Politik & Regierung

Faktencheck: Gysi und de Maizière über Steuern, Reformen und AfD

Viele Zahlen haben eine belastbare Grundlage, brauchen aber genaue Einordnung.

Faktencheck: Gysi und de Maizière über Steuern, Reformen und AfD

Kurzfazit

Der Faktencheck bestätigt mehrere konkrete Aussagen aus dem maischberger-Gespräch: Die Verteilung der Einkommensteuer mit 42,5 Prozent für Bund und Länder und 15 Prozent für Kommunen stimmt; die 1.000-Euro-Entlastungsprämie wurde nach Ablehnung im Bundesrat nicht weiterverfolgt; und die AfD lag in Sachsen-Anhalt in einer Infratest-dimap-Umfrage bei 41 Prozent. Einordnungsbedürftig sind Gysis Zahlen zu Mittelstands- und Milliardärsfamilien, weil sie aus einer Modellrechnung stammen, sowie Aussagen zum Demokratie-Monitor und zu Widersprüchen. Die BSW-Aussage „um die 5 Prozent“ ist als grobe Umfrageeinordnung plausibel, aber die aktuelle Sachsen-Anhalt-Umfrage sah das BSW bei 4 Prozent.

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Hinweis zur Prüfung

Bewertet werden konkrete Aussagen nach aktueller Quellenlage. Automatische Transkripte können Fehler enthalten; wörtliche Zitate, Zahlen und zentrale Claims werden vor Veröffentlichung am Originalvideo geprüft.

Fazit: In der Diskussion von Gregor Gysi und Thomas de Maizière bei maischberger wurden mehrere überprüfbare Zahlen genannt. Einige sind klar belegt: Die Einkommensteuer wird grundsätzlich zu 42,5 Prozent an den Bund, zu 42,5 Prozent an die Länder und zu 15 Prozent an die Gemeinden verteilt. Die 1.000-Euro-Entlastungsprämie wurde nach der Ablehnung im Bundesrat nicht weiterverfolgt. Und die AfD lag in einer Sachsen-Anhalt-Umfrage von Infratest dimap bei 41 Prozent. Andere Aussagen sind nicht falsch, aber deutlich einordnungsbedürftig: Die Steuerlast-Zahlen zu Mittelstands- und Milliardärsfamilien stammen aus einer Modellrechnung, die keine amtliche Durchschnittsstatistik ist. Die Aussage zu einer angeblichen 2- bis 3-Prozent-Erfolgsquote bei Widersprüchen ist in dieser Pauschalität nicht belegt.

Was wurde geprüft?

Grundlage waren das eingebettete Originalvideo, eine interne Arbeitsmitschrift, zeitmarkierte Analyseabschnitte und eine anschließende Quellenprüfung. Bewertet wurden nur Aussagen mit überprüfbarem Tatsachenkern. Politische Bewertungen – etwa ob die Bundesregierung gut arbeitet, ob die Koalition zu langsam ist oder ob eine Minderheitsregierung sinnvoll wäre – wurden nicht als wahr oder falsch bewertet.

Steuern, Vermögen und Reiche

Gysis Aussage, die fünf reichsten Deutschen hätten mehr Vermögen als die ärmere Hälfte der Bevölkerung, ist in der Richtung gut belegt. Oxfam nannte diese Größenordnung bereits für die fünf reichsten Menschen beziehungsweise Familien. Aktuelle Aufbereitungen zur Vermögensungleichheit gehen sogar davon aus, dass sehr wenige Familien mehr besitzen als die unteren 42 Millionen Menschen. Vorsicht ist bei der Formulierung „fünf Männer“ nötig, weil die zugrunde liegenden Auswertungen häufig Familienvermögen oder Eigentümerfamilien betrachten.

Auch die Zahlen zur Steuer- und Abgabenlast – 43 Prozent für eine Mittelstandsfamilie in Deutschland, 26 Prozent für eine Milliardärsfamilie und 32 Prozent für eine Milliardärsfamilie in der Schweiz – lassen sich auf eine Studie des Netzwerks Steuergerechtigkeit zurückführen. Diese Studie nutzt jedoch eine Modellrechnung und zählt neben persönlichen Steuern auch weitere Belastungen und Unternehmensanteile ein. Die Zahlen sind deshalb nicht als amtliche Durchschnittswerte aller Haushalte zu lesen, sondern als modellhafte Illustration unterschiedlicher effektiver Belastung.

