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Politik & Regierung

Krings und von Notz: Was Sicherheitsbehörden bereits dürfen

Informationsaustausch, Österreich-Vergleich und Cyberabwehr: Welche Aussagen im phoenix-Gespräch stimmen und wo Kontext fehlt.

KI-Illustration: Verwaltungsgebäude mit symbolischen Verbindungen für Informationsaustausch.
KI-generierte Symbolillustration zum behördlichen Informationsaustausch. Kein Schaubild realer Datennetze.

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Informationsaustausch, Österreich-Vergleich und Cyberabwehr: Welche Aussagen im phoenix-Gespräch stimmen und wo Kontext fehlt.

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Wie schützt ein Staat vertrauliche Informationen, wenn das Vertrauen in einzelne politische Verantwortliche schwindet? Und wann braucht eine stärkere Cyberabwehr neue Gesetze? Darum ging es im phoenix-Bundestagsgespräch mit Günter Krings und Konstantin von Notz vom 10. September 2026. Der Titel kündigt den Innenhaushalt an; das Gespräch behandelt überwiegend Sicherheitsbehörden und ihre Befugnisse, nicht die einzelnen Haushaltssummen.

Mehrere Grundlagen der Debatte sind richtig, wichtige Verkürzungen bleiben aber erklärungsbedürftig. Deutschland hat einen gesetzlich geregelten Verfassungsschutzverbund. Das BSI kann Länder bereits heute unterstützen. Österreichs Vertrauenskrise ist als Warnbeispiel nachvollziehbar, aber kein Beleg für einen vollständigen, dauerhaften Informationsstopp aller Dienste. Und eine mögliche Datenweitergabe nach Russland darf nicht allein aus einer politischen Befürchtung zur feststehenden Tatsache werden.

Ein Bundesland „abklemmen“: Was der Verbund verlangt

Im ersten Gesprächsblock wird gefragt, wie Sicherheitsbehörden auf eine mögliche AfD-geführte Regierung in Sachsen-Anhalt reagieren sollten. Krings warnt vor einem vollständigen Abschalten; von Notz betont den Schutz von Quellen und Partnerinformationen. Beide sprechen über eine mögliche künftige Regierungskonstellation. Der Artikel setzt deren Eintritt nicht voraus.

Der rechtliche Ausgangspunkt ist eindeutig: Nach § 2 Bundesverfassungsschutzgesetz unterhält jedes Land eine Behörde für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes; mehrere Länder können eine gemeinsame Behörde betreiben. Eine bloße politische Ankündigung, den Verfassungsschutz abzuschaffen, beseitigt diesen gesetzlichen Rahmen nicht. Eine andere Organisation ist außerdem etwas anderes als die ersatzlose Aufgabe der Funktion.

§ 6 desselben Gesetzes verpflichtet die Landesbehörden und das Bundesamt, sich relevante Informationen unverzüglich zu übermitteln. Zugleich ist das gemeinsame Informationssystem kein frei zugänglicher Datenbestand. Abfragen müssen für unmittelbar übertragene Aufgaben erforderlich sein; weitergehende Zugriffsrechte sind auf bestimmte Beschäftigte beschränkt. Zugriffe werden protokolliert. Die liefernde Behörde kann eine Weitergabe außerhalb des Verfassungsschutzverbunds von ihrer Zustimmung abhängig machen.

Das stützt Krings' Hinweis, dass Zusammenarbeit für den Sicherheitsverbund zentral ist, und von Notz' Forderung nach gesicherten Datenzugängen. Es beantwortet jedoch nicht automatisch, welche konkrete Sperre gegen welche Person rechtmäßig wäre. Eine Regierung erhält nicht schon durch ihren Wahlerfolg für jedes Mitglied einen persönlichen Vollzugriff auf jede Nachrichtendienstdatei. Ebenso wenig lässt sich aus dem Gesetz eine pauschale, politisch beliebige Abschaltbefugnis ableiten.

Verdächtige Anfragen sind noch kein nachgewiesener Geheimnisverrat

Krings äußert in demselben Block den Verdacht, sicherheitsbezogene parlamentarische Anfragen könnten auch fremden Mächten nützen. Im Gespräch nennt er das selbst eine Vermutung. Für die Behauptung, konkret bezeichnete AfD-Abgeordnete hätten Informationen tatsächlich nach Moskau weitergegeben, legt die Sendung keine entsprechende Beweiskette vor.

Dieser weitergehende Vorwurf ist durch das Gespräch nicht belegt. Eine Anfrage, eine veröffentlichte Antwort und eine heimliche Übermittlung vertraulicher Unterlagen sind unterschiedliche Vorgänge. Öffentliche Angaben können selbstverständlich auch außerhalb Deutschlands gelesen werden. Das beweist weder einen ausländischen Auftrag noch die Absicht des Fragestellers. Der Faktencheck bewertet deshalb die im Gespräch benannte Gefahr als politische und sicherheitliche Einschätzung, nicht als erwiesene Straftat.

Auch die Warnung von Notz, Partner könnten Deutschland künftig keine Daten mehr anvertrauen, bleibt ein Szenario. Wie ein bestimmter ausländischer Dienst auf einen konkreten Vorfall reagieren würde, lässt sich nicht allein aus einer Talkaussage feststellen. Ein solches Risiko kann Vorsorgemaßnahmen begründen; sein möglicher Eintritt ist trotzdem nicht schon nachgewiesen.

Österreich: Reale Vertrauenskrise, verkürztes Bild

Von Notz verweist auf Österreich unter Beteiligung der FPÖ, Krings stimmt dem Warnbeispiel zu. Die öffentlich dokumentierte BVT-Affäre zeigt tatsächlich Konflikte um Geheimhaltung und internationale Kooperation. Die Befragung des damaligen BVT-Verantwortlichen Dominik Fasching im parlamentarischen Untersuchungsausschuss macht zugleich deutlich, warum „Österreich war abgeklemmt“ ohne Differenzierung zu weit greift: Fasching unterschied zwischen dem Berner Club, dessen Arbeitsgruppen und der Counter Terrorism Group. Einen formellen Ausschluss aus dem Club bestritt er; die Zusammenarbeit im Terrorismusbereich sei nicht gleichermaßen betroffen gewesen.

Der ORF dokumentierte 2019 eingeschränkte Teilnahme und Aussagen des damaligen BVT-Chefs Peter Gridling, wonach Österreich weiter Mitglied blieb. Die Quellen belegen also einen erheblichen Vertrauenskonflikt und Einschränkungen. Sie stützen nicht die undifferenzierte Darstellung, jede internationale Informationsverbindung Österreichs sei vollständig gekappt gewesen.

Ebenso wenig belegen diese historischen Unterlagen den Umfang noch bestehender Einschränkungen im September 2026 oder eine einzige abschließend erwiesene Ursache für alle damaligen Maßnahmen. Geheimnisverrat, organisatorische Sicherheit, die BVT-Razzia und politische Verantwortung sind getrennte Fragen. Das Beispiel kann eine Warnung illustrieren, aber keinen exakten Ablauf für Deutschland vorhersagen.

Grundgesetz ändern: Die Hürde ist tatsächlich höher als die Regierungsmehrheit

Im Abschnitt 8:03 bis 10:09 empfiehlt Krings, zunächst vorhandene gesetzgeberische Spielräume zu nutzen. Eine Grundgesetzänderung sei angesichts der Mehrheitsverhältnisse schwierig. Die rechtliche Hürde lässt sich überprüfen: Artikel 79 Absatz 2 verlangt zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates. Es zählt im Bundestag nicht nur die Zahl der abgegebenen Stimmen.

Bei 630 Mitgliedern sind das 420 Ja-Stimmen. Die Bundestagsübersicht weist für Union, SPD und Grüne 208, 120 und 85 Sitze aus – zusammen 413. Selbst diese drei Fraktionen erreichen die Schwelle also nicht allein. Die Rechnung erklärt die politische Schwierigkeit; Krings' Bezeichnung anderer Parteien als außerhalb der „Mitte“ ist hingegen seine politische Wertung.

Daraus folgt nicht, dass jede Reform der Sicherheitsbehörden eine Verfassungsänderung benötigt. Das hängt davon ab, welche Aufgabe oder Eingriffsbefugnis geändert werden soll. Umgekehrt lässt sich eine verfassungsrechtliche Grenze nicht allein dadurch umgehen, dass der Gesetzgeber einen neuen Namen für dieselbe Maßnahme wählt. Für einen konkreten Reformtext wäre eine eigene Rechtsprüfung nötig.

