Kann die Linke Berlin regieren, und wie unsicher ist die Stadt? Im Presseclub vom 1. November 2026 geraten politische Bewertungen, Kriminalitätszahlen und Programmforderungen aneinander. Der sachliche Kern lässt sich prüfen: Ein Rückgang der Gesamtkriminalität widerspricht nicht automatisch wachsenden Problemen in einzelnen Bereichen. Und die Darstellung, das Linke-Wahlprogramm wolle überhaupt keine Gefängnisstrafen mehr, trifft den Originaltext nicht.
Dieser Faktencheck wertet die vollständige 57-minütige Sendung einschließlich „Nachgefragt“ aus und konzentriert sich auf die überprüfbaren Aussagen zu Sicherheitsstatistiken, Wahlprogramm und Verhandlungsstand. Quellenstand: 2. November 2026. Die Debatte über interne Interviewanmerkungen und Eralps politische Eignung bleibt davon getrennt. Die betreffenden privaten Originaldokumente und eine vollständige unabhängige Sicherheitsbewertung liegen dieser Prüfung nicht zugrunde.
1. Verhandelt wird seit dem 2. November – die Regierung steht damit noch nicht
Aussage der Moderation, ab 00:00:10 und 00:35:15: Nach der Zustimmung des Linke-Parteitags sei der Weg für Koalitionsverhandlungen frei; am Montag sollten sie beginnen.
Bewertung: richtig, mit aktualisiertem Stand. Die SPD-Chronologie vom 2. November bestätigt den Parteitagsbeschluss vom 31. Oktober und den Auftakt der Verhandlungen zwischen Linken, Grünen und SPD am 2. November. Vorgesehen sind eine Dachgruppe und 14 thematische Arbeitsgruppen. Die SPD hat außerdem beschlossen, ihre Mitglieder über einen möglichen Koalitionsvertrag abstimmen zu lassen. Beginn der Verhandlungen, fertiger Vertrag und Regierungsbildung sind unterschiedliche Schritte. Über den Ausgang lässt sich aus dem Presseclub keine gesicherte Prognose ableiten.
2. Gefängnisstrafen: Ausnahme bedeutet keine vollständige Abschaffung
Jörg Diehl, ab 00:25:48: Er beschreibt mehrere Forderungen des Linke-Wahlprogramms und gibt dabei sinngemäß an, Gefängnisstrafen sollten nicht mehr verhängt werden.
Bewertung dieses Teilpunkts: falsch. Im Originalprogramm, Seite 305 sollen Freiheitsstrafen die „absolute Ausnahme“ sein. Derselbe Abschnitt behandelt ausdrücklich Fälle, in denen eine Freiheitsstrafe unvermeidbar ist, und die Bedingungen im Justizvollzug. Die Partei fordert also eine erheblich zurückhaltendere Anwendung und stärkere Resozialisierung. Eine ausnahmslose Abschaffung aller Freiheitsstrafen steht dort nicht. Auch die spezifischen Forderungen zu Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht auf jede Gefängnisstrafe übertragen werden.
3. Polizei und Verfassungsschutz: wesentliche Programmteile sind belegt
Diehl, ab 00:25:48: Er nennt eine Verringerung der Polizei, weniger Befugnisse, die Abschaffung des Verfassungsschutzes und den Ersatz polizeilicher durch soziale Arbeit.
Bewertung: überwiegend richtig, aber verkürzt. Das Programm will den Personalbestand mit anderen Stadtstaaten abgleichen, zusätzliche Hauptstadtaufgaben berücksichtigen und Mittel umverteilen. Es verlangt, polizeiliche Arbeit nach Möglichkeit durch Sozialarbeit zu ersetzen oder zu ergänzen. Auch weniger Befugnisse bei anlasslosen Kontrollen und Überwachung sind vorgesehen. Den Verfassungsschutz will es als Geheimdienst auflösen und durch eine andere Institution ersetzen. Die Kritik greift reale Forderungen auf; ein pauschales Ende aller Polizei- oder Schutzaufgaben wäre weitergehend. Maßgeblich sind die Seiten 287–291 und 295.
4. Das gemeinsame Sondierungspapier enthält bereits einen anderen Kompromiss
Diehl und Anna Lehmann, 00:26:05–00:26:41: Diehl weist selbst auf Abweichungen im Sondierungspapier hin; Lehmann nennt den Erhalt von Polizeistärke und Verfassungsschutz.
Bewertung: richtig. Die gemeinsame Vereinbarung, Seiten 17–18 hält an der bestehenden Personalstärke der Polizei und der laufenden Ausbildungsoffensive fest. Der Verfassungsschutz soll in seiner jetzigen Form erhalten bleiben, verbunden mit mehr Transparenz und parlamentarischer Kontrolle. Die Runde unterschlägt diesen Unterschied also nicht. Das Wahlprogramm beschreibt die Position einer Partei; das Sondierungspapier ist die gemeinsame Verhandlungsbasis. Ob und wie der Kompromiss später umgesetzt wird, ist eine weitere Frage.
5. Mehr als 2.200 antisemitische Straftaten: Die Zahl stimmt
Lehmann, ab 00:27:09: In Berlin habe es im vergangenen Jahr mehr als 2.200 antisemitische Straftaten gegeben.
Bewertung: richtig. Der amtliche PMK-Jahresbericht 2025, Seiten 13–14 nennt 2.268 Fälle, nach 1.825 im Vorjahr. Dazu zählen unterschiedliche Delikte; 64 waren als Gewaltdelikte eingeordnet. Die Zahl meint weder 2.268 körperliche Angriffe noch ebenso viele verurteilte Personen. Die Innenverwaltung führt den Anstieg auch auf konsequentere Anzeigenaufnahme zurück. Die Statistik belegt die registrierte Belastung. Eine alleinige Verursachung durch eine Partei oder Regierung lässt sich aus dieser Summe nicht herauslesen.
6. Gesamtkriminalität auf einem Zehnjahrestief? 2021 ist die wichtige Ausnahme
Lehmann, ab 00:31:21: Die Zahl der Straftaten liege auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren.
Bewertung: Kontext fehlt. Für 2025 weist die PKS 502.743 Fälle aus, 6,7 Prozent weniger als 2024. Die amtliche Vorstellung der Statistik spricht vom niedrigsten Stand seit mehr als zehn Jahren, nimmt das pandemiegeprägte Jahr 2021 aber ausdrücklich aus. Damals waren es 482.127 Fälle. Der Rückgang stimmt; als lückenloser Zehnjahres-Superlativ stimmt die verkürzte Aussage nicht. Die Vergleichstabelle auf Seite 6 macht die Ausnahme sichtbar.
7. Die PKS zeigt das bekannte Kriminalitätsgeschehen, nicht nur die Arbeitsleistung der Polizei
Diehl, ab 00:31:39 und erneut ab 00:34:00: Er relativiert den Rückgang mit dem Argument, die PKS bilde letztlich nur die Arbeit der Polizei ab; weniger Kontrolle könne eine scheinbar sicherere Lage erzeugen.
Bewertung: berechtigter Hinweis auf Grenzen, insgesamt verkürzt. Nach der Methodenerklärung der Polizei Berlin enthält die PKS unter anderem Angaben zu erfassten Taten, Opfern, Schäden und Tatverdächtigen. Sie bildet das polizeilich bekannte Geschehen ab. Unbekannte Taten fehlen; Anzeigenbereitschaft und Kontrolldichte beeinflussen die Zahlen. Deshalb lässt sich ein Rückgang nicht automatisch mit einem gleich großen Rückgang aller tatsächlichen Taten gleichsetzen. Umgekehrt beweist die Statistikgrenze nicht, dass weniger Fälle bloß auf eine geschwächte Polizei zurückgehen. Dafür wäre ein zusätzlicher Nachweis nötig. Die PKS ist aussagekräftig, wenn man ihre Reichweite benennt.
8. Messerangriffe: steigende Erfassung, aber eine veränderte Zählpraxis
Laura Block, ab 00:30:41: Sie nennt eine Zunahme der Messerkriminalität als Zeichen einer gewalttätigeren Lage.