1.000-Euro-Prämie und Einkommensteuer

Die Aussage, die 1.000-Euro-Prämie sei im Bundesrat gescheitert, ist im Kern richtig. Die Bundesregierung bestätigte am 13. Mai 2026, dass das Vorhaben nach der Ablehnung durch den Bundesrat nicht weiterverfolgt werde. Die geplante steuer- und abgabenfreie Arbeitgeberzahlung von bis zu 1.000 Euro war zuvor vom Bundestag beschlossen worden.

Richtig ist auch de Maizières Hinweis auf die Einkommensteuerverteilung. Bund und Länder erhalten grundsätzlich jeweils 42,5 Prozent des Aufkommens aus Einkommensteuer und Lohnsteuer, die Gemeinden 15 Prozent. Daraus folgt: Größere Einkommensteueränderungen betreffen nicht nur den Bund, sondern auch Länder und Kommunen.

Reformen, Bürokratie und Widersprüche

Die Föderale Modernisierungsagenda wurde am 4. Dezember 2025 tatsächlich von Bund und Ländern beschlossen. Sie umfasst mehr als 200 Maßnahmen, unter anderem weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, Genehmigungsfiktionen, Digitalisierung und den Abbau von Berichtspflichten. Ob diese Beschlüsse schon in allen Ländern wirksam umgesetzt sind, ist eine andere Frage und hängt vom jeweiligen Gesetzgebungsstand ab.

Unbelegt ist dagegen die pauschale Aussage, nur 2 bis 3 Prozent der Widersprüche hätten Erfolg. Bei Bürgergeld-Widersprüchen meldete die Bundesagentur für Arbeit für 2025 zwar eine Widerspruchsquote von 2,1 Prozent gegen Bescheide gemeinsamer Einrichtungen. Das ist aber nicht die Erfolgsquote. Von 476.728 erledigten Widersprüchen wurden 147.213 Entscheidungen revidiert; außerdem nennt die BA 42.303 Fälle fehlerhafter Rechtsanwendung. Die im Gespräch genannte Zahl kann daher eine Verwechslung von Widerspruchsquote und Erfolgsquote sein.

AfD, BSW und Brandmauer

Die Sachsen-Anhalt-Zahl stimmt: Infratest dimap sah die AfD im Mai 2026 bei 41 Prozent. In derselben Umfrage lag das BSW bei 4 Prozent und wäre damit an der Mandatsschwelle gescheitert. Die Formulierung „um die 5 Prozent herum“ ist als grobe politische Einordnung vertretbar, aber nicht exakt. Auch die Aussage zum CDU-Unvereinbarkeitsbeschluss hat eine belastbare Grundlage: Der CDU-Bundesparteitag beschloss 2018, Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der Linkspartei und der AfD abzulehnen. Einzelne parlamentarische Abstimmungen oder Gespräche sind davon politisch und praktisch zu unterscheiden.

Demokratie-Monitor und direkte Demokratie

Die Bertelsmann-Stiftung berichtete 2026, dass die Zustimmung zu demokratischen Werten mit 82 Prozent hoch bleibt. Gleichzeitig bewertet ein deutlich kleinerer Anteil die praktische Funktionsfähigkeit verschiedener demokratischer Bereiche positiv. Die von de Maizière genannte Lücke von 50 bis 60 Prozentpunkten passt für einzelne Module wie Parteien oder Regierung, aber nicht als einheitlicher Gesamtwert. Auch die Aussage zur direkten Demokratie braucht Präzision: Auf Bundesebene sieht das Grundgesetz Volksentscheide grundsätzlich nur für die Neugliederung von Bundesländern vor. In Ländern und Gemeinden gibt es breitere Instrumente wie Volks- oder Bürgerentscheide.

Bewertung

Der faktencheckbare Teil des Gesprächs ist gemischt, aber überwiegend gut einordnbar. Mehrere Zahlen sind richtig oder nachvollziehbar, wenn man ihre genaue Quelle und Definition nennt. Problematisch wird es dort, wo Modellrechnungen wie amtliche Durchschnittswerte klingen, Umfragewerte als sichere Wahlprognosen erscheinen oder Quoten verwechselt werden. Für einen neutralen Faktencheck ist deshalb entscheidend, zwischen belegten Zahlen, groben politischen Einordnungen und nicht prüfbaren Bewertungen zu trennen.

Geprüfte Aussagen

Bewertungen werden immer mit Text angezeigt und quellenbasiert begründet.

Geprüfte AussageZeitstempel: 00:03:53–00:04:07

Der Vermögensvergleich ist in der Richtung gut belegt; die Formulierung „fünf Männer“ ist aber ungenau, weil die zugrunde liegenden Auswertungen häufig Menschen, Familien oder Eigentümerfamilien vergleichen.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Die fünf reichsten deutschen Männer haben mehr Eigentum und Vermögen als die finanziell untere Hälfte der Bevölkerung. Das heißt, fünf Männer haben mehr als 42 Millionen Menschen.
Einordnung

Oxfam nannte bereits 2020 die Größenordnung, dass die fünf reichsten Menschen beziehungsweise Familien in Deutschland mehr Vermögen besitzen als die ärmere Hälfte der Bevölkerung. Aktuelle Darstellungen zur Vermögensungleichheit kommen sogar zu dem Ergebnis, dass sehr wenige Eigentümerfamilien mehr besitzen als die unteren 42 Millionen Menschen. Gysis Richtung stimmt daher. Die Formulierung „fünf Männer“ ist jedoch nicht präzise, weil in den Quellen häufig Familienvermögen oder Eigentümerfamilien betrachtet werden.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeOxfam Deutschland
    Abgerufen 14.05.2026
  2. Sonstigeungleichheit.info / Netzwerk Steuergerechtigkeit
    Abgerufen 14.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:04:07–00:04:27

Die Zahlen stammen aus einer Modellrechnung des Netzwerks Steuergerechtigkeit; sie sind nicht als amtliche Durchschnittswerte aller Haushalte zu verstehen.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Eine Mittelstandsfamilie zahlt auf alle Einnahmen im Schnitt 43% Steuern und Abgaben. Eine Milliardärsfamilie bezahlt auf alle Einnahmen im Schnitt 26% Steuernabgaben. Selbst in der Schweiz ... müssen sie 32% bezahlen.
Einordnung

Die genannten Werte entsprechen einer Studie des Netzwerks Steuergerechtigkeit: Für die modellierte Mittelstandsfamilie werden in Deutschland 43 Prozent angegeben, für die Milliardärsfamilie in Deutschland 26 Prozent und in der Schweiz 32 Prozent. Die Studie zählt allerdings verschiedene Steuer- und Abgabenarten zusammen und arbeitet mit Modellfamilien und Annahmen zu Unternehmensgewinnen, Vermögen und Beiträgen. Die Zahlen sind daher als Modellvergleich belastbar, aber nicht als amtliche Durchschnittsquote aller Mittelstands- oder Milliardärsfamilien.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeNetzwerk Steuergerechtigkeit
    Abgerufen 14.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:07:21–00:07:43

Das Vorhaben wurde nach der Ablehnung im Bundesrat von der Bundesregierung nicht weiterverfolgt; „beerdigt“ ist eine zugespitzte, aber sachlich nachvollziehbare Formulierung.

Überwiegend richtig
Originalauszug
... sowas wie die 1000 € Prämie ... wo der Aufschrei so groß ist, dass sie jetzt beerdigt ist im Bundesrat ...
Einordnung

Die Bundesregierung bestätigte am 13. Mai 2026, dass die Entlastungsprämie nach Ablehnung im Bundesrat nicht weiterverfolgt wird. Das Vorhaben sah eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung von bis zu 1.000 Euro durch Arbeitgeber vor und war zuvor vom Bundestag beschlossen worden. Die Formulierung „beerdigt“ ist umgangssprachlich, trifft den politischen Stand aber im Kern.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeBundesregierung
    Abgerufen 14.05.2026
  2. SonstigeWELT / dpa
    Abgerufen 14.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:08:07–00:08:15

Diese Verteilung stimmt für die Einkommensteuer einschließlich Lohnsteuer; bei der Abgeltungsteuer gelten andere Quoten.

