Sind 70 Jahre Fernsehgeschichte wirklich einfach weg? Das c’t-3003-Video vom 25. August 2026 erzählt einen spektakulären Cloud-Fall: Ein öffentlich-rechtlicher US-Sender habe mehr als 50 Terabyte Archivmaterial bei einem Dienstleister gespeichert, der plötzlich nicht mehr erreichbar sei. Der Titel verdichtet das zu einem Totalverlust. So dramatisch war die Lage zeitweise, doch am Prüfstand 26. August ist diese Formulierung überholt. Die Daten galten nicht als gelöscht, und bereits am 12. August hatte ein Gericht einen Weg zur Herausgabe angeordnet.
Es geht um Nine PBS, nicht um das nationale PBS-Archiv
Im Video wird PBS als größter öffentlich-rechtlicher Sender der USA und sinngemäß als amerikanische ARD vorgestellt. Betroffen ist aber nicht das nationale Archiv der Organisation PBS. Klägerin ist Nine PBS, eine lokale Mitgliedsstation im Raum St. Louis, früher KETC/Channel 9. Die Station ging im September 1954 auf Sendung und verweist selbst auf mehr als 70 Jahre Regionalgeschichte.
PBS ist zudem kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk nach deutschem Organisationsmodell. Die nationale PBS-Organisation beschreibt sich als private, gemeinnützige Mitgliederorganisation, gegründet 1969. Ihre Mitglieder sind mehr als 330 nichtkommerzielle, pädagogisch lizenzierte Fernsehstationen. Die ARD-Analogie kann eine grobe Vorstellung von einem Verbund geben, verschleiert aber Unterschiede bei Rechtsform, Finanzierung und Verantwortlichkeit. Für den Fall entscheidend ist: Es geht um das Archiv einer Station, nicht um alle Programme und Bestände des gesamten PBS-Systems.
Was ist über die 50 Terabyte bekannt?
Gerichtsberichterstattung nennt ungefähr 50 Terabyte Archivmaterial und Programme sowie rund 70 Jahre Organisationsgeschichte. Das stimmt im Größenmaßstab mit der Darstellung im Video überein. Aus öffentlich zugänglichen Berichten lässt sich jedoch nicht für jede Datei prüfen, ob sie tatsächlich aus sieben Jahrzehnten stammt, ob es sich ausschließlich um einzigartige Master handelt oder ob Teile zusätzlich auf Produktionssystemen, Bändern oder bei Partnern liegen.
50 Terabyte sind technisch heute keine exotische Datenmenge. Für ein Archiv zählen aber ebenso Inventare, Metadaten, Rechteinformationen, Prüfsummen und Integritätskontrollen. Ein Stapel Festplatten ersetzt kein Erhaltungskonzept; ein verlorener Zugang beweist umgekehrt noch nicht, dass die Bits zerstört sind.
Die dokumentierte Chronologie
Nine PBS nutzte Open Source Storage, kurz OSS, beziehungsweise dessen Vorgänger nach der veröffentlichten Chronologie seit 2019. Die jährlichen Verlängerungen liefen bis 2025 offenbar ohne größere Probleme. Im Februar 2026 wollte die Station über die nächste Verlängerung sprechen, erreichte den Anbieter aber nicht. Der Vertrag endete am 6. März. Laut Klage sollte danach eine 30-tägige Frist zur Datenabholung bestehen; der Zugang wurde dennoch ohne die erwartete Übergangsphase abgeschaltet.
Am 13. März erfuhr Nine PBS demnach, dass die Daten auf Infrastruktur in einem Rechenzentrum von Iron Mountain in Colorado lagen. Am 16. April verklagte die Station OSS. Im Juni erging ein Versäumnisurteil, das Nine PBS das Eigentum an den Daten und das Recht auf Besitz zusprach. Iron Mountain bestätigte später, die betreffenden Systeme zu verwahren, gewährte aber nicht einfach Zugriff. Am 28. Juli folgte eine Klage gegen Iron Mountain, damit das Material nicht gelöscht oder verändert wird.
Diese Zeitleiste stützt die Aussage, dass ein Anbieter ausfiel und der vertraglich erwartete Zugriff verloren ging. Sie stützt nicht die Behauptung, die Dateien seien physisch verschwunden. Die Infrastruktur befand sich weiterhin im Rechenzentrum, während Eigentums-, Vertrags- und Zugriffsfragen ungeklärt waren.