Bewertung: Kontext fehlt. Die PKS 2025, Seite 38 zählt 3.599 Messerangriffe, 5,5 Prozent mehr als 2024. Sie verweist jedoch vor allem auf eine seit 2025 verpflichtende Erfassung der Waffenverwendungsart. Fast die Hälfte der registrierten Fälle betrifft Bedrohungen. Die Zahlen belegen daher keine gleich große Zunahme körperlicher Verletzungen; die Zahl leicht, schwer und tödlich verletzter Opfer sank jeweils. Für eine Behauptung zur gesamten Entwicklung 2026 reicht dieser abgeschlossene Jahresvergleich ebenfalls nicht.
9. 47 OK-Verfahren: Landeszahl und Gesamtzahl unterscheiden sich
Lehmann, ab 00:31:50: Im vergangenen Jahr habe es 47 Ermittlungsverfahren zur organisierten Kriminalität gegeben.
Bewertung: Zahl belegt, Abgrenzung fehlt. Die Berliner Zeile im BKA-Bundeslagebild 2025, Tabelle 1 auf Seite 6 weist tatsächlich 47 Landesverfahren aus. Dazu kommen 20 Verfahren des Bundes: eines beim BKA, vier bei der Bundespolizei und 15 beim Zoll. Die Zeilensumme beträgt 67. Wer 47 als gesamte Berliner Zeilensumme versteht, verpasst diese zusätzliche Zuständigkeit. Gezählt werden außerdem Ermittlungsverfahren nach der OK-Definition, nicht einzelne Straftaten oder alle verborgenen kriminellen Netzwerke. Die Verfahrenszahl allein entscheidet weder über die Gefährlichkeit einzelner Gruppen noch über Erfolg oder Misserfolg der Bekämpfung.
10. 952 Clan-Fälle lassen sich nicht als sauberer Anteil an allen PKS-Taten ausgeben
Lehmann, 00:32:05–00:32:22: Sie trennt zunächst den Begriff Clankriminalität von organisierter Kriminalität, nennt 952 erfasste Straftaten und stellt sie anschließend etwa 500.000 Straftaten insgesamt gegenüber.
Bewertung: Einzelzahlen stimmen, der direkte Vergleich braucht Grenzen. Die Veröffentlichung zum Lagebild 2025 bestätigt 952 Straftaten und 342 Tatverdächtige. Das Lagebild, Seiten 5–12 verwendet eine personenbezogene POLIKS-Auswertung; auch 149 Verkehrsstraftaten gehören dazu. Die PKS schließt große Teile der Verkehrskriminalität aus und zählt grundsätzlich nach Abschluss der polizeilichen Bearbeitung. Schon deshalb sind die 952 kein deckungsgleicher Teil der PKS-Gesamtsumme. Eine Division ergäbe rechnerisch rund 0,19 Prozent, aber keinen methodisch belastbaren Anteil an sämtlicher tatsächlicher Kriminalität.
Das Lagebild trennt zudem Clanzugehörigkeit ausdrücklich von Kriminalität. Es begründet keine Kollektivschuld von Familien oder Herkunftsgruppen. Und die Zahl aller zugerechneten Delikte ist keine Zahl ausschließlich organisierter Kriminalität. Aus einer kleinen absoluten Fallmenge folgt ebenso wenig, dass einzelne schwere Taten, Einschüchterung oder Ermittlungshemmnisse unbedeutend wären.
Welche Fragen offenbleiben
Ob Eralp das Amt überzeugend ausfüllen würde, ob die journalistische Veröffentlichung interner Anmerkungen angemessen war und wie eine mögliche Regierung handeln wird, sind zentrale Streitfragen der Sendung. Die geprüften Statistiken beantworten sie nicht. Persönliche Gefahrenlagen, Motive und behauptete Kontakte einzelner Personen bedürfen jeweils eigener belastbarer Belege; aus einer Debattenzuschreibung wird kein festgestellter Sachverhalt.
Die Diskussion über Mieten und Vergesellschaftung im Fragenteil überschneidet sich mit den bereits veröffentlichten Berliner Faktenchecks. Hier steht der neue Sicherheitskomplex im Mittelpunkt: Richtige Einzelzahlen können zugleich ein unvollständiges Lagebild erzeugen, wenn Jahre, Zuständigkeiten, Deliktgruppen und Erfassungsregeln wechseln. Der zusätzliche Programmvergleich zeigt eine klar benennbare sachliche Verkürzung, ohne daraus ein pauschales Urteil über eine Partei abzuleiten.
