Kurzfazit: Der WDR berichtete am 25. August 2026 zutreffend über einen internen Arbeitsstand im Bundesfinanzministerium. Darin wurden auch Getränke mit Süßstoffen, bestimmte Haferdrinks und weitere Produktgruppen diskutiert. Als feststehende Steuerregel war diese Variante jedoch nie beschlossen. Bereits am 26. August stellte Finanzminister Lars Klingbeil klar, dass Zero- und Lightgetränke nicht besteuert werden sollen. Eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke bleibt für 2027 politisch vorgesehen, doch ein fertiges Gesetz mit verbindlichem Startdatum, Tarifen und Ausnahmen liegt am Prüfstand dieses Faktenchecks nicht vor.
Was am 25. August tatsächlich bekannt wurde
Auslöser der Debatte war ein Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorlag. Nach der darin geprüften Variante sollten nicht nur klassische zuckerhaltige Limonaden erfasst werden. Auch Getränke, die ausschließlich Süßungsmittel enthalten, sowie Nektare, Smoothies, bestimmte Milchmischgetränke, getreidebasierte Drinks und weitere Produkte tauchten im möglichen Anwendungsbereich auf. Für ausschließlich süßstoffgesüßte Getränke war ein Grundbetrag von 26 Cent je Liter im Gespräch.
Dass ein solches Papier existierte, ist deshalb kein erfundener Medienbericht. Der entscheidende Unterschied liegt zwischen einem internen Arbeitsstand und einer politischen Entscheidung. Fachreferate prüfen vor einem Gesetzentwurf unterschiedliche Modelle, Belastungsstufen und Abgrenzungen. Ein Papier kann konkrete Zahlen enthalten, ohne dass Minister, Kabinett, Koalition oder Bundestag diese Zahlen übernommen haben. Genau dieser Kontext fehlte in Schlagzeilen, nach denen die Steuer bereits feststehe oder Zero-Getränke sicher teurer würden.
Klingbeils Klarstellung ändert die Lage
Am Vormittag des 26. August erklärte Klingbeil öffentlich, eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke ergebe für ihn keinen Sinn und werde nicht kommen. Er bezeichnete das bekannt gewordene Dokument als Arbeitsstand, der weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen gewesen sei. Damit ist die zentrale Prognose, Zero- und Lightgetränke würden aufgrund dieses Modells mit 26 Cent je Liter belastet, nach dem aktuellen politischen Stand falsch.
Die Klarstellung bedeutet nicht, dass das Papier nachträglich erfunden wurde oder dass nie über Süßstoffe diskutiert werden durfte. Sie bedeutet, dass eine geprüfte Variante verworfen wurde. Für einen Faktencheck muss daher der Zeitpunkt der Aussage genannt werden: Am 25. August war die Einbeziehung von Zero-Produkten eine dokumentierte ministerielle Überlegung; seit der Klarstellung vom 26. August ist sie kein angekündigter Bestandteil des von Klingbeil vorzulegenden Gesetzes.
Kommt die Zuckersteuer 2027 oder 2028?
Auch beim Jahr gibt es zwei aufeinanderfolgende Planungsstände. Die vom Kabinett am 29. April verabschiedeten Eckwerte und die Antwort der Bundesregierung vom 3. Juni nannten eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028. Das Modell orientierte sich an einer Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit und sah rund zwölf Monate Übergangszeit für Hersteller vor. In der Haushalts-Pressekonferenz vom 6. Juli erklärte Klingbeil dann, das Finanzministerium arbeite an einer Steuer statt der zunächst diskutierten Abgabe. Auf Nachfrage sagte er, die Regierung wolle sie 2027, könne aber noch nicht sagen, ob zum 1. Januar oder später.
Die Aussage, politisch werde eine Zuckersteuer für 2027 angestrebt, ist somit belegt. Zu stark wäre jedoch die Formulierung, sie trete sicher an einem bestimmten Tag in Kraft. Dafür braucht es einen Gesetzentwurf, eine verfassungsrechtlich tragfähige Konstruktion, Kabinetts- und Parlamentsbeschlüsse sowie die Verkündung. Am 26. August sind diese Schritte für das konkrete Steuermodell nicht abgeschlossen. Auch die frühere amtliche Angabe 2028 ist nicht einfach eine Falschmeldung, sondern der dokumentierte Stand vor der späteren Beschleunigungsabsicht.
Sind 26 Cent je Liter schon ein gültiger Tarif?
Nein. Die 26 Cent stammen aus dem internen Modell für Getränke mit Süßungsmitteln. Für stark zuckerhaltige Getränke waren höhere Stufen im Gespräch. Medien rechneten daraus vor, eine Ein-Liter-Flasche Cola oder Fanta könne von 1,69 Euro auf 2,07 Euro steigen. Diese Differenz von 38 Cent kann als Rechenbeispiel aus Steuerbetrag, Umsatzsteuer und vollständiger Weitergabe an der Kasse nachvollziehbar sein. Sie ist aber keine verbindliche Preisprognose.
Hersteller und Händler können eine Steuer vollständig, teilweise oder über andere Produkte weitergeben. Ausgangspreise unterscheiden sich nach Marke, Gebinde, Pfand, Händler und Angebotsaktion. Hinzu kommt, dass die endgültigen Steuersätze noch nicht gesetzlich feststehen. Seriös ist daher die Formulierung: Nach dem bekannt gewordenen Arbeitsmodell wäre eine Mehrbelastung in dieser Größenordnung möglich gewesen. Unbelegt ist, dass jede Flasche tatsächlich exakt 38 Cent teurer wird.
Was ist mit Haferdrinks und natürlichem Zucker?
Die pauschale Aussage, Hafermilch werde durch die Steuer teurer, greift ebenfalls zu kurz. Viele ungesüßte Haferdrinks enthalten keinen zugesetzten Haushaltszucker; ein Teil ihres Zuckergehalts entsteht bei der Verarbeitung aus der Stärke des Hafers. Der begleitende WDR-Beitrag weist selbst darauf hin, dass gewöhnliche Produkte häufig unter 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter liegen. Ob ein einzelner Drink erfasst würde, hinge von der gesetzlichen Definition, einem möglichen Schwellenwert und der Unterscheidung zwischen zugesetztem und aus dem Grundstoff stammendem Zucker ab.
Das britische System zeigt, dass eine solche Abgrenzung möglich ist. Die britische Regierung will ab 2028 zwar Ausnahmen für Milch- und Milchersatzgetränke mit zugesetztem Zucker reduzieren, lässt Milchersatzgetränke ohne zugesetzten Zucker aber außerhalb der Abgabe. Daraus folgt nicht automatisch, dass Deutschland dasselbe Modell übernimmt. Es zeigt lediglich, warum die Überschrift alle Haferdrinks werden teurer sachlich zu grob ist.
Sind Zero-Getränke gesundheitlich unproblematisch?
Klingbeils Entscheidung beantwortet eine Steuerfrage, keine abschließende Ernährungsfrage. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung fasst die Evidenz differenziert zusammen: Süßungsmittel können Zucker und Energie reduzieren und gelten innerhalb zugelassener Höchstmengen nach derzeitiger Risikobewertung als sicher. Kurzfristige Interventionsstudien zeigen teils Vorteile, wenn Zucker ersetzt wird. Langfristige Beobachtungsstudien liefern zugleich Hinweise auf mögliche Risiken, sind aber anfällig dafür, Ursache und Ausgangsrisiko zu verwechseln.
Auch die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Süßstoffe nicht als langfristiges Mittel zur Gewichtskontrolle oder zur Vorbeugung chronischer Erkrankungen. Diese Empfehlung ist ausdrücklich bedingt, weil Zusammenhänge in Beobachtungsdaten durch Eigenschaften der untersuchten Personen verzerrt sein können. Sie ist außerdem keine neue toxikologische Sicherheitsbewertung einzelner zugelassener Stoffe. Die Aussage Zero sei automatisch gesund ist daher nicht haltbar; ebenso unbelegt wäre die pauschale Behauptung, zugelassene Süßstoffe seien generell gefährlich.
Was belegt das britische Vorbild?
Die britische Soft Drinks Industry Levy ist nach Zuckergehalt gestaffelt und setzte bereits mit ihrer Ankündigung starke Anreize zur Rezepturänderung. Nach Angaben der britischen Regierung sank der durchschnittliche Zuckergehalt der erfassten Getränke zwischen 2015 und 2024 um 47 Prozent. Etwa 65 Prozent der Produkte, die 2015 über der damaligen Schwelle von fünf Gramm je 100 Milliliter lagen, wurden bis 2019 unter diese Schwelle reformuliert. Die WDR-Aussage von einem Innovations- oder Reformulierungsschub ist damit gut belegt.
Das britische Ergebnis beweist jedoch nicht, dass jede deutsche Ausgestaltung denselben Effekt hätte. Entscheidend sind Schwellenwerte, Höhe, Ausnahmen, Vorlaufzeit, Kontrollen und Reaktionen der Hersteller. Eine Steuer kann Rezepturen verändern, Preise erhöhen, Produktgrößen beeinflussen oder Käufe verschieben. Welche Kombination in Deutschland eintritt, lässt sich erst anhand des Gesetzes und späterer Marktdaten messen.
Gesundheitsziel und Einnahmeziel müssen getrennt werden
Die Bundesregierung begründete die ursprünglich für 2028 angekündigte Abgabe mit Anreizen für weniger Zucker und möglichen Entlastungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Finanzkommission rechnete mit rund 450 Millionen Euro jährlichen Einnahmen und langfristigen Einsparungen von 20 bis 170 Millionen Euro pro Jahr. Spätere Berichte über einen breiteren Steuerentwurf nannten höhere Einnahmepotenziale. Solche Beträge sind Schätzungen, keine bereits erzielten Einnahmen.
Zwischen Gesundheitslenkung und Fiskalziel besteht ein Spannungsverhältnis: Reformulieren Hersteller erfolgreich, sinkt die steuerpflichtige Zuckermenge und damit möglicherweise das Aufkommen. Hohe stabile Einnahmen können umgekehrt bedeuten, dass Konsum und Rezepturen weniger stark reagieren. Beides kann politisch gleichzeitig gewünscht sein, darf in der Prüfung aber nicht vermischt werden. Eine konkrete Familienbelastung von mehreren hundert Euro pro Jahr lässt sich ohne Konsummenge, endgültigen Tarif und Preisweitergabe nicht seriös behaupten.
Gesamturteil
Der WDR machte einen echten internen Vorschlag öffentlich, überführte ihn aber zunächst in nahe Zukunftsformen, die leicht wie ein beschlossener Tarif wirkten. Für den 25. August war korrekt: Im Finanzministerium wurde eine breite Steuerbasis einschließlich Zero-, Light- und weiterer Getränke geprüft. Für den Prüfstand 26. August gilt: Zero- und Lightgetränke sollen nach Klingbeils ausdrücklicher Entscheidung nicht erfasst werden. Eine Zuckersteuer auf zuckergesüßte Getränke wird für 2027 angestrebt, ist in ihrer konkreten Ausgestaltung aber noch nicht beschlossen.
Fazit: Die pauschale Meldung Zuckersteuer 2027 auch auf Zero ist inzwischen falsch. Richtig bleiben der politische Wille zu einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke und die Evidenz, dass ein gestaffeltes Modell wie in Großbritannien Rezepturänderungen auslösen kann. Offen sind Inkrafttreten, Tarife, Produktdefinitionen, tatsächliche Ladenpreise und die Höhe der Einnahmen.
Quellen und Transparenz
Geprüft wurden das WDR-Originalvideo mit Untertiteln und der aktualisierte Begleitbeitrag, Klingbeils dokumentierte Klarstellung, die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/6290, die BMF-Pressekonferenz vom 6. Juli sowie Primärquellen der WHO, DGE und britischen Regierung. Mangels verlässlicher Kapitelmarken führen die Claim-Links auf das vollständige WDR-Video. Prüfstand ist der 26. August 2026; spätere Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind nicht berücksichtigt.