War OSS wirklich pleite?
Im Video heißt es, OSS sei wohl pleite und habe den Betrieb eingestellt. Für eingestellt oder funktionslos gibt es starke Indizien: Das Unternehmen reagierte nicht mehr, seine Website war nicht erreichbar, und Berichte bezeichnen es als defunct. Außerdem soll es im Unternehmensregister von Colorado als säumig geführt worden sein. Eine formell belegte Insolvenz oder ein abgeschlossenes Konkursverfahren wird in den zugänglichen Quellen jedoch nicht nachgewiesen.
Das Wort pleite ist deshalb zu bestimmt, sofern damit ein rechtlicher Insolvenzstatus gemeint ist. Präziser wäre: OSS war nicht mehr funktionsfähig beziehungsweise stellte seine Leistungen ein; weshalb genau und in welcher rechtlichen Form, war öffentlich nicht abschließend geklärt. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil aus Unternehmensstillstand, Zahlungsrückständen und formeller Insolvenz unterschiedliche Rechte folgen können.
Warum Iron Mountain den Zugang zunächst nicht freigab
Das Video beschreibt Iron Mountain als Unternehmen, das die Server im Rechenzentrum habe, sie aber nicht herausgeben wolle. Das verkürzt die Vertragskette. Nine PBS hatte den Speichervertrag mit OSS, nicht mit Iron Mountain. Iron Mountain stellte nach den Gerichtsberichten die Unterbringung bereit und sah OSS als Eigentümer der physischen Systeme. Zugleich war unklar, in welchem Format die Daten lagen und ob auf denselben Systemen Inhalte anderer OSS-Kunden gespeichert waren.
Ein Rechenzentrumsbetreiber kann deshalb nicht ohne Weiteres einer dritten Partei Zutritt zu Geräten geben oder Hardware herausreichen. Er muss Eigentumsrechte, Vertraulichkeit anderer Kunden, mögliche Verschlüsselung und Schäden beim Zugriff beachten. Das erklärt die Blockade, entschuldigt aber nicht jede Verzögerung. Das Gericht bezeichnete Iron Mountain als Verwahrer der Nine-PBS-Daten und schuf einen kontrollierten Prozess, der beide Seiten absichern soll.
Der entscheidende Stand vom 12. August
Ein Richter am Denver District Court stellte am 12. August 2026 fest, dass Nine PBS rechtmäßige Eigentümerin des Materials und zur Wiedererlangung berechtigt ist. Iron Mountain soll kooperieren. Nine PBS muss innerhalb von 30 Tagen einen unabhängigen Dienstleister benennen, etwa einen früheren OSS-Mitarbeiter, der den Zugriff und die Übertragung unterstützt. Die Station soll laufende und offene Lagerkosten bezahlen; entnommene Geräte müssen nach der Datenkopie zurückgegeben werden.
Der Prozess enthält Schutzauflagen. Daten anderer ehemaliger OSS-Kunden dürfen nicht mitgenommen werden, die gefundenen Dateien sollen mit einer Liste aus der Klage abgeglichen werden, und Nine PBS muss Iron Mountain gegen Schäden an fremden Daten absichern. Beide Seiten sollen bis 14. September über den Fortschritt berichten. Falls Verschlüsselung oder technische Verflechtung die Wiederherstellung erschweren, kann eine weitere gerichtliche Entscheidung nötig werden.
Damit ist die Schlagzeile einfach weg am 25. August zu stark. Ein Zugangsausfall bestand, die Rückgewinnung war noch nicht abgeschlossen und ein Restrisiko blieb. Aber ein Gericht hatte bereits eine konkrete Herausgabe angeordnet. Belastbar lautet der Stand: Die Daten waren blockiert und gefährdet, nicht nachweislich gelöscht; ihre vollständige und unveränderte Wiederherstellung war am 26. August noch offen.
Gab es wirklich keine weitere Kopie?
Das Video formuliert am Anfang selbst nur bedingt, 50 Terabyte könne man offline sichern, wenn es wirklich nur das Archiv sei. Später wird der mögliche Fehler erwähnt, das Material nicht zusätzlich gespeichert zu haben. Die öffentlich zugängliche Berichterstattung sagt jedoch ausdrücklich nicht sicher, welche Backups, Produktionskopien oder älteren Medien existierten. Dass die bei OSS liegenden Daten wichtig und teilweise unersetzlich waren, ist belegt; dass jede Datei ausschließlich dort vorhanden war, ist nicht belegt.
Diese Unsicherheit ändert nichts am Grundsatz: Ein Dienst, der die einzige verfügbare Kopie hält, ist kein belastbares Archiv. Cloud-Speicherung kann ein sinnvoller Teil einer Strategie sein, darf aber nicht mit unabhängiger Sicherung verwechselt werden. Mehrere Zugangswege beim selben Anbieter schützen nicht vor Vertragsende, Anbieterinsolvenz, Kontosperre oder einem Fehler in dessen Infrastruktur.
Was professionelle Archivierung verlangt
Das US-Institut NIST empfiehlt schon in seinen Leitlinien für öffentliche Cloud-Dienste eine Exit-Strategie für normales Vertragsende und unerwartetes Ende, etwa Anbieterinsolvenz oder schlechte Leistung. Dazu gehört, sämtliche Daten rechtzeitig, sicher und in nutzbarem Format exportieren zu können. Abhängigkeiten von proprietären Schnittstellen und der Erhalt von Metadaten müssen vor Vertragsabschluss geklärt sein.
Die Library of Congress rät mindestens zu Kopien auf unterschiedlichen Speichermedien an getrennten Orten. Die Levels of Digital Preservation der NDSA gehen weiter: Sie verbinden mehrere Kopien mit geografischer Trennung, Inventarisierung, Integritätsprüfungen, Zugriffskontrolle, Formatbeobachtung und dokumentierten Wiederherstellungsprozessen. Die populäre 3-2-1-Regel – drei Kopien, zwei Medientypen, eine Kopie außerhalb des Hauptstandorts – ist ein guter Einstieg, für ein 70-jähriges Medienarchiv aber nicht das ganze Programm.
Welche Kontrollen konkret gefehlt haben könnten
Der Fall legt mindestens Fragen nahe: Wurde ein vollständiger Export regelmäßig getestet? Gab es Prüfsummen und einen unabhängigen Bestandsabgleich? War der Vertrag so gestaltet, dass Nine PBS im Notfall direkt auf die zugrunde liegende Infrastruktur zugreifen durfte? Waren Schlüssel, Zugangsdaten und technische Dokumentation außerhalb von OSS hinterlegt? Gab es eine zweite, organisatorisch unabhängige Kopie? Die Quellen beantworten diese Punkte nicht abschließend.
Darum ist auch der Satz, die Verantwortlichen hätten nichts falsch gemacht, höchstens eine Meinungsäußerung. Einzelpersonen vorschnell Schuld zuzuweisen wäre unredlich; Verträge, Budgets und interne Zuständigkeiten sind nicht öffentlich. Bei einzigartigem Kulturgut gehören getestete Wiederherstellung, Anbieterwechsel und unabhängige Kopien jedoch zur organisatorischen Verantwortung. Das ist keine nachträgliche Besserwisserei, sondern seit Jahren dokumentierte Cloud- und Archivpraxis.
Fazit
Der Kern des c’t-Videos stimmt: Nine PBS verlor nach dem Ausfall seines Speicheranbieters den direkten Zugriff auf rund 50 Terabyte Material aus etwa 70 Jahren, und die komplizierte Vertragskette mit Iron Mountain führte zu einem Gerichtsverfahren. Drei Zuspitzungen halten dem Prüfstand nicht stand. Es ist nicht das nationale PBS-Archiv, ein formeller Konkurs von OSS ist öffentlich nicht belegt, und die Daten waren am 25. August nicht nachweislich weg. Bereits am 12. August hatte ein Richter einen kontrollierten Abruf angeordnet. Ob die Rückgewinnung vollständig gelingt und welche unabhängigen Kopien existieren, blieb am 26. August offen. Der Fall ist damit kein bestätigter Totalverlust, sondern eine Warnung vor fehlender Exit-Planung und unzureichend unabhängiger Archivierung.
