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Wirtschaft & Finanzen

Trade Republic: Was das 0-Euro-Altersvorsorgedepot wirklich verspricht

Trade Republic kündigt Nullgebühren fürs Altersvorsorgedepot an. Wir prüfen ETF-Erstattung, 150 Euro Wechselkosten, Förderung und Auszahlungen ab 2027.

KI-generierte Illustration: Spargläser und Münzen neben einem neutralen Smartphone mit Wachstumskurve.
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Trade Republic kündigt Nullgebühren fürs Altersvorsorgedepot an. Wir prüfen ETF-Erstattung, 150 Euro Wechselkosten, Förderung und Auszahlungen ab 2027.

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Bewertet werden konkrete Aussagen nach aktueller Quellenlage. Automatische Transkripte können Fehler enthalten; wörtliche Zitate, Zahlen und zentrale Claims werden vor Veröffentlichung am Originalvideo geprüft.

Stand: 14. Oktober 2026. Trade Republic hat eine neue Nullkosten-Ankündigung für das Altersvorsorgedepot veröffentlicht. Das ist eine konkrete Entwicklung im Wettbewerb um die ab 2027 geförderte Vorsorge. Die entscheidende Unterscheidung lautet: Keine Depot- und Sparplangebühr bedeutet noch nicht, dass jedes Wertpapier und jede Vertragsentscheidung kostenlos ist.

Wir prüfen die wesentlichen Sachbehauptungen des vollständigen 7:51 Minuten langen Finanzfluss-Beitrags vom 13. Oktober. Die veröffentlichten Anbieterangaben werden mit dem beschlossenen Reformgesetz und amtlichen Erläuterungen abgeglichen. Wo erst eine Ankündigung statt endgültiger Vertragsbedingungen vorliegt, bleibt das erkennbar. Der Beitrag ist kein persönlicher Depotvergleich oder Abschlussrat.

Was Trade Republic tatsächlich mit null Euro ankündigt

Die Originalmitteilung des Anbieters bestätigt zwei getrennte Nullgebühren: die laufende Depotführung und die regelmäßige Ausführung von Sparplänen. Außerdem kündigt sie für mehrere Dutzend ETFs von BlackRock, DWS und Vanguard einen langfristigen Ausgleich der Fondskosten an. Es geht um eine Auswahl; die Aussage umfasst nicht automatisch jeden verfügbaren ETF.

Finanzfluss unterscheidet selbst zwischen kostenlosen Sparplänen und einzelnen Käufen oder Verkäufen für einen Euro. Die allgemeine Trade-Republic-Gebührenbeschreibung nennt diese Pauschale ebenfalls, zusätzlich zu Spreads und etwaigen Fremdkosten. Sie ersetzt jedoch keine vollständige Vertrags- und Gebührenprüfung des künftigen Altersvorsorgedepots. Deshalb bestätigen wir die angekündigten Nullgebühren, aber keine pauschale Nullkosten-Garantie für sämtliche Transaktionen.

Die ETF-Kosten verschwinden nicht einfach aus dem Fonds

Die im Film genannte TER ist die jährliche Quote laufender Fondskosten. Sie wird im Fonds berücksichtigt und ist keine zusätzliche Sparplanrechnung der Bank. Eine Erstattung kann diese Belastung für den Kunden wirtschaftlich ausgleichen; dadurch wird der ETF selbst nicht zu einem Fonds ohne Kosten. Ob, wann und wohin Trade Republic gutschreibt, muss aus den Erstattungsbedingungen hervorgehen.

Die Darstellung einer Gutschrift aufs Verrechnungskonto stammt hier aus dem Finanzfluss-Beitrag. Die von uns geprüfte öffentliche Mitteilung legt das genaue Verfahren nicht offen. Für einen Jahrzehntevergleich sind Gutschrift, Wiederanlage und etwaige Steuerbehandlung relevant. Wir behandeln das im Film gezeigte Verfahren deshalb als berichtete Produktplanung.

Die Kostenübersicht des ETF-Anbieters Vanguard trennt laufende Fondskosten von Handels- und Depotkosten. Auch die Geld-Brief-Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs wird durch eine TER-Erstattung nicht automatisch beseitigt. Ein ETF mit niedriger ausgewiesener TER ist folglich nicht zwingend die billigste oder passendste Anlage für jeden Zweck.

Standarddepot und eigene Auswahl: Unterschiedliche Aufgaben

Das Standardprodukt wird im Film als zwei Fonds mit unterschiedlichem Risiko beschrieben. Das entspricht dem beschlossenen Gesetzestext, Artikel 6, § 1 Absatz 1c: Der Anbieter legt einen Fonds der Risikoklasse 1 oder 2 und einen der Klassen 3 bis 5 fest. Welche konkreten Fonds Trade Republic verwendet, lässt sich aus den hier geprüften öffentlichen Unterlagen noch nicht bestimmen.

Der gesetzliche Ausgangspunkt sieht eine Verringerung des riskanteren Anteils vor: fünf Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase höchstens 50 Prozent, zwei Jahre vorher und zum Beginn höchstens 30 Prozent. Das ist aber kein unabänderlicher Zwangspfad. Der Kunde darf andere Prozentsätze verlangen. „Automatisch“ beschreibt die Durchführung, nicht eine allgemeine Garantie vor Verlusten.

Beim selbstverwalteten Depot trifft der Kunde die Auswahl aus dem vereinbarten Angebot. Der gesetzliche Anlagekatalog, § 1 Absatz 1b lässt unter anderem passende Investmentfonds bis Risikoklasse 5 und bestimmte auf Euro lautende öffentliche Schuldverschreibungen zu. Die Stufe steht im Basisinformationsblatt. Aus rechtlicher Zulässigkeit folgt noch nicht, dass ein Broker jedes zulässige Produkt tatsächlich anbietet. Die im Film versprochene breite Trade-Republic-Auswahl ist daher erst anhand der endgültigen Produktliste überprüfbar.

„Langfristig“ ist noch keine geprüfte Zusage bis zur Rente

Finanzfluss berichtet, bei Trade Republic nach einer vertraglichen Zusicherung gefragt zu haben. Die im Film wiedergegebene Antwort bezeichnet die Erstattung als langfristige Verpflichtung. Die öffentliche Ankündigung benutzt ebenfalls eine langfristige Formulierung, nennt aber weder ein festes Enddatum noch sämtliche Änderungsbedingungen.

Daraus lässt sich kein Termin für ein baldiges Ende ableiten. Ebenso wenig belegen diese Texte eine unabänderliche lebenslange Zusage. Die konkreten Vertragsbedingungen entscheiden darüber, welche Ansprüche bestehen. Wir können ohne sie weder das Wort „Garantie“ bestätigen noch abschließend feststellen, die Trade-Republic-Leistung sei rechtlich beliebig widerrufbar. „Lockangebot“ ist die Bewertung des Moderators, kein erwiesener Täuschungsvorwurf.

2,70 oder 75 Euro: Die Rechnung braucht den richtigen Zeitraum

Bei 0,15 Prozent jährlichen Kosten ergeben 1.800 Euro rechnerisch 2,70 Euro. Das gilt im vereinfachten Modell, wenn die gesamte Summe ein volles Jahr unverändert angelegt bleibt. Werden stattdessen jeden Monat 150 Euro eingezahlt, ist weniger Kapital über das ganze Jahr investiert. Bei Einzahlung jeweils am Monatsanfang, ohne Kursänderungen oder Zulagen, liegt der durchschnittliche Modellbestand bei 975 Euro und der rechnerische Jahresbetrag bei rund 1,46 Euro. Bei Einzahlungen am Monatsende wäre er noch kleiner.

Der Satz „höchstens 2,70 Euro im ersten Jahr“ ist deshalb nur für das vereinfachte Eigenbeitragsmodell brauchbar. Förderzahlungen, schon vorhandenes Vermögen und Kursbewegungen verändern die tatsächliche Grundlage. Bei 50.000 Euro, die ein volles Jahr unverändert angelegt bleiben, sind 0,15 Prozent dagegen 75 Euro. Die beiden Beispiele zeigen verschiedene Depotgrößen, keine typische oder garantierte Bonuszahlung.

Auch „Rendite und Kosten spielen anfangs kaum eine Rolle“ ist eine Einordnung, kein allgemeines Börsengesetz. Der Eurobetrag einer kleinen jährlichen Kostendifferenz ist bei kleinem Bestand gering. Kursschwankungen können von Beginn an erheblich sein. Über viele Jahre wirkt sich zudem aus, ob ein Erstattungsbetrag wieder angelegt wird. Die Unterscheidung der Kostenarten bleibt daher relevanter als das Etikett „Peanuts“.

Der Vergleich mit Scalable stimmt im Kern – Bedingungen zählen

Die Scalable-Mitteilung vom 9. Oktober bestätigt gebührenfreie Depotführung und Sparpläne sowie einen Rentenbonus für ausgewählte ETFs. Für das Standardprodukt nennt sie einen Ausgleich mindestens bis Ende 2027. Beim selbstverwalteten Angebot lässt sich aus einem fehlenden festen Enddatum kein Daueranspruch ableiten.

Die veröffentlichten Sonderkonditionen enthalten ausdrücklich einen Vorbehalt für künftige Änderungen, Einschränkung oder Einstellung. Im Altersvorsorgedepot ist die Quartalsgutschrift unter anderem an das Halten des ETF am Quartalsende und einen erteilten Sparplan gebunden. Die Aktion für 2026 betrifft neue Nettokäufe vom 9. Oktober bis Jahresende; sie wird erst bis Ende Juni 2027 gutgeschrieben, wenn das Altersvorsorgedepot bis 31. Januar 2027 eröffnet wurde. „Schon ab sofort“ bedeutet somit, dass sich ein Bonus aufbauen kann, nicht dass heute bereits ein gefördertes Depot läuft oder die Gutschrift ausgezahlt wird.

Diese Entwicklung ergänzt unseren Scalable-Faktencheck. Ein pauschales Ranking des günstigsten Anbieters lässt sich daraus nicht gewinnen: Produktwahl, Bonusbedingungen und Handelsaktivität müssten gleichgesetzt werden.

150 Euro sind eine Obergrenze mit Ausnahmen

Finanzfluss nennt 150 Euro für einen Wechsel weg von Trade Republic innerhalb der ersten fünf Jahre. Den konkreten künftigen Anbieterpreis können wir anhand der geprüften öffentlichen Trade-Republic-Mitteilung nicht unabhängig bestätigen. Der gesetzliche Rahmen ist dagegen klar: Der Gesetzesbeschluss, § 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 erlaubt dem abgebenden Anbieter innerhalb von fünf Jahren höchstens 150 Euro. Nach dieser Frist muss die Übertragung kostenfrei erfolgen; bei einer Kostenänderung nach § 7c und bei einem Wechsel innerhalb desselben Anbieters gilt die Gebührenfreiheit auch vorher.

Außerdem darf der aufnehmende Anbieter eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro verlangen. Der Film erwähnt diese zweite Möglichkeit nicht. Die gesetzliche Obergrenze schreibt keinem Broker vor, tatsächlich den Höchstbetrag zu berechnen. Dass andere Anbieter dies ebenfalls tun werden, ist daher eine Vermutung.

Auch eine Riester-Übertragung muss als Wechsel des bestehenden Vertragsvermögens betrachtet werden, nicht als beliebige Übertragung schon vorhandener ETF-Anteile. Bestandsschutz bedeutet, dass alte Verträge weiterlaufen können; ein Wechsel ist eine gesonderte Entscheidung. Die Bundesregierung erläutert diese Wahlmöglichkeit. Ein Kostenbonus allein sagt nicht, ob im Einzelfall Garantien, Rechte oder andere Vorteile aufgegeben werden.

App, Warteliste und 540 Euro: Was schon gilt und was erst kommt

Der Film zeigt einen Bereich in der Trade-Republic-App mit Förder- und Rentenberechnung sowie Warteliste. Diese Darstellung ist kein Nachweis eines bereits eröffneten geförderten Altersvorsorgedepots. Der parlamentarische Gesetzgebungsnachweis und die Bundesregierung bestätigen: Die Reform ist beschlossen und verkündet; die neuen Produkte sollen ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Eine Vormerkung heute garantiert weder ein individuelles Eröffnungsdatum noch eine persönliche Förderung.

