Tirol hat Wolfsabschüsse erleichtert. Doch pauschal unmöglicher Herdenschutz und ein europaweiter jährlicher Zuwachs um ein Drittel sind nicht belegt.
Im ZIB-Interview vom 13. September 2026 begründet Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger den Tiroler Umgang mit Wölfen. Wir prüfen das vollständige Gespräch und unterscheiden Rechtslage, Bestandsdaten, Forschung und politische Bewertung.
Weniger strenger Schutz bedeutet weiterhin Schutz
Die rechtliche Änderung, auf die Hechenberger verweist, gab es. Der Rat der EU beschloss am 5. Juni 2025 die Anpassung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie an das geänderte Berner Übereinkommen. Mitgliedstaaten erhielten mehr Spielraum beim Management, müssen aber weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand gewährleisten. Strengere nationale Schutzregeln bleiben möglich.
Damit ist die Formulierung im Interview im Kern richtig. Aus ihr folgt weder ein europaweiter Jagdfreibrief noch eine feste Abschussquote. Ob ein konkreter Abschuss zulässig ist, hängt zusätzlich vom anwendbaren nationalen beziehungsweise Landesrecht und seinen Voraussetzungen ab. Das Interview benennt den fortbestehenden Schutz ausdrücklich; diesen Kontext sollte man bei einem Ausschnitt erhalten.
Tirol erlaubt Abschüsse ohne Einzelverordnung – unter Voraussetzungen
Der Kern der Aussage ist im Tiroler Jagdgesetz, § 52b Absatz 1 wiederzufinden. Die Regel betrifft Nutztiere in ausgewiesenen Alpschutzgebieten oder auf landwirtschaftlichen Weideflächen, deren Leben oder Gesundheit gegenwärtig gefährdet oder unmittelbar bedroht ist. Berechtigt sind die im Gesetz genannten Jagdausübungsberechtigten, Jagdschutzorgane sowie Personen mit gültiger Tiroler Jagdkarte und ganzjähriger Jagderlaubnis in Tirol.
Hechenbergers Zusatz zur unmittelbaren Gefahr ist deshalb entscheidend. Die bloße Feststellung, dass irgendwo ein Wolf auf einer Alm vorkommt, ersetzt die gesetzlichen Bedingungen nicht. Das Gesetz kennt außerdem weitere Verfahrensregeln; das kurze Interview ist keine vollständige rechtliche Anleitung. Den angesprochenen Einzelfall im Pitztal prüfen wir hier nicht anhand einer behördlichen Akte und bewerten deshalb auch nicht dessen konkrete Rechtmäßigkeit.
Die europäische Größenordnung passt, das jährliche Drittel nicht
Die europäische Bestandsübersicht auf Grundlage der LCIE-Daten nennt ungefähr 23.000 Wölfe für 2023. Die im Interview genannte Spanne liegt in dieser Größenordnung. Es handelt sich jedoch um eine Schätzung mit Datenjahr und geografischem Erfassungsraum, nicht um eine europaweite Zählung vom September 2026.
Dieselbe Übersicht beschreibt einen Anstieg um rund 35 Prozent seit 2016. Das ist ein Zuwachs über mehrere Jahre. Hechenbergers Aussage von ungefähr einem Drittel jährlich ist damit nicht als allgemeine europäische Netto-Wachstumsrate belegt. Würfe, Überleben, Abwanderung und ein wachsender Gesamtbestand sind unterschiedliche Größen. Auch die Jahreszeit beeinflusst die Anzahl lebender Tiere stark. Die europäische Quelle empfiehlt gerade deshalb, soweit möglich Rudel und Paare als stabilere Bezugseinheiten zu betrachten.
35 Nachweise sind keine Zählung dauerhaft ansässiger Wölfe
Die Zahlen 35 und zehn werden hier als Angaben Hechenbergers zum Sendungszeitpunkt wiedergegeben. Eine unabhängig geprüfte amtliche Stichtagsliste, die genau diese Zahlen und die behauptete Verdreifachung bestätigt, liegt diesem Faktencheck nicht vor. Die amtliche Zwischenbilanz von Oktober 2025 nannte damals 25 genetisch nachgewiesene Individuen. Das ist ein anderer Stichtag; daraus lässt sich die Aussage über einen möglicherweise früheren Vergleichstermin weder bestätigen noch widerlegen.
Nachweise innerhalb eines Zeitraums sind außerdem kein Bestand gleichzeitig anwesender, dauerhaft ansässiger Tiere. Ein durchziehender Wolf kann ebenso nachgewiesen werden. Mehr Nachweise können mit einer Ausbreitung zusammenhängen, die genaue Steigerung verlangt aber vergleichbare Zeitfenster und Erfassungsmethoden. Die Interviewzahlen sollten daher nicht als gesicherte Verdreifachung der Tiroler Wohnpopulation weiterverwendet werden.