Das BSI hilft Ländern bereits – mehr Zentralisierung ist eine andere Frage

Von Notz fordert im Cyberabschnitt ab 10:24 mehr Befugnisse und eine zentralere Organisation; Krings hält dagegen, das BSI könne schon jetzt andere staatliche Ebenen unterstützen. Diese Aussage von Krings ist richtig. Das geltende BSI-Gesetz bezeichnet die Behörde bereits in § 1 als zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene. § 3 Absatz 1 Nummer 19 sieht Unterstützung der zuständigen Landesstellen auf deren Ersuchen vor; Absatz 2 erlaubt ebenfalls Hilfe bei der Sicherung ihrer Informationstechnik.

Der gesetzliche Ausdruck „zentrale Stelle“ bedeutet aber nicht, dass das BSI sämtliche Landes- und Kommunalnetze allein leitet oder jede denkbare Maßnahme selbst anordnen darf. Unterstützung auf Ersuchen unterscheidet sich von einer umfassenden Weisungs- oder Eingriffsbefugnis. Von Notz' Reformforderung lässt sich daher nicht dadurch widerlegen, dass bereits eine Zentralstellenbezeichnung existiert. Entscheidend ist, welche zusätzliche Kompetenz er konkret verlangt.

Für Leserinnen und Leser liegt hier die praktische Unterscheidung: Bundesweite fachliche Hilfe ist möglich. Ob Verantwortlichkeiten klar genug sind und Hilfe rechtzeitig angefordert wird, ist eine Frage der Umsetzung. Mehr Befugnisse sind zunächst eine politische Forderung, kein durch den einzelnen Angriff bewiesenes Erfolgsrezept.

Berliner Datenabfluss: Ernster Vorfall, offenes Schadensbild

Von Notz nennt den Berliner Angriff ein digitales Desaster und warnt vor Folgeangriffen. Der tatsächliche Abfluss ist offiziell dokumentiert: Die Senatskanzlei bestätigte am 6. September ein weiteres veröffentlichtes Datenpaket, darunter Zugangsdaten, und zusätzliche Schutzmaßnahmen. Das liefert einen konkreten Anlass für Sorge; allein aus der Zahl entwendeter Dateien folgt aber noch nicht die Art jedes möglichen Schadens.

Für den Stand des Gesprächs ist außerdem die am 9. September aktualisierte Darstellung der Aussagen von Digital-Staatssekretär Florian Hauer relevant. Nach seinem damaligen Kenntnisstand waren keine Daten höherer Geheimhaltungsstufen mit entsprechender nationaler Sicherheitsrelevanz betroffen. Er betonte zugleich, dass die Auswertung weiterlief. Auch Daten der niedrigsten Verschlusssachenstufe sind nicht für beliebige Veröffentlichung bestimmt.

Deshalb wäre es falsch, aus einer vorläufigen Entwarnung völlige Harmlosigkeit zu machen. Ebenso falsch wäre eine Behauptung bereits nachgewiesener schwerster Geheimnisverluste, die der veröffentlichte Stand nicht trägt. „Desaster“ ist von Notz' Bewertung. Die behaupteten künftigen Desinformationskampagnen und Folgeangriffe sind Risiken, keine im Gespräch belegten eingetretenen Ereignisse.

Offensive Maßnahmen: Behördennamen ersetzen keine Ermächtigung

Gegen Ende des Cyberblocks diskutiert Krings das Ausschalten von Angriffsquellen. Auf die Frage nach dem Verfassungsschutz korrigiert er die Zuständigkeit in Richtung BND. Nach § 1 BND-Gesetz gehört das Sammeln und Auswerten außen- und sicherheitspolitisch relevanter Auslandsinformationen zu dessen Aufgaben. Diese allgemeine Aufgabenbeschreibung allein ist keine unbegrenzte Erlaubnis für Eingriffe in fremde Systeme.

Die angemessene Prüfung einer konkreten Maßnahme müsste Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verhältnismäßigkeit und Kontrolle erfassen. Das Gespräch liefert dazu keinen ausformulierten Gesetzestext. Krings' Wunsch nach stärkeren Möglichkeiten ist daher als Reformposition einzuordnen. Seine anschließende Aussage zum Nutzen des Darknets in Deutschland ist ebenfalls eine Wertung; sie ist kein Nachweis, dass sämtliche dortige Nutzung kriminell wäre.

Krings über die AfD: Eine pauschale Bilanz ohne ausgewiesene Grundlage

Im Schlussteil von 12:54 bis 14:45 behauptet Krings sinngemäß, die AfD bekämpfe fast alle derzeitigen Sicherheitsmaßnahmen. Damit geht er über eine bloße Forderung hinaus: Eine Aussage über das tatsächliche Verhalten einer Fraktion wäre anhand konkreter Vorlagen, Abstimmungen und Positionierungen überprüfbar.