150 Euro monatlich entsprechen 1.800 Euro jährlich. Für unmittelbar Zulageberechtigte ergibt sich daraus die volle Grundzulage von 540 Euro: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, also 180 Euro, plus 25 Prozent auf weitere 1.440 Euro, also 360 Euro. Die Beitragsstaffel ist im Gesetzesbeschluss, Artikel 2, § 84 festgelegt. 150 Euro ist damit eine Rate für die maximale Grundzulage, kein allgemeines Einzahlungsmaximum; jährlich können grundsätzlich bis 6.840 Euro Eigenbeiträge eingezahlt werden.

Zur Förderung gehören Voraussetzungen. Für die neuen Zulagen gilt ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro. Kinderzulagen sind unter den einschlägigen Bedingungen bis 300 Euro je Kind möglich; mittelbar berechtigte Ehepartner haben eigene Regeln. Die im Video betrachtete kinderlose Beispielperson kann daher nicht als Rechnung für alle Familien, Einkommen oder Versicherungssituationen dienen.

Eine Auszahlung bis 85 ist keine lebenslange Zusatzrente

Der App-Teil rechnet mit einem Rentenbeginn 67 und einem Auszahlungsplan bis 85. Das sind gewählte Modellwerte. Der gesetzliche Rahmen sieht grundsätzlich einen Beginn zwischen 65 und 70 vor, mit Ausnahmen bei früheren gesetzlichen Altersleistungen. Eine solche Simulation sagt ohne vollständige Rendite-, Kosten-, Inflations- und Steuerannahmen nichts Sicheres über die persönliche Kaufkraft aus.

Das Bundesarbeitsministerium bestätigt als Optionen eine lebenslange Rente oder einen befristeten Auszahlungsplan, der frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres enden darf. Wer sich für den befristeten Plan entscheidet, erhält danach daraus keine weiteren regelmäßigen Zahlungen. Die Auszahlungshöhe kann außerdem neu festgelegt werden. Ein Rechnerwert bis 85 ist deshalb keine garantierte lebenslange Rente und keine Renditezusage.

„Steuerfrei bis zur Rente“ braucht den zweiten Halbsatz

Die Steuerstundung ist ein realer Unterschied zum gewöhnlichen Depot. Laut BMAS bleiben die Beiträge steuerlich begünstigt, die späteren geförderten Leistungen sind dagegen voll zu versteuern. Die BMF-Erläuterungen erklären außerdem: Ein zusätzlicher Steuervorteil besteht nur, soweit die steuerliche Entlastung den Zulageanspruch übersteigt. Zulagen und dieselbe Steuerentlastung dürfen nicht doppelt als unabhängiger Gewinn addiert werden.

Finanzfluss nennt als Faustregel weniger Einkommen im Ruhestand. Entscheidend für die Steuerwirkung ist genauer der persönliche Steuersatz bei Einzahlung und Auszahlung, einschließlich weiterer Einkünfte. Eine geringere Rente allein beweist noch keinen bestimmten Nettovorteil. Zulagen können gerade bei kleinen Einkommen wichtig sein, auch wenn kaum zusätzliche Steuererstattung entsteht. Hinzu kommen Laufzeit, Risiko, Kosten und die passende Auszahlungsform. Die Faustregel trägt daher keine individuelle Vorteilsgarantie.

Niedrige Gebühren ersetzen keine persönliche Eignungsprüfung

Der Hinweis auf eingeschränkte Verfügbarkeit stimmt. Das Vermögen dient der Altersvorsorge und lässt sich nicht wie ein gewöhnliches Depot jederzeit unter denselben Förderbedingungen verwenden. Die amtliche Reformerläuterung nennt Ausnahmen für bestimmte Zwecke wie selbstgenutztes Wohneigentum. Andere vorzeitige Verwendung kann eine Rückzahlung der Förderung auslösen. „Unflexibel“ ist dennoch nicht gleichbedeutend mit einem Verbot von Anbieterwechsel oder Beitragspausen.

Der abschließende Satz, wenn das Altersvorsorgedepot grundsätzlich passe, lohne auch das Trade-Republic-Angebot, geht zu weit. Der überprüfte Gebührenverzicht ist ein relevanter Vorteil, aber kein vollständiger Vergleich von Fondsangebot, Erstattungsbedingungen, Service, Wechsel- und Auszahlungskosten oder Risikoprofil. Auch das Altersvorsorgedepot ohne Garantie bleibt dem Kapitalmarktrisiko ausgesetzt.

Eine allgemeine Spar-Reihenfolge behandeln wir bereits im Faktencheck zu Altersvorsorgedepot, VL und Betriebsrente. Der neue Anlass hier ist die konkrete Trade-Republic-Ankündigung, deren Umfang und Grenzen.

Fazit

Trade Republics angekündigter Gebührenverzicht ist belegt, aber auf konkrete Kostenarten und ausgewählte ETFs begrenzt. Langfristige Erstattung, individuelle Förderung und persönliche Vorteilhaftigkeit müssen getrennt geprüft werden. Der Film ordnet wichtige Nachteile ein; bei Wechselgebühren, Gleitpfad, ersten Bonusbeträgen und Auszahlungen fehlen jedoch entscheidende Bedingungen. Null Euro auf der Produktseite sind ein Ausgangspunkt für den Vergleich, kein vollständiges Ergebnis.

Geprüfte Aussagen

Bewertungen werden immer mit Text angezeigt und quellenbasiert begründet.

Geprüfte AussageZeitstempel: 00:00:23–00:00:40

Trade Republic kündigt kostenlose Depotführung und Sparplanausführung beim Altersvorsorgedepot an.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Trade Republic kündigt kostenlose Depotführung und Sparplanausführung beim Altersvorsorgedepot an.
Einordnung

Die Originalmitteilung bestätigt genau diese Ankündigung. Das belegt noch keinen bereits laufenden geförderten Produktbetrieb.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:02:00–00:02:14

Einzelne Käufe oder Verkäufe im selbstverwalteten Depot kosten einen Euro.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Einzelne Käufe oder Verkäufe im selbstverwalteten Depot kosten einen Euro.
Einordnung

Entspricht der Darstellung im Film und dem allgemeinen aktuellen Brokerpreis. Die vollständigen 2027-Vertragsbedingungen des Altersvorsorgedepots wurden nicht vorgelegt; zusätzliche Spreads und Fremdkosten sind zu beachten.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:02:17–00:02:30

Für mehrere Dutzend ausgewählte ETFs von BlackRock, DWS und Vanguard sollen die Fondskosten ausgeglichen werden.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Für mehrere Dutzend ausgewählte ETFs von BlackRock, DWS und Vanguard sollen die Fondskosten ausgeglichen werden.
Einordnung

Die aktuelle Originalmitteilung bestätigt den abgegrenzten Umfang. Die Zusage gilt nicht automatisch für alle ETFs; eine verbindlich geprüfte dauerhafte Produktliste fehlt.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:02:19–00:02:37

Die TER bezeichnet laufende Fondskosten; Trade Republic werde sie als Bonus aufs Verrechnungskonto gutschreiben.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Die TER bezeichnet laufende Fondskosten; Trade Republic werde sie als Bonus aufs Verrechnungskonto gutschreiben.
Einordnung

Die TER-Erklärung stimmt. Die öffentliche Mitteilung bestätigt einen Kostenausgleich für ausgewählte ETFs, aber nicht das genaue Gutschriftverfahren. TER ist nicht gleich Gesamtkosten.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleVanguard
    Abgerufen 14.10.2026
  3. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:01:13–00:01:30

Trade Republic plant ein Standarddepot mit zwei unterschiedlich riskanten Fonds und ein selbstverwaltetes Depot.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Trade Republic plant ein Standarddepot mit zwei unterschiedlich riskanten Fonds und ein selbstverwaltetes Depot.
Einordnung

Die beschriebene Planung passt zur gesetzlichen Struktur. Konkrete Trade-Republic-Fonds und vollständige Produktbedingungen wurden noch nicht unabhängig geprüft.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
  3. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:01:30–00:01:39

Das Standarddepot schichtet vor Rentenbeginn nach einem vorgeschriebenen Gleitpfad um.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Das Standarddepot schichtet vor Rentenbeginn nach einem vorgeschriebenen Gleitpfad um.
Einordnung

Gesetzlicher Ausgangspunkt: höchstens 50 Prozent im riskanteren Fonds fünf Jahre vor Auszahlung, 30 Prozent zwei Jahre vorher und zum Beginn. Der Kunde darf andere Prozentsätze verlangen. Keine Kapitalgarantie.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:01:39–00:01:59

Zulässige ETFs bis Risikoklasse 5 und Euro-Staatsanleihen können gewählt werden.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Zulässige ETFs bis Risikoklasse 5 und Euro-Staatsanleihen können gewählt werden.
Einordnung

Der gesetzliche Katalog bestätigt geeignete Fonds bis Risikoklasse 5 und bestimmte öffentliche Euro-Schuldverschreibungen. Ein zulässiges Instrument ist nicht automatisch im konkreten Brokerangebot.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
  2. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:03:15–00:03:45

Die Trade-Republic-Erstattung sei freiwillig und nicht vertraglich garantiert; ein Enddatum werde nicht genannt.

Nicht überprüfbar
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Die Trade-Republic-Erstattung sei freiwillig und nicht vertraglich garantiert; ein Enddatum werde nicht genannt.
Einordnung

Die geprüfte Originalmitteilung nennt kein festes Enddatum. Private Anbieterantwort und vollständige Vertragsbedingungen liegen nicht unabhängig vor. Die rechtliche Änderbarkeit oder eine fehlende Garantie lassen sich nicht allein aus dem Werbetext feststellen.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:04:26–00:04:34

Die Erstattung ist eher ein Lockangebot und sollte nicht langfristig eingeplant werden.

Unbelegt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Die Erstattung ist eher ein Lockangebot und sollte nicht langfristig eingeplant werden.
Einordnung

Bewertung und vorsichtige Planungsregel, kein bewiesener Täuschungsbefund und keine belastbare Prognose eines Endtermins.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:03:45–00:03:58

1.800 Euro bei 0,15 Prozent TER ergeben im ersten Jahr höchstens 2,70 Euro Erstattung.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: 1.800 Euro bei 0,15 Prozent TER ergeben im ersten Jahr höchstens 2,70 Euro Erstattung.
Einordnung

1.800 × 0,0015 = 2,70 Euro für ein volles Jahr mit unverändertem Bestand. Monatliche Einzahlungen liegen im vereinfachten Modell niedriger. Zulagen, Rendite und vorhandenes Vermögen sind nicht enthalten.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleVanguard
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:03:58–00:04:12

In den ersten Jahren spielen Rendite und Kosten kaum eine Rolle.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: In den ersten Jahren spielen Rendite und Kosten kaum eine Rolle.
Einordnung

Bei kleinem Bestand hat eine kleine TER-Differenz einen geringen Eurobetrag. Kursrisiken bestehen jedoch von Beginn an. Die pauschale Vernachlässigung von Rendite und Kosten ist nicht belegt.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleVanguard
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:04:12–00:04:26

Bei 50.000 Euro Vermögen entspricht eine TER-Erstattung von 0,15 Prozent 75 Euro pro Jahr.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Bei 50.000 Euro Vermögen entspricht eine TER-Erstattung von 0,15 Prozent 75 Euro pro Jahr.
Einordnung

50.000 × 0,0015 = 75 Euro unter der Annahme eines vollen Jahres mit konstantem Bestand und unveränderter Quote. Keine garantierte konkrete Zahlung.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleVanguard
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:02:43–00:03:08

Scalable bietet ähnliche Nullgebühren und Kostenerstattung an; Standard-ETF-Kosten mindestens bis Ende 2027.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Scalable bietet ähnliche Nullgebühren und Kostenerstattung an; Standard-ETF-Kosten mindestens bis Ende 2027.
Einordnung

Die Originalmitteilung vom 9. Oktober bestätigt die abgegrenzten Nullgebühren, ausgewählte ETFs und den genannten Standardzeitraum. Keine pauschale Nullkosten-Garantie.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. PrimärquelleScalable Capital
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:03:05–00:03:15

Bei Scalable gibt es den Rentenbonus schon vor dem Start des Altersvorsorgedepots.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Bei Scalable gibt es den Rentenbonus schon vor dem Start des Altersvorsorgedepots.
Einordnung

Bonusaufbau für Netto-Neuanlagen vom 9. Oktober bis 31. Dezember 2026, Eröffnung des Altersvorsorgedepots bis 31. Januar 2027 und Gutschrift bis Ende Juni 2027. Keine sofortige Auszahlung; künftige Änderungen sind vorbehalten.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. PrimärquelleScalable Capital
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:04:34–00:04:46

Trade Republic werde in den ersten fünf Jahren 150 Euro für einen Anbieterwechsel verlangen.

Nicht überprüfbar
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Trade Republic werde in den ersten fünf Jahren 150 Euro für einen Anbieterwechsel verlangen.
Einordnung

Der konkrete Trade-Republic-Preis wird hier nur im Originalbeitrag berichtet. Die öffentliche Mitteilung enthält keine Wechselpreisliste. Das Gesetz erlaubt höchstens 150 Euro, mit Ausnahmen.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
  3. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:04:44–00:04:49

150 Euro ist das gesetzliche Maximum, das jeder Anbieter berechnen darf.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: 150 Euro ist das gesetzliche Maximum, das jeder Anbieter berechnen darf.
Einordnung

Der Altanbieter darf innerhalb von fünf Jahren höchstens 150 Euro verlangen. Nach der Frist, bei einschlägiger Kostenänderung und internem Wechsel ist die Übertragung kostenlos. Der Neuanbieter darf zusätzlich eine einmalige Verwaltungspauschale bis 150 Euro verlangen. Kein vorgeschriebener Höchstpreis.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:04:49–00:05:04

Weitere Anbieter werden vermutlich dieselbe Wechselgebühr erheben.

Unbelegt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Weitere Anbieter werden vermutlich dieselbe Wechselgebühr erheben.
Einordnung

Prognose aus einer gesetzlichen Erlaubnis. Eine vollständige Erhebung der tatsächlichen Anbieterpreise liegt nicht vor.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:05:04–00:05:43

Die App zeigt jetzt einen Bereich für Altersvorsorgedepot und Förderberechnung.

Nicht überprüfbar
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Die App zeigt jetzt einen Bereich für Altersvorsorgedepot und Förderberechnung.
Einordnung

Im Original berichtete App-Darstellung; kein unabhängiger Funktionstest. Die öffentliche Produktseite beschreibt die Förderung. Kein Beleg für eine bereits eröffnete geförderte Vorsorge.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:05:50–00:06:04

150 Euro monatlich sind die Rate für die maximale Förderung.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: 150 Euro monatlich sind die Rate für die maximale Förderung.
Einordnung

1.800 Euro Eigenbeitrag ergeben die maximale Grundzulage von 540 Euro für unmittelbar Berechtigte. Das ist weder das Einzahlungsmaximum noch die gesamte mögliche Förderung mit Kindern und Steuerentlastung. Eigenbeiträge sind grundsätzlich bis 6.840 Euro jährlich möglich, der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
  2. BehördeBundesregierung
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:06:17–00:06:36

Aktuell gibt es eine Warteliste; eröffnet werden kann frühestens 2027.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Aktuell gibt es eine Warteliste; eröffnet werden kann frühestens 2027.
Einordnung

Die Warteliste wird im Original gezeigt. Der amtliche Start der neuen Produkte am 1. Januar 2027 ist belegt. Keine individuelle Eröffnungs- oder Verfügbarkeitsgarantie.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. SonstigeDeutscher Bundestag DIP
    Veröffentlicht 29.05.2026
  3. BehördeBundesregierung
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:06:04–00:06:17

Die App berechnet Vermögen bis 67 und monatliche Entnahme bis 85.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Die App berechnet Vermögen bis 67 und monatliche Entnahme bis 85.
Einordnung

Berichtete Simulation, kein Garantiewert. Gesetzlicher Grundkorridor für den Beginn: 65 bis 70, mit Ausnahmen. Der Auszahlungsplan endet frühestens mit 85 und ist keine lebenslange Rente. Vollständige Rechnerannahmen wurden hier nicht getestet.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
  3. PrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales
    Veröffentlicht 13.05.2026Abgerufen 09.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:05:18–00:05:43

Das Altersvorsorgedepot ist bis zur Rente steuerfrei und bietet einen zusätzlichen Steuervorteil.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Das Altersvorsorgedepot ist bis zur Rente steuerfrei und bietet einen zusätzlichen Steuervorteil.
Einordnung

Begünstigte Ansparphase; später grundsätzlich volle Besteuerung geförderter Leistungen. Ein zusätzlicher Steuervorteil besteht nur über den Zulageanspruch hinaus. Dieselbe Steuerentlastung nicht doppelt zählen.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales
    Veröffentlicht 13.05.2026Abgerufen 09.10.2026
  3. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:06:45–00:07:07

Das Depot lohnt sich finanziell vor allem bei wesentlich weniger Einkommen im Ruhestand.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Das Depot lohnt sich finanziell vor allem bei wesentlich weniger Einkommen im Ruhestand.
Einordnung

Steuerliche Faustregel. Persönliche Steuersätze, Zulagen, Kosten, Verfügbarkeit, Risiken und Auszahlungsform sind maßgeblich. Keine individuelle Prognose allein aus einem Einkommensunterschied.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  2. PrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales
    Veröffentlicht 13.05.2026Abgerufen 09.10.2026
  3. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:07:07–00:07:18

Das Depot verlangt Verzicht auf die Flexibilität eines gewöhnlichen Depots.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Das Depot verlangt Verzicht auf die Flexibilität eines gewöhnlichen Depots.
Einordnung

Langfristiger Altersvorsorgezweck, eingeschränkte freie Verwendung und Förderfolgen bei vorzeitiger Entnahme. Beitragspausen und Übertragung sind möglich; bestimmte Wohneigentumszwecke werden gesondert behandelt.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  2. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:07:18–00:07:39

Wenn sich das Altersvorsorgedepot grundsätzlich lohnt, lohnt sich auch Trade Republic, solange keine Wechselgebühr anfällt.

Unbelegt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Wenn sich das Altersvorsorgedepot grundsätzlich lohnt, lohnt sich auch Trade Republic, solange keine Wechselgebühr anfällt.
Einordnung

Keine vollständige individuelle Kosten-, Leistungs- und Risikoprüfung. Null Depot- und Sparplangebühr reichen nicht für eine allgemeine Anbietereignung oder Renditegarantie.

Quellen zu dieser Aussage (4)
  1. PrimärquelleFinanzfluss
    Abgerufen 14.10.2026
  2. PrimärquelleTrade Republic
    Abgerufen 14.10.2026
  3. PrimärquelleBundesministerium für Arbeit und Soziales
    Veröffentlicht 13.05.2026Abgerufen 09.10.2026
  4. PrimärquelleVanguard
    Abgerufen 14.10.2026

Transparenzhinweis

Dieser Faktencheck wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Aussagen aus dem vollständigen Originalbeitrag werden sinngemäß wiedergegeben. Automatische Untertitel können Fehler enthalten. Vollständige künftige Trade-Republic-Vertragsbedingungen und persönliche Rechnerannahmen wurden nicht unabhängig getestet. Anbieterankündigungen sind von verbindlich geprüften Vertragsleistungen zu unterscheiden. BMF-FAQ und Teile der Anbietertexte waren nur über den aktuellen Primärsuchindex abrufbar.

Keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Kapitalanlagen können an Wert verlieren.

Trotz sorgfältiger Prüfung können Fehler und spätere Änderungen nicht ausgeschlossen werden. Begründete Hinweise werden geprüft und wesentliche Korrekturen kenntlich gemacht.

Gesamtfazit

Trade Republics angekündigter Gebührenverzicht ist belegt, aber auf konkrete Kostenarten und ausgewählte ETFs begrenzt. Langfristige Erstattung, individuelle Förderung und persönliche Vorteilhaftigkeit müssen getrennt geprüft werden. Der Film ordnet wichtige Nachteile ein; bei Wechselgebühren, Gleitpfad, ersten Bonusbeträgen und Auszahlungen fehlen jedoch entscheidende Bedingungen. Null Euro auf der Produktseite sind ein Ausgangspunkt für den Vergleich, kein vollständiges Ergebnis.