Kurzbefund: Steffen Krach stellt im Gespräch eine klar erkennbare wohnungspolitische Linie vor: Berlin soll mehr Mietdaten sammeln, Verstöße konsequenter verfolgen und nach einer Änderung des Bundesrechts erneut einen landeseigenen Mietendeckel versuchen. Seine Abgrenzung von einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ist ebenfalls eindeutig. Mehrere Zahlen brauchen jedoch Präzision. Der amtliche Mietenscan meldet Verdachtsfälle, keine abschließend festgestellten Rechtsverstöße; beim Volksentscheid stimmten 57,6 Prozent mit Ja; und die im Gespräch genannten 27.900 Euro waren nach der Korrektur des Kanals keine persönliche Sparkassenvergütung.
Die 27.900 Euro waren falsch zugeordnet
Gleich zu Beginn fragt der Host nach angeblich 27.900 Euro für Krachs Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover. Krach hält die Summe selbst für zu hoch. In der Videobeschreibung folgt die entscheidende Korrektur: Der Betrag bezog sich auf die jährlichen Bezüge des gesamten Aufsichtsrats von „Langenhagen bewegt“, nicht auf Krachs Einzelvergütung bei der Sparkasse. Die im Gespräch hergestellte Zuordnung ist damit falsch. Für die Bewertung der Berliner Wohnungspolitik ist dieser Nebenpunkt nicht zentral; für einen fairen Faktencheck gehört er trotzdem sichtbar berichtigt.
Wohnen ist ein Kern des Berliner SPD-Wahlangebots
Krach tritt als Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 an. Im Interview bündelt er sein Angebot in drei Linien: 20.000 Wohnungen bauen, mit Mietpreisprüfstelle, Mietenscan und einem geplanten Kataster für „Recht und Ordnung“ sorgen und einen rechtssicheren Mietendeckel ermöglichen. Das passt zur offiziellen Programmdarstellung der Berliner SPD. Es bleibt Wahlprogramm, nicht geltendes Recht. Besonders beim Kataster und bei einer neuen Eingriffseinheit sind Umsetzung, Datenzugriff, Personal und Rechtsschutz noch entscheidende offene Punkte.
Ein neuer Mietendeckel braucht zuerst eine neue Kompetenzlage
Krach sagt ausdrücklich, Berlin müsse zunächst die Zuständigkeit vom Bund erhalten. Dieser Vorbehalt ist wesentlich. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Berliner Mietendeckel 2021 für nichtig, weil der Bund das Mietpreisrecht für frei finanzierten Wohnraum bereits abschließend geregelt hatte. Das Gericht entschied damit über die Gesetzgebungskompetenz, nicht darüber, ob jede Form eines Mietendeckels politisch sinnvoll wäre. Eine bundesgesetzliche Öffnung könnte die Lage verändern; wie ein neues Berliner Modell konkret aussähe und ob es verfassungsgemäß wäre, müsste dann erneut geprüft werden.
Der versprochene Deckel ist noch keine fertige Formel
Im Gespräch grenzt Krach das geplante Modell vom alten Gesetz ab: Bestehende Mieten sollten voraussichtlich nicht rückwirkend abgesenkt werden; im Vordergrund stünden Grenzen für Neuvermietungen und weitere Erhöhungen. Eine genaue Bemessungsformel nennt er nicht. Seine Aussage, in einem Teil Reinickendorfs seien Angebotsmieten in sechs Jahren um 88 Prozent gestiegen, lässt sich ohne benannten Ort, Zeitraum und Datensatz nicht belastbar verallgemeinern. Der qualifizierte Mietspiegel 2026 weist für rund 1,6 Millionen relevante Wohnungen einen Median von 7,71 Euro nettokalt je Quadratmeter aus; Angebotsmieten und bestehende Vertragsmieten sind jedoch unterschiedliche Größen. Eine einzelne Steigerungszahl ersetzt deshalb keine veröffentlichte Regelungsformel.
46 Prozent bedeuten Verdacht, nicht Urteil
Beim Mietenscan liegt die im Video genannte Größenordnung richtig, die Wortwahl aber zu hart. Im Juni 2026 erfasste Berlin 7.757 Inserate. Von 4.539 auswertbaren Angeboten zeigten 2.102, also 46 Prozent, einen Verdacht auf einen Verstoß gegen Mietenbegrenzungsregeln. Der Scan arbeitet mit öffentlich zugänglichen Angaben und Wahrscheinlichkeitsannahmen. Ausnahmen, Modernisierung und Möblierung können erst im Einzelfall geklärt werden. Krach sagt im Video, rund 46 Prozent seien „rechtswidrig“ gewesen, relativiert aber zugleich, dass ein Inserat noch kein Mietvertrag ist. Präzise wäre: 46 Prozent der auswertbaren Angebote waren verdächtig und wurden zur weiteren Prüfung markiert.
1,8 Millionen sind bislang eine politische Reichweitenangabe
Krach sagt, das geplante Mietenkataster gelte für 1,8 Millionen Wohnungen. Amtlich gezählt wurden Ende 2025 insgesamt 2.069.432 Wohnungen in Berlin; der neue Mietspiegel gilt für rund 1,6 Millionen mietspiegelrelevante Wohnungen. Welche Bestände ein künftiges Kataster tatsächlich erfassen dürfte, hängt von Gesetz, Ausnahmen und Datenmodell ab. Eine öffentlich belastbare Rechtsgrundlage für exakt 1,8 Millionen erfasste Verträge liegt mit den geprüften Unterlagen noch nicht vor. Die Zahl sollte daher als Zielgröße des Kandidaten und nicht als bereits feststehender Geltungsbereich gelesen werden. Die bestehende Mietpreisprüfstelle kann Verträge dagegen schon heute kostenlos auf die Miethöhenregeln prüfen.
