Am 24. August 2026 begeht die Ukraine ihren 35. Unabhängigkeitstag. Die Associated Press erinnert daran, dass das Parlament 1991 die Unabhängigkeit erklärte und ein landesweites Referendum sie später überwältigend bestätigte. Gleichzeitig kursiert erneut die Behauptung, die Ukraine sei damals überhaupt erst erfunden worden und habe vorher nie als unabhängiger Staat existiert. Sie greift eine Erzählung auf, die auch in offiziellen russischen Texten verbreitet wird. So stellte der Kreml 2022 die moderne Ukraine als vollständig von Russland beziehungsweise den Bolschewiki geschaffen dar.
Die kurze Antwort lautet: Der heutige souveräne Staat entstand 1991, aber nicht aus einem historischen Vakuum. Frühere Gemeinwesen lassen sich nicht einfach mit der heutigen Republik gleichsetzen. Dennoch gab es ukrainische politische Institutionen, staatliche Projekte, internationale Verträge und eine eigenständige Identitätsentwicklung lange vor dem Zerfall der Sowjetunion. Wer diese Ebenen trennt, erkennt sowohl Brüche als auch Kontinuitäten.
Was 1991 tatsächlich neu war
Am 24. August 1991 erklärte die Werchowna Rada die Ukraine zum unabhängigen demokratischen Staat. Der amtliche Unabhängigkeitsakt bestimmte, dass nur noch ukrainische Verfassung und Gesetze gelten sollten und das Territorium unteilbar und unverletzlich sei. Dieses Datum markiert den Beginn der heutigen souveränen, international anerkannten Ukraine. Daraus folgt aber nicht, dass erst an diesem Tag ein Volk, eine Sprache oder jede Form ukrainischer Staatlichkeit erfunden wurde.
Der Unterschied ist wichtig: Moderne Nationalstaaten besitzen feste Grenzen, ein Staatsvolk, dauerhafte Institutionen und völkerrechtliche Beziehungen. Mittelalterliche Reiche, frühneuzeitliche Herrschaften und kurzlebige Republiken funktionierten anders. Historische Vorläufer sind deshalb weder identisch mit dem heutigen Staat noch bedeutungslos.
Kyjiwer Rus: gemeinsames Erbe, kein moderner Nationalstaat
Die Kyjiwer Rus war ein mittelalterliches Herrschaftsgebilde mit Zentrum in Kyiv. Ein Forschungsprojekt des Harvard Ukrainian Research Institute beschreibt sie als bedeutende slawische Macht, deren Gebiete heute in Belarus, der Ukraine und Russland liegen. Sie war nicht die Ukraine im heutigen staatsrechtlichen Sinn. Ebenso anachronistisch ist es jedoch, ihr Erbe ausschließlich Russland zuzuschreiben. Mehrere moderne Nationen beziehen sich auf diese Geschichte; aus mittelalterlicher Dynastieherrschaft lässt sich kein exklusiver Besitzanspruch auf heutige Staaten ableiten.
Das Kosakenhetmanat hatte eigene Institutionen
Mit dem Kosakenaufstand von 1648 entstand das Hetmanat. Die wissenschaftliche Encyclopedia of Ukraine dokumentiert eigene Räte, Kanzlei, Gerichte, Verwaltung, Finanzen und ein territoriales Regimentswesen. Ab 1654 bestand ein Abhängigkeitsverhältnis zu Moskau, das immer wieder neu ausgehandelt wurde. Nach Teilung und wachsender russischer Kontrolle verlor das Hetmanat schrittweise seine Souveränität; 1764 wurde das Hetmanamt abgeschafft, 1782 verschwanden die eigenen Regimentsstrukturen. Es war also kein moderner Nationalstaat, aber auch nicht von Beginn an bloß eine gewöhnliche russische Provinz.
