Der Fall wirkt wie ein Kriminalstück, ist rechtlich aber noch kein gelöster Fall. SPIEGEL TV berichtet über eine damals etwa 90-jährige schwedische Tierärztin, die im Frühjahr 2022 aus einem Pflegeheim nach Deutschland reiste. Wenige Wochen später soll sie in Thüringen ein notarielles Testament errichtet haben. Darin seien Thorsten Heise, ein langjähriger Funktionär der rechtsextremen Partei Die Heimat, früher NPD, und dessen Ehefrau zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt worden.
Nach dem Tod der Frau im April 2023 ging es laut Bericht um Vermögenswerte in einer Größenordnung von rund zehn Millionen schwedischen Kronen, also ungefähr einer Million Euro. Freunde und ein Halbbruder bezweifeln, dass die Erblasserin ihren freien und klaren Willen bilden konnte. Eine schwedische Politikerin stellte Strafanzeige; der Halbbruder will das Testament angreifen. Das sind gewichtige Hinweise auf einen Streit – aber noch kein Beweis für Betrug, Entführung oder ein unwirksames Testament.
Was SPIEGEL TV dokumentiert
Die Reportage rekonstruiert eine lange Bekanntschaft. Die Schwedin soll Thorsten Heise über ihren inzwischen verstorbenen deutschen Ehemann gekannt haben. Heise ist keine politisch neutrale Figur: Das Bundesverfassungsgericht stellte 2017 fest, dass die NPD, die sich später in Die Heimat umbenannte, verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Der Thüringer Verfassungsschutz führt die Partei als rechtsextremistisch; Heise gehörte ihrer Führung an.
Die politische Einordnung erklärt das öffentliche Interesse am Fall. Sie beweist aber nichts über das Zustandekommen des Testaments. Auch eine Person mit extremistischen Ansichten kann rechtmäßig erben. Entscheidend sind der tatsächliche Wille der Erblasserin, ihre rechtliche Testierfähigkeit im maßgeblichen Moment und mögliche unzulässige Einflussnahme.
Die Hinweise auf kognitive Einschränkungen
Ab etwa Minute fünf zeigt die Reportage Aussagen von Nachbarn und Angehörigen sowie Auszüge aus schwedischen Pflege- und Gesundheitsunterlagen. Geschildert werden Vergesslichkeit, Verwirrung und ein sehr schwaches Ergebnis bei einem kognitiven Kurztest. Der Bericht nennt fünf von 30 möglichen Punkten. Zudem war in Schweden ein Verfahren zur Bestellung einer Vertretung beziehungsweise Betreuung im Gang.
Solche Angaben sind ernst zu nehmen, reichen aber nicht aus, um aus der Ferne eine Diagnose zu stellen. Vor allem sind medizinische Beeinträchtigung und rechtliche Testierunfähigkeit nicht dasselbe. Nach Paragraf 2229 Absatz 4 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann kein Testament errichten, wer wegen einer krankhaften Störung oder Geistesschwäche nicht in der Lage ist, die Bedeutung seiner Erklärung einzusehen und entsprechend zu handeln. Maßgeblich ist die Fähigkeit beim konkreten Beurkundungstermin – nicht allein Alter, Pflegebedürftigkeit oder ein früherer Testwert.
Da die Erblasserin in Schweden lebte, das Testament aber nach der Reportage in Deutschland errichtet wurde, kommt außerdem internationales Erbrecht ins Spiel. Die EU-Erbrechtsverordnung knüpft eine Erbsache grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt an und erlaubt unter Voraussetzungen eine Rechtswahl zugunsten des Rechts der Staatsangehörigkeit. Ohne vollständigen Testamentstext, Aufenthalts- und Rechtswahlangaben lässt sich öffentlich nicht verlässlich bestimmen, welche Rechtsordnung jede Einzelfrage beherrscht. Die deutschen Vorschriften zeigen daher den Prüfmaßstab, ersetzen aber keine fallbezogene gerichtliche Entscheidung.
Was geschah im März 2022?
SPIEGEL TV berichtet, Thorsten Heise und seine Frau hätten die Seniorin am 26. März 2022 im Pflegeheim besucht. Danach sei sie mit ihnen nach Deutschland gereist und nicht in das Heim zurückgekehrt. Freunde und Angehörige schildern, sie seien überrascht gewesen und hätten zeitweise keinen direkten Kontakt mehr gehabt.
Heise veröffentlichte dem Bericht zufolge eine andere Darstellung. In der schwedischen Wohnung seien eine beschädigte Tür sowie fehlende Schlüssel und Telefone vorgefunden worden. Die Frau habe die Lage in Deutschland rechtlich klären wollen. Diese Erklärung widerlegt die Sorge des Umfelds nicht, ist aber eine relevante Gegenposition.
Öffentlich belegt ist durch die Reportage die zeitliche Abfolge: Besuch, Verlassen des Pflegeheims, Aufenthalt in Deutschland und späteres Testament. Nicht öffentlich bewiesen ist, dass die Frau gegen ihren Willen mitgenommen, festgehalten oder isoliert wurde. Begriffe wie „Entführung“ oder „Verschleppung“ wären ohne Ermittlungs- oder Gerichtsfeststellung unzulässig.
Das notarielle Testament
Nach der Reportage trägt das Testament das Datum 5. Mai 2022 und setzt Thorsten Heise und seine Ehefrau zu gleichen Teilen als Erben ein. SPIEGEL TV berichtet, der beurkundende Notar habe bei der Beurkundung keine Zweifel an der vollen Geschäfts- beziehungsweise Testