlaubt grundsätzlich acht Stunden täglich und bis zu zehn Stunden mit Ausgleich; die EU-Arbeitszeitrichtlinie setzt 48 Stunden pro Woche und elf Stunden Ruhezeit; die Koalition will eine Wochenbetrachtung ermöglichen; der Acht-Stunden-Tag stammt aus dem Jahr 1918; lange Arbeitszeiten erhöhen Unfall- und Gesundheitsrisiken; psychische Erkrankungen verursachen je nach Datenbasis rund 17 bis 21 Prozent der Fehltage; Krankenhaus-Ausnahmen existieren; der DGB hat gut 5,4 Millionen Mitglieder; der Steuer- und Abgabenkeil liegt in Deutschland nahe 50 Prozent; und mehr als die Hälfte der Überstunden war 2025 unbezahlt. Teilweise ungenau sind die 1,3-Milliarden-Überstunden-Zahl, die 20-Millionen-Vertretungsbehauptung, die 10-Milliarden-Unternehmenssteuerformel, die 50-Milliarden-Exportüberschuss-Aussage und vereinfachte Prognosen zur Wachstumswirkung staatlicher Ausgaben.