Richtig
Originalauszug
Die Einkommensteuerverteilung ... ist, dass 42,5% kriegt der Bund, 42,5% die Länder und 15% die Kommunen.
Einordnung

Bundeszentrale für politische Bildung und Gemeindefinanzreformgesetz bestätigen: Vom Aufkommen der Einkommensteuer einschließlich Lohnsteuer erhalten Bund und Länder grundsätzlich jeweils 42,5 Prozent, Gemeinden 15 Prozent. Für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gelten 44 Prozent für Bund und Länder sowie 12 Prozent für Gemeinden. Die Aussage ist im Gesprächskontext zur Einkommensteuer korrekt.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeBundeszentrale für politische Bildung
    Abgerufen 14.05.2026
  2. SonstigeGesetze im Internet
    Abgerufen 14.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:15:31–00:15:55

Der Beschluss ist belegt; offen bleibt, wie weit die Umsetzung in einzelnen Ländern und im Bund tatsächlich fortgeschritten ist.

Richtig
Originalauszug
... Bund und Länder auch beschlossen und zwar am 4. Dezember letzten Jahres einvernehmlich ... Berichtspflichten ... Genehmigungsfiktion ...
Einordnung

Die Bundesregierung dokumentiert die Föderale Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025. Sie umfasst mehr als 200 Maßnahmen zu weniger Bürokratie, schnelleren Verfahren, Digitalisierung, Berichtspflichten, Genehmigungsfiktionen und effizienteren Verwaltungsstrukturen. Die Aussage zum Beschluss stimmt. Der Umsetzungsstand einzelner Länder- und Bundesmaßnahmen muss jedoch jeweils gesondert geprüft werden.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeBundesregierung
    Abgerufen 14.05.2026
  2. SonstigeBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Abgerufen 14.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:17:41–00:17:43

Für diese pauschale Erfolgsquote wurde kein belastbarer allgemeiner Beleg gefunden; bei Bürgergeld-Widersprüchen deuten BA-Daten eher auf eine Verwechslung mit der Widerspruchsquote hin.

Unbelegt
Originalauszug
2 bis 3% der Widersprücher haben Erfolg.
Einordnung

Die Aussage nennt keine Behörde, kein Rechtsgebiet und keinen Zeitraum. Für Jobcenter meldete die Bundesagentur für Arbeit 2025 zwar eine Widerspruchsquote von 2,1 Prozent gegen Bescheide gemeinsamer Einrichtungen. Diese Quote misst aber, wie häufig Widerspruch eingelegt wurde, nicht wie oft Widersprüche Erfolg hatten. Von 476.728 erledigten Widersprüchen wurden 147.213 Entscheidungen revidiert; in 42.303 Fällen lag fehlerhafte Rechtsanwendung vor. Das spricht gegen die pauschale Erfolgsquote von 2 bis 3 Prozent, zumindest für diesen naheliegenden Bereich.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeBundesagentur für Arbeit
    Abgerufen 14.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:18:31–00:18:32

Das stimmt für den Sachsen-AnhaltTREND von Infratest dimap im Mai 2026; es handelt sich um eine Umfrage, nicht um ein Wahlergebnis.

Richtig
Originalauszug
In Sachsenanhalt 41%.
Einordnung

Infratest dimap veröffentlichte Anfang Mai 2026 den Sachsen-AnhaltTREND. Dort lag die AfD in der Sonntagsfrage bei 41 Prozent. Das Institut weist zugleich darauf hin, dass eine Sonntagsfrage Parteipräferenzen misst und kein späteres Wahlverhalten garantiert.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeInfratest dimap
    Abgerufen 13.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:19:39–00:19:43

Als grobe Einordnung ist das vertretbar; die aktuelle Infratest-dimap-Umfrage sah das BSW aber bei 4 Prozent und damit unter der Mandatsschwelle.

Überwiegend richtig
Originalauszug
BSW könnte vielleicht, aber die sind auch um die 5% herum.
Einordnung

Der Sachsen-AnhaltTREND von Infratest dimap sah das BSW im Mai 2026 bei 4 Prozent, zwei Prozentpunkte niedriger als im Herbst 2025. Die Formulierung „um die 5 Prozent herum“ beschreibt die Nähe zur Fünf-Prozent-Hürde grob richtig, ist aber nicht exakt. Da Umfragen eine Schwankungsbreite haben, ist die politische Einordnung als mögliche, aber unsichere Mandatsschwellenpartei plausibel.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeInfratest dimap
    Abgerufen 13.05.2026
  2. SonstigeYouGov
    Abgerufen 13.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:18:39–00:18:57

Die Bertelsmann-Studie bestätigt eine große Lücke zwischen Zustimmung zu demokratischen Werten und Bewertung der praktischen Funktionsfähigkeit; die exakte 26-Prozent-Zahl ist als allgemeiner Gesamtwert nicht sauber belegt.