Artikel 15 ist nicht dasselbe wie eine Einzelfallenteignung
Im Gespräch korrigiert der Host die Begriffe: Die Initiative zielt auf Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz, nicht auf eine Enteignung im üblichen Sinn nach Artikel 14. Artikel 15 erlaubt, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen; Art und Ausmaß der Entschädigung müssen geregelt werden. Die Schwelle von 3.000 Wohnungen stammt aus dem Berliner Vorhaben. Krach lehnt diesen Weg persönlich ab und setzt stattdessen auf Regulierung, Rückkäufe und mehr landeseigenen Neubau. Das ist eine politische Prioritätensetzung, keine Widerlegung der verfassungsrechtlichen Möglichkeit.
57,6 Prozent stimmten 2021 mit Ja
Krach erinnert sich, beim Volksentscheid dagegen gestimmt zu haben; eine persönliche Stimmabgabe ist naturgemäß nicht extern überprüfbar. Das amtliche Ergebnis ist dagegen klar: 1.035.950 Menschen stimmten mit Ja, 715.698 mit Nein. Das waren 57,6 Prozent Ja-Stimmen unter den Teilnehmenden. Die im Gespräch genannten „59 Prozent“ liegen nahe, sind aber keine korrekte Rundung des amtlichen Ergebnisses. Abgestimmt wurde über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs; der Volksentscheid selbst war kein ausformulierter Gesetzesbeschluss.
Die Kommission bejahte die Möglichkeit, nicht pauschal das „beste Mittel“
Der Host fasst den Abschlussbericht stellenweise weiter zusammen, als dieser trägt. Die vom Senat eingesetzte Kommission kam mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände grundsätzlich verfassungskonform ausgestaltet werden kann. Sie behandelte Schwellenwerte, Entschädigung, Verhältnismäßigkeit und Bewirtschaftung ausführlich. Der Abschlussbericht erklärt aber nicht schlicht, Vergesellschaftung sei gegenüber allen Alternativen das „beste Mittel“. Er liefert eine rechtliche und wohnungswirtschaftliche Machbarkeitsprüfung mit Mehrheitspositionen und Sondervoten. Auch über eine konkrete Entschädigung müsste erst ein Gesetz entscheiden.
Regulierung und Eigentumsfrage lösen verschiedene Probleme
Die schärfste Stelle des Gesprächs dreht sich nicht um eine einzelne Zahl, sondern um zwei konkurrierende Problemdefinitionen. Krach behandelt hohe Mieten vor allem als Kontroll- und Durchsetzungsproblem: Regeln seien vorhanden oder könnten ergänzt werden, Verstöße müssten erkannt und sanktioniert werden. Der Host betont das Eigentums- und Renditeproblem großer Bestände. Beide Ebenen können gleichzeitig relevant sein. Ein Mietenscan kann überhöhte Inserate finden, ändert aber nicht die Eigentumsstruktur. Vergesellschaftung verändert Eigentum und Bewirtschaftungsziel, baut jedoch nicht automatisch neue Wohnungen. Eine seriöse Wahlentscheidung muss deshalb Wirkung, Kosten, Geschwindigkeit und rechtliche Risiken jedes Instruments getrennt betrachten.
Was vor der Wahl noch konkret werden muss
Für die Bewertung des Programms bleiben vier praktische Fragen: Welche Daten soll ein Kataster mit welcher Rechtsgrundlage erfassen? Wer prüft Verdachtsfälle und setzt Ansprüche durch? Welche Bundesänderung soll einen Landesmietendeckel ermöglichen? Und wie verhält sich Krachs persönliche Ablehnung zur Beschlusslage seiner Partei und zum Ergebnis von 2021? Der Faktencheck trennt dabei überprüfbare Ausgangsdaten von politischen Prognosen. Ob 20.000 Wohnungen entstehen, Bußgelder Mieten senken oder ein neuer Deckel Bestand hat, lässt sich vor Umsetzung nicht als Tatsache bestätigen.
Auch die Zeithorizonte gehören in die Prüfung. Ein Scan kann kurzfristig Hinweise erzeugen, eine Beratungsstelle bestehende Ansprüche unterstützen. Ein Kataster braucht dagegen Datensätze, Schnittstellen und ein belastbares Gesetz; ein Mietendeckel zusätzlich die angekündigte Bundesänderung. Vergesellschaftung würde wiederum ein Landesgesetz, Entschädigungsregeln, Finanzierung und voraussichtlich langwierige gerichtliche Kontrolle verlangen. Wer nur die Zahl der betroffenen Wohnungen vergleicht, übersieht deshalb Vollzugsdauer, Eingriffstiefe und das Risiko, dass ein Instrument zunächst keine spürbare Entlastung liefert.
Fazit
Das Interview macht den zentralen Berliner Wohnungskonflikt ungewöhnlich deutlich. Krachs Kompetenzvorbehalt beim Mietendeckel ist juristisch nachvollziehbar, der amtliche Mietenscan bestätigt die Größenordnung von 46 Prozent Verdachtsfällen, und Artikel 15 eröffnet grundsätzlich einen eigenen Vergesellschaftungsweg. Unpräzise bleiben die 88-Prozent-Zahl, die behauptete Reichweite von 1,8 Millionen und die Zuspitzung des Kommissionsberichts. Die 27.900 Euro wurden vom Kanal selbst korrekt berichtigt. Entscheidend ist nun, ob aus Wahlbegriffen belastbare Gesetze, Zuständigkeiten und überprüfbare Ziele werden.