1918 erklärte sich die Ukrainische Volksrepublik unabhängig
Besonders klar widerlegt das frühe 20. Jahrhundert den Satz, es habe vor 1991 nie eine unabhängige Ukraine gegeben. Der Vierte Universal, datiert auf den 9. Januar nach altem beziehungsweise 22. Januar 1918 nach neuem Kalender, erklärte die Ukrainische Volksrepublik ausdrücklich zum unabhängigen, freien und souveränen Staat. Ihre Verfassung vom 29. April 1918 regelte Volkssouveränität, Staatsorgane, Bürgerrechte und territoriale Fragen.
Die Republik war militärisch bedrängt, politisch instabil und existierte nicht dauerhaft. Das macht sie aber nicht fiktiv. Im Februar 1918 schloss sie in Brest-Litowsk einen Friedensvertrag mit Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und dem Osmanischen Reich. Das Ukrainische Institut für Nationale Erinnerung stellt dazu digitalisierte Vertrags- und Ratifikationsunterlagen bereit. Im russischen Friedensvertrag vom 3. März verpflichtete sich Russland laut Yale Avalon Project, Frieden mit der Ukrainischen Volksrepublik zu schließen und deren Vertrag anzuerkennen. Das ist ein eindeutiger internationaler Vorgang, auch wenn Machtpolitik und Krieg seinen Rahmen bestimmten.
Die Ukrainische SSR: UN-Sitz ohne volle Souveränität
Nach der sowjetischen Machtübernahme bestand die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik als Unionsrepublik. Sie unterzeichnete 1945 die UN-Charta. Das UN-Vertragsregister führt die Ukraine mit dem 24. Oktober 1945 als ursprüngliches Mitglied. Die Mitgliedschaft begann somit nicht erst 1991.
Dieser Sitz darf jedoch nicht mit vollständiger Unabhängigkeit verwechselt werden. Die Sowjetunion war trotz föderaler Form stark zentralisiert; Außen- und Sicherheitspolitik wurden in Moskau bestimmt. Ein zeitgenössisches Memorandum des US-Außenministeriums von 1947 hielt fest, die Ukrainische SSR genieße UN-Mitgliedsrechte, sei aber kein unabhängiger souveräner Staat und besitze nur geringe Autonomie. Die korrekte Einordnung liegt zwischen zwei Extremen: institutionelle und internationale Eigenständigkeit ja, volle Souveränität nein.
Das Referendum widerlegt den Regionalmythos
Am 1. Dezember 1991 stimmten 90,32 Prozent für die Bestätigung des Unabhängigkeitsakts; die Wahlbeteiligung lag bei 84,18 Prozent. Die Zustimmung war in allen 27 damaligen Verwaltungseinheiten mehrheitlich. Nach der amtlichen historischen Aufarbeitung votierten auf der Krim 54,19 Prozent, in Sewastopol 57,07 Prozent und in den Regionen Donezk, Luhansk, Odessa sowie Charkiw jeweils mehr als 80 Prozent mit Ja. Auch die Zentrale Wahlkommission dokumentiert die Krim-Mehrheit. Die Unabhängigkeit war damit weder ein ausschließlich westukrainisches Projekt noch eine Entscheidung gegen den erklärten Willen des Ostens und Südens.
Belavezha bestätigte den Zerfall, erfand Ukraine nicht
Die zeitliche Reihenfolge ist entscheidend: Unabhängigkeitsakt im August, Referendum am 1. Dezember, internationale Anerkennungen unmittelbar danach. Erst am 8. Dezember stellten Belarus, Russland und Ukraine im Belavezha-Abkommen fest, dass die Sowjetunion als Völkerrechtssubjekt und geopolitische Realität aufhöre zu existieren. Das Dokument bezeichnet die Unterzeichner als Staaten und gründete die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Es schuf den ukrainischen Volksentscheid nicht, sondern zog Konsequenzen aus bereits getroffenen Souveränitätsentscheidungen.
Auch die Behauptung, Russland habe eine souveräne Ukraine oder ihre Grenze nie anerkannt, scheitert an den Akten. Im Freundschaftsvertrag von 1997 bezeichneten sich Russland und Ukraine als gleichberechtigte souveräne Staaten, versprachen territoriale Integrität und bestätigten die Unverletzlichkeit ihrer gemeinsamen Grenzen. Der Grenzvertrag von 2003 legte die gemeinsame Landgrenze vertraglich fest. Dass Russland diese Verpflichtungen später verletzte, löscht ihre frühere Anerkennung nicht aus.
Das Budapester Memorandum setzte Staatlichkeit voraus
Das Budapester Memorandum von 1994 erfand oder gewährte der Ukraine ebenfalls keine Souveränität. Russland, die USA und das Vereinigte Königreich bekräftigten darin, die bereits bestehende Unabhängigkeit, Souveränität und die vorhandenen Grenzen der Ukraine zu achten, während diese dem Atomwaffensperrvertrag als Nichtkernwaffenstaat beitrat. Über die juristische Reichweite und Durchsetzung der Sicherheitszusicherungen wird gestritten. Für die Frage der Anerkennung ist der Wortlaut dennoch eindeutig: Er setzt einen souveränen ukrainischen Staat voraus.
Kontinuität heißt nicht Identität
Bei historischen Kontinuitäten geht es selten um eine lückenlose Kette derselben Behörden. Zwischen Hetmanat, Ukrainischer Volksrepublik, Ukrainischer SSR und heutiger Ukraine wechselten Verfassungsordnung, Grenzen und äußere Abhängigkeiten grundlegend. Trotzdem können Rechtsbegriffe, Verwaltungserfahrung, politische Symbole und Erinnerung weiterwirken. Die ukrainische Verfassung von 1996 knüpft rechtlich an den Unabhängigkeitsakt von 1991 an, nicht an eine mittelalterliche Krone. Zugleich stellt sie den modernen Staat in eine längere Geschichte der Selbstbestimmung. Diese Kombination aus Neugründung und historischer Bezugnahme ist international nicht ungewöhnlich.
Auch der Begriff Nation darf nicht mit Staat gleichgesetzt werden. Nationale Identitäten entstehen über lange Zeit durch Sprache, Religion, Bildung, soziale Konflikte und politische Mobilisierung; sie besitzen kein einziges Geburtsdatum. Verschiedene Menschen in der Ukraine konnten 1991 unterschiedliche Sprachen, regionale Erinnerungen oder Vorstellungen von der Sowjetzeit haben und dennoch für denselben souveränen Staat stimmen. Gerade die regionalen Referendumsergebnisse zeigen, dass politische Zugehörigkeit nicht auf ethnische oder sprachliche Homogenität angewiesen war.
Deshalb ist die Frage, ob jede frühere Herrschaftseinheit vollständig unabhängig war, nicht der alleinige Test. Ein modernes Staatsvolk kann Souveränität demokratisch begründen, ohne eine unveränderte Verwaltung seit Jahrhunderten nachzuweisen. Umgekehrt verleiht gemeinsames kulturelles Erbe Russland keinen Auflösungs- oder Annexionsanspruch. Die einschlägigen Abkommen behandeln die Ukraine als Völkerrechtssubjekt mit eigener Entscheidungsgewalt, nicht als widerrufbare historische Leihgabe.
Fazit
Die Formel „erst 1991 erfunden“ ist historisch falsch und politisch irreführend. Richtig ist nur der engere Punkt, dass die heutige souveräne und verfassungsrechtliche Ordnung 1991 entstand. Kyjiwer Rus und Hetmanat dürfen nicht rückwirkend zu modernen Nationalstaaten erklärt werden. Umgekehrt belegen die Ukrainische Volksrepublik, internationale Verträge von 1918, republikanische Institutionen, der UN-Sitz seit 1945, der gesamtukrainische Volksentscheid und spätere russische Verträge eine lange, wenn auch unterbrochene Geschichte ukrainischer Staatlichkeit.
Staaten müssen ihre heutige Existenz ohnehin nicht durch eine ungebrochene Linie bis ins Mittelalter legitimieren. Entscheidend sind für die moderne Ukraine der demokratisch bestätigte Unabhängigkeitsakt, internationale Anerkennung und völkerrechtlich vereinbarte Grenzen. Geschichte erklärt Identität und politische Traditionen; sie gibt keinem Nachbarstaat das Recht, den gegenwärtigen Staat nachträglich für erfunden zu erklären.