Teilweise richtig
Originalauszug
... über 80% gesagt ... die Demokratie ist richtig und 26% haben gesagt, die Demokratie funktioniert. Diese Lücke, also von 50, 60% ...
Einordnung

Die Bertelsmann-Stiftung berichtete 2026, dass 82 Prozent demokratische Werte unterstützen. In acht Modulen lag die Zustimmung zur Legitimität demokratischer Prinzipien zwischen 77 und 91 Prozent. Die Bewertung der praktischen Performanz lag je nach Modul deutlich niedriger, zwischen 15 und 65 Prozent. Für Parteien betrug die Lücke etwa 60 Prozentpunkte, für Regierung etwa 62 Prozentpunkte. Ein pauschaler Gesamtwert von 26 Prozent für „die Demokratie funktioniert“ wurde in den geprüften Quellen jedoch nicht als zentrale Kennzahl gefunden.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeBertelsmann Stiftung
    Abgerufen 14.05.2026
  2. SonstigeBertelsmann Stiftung
    Abgerufen 14.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:19:43–00:20:10

Der CDU-Parteitagsbeschluss von 2018 ist belegt; im Detail geht es um Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit, nicht zwingend um jede einzelne parlamentarische Abstimmung.

Richtig
Originalauszug
... der Unvereinbarkeitsbeschluss ... 2018 ... weder mit links noch mit den Rechtsextremen ...
Einordnung

Der 31. CDU-Parteitag beschloss im Dezember 2018, Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der AfD abzulehnen. Die Aussage ist deshalb im Kern richtig. Einzuordnen ist, dass der Beschluss vor allem Koalitionen und vergleichbare Formen der Zusammenarbeit meint; einzelne parlamentarische Abstimmungen werden politisch oft gesondert diskutiert.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeCDU Deutschlands
    Abgerufen 14.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:23:08–00:23:21

Die Aussage ist für Deutschland im Kern richtig; auf EU-Ebene gibt es keine Volksentscheide wie in Ländern und Gemeinden, sondern andere Beteiligungsinstrumente.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Wir haben z. B. die Volksanscheidung auf Kommunalebene, auf Landesebene, auf Europaebene, nicht auf Bundesebene.
Einordnung

Die bpb erklärt, dass das Grundgesetz auf Bundesebene Volksentscheide grundsätzlich nur für die Neugliederung von Bundesländern vorsieht. In den Bundesländern und Gemeinden gibt es dagegen Volksentscheide beziehungsweise Bürgerentscheide. Der Teil zur kommunalen, Landes- und Bundesebene stimmt damit. Die Formulierung „Europaebene“ ist unscharf: Auf EU-Ebene gibt es Beteiligungsinstrumente wie die Europäische Bürgerinitiative, aber keine Volksentscheide im gleichen Sinn wie in deutschen Ländern und Gemeinden.

Quellen zu dieser Aussage
  1. SonstigeBundeszentrale für politische Bildung
    Abgerufen 14.05.2026

Transparenzhinweis

Dieser Faktencheck wurde redaktionell mit KI-Unterstützung vorbereitet. Die finale Prüfung, Bewertung und Veröffentlichung erfolgt redaktionell.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung können Fehler oder Auslassungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Maßgeblich bleiben das Originalvideo und die verlinkten Quellen.

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und sorgfältiger Quellenprüfung, jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit.

Gesamtfazit

Die meisten ausgewählten Zahlen sind nicht frei erfunden, sondern haben eine reale Quelle. Richtig sind die Einkommensteuerverteilung, das Scheitern der 1.000-Euro-Prämie nach der Bundesratsablehnung und die AfD-Umfrage von 41 Prozent in Sachsen-Anhalt. Teilweise richtig, aber erklärungsbedürftig sind die Steuerlast-Zahlen zu Mittelstands- und Milliardärsfamilien, die Vermögensvergleiche und die Demokratie-Monitor-Angaben. Nicht belegt ist die pauschale Aussage, nur 2 bis 3 Prozent der Widersprüche hätten Erfolg.