Auf manchen Almen gelingt Herdenschutz tatsächlich
Hechenberger schränkt seine sehr allgemeine Aussage anschließend auf das Ziel ein, alle Almen weiterzubewirtschaften. Diese Unterscheidung ist wichtig: Nicht jede Methode lässt sich auf jede Alm übertragen. Die Tiroler Pilotprojekte untersuchen gerade die Umstellung vom freien Weidegang auf gelenkte Weideführung, Behirtung und Schutzmaßnahmen. Für felsiges Gelände, Arbeitsaufwand und die Begegnung mit Freizeitnutzern braucht es örtliche Lösungen.
Ein grundsätzliches Scheitern auf Almen zeigen die Projekte aber nicht. Das Land bezeichnete den Sommer 2025 auf den Projektalmen ausdrücklich als erfolgreich und setzte die Arbeit fort. Daraus folgt umgekehrt keine Garantie, jeden Angriff zu verhindern oder dieselben Maßnahmen überall wirtschaftlich einsetzen zu können. Auch das Konfliktpotenzial von Herdenschutzhunden ist nicht mit einer belegten Unfallwahrscheinlichkeit auf sämtlichen Wanderwegen gleichzusetzen. Eine solche Risikozahl liefert das Interview nicht.
Aufwendiger Schutz und technische Unmöglichkeit sind verschiedene Aussagen
Die wirtschaftliche Belastung ist ernst zu nehmen. In der Tiroler Bilanz für 2025 werden für die drei Pilotprojekte jährlich rund 300.000 Euro Förderung genannt. Zu den erhobenen Größen gehören Kosten, Hirtenarbeit, Tiergesundheit und Tierverluste. Die Projekte prüfen also mehr als die Anschaffung eines Zauns.
Ob die gesamten Schutzkosten den wirtschaftlichen Ertrag einer bestimmten Herde übersteigen, benötigt deren konkrete Rechnung: Herdengröße, Personal, Transport, bestehende Infrastruktur, Förderung und vermiedene Verluste. Hechenberger legt im Interview keine solche Betriebsrechnung offen. Hohe Kosten sind deshalb eine begründete Herausforderung, aber kein selbstständiger Nachweis technischer Unmöglichkeit. Auch die Aussage, sämtliche Tiroler Schafbetriebe hielten ungefähr 30 bis 40 Tiere und arbeiteten nicht aus kommerziellen Motiven, lässt sich daraus nicht für jeden Betrieb ableiten.
Die BOKU-Karte zeigt Konfliktpotenzial, keine zwingende Unvereinbarkeit
Das Forschungsprojekt LeKoWolf existiert. Die BOKU erläutert ein West-Ost-Gefälle mit starker Überlagerung von geeignetem Wolfslebensraum und Konfliktpotenzial in westlichen Alpenregionen, darunter Tirol. Es handelt sich um räumliche Modelle aus ökologischen und sozioökonomischen Faktoren. Ein hoher Modellwert ist weder die Zahl tatsächlicher Angriffe noch ein Beweis, dass Zusammenleben dort zwangsläufig scheitert.
Der Endbericht von August 2025 betont methodische Grenzen: Eine unmittelbare Zonierung lässt sich daraus nicht ableiten, und zur Wirkung von Herdenschutz und weiteren sozialen Faktoren bestehen offene Fragen. Die Studie eignet sich dazu, Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf zu erkennen. Welche Kombination aus Schutz, Förderung und Entnahme politisch gewählt werden soll, ist eine weitergehende Abwägung.
Die Bedeutung der Almwirtschaft ist kein Aussterbensnachweis
Die Größenordnung von etwa 180.000 aufgetriebenen Tieren und über 2.000 Almen findet sich auch in einer Veröffentlichung der Tiroler Volkspartei zur Jagdgesetzänderung. Sie ist als politische Erstquelle zu kennzeichnen und ersetzt keine unabhängig ausgewertete aktuelle Agrarstatistik. Für den Faktencheck entscheidend ist ohnehin etwas anderes: Eine große Bedeutung der Almwirtschaft beweist noch nicht ihr bevorstehendes vollständiges Verschwinden.
Hechenbergers Warnung formuliert ein mögliches Zukunftsszenario und eine politische Forderung. Die geprüften Belege enthalten keine Prognose, nach der die gesamte Almwirtschaft ohne zusätzliche Abschüsse ausstirbt. Ebenso wenig zeigen sie, dass ein bloßes Vertreiben eines Wolfs in jedem Fall nutzlos wäre. Die Wirksamkeit einer konkreten Maßnahme müsste an ihrem Ziel und den örtlichen Ergebnissen gemessen werden.
Fazit
Die Schutzstatusänderung und Tirols erleichterte Entnahmewege sind belegt. Die Behauptung, Herdenschutz sei auf Almen grundsätzlich unmöglich, ist zu pauschal; erfolgreiche Pilotprojekte und reale Umsetzungsprobleme bestehen nebeneinander. Bestandszahlen brauchen Datenjahr und Vergleichsmaßstab. Stand: 14. September 2026. Grundlage sind das vollständige Interview und die verlinkten Quellen.