Im Gespräch grenzt Krings jedoch weder den Zeitraum noch die erfassten Maßnahmen ab. Eine systematische Abstimmungsbilanz wird nicht vorgelegt und wurde für diesen Artikel nicht erstellt. Die pauschale Häufigkeitsbehauptung ist deshalb hier nicht belegt. Das heißt nicht, dass sie widerlegt wäre. Seine Einschätzungen zu Motiven und zum politischen Klima werden davon getrennt als politische Bewertungen behandelt.

Fazit

Das Gespräch benennt tatsächliche Sicherheitsprobleme und richtige rechtliche Grundlagen. Die entscheidende Grenze verläuft zwischen bestehender Befugnis, politischer Forderung und unbewiesenem Verdacht. Informationsschutz und Zusammenarbeit müssen zugleich funktionieren. Weder ein pauschales „Abklemmen“ noch das pauschale Versprechen neuer Befugnisse erklärt bereits, wie das im konkreten Fall erreicht wird.

Prüfmethode: Geprüft wurden die materiellen Aussagen des vollständigen, 14 Minuten und 56 Sekunden langen phoenix-Gesprächs anhand automatischer Untertitel und öffentlicher Quellen. Die Zeitlinks führen teilweise zu längeren zusammenhängenden Gesprächsblöcken; sie behaupten keine sekundengenaue Zitatgrenze. Politische Sympathien, Tonfall und Prognosen werden nicht als Tatsachenurteil bewertet. Vertrauliche Nachrichtendienstinformationen und gestohlene Datensätze wurden nicht eingesehen. Stand: 10. September 2026.

Geprüfte Aussagen

Bewertungen werden immer mit Text angezeigt und quellenbasiert begründet.

Geprüfte AussageZeitstempel: 00:00:38–00:06:20

Krings warnt vor einem vollständigen Informationsabbruch zu einem Bundesland; von Notz verlangt den Schutz vertraulicher Daten.

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Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäß: Krings warnt vor einem vollständigen Informationsabbruch zu einem Bundesland; von Notz verlangt den Schutz vertraulicher Daten.
Einordnung

Das sind politische Forderungen mit einem rechtlichen Hintergrund: § 2 Bundesverfassungsschutzgesetz verlangt Landesbehörden; § 6 regelt gegenseitige Unterrichtung und beschränkte Zugriffsrechte. Daraus folgt kein automatischer Vollzugriff sämtlicher Regierungsmitglieder.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. Mediumphoenix
    Veröffentlicht 10.09.2026Abgerufen 10.09.2026
  2. PrimärquelleBundesministerium der Justiz
    Abgerufen 10.09.2026
  3. PrimärquelleBundesministerium der Justiz
    Abgerufen 10.09.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:00:38–00:06:20

Parlamentarische Anfragen könnten dazu dienen, Informationen nach Russland weiterzugeben.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Unbelegt
Originalauszug
Sinngemäß: Parlamentarische Anfragen könnten dazu dienen, Informationen nach Russland weiterzugeben.
Einordnung

Im Gespräch ausdrücklich als Verdacht/Vermutung; kein konkreter Nachweis für einen Auftrag oder eine vertrauliche Datenweitergabe vorgelegt. Nicht als feststehende Straftat bewertet.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. Mediumphoenix
    Veröffentlicht 10.09.2026Abgerufen 10.09.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:00:38–00:06:20

Österreich sei wegen der Vertrauensprobleme mit dem BVT von Nachrichtendienstinformationen abgeklemmt gewesen.

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Teilweise richtig
Originalauszug
Sinngemäß: Österreich sei wegen der Vertrauensprobleme mit dem BVT von Nachrichtendienstinformationen abgeklemmt gewesen.
Einordnung

Kooperationsprobleme und eingeschränkte Teilnahme dokumentiert; formale Mitgliedschaft, Arbeitsgruppen und Terrorismuszusammenarbeit unterscheiden. Ein vollständiger dauerhafter Abbruch aller Partnerinformationen ist nicht belegt.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. Mediumphoenix
    Veröffentlicht 10.09.2026Abgerufen 10.09.2026
  2. PrimärquelleParlament Österreich
    Abgerufen 10.09.2026
  3. MediumORF
    Veröffentlicht 01.04.2019Abgerufen 10.09.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:08:03–00:10:09

Grundgesetzänderungen sind wegen der Mehrheitsverhältnisse besonders schwierig.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Richtig
Originalauszug
Sinngemäß: Grundgesetzänderungen sind wegen der Mehrheitsverhältnisse besonders schwierig.
Einordnung

Bei 630 Mitgliedern sind 420 Ja-Stimmen im Bundestag erforderlich. Union, SPD und Grüne verfügen zusammen über 413 Sitze. Hinzu kommen zwei Drittel der Bundesratsstimmen. Die politische Einordnung anderer Parteien wird nicht als Tatsache bewertet.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. Mediumphoenix
    Veröffentlicht 10.09.2026Abgerufen 10.09.2026
  2. PrimärquelleBundesministerium der Justiz
    Abgerufen 10.09.2026
  3. PrimärquelleDeutscher Bundestag
    Abgerufen 10.09.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:10:24–00:12:18

Das BSI kann als Bundesbehörde bereits andere staatliche Ebenen unterstützen.

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Richtig
Originalauszug
Sinngemäß: Das BSI kann als Bundesbehörde bereits andere staatliche Ebenen unterstützen.
Einordnung

§ 3 Absatz 1 Nummer 19 und Absatz 2 BSI-Gesetz erlauben die Unterstützung der Länder auf deren Ersuchen. Die Bezeichnung als nationale zentrale Stelle in § 1 bedeutet keine unbegrenzte Weisungsgewalt gegenüber allen Landesstellen.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. Mediumphoenix
    Veröffentlicht 10.09.2026Abgerufen 10.09.2026
  2. PrimärquelleBundesministerium der Justiz
    Abgerufen 10.09.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:10:09–00:11:04

Der Berliner Datenabfluss schafft Risiken einschließlich weiterer Angriffe.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäß: Der Berliner Datenabfluss schafft Risiken einschließlich weiterer Angriffe.
Einordnung

Die Veröffentlichung auch von Zugangsdaten ist amtlich bestätigt. Nach Hauers damaligem Kenntnisstand waren keine höher eingestuften Sicherheitsdaten betroffen; die Gesamtauswertung lief weiter. Weitere Angriffe und Desinformationskampagnen bleiben Risikoprognosen.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. Mediumphoenix
    Veröffentlicht 10.09.2026Abgerufen 10.09.2026
  2. BehördePresse- und Informationsamt des Landes Berlin
    Veröffentlicht 06.09.2026Abgerufen 07.09.2026
  3. Mediumdpa / Berlin.de
    Veröffentlicht 08.09.2026Abgerufen 10.09.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:11:04–00:12:32

Deutsche Sicherheitsbehörden sollten Angriffsquellen offensiver bekämpfen können; für das Ausland nennt Krings den BND.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäß: Deutsche Sicherheitsbehörden sollten Angriffsquellen offensiver bekämpfen können; für das Ausland nennt Krings den BND.
Einordnung

Das ist eine Reformforderung. Konkrete Eingriffe benötigen eine passende gesetzliche Ermächtigung. Der allgemeine Auslandsauftrag in § 1 BND-Gesetz ist keine Blankovollmacht. Krings bezeichnet beim Darknet seine eigene Einschätzung des Nutzens, keine bewiesene ausschließliche Kriminalität.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. Mediumphoenix
    Veröffentlicht 10.09.2026Abgerufen 10.09.2026
  2. PrimärquelleBundesministerium der Justiz
    Abgerufen 10.09.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:12:54–00:14:45

Krings behauptet, die AfD bekämpfe fast alle derzeitigen Sicherheitsmaßnahmen.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Unbelegt
Originalauszug
Sinngemäß: Krings behauptet, die AfD bekämpfe fast alle derzeitigen Sicherheitsmaßnahmen.
Einordnung

Der Zeitraum und die Menge der gemeinten Maßnahmen bleiben unbestimmt. Das Gespräch legt keine systematische Abstimmungsbilanz vor; eine solche wurde für diesen Artikel nicht erstellt. Die pauschale Häufigkeitsbehauptung wird deshalb weder bestätigt noch als widerlegt dargestellt.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. Mediumphoenix
    Veröffentlicht 10.09.2026Abgerufen 10.09.2026

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Gesamtfazit

Der Sicherheitsverbund und BSI-Hilfe haben gesetzliche Grundlagen. Politische Verdachtslagen und Reformforderungen sind keine bewiesenen Tatsachen.