Eine rechnerische Mehrheit für Linke, Grüne und SPD steht in Berlin fest. Eine Koalition steht nicht fest. Im vollständigen phoenix-Gespräch vom 28. September 2026 spricht der grüne Bundestagsabgeordnete Andreas Audretsch über Bedingungen für Sondierungen, mögliche Ressorts, organisierte Kriminalität und die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände. Was davon ist bereits beschlossen – und was bleibt eine politische Forderung?
Titelbild: KI-generierte Illustration, keine dokumentarische Aufnahme.
Evidico hat das acht Minuten lange Originalinterview mit dem Sondierungsbeschluss der Berliner Linken, dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis und weiteren amtlichen Unterlagen abgeglichen. Prüfstand ist der 28. September 2026. Die Aussagen des Interviews werden sinngemäß wiedergegeben; automatische Untertitel sind kein geprüftes Wortprotokoll. Es geht um den aktuellen Verhandlungsstand, nicht um eine Prognose, ob dieses Bündnis zustande kommt.
Beschlossen sind Sondierungen, noch keine Koalitionsverhandlungen
Zu Beginn verlangt Audretsch Klarheit im Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er beschreibt sie als Voraussetzung für Gespräche mit der Linken. Das ist eine politische Bedingung des Gesprächspartners, keine Feststellung, dass sämtliche Streitfragen bereits geklärt seien. Auch sein geäußertes Vertrauen in die Linken-Politikerin Elif Eralp und den Fraktionsvorsitzenden Tobias Schulze ersetzt keinen Parteibeschluss und keine überprüfbare Einigung.
Der Beschluss des Linken-Landesparteitags vom 25. September ist bewusst eine Stufe früher angesiedelt: Die Partei lädt Grüne und SPD ein, gemeinsam zu prüfen, ob die politischen Voraussetzungen für Koalitionsverhandlungen vorhanden sind. Erst nach den Sondierungen soll ein weiterer Linken-Parteitag deren Ergebnis bewerten und über die Aufnahme solcher Verhandlungen entscheiden. Nach zeitgenössischen Berichten stimmten auch die Vorstände der Grünen und der SPD Sondierungsgesprächen zu. Die tagesschau berichtete über den SPD-Beschluss am 26. September. Daraus folgt weder ein gemeinsames Sondierungspapier noch ein Koalitionsvertrag.
Die im Interview angesprochenen Vorwürfe gegen einzelne Personen und Parteistrukturen sind politisch schwerwiegend. Audretsch verlangt Aufklärung und erwähnt mögliche partei- oder fraktionsinterne Folgen. Dieses Interview allein belegt jedoch weder die Vorwürfe noch einen bereits vollzogenen Ausschluss. Auch umgekehrt räumt eine angekündigte Prüfung die offenen Fragen nicht automatisch aus.
95 Sitze sind eine Möglichkeit, keine Regierungszusage
Nach der amtlichen vorläufigen Sitzverteilung hält Die Linke 47 Sitze, die Grünen 26 und die SPD 22. Zusammen sind es 95 der 158 Mandate; 80 reichen für eine absolute Mehrheit. Linke und Grüne allein kämen auf 73. Die Rechnung zeigt, warum die SPD für diese konkrete Dreierkonstellation relevant ist. Sie belegt nicht, dass die drei Parteien gemeinsam abstimmen oder alle inhaltlichen Konflikte überwunden haben. Die vollständigen Sitzkombinationen erklärt der frühere Evidico-Mehrheitsrechner; hier ist nur der neue Gesprächsstand Gegenstand der Prüfung.
Das Ergebnis trägt weiterhin die amtliche Kennzeichnung vorläufig, Stand 21. September 2026, 03:33:56 Uhr MESZ. Ebenso wenig verleiht der Rang als stärkste Partei der Linken automatisch das Amt der Regierenden Bürgermeisterin. Nach Artikel 56 der Berliner Verfassung wählt das Abgeordnetenhaus die Regierungschefin oder den Regierungschef; die Senatorinnen und Senatoren werden anschließend ernannt.
Innen- und Justizressort: Die Frage des Moderators ist kein Ergebnis
Der Moderator fragt Audretsch, ob die Linke als stärkste Kraft die Zuständigkeit für Inneres und Justiz beanspruchen werde. Audretsch legt sich auf diese Verteilung gerade nicht fest. Er verweist auf spätere Verhandlungen und fordert einen entschlossenen Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und organisierter Kriminalität.
Ein künftiger Zuschnitt der Senatsressorts lässt sich aus dem Gespräch nicht ablesen. Die Formulierung in der Frage beschreibt eine denkbare Forderung, keinen bestätigten Anspruch und keine Ressortzusage. Die Berliner Verfassung legt auch nicht fest, dass die größte Koalitionspartei automatisch Innen- oder Justizressort erhält.
77 Immobilien: Zahl belegt, Zuständigkeit verkürzt
Als Beispiel früheren Vorgehens gegen organisierte Kriminalität führt Audretsch die Beschlagnahme von 77 Immobilien aus dem Umfeld einer Großfamilie in der Amtszeit des grünen Justizsenators Dirk Behrendt an. Die Zahl und das Jahr 2018 sind belegt. Das Berliner LKA-Lagebild beschreibt jedoch genauer, wer handelte: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden Immobilien und verbundene Rechte in 77 konkreten Fällen richterlich beschlagnahmt. Die Formulierung, ein Senator habe die Häuser selbst beschlagnahmt, verkürzt das strafrechtliche Verfahren.
Beschlagnahme ist zudem nicht gleich rechtskräftige Einziehung. Das Lagebild dokumentiert für spätere Verfahren unterschiedliche Entscheidungen und für mehrere Fälle fehlende Rechtskraft; sein ausgewiesener Verfahrensstand ist der 20. März 2025. Daraus lässt sich der endgültige Stand aller Fälle im September 2026 nicht ableiten. Der Fall beweist vor allem, dass es 2018 eine amtlich dokumentierte Beschlagnahme gab. Er beantwortet weder die heutigen Vorwürfe gegen Einzelne noch die künftige Verteilung der Senatsressorts.
Volksentscheid: Auftrag für einen Gesetzentwurf, keine schon vollzogene Vergesellschaftung
Audretsch sagt, die Grünen nähmen den Berliner Volksentscheid ernst; eine Vergesellschaftung werde nicht schnell gehen, weshalb es rasch weitere Maßnahmen gegen hohe Mieten brauche. Der amtliche Volksentscheid von 2021 bestätigt die Grundlage: 57,6 Prozent der Teilnehmenden stimmten für einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs. Das war kein unmittelbar geltendes Gesetz, das Wohnungen bereits übertragen hätte. Audretschs Einschätzung zum Zeitbedarf ist eine Prognose; das angekündigte schnelle Maßnahmenpaket wird im Interview nicht ausbuchstabiert.
Ob und in welcher Form Vergesellschaftung Teil eines möglichen Koalitionsvertrags wird, ist damit offen. Der 2021 erteilte politische Auftrag, die rechtliche Ausgestaltung und eine noch auszuhandelnde gemeinsame Regierungslinie sind verschiedene Schritte. Auch die von Audretsch genannten Ziele bei Verkehr, Stadtumbau und Klimaanpassung sind Verhandlungsprioritäten, keine bereits beschlossenen Projekte der drei Parteien.
„Abgestraft“: Der Stimmenverlust ist messbar, das Motiv nicht
Audretsch führt den Wahlausgang auf den Kurs der CDU bei Verkehr und Mietenschutz zurück. Die amtliche Ergebnistabelle zeigt tatsächlich einen Rückgang der CDU um 9,5 Prozentpunkte bei den Zweitstimmen gegenüber der Vergleichswahl; 2026 erreichte sie vorläufig 18,8 Prozent. Die Tabelle erfasst aber keine individuellen Wahlmotive. Ob und wie stark gerade Verkehrs- oder Mietenpolitik diesen Rückgang verursachte, ist mit diesem Ergebnis allein nicht belegt. Audretschs Deutung bleibt eine politische Interpretation.
Fazit
Das Interview zeigt konkrete grüne Bedingungen und Prioritäten, aber noch keine gemeinsame Regierungsvereinbarung. Der Linken-Beschluss eröffnet erst die Prüfung, ob Koalitionsverhandlungen möglich sind; eine arithmetische 95-Sitze-Mehrheit entscheidet diese Frage nicht. Die historische Beschlagnahme von 77 Immobilien ist amtlich belegt, muss jedoch den Gerichten und der Staatsanwaltschaft korrekt zugeordnet werden. Beim Volksentscheid geht es um einen Auftrag zur Gesetzesarbeit, nicht um bereits übertragene Wohnungen. Für Ressortverteilung, Koalitionsvertrag und Umsetzung der Mietenvorhaben fehlen am 28. September noch belastbare Vereinbarungen.
Quellen und Methode
Geprüft wurden das vollständige phoenix-Gespräch samt Zeitmarken, der Originalbeschluss des Linken-Landesparteitags, die vorläufige Ergebnispräsentation des Landeswahlleiters, die Berliner Verfassung, die amtliche Seite zum Volksentscheid und das LKA-Lagebild. Die Zustimmung von Grünen und SPD zu Gesprächen wurde ergänzend anhand eines zeitgenössischen Berichts eingeordnet. Wörtliche Genauigkeit oder audiovisuelle Vollsichtung wird nicht behauptet; entscheidende Aussagen sind sinngemäß wiedergegeben. Vorwürfe gegen einzelne Personen sind nicht Gegenstand einer eigenen abschließenden Untersuchung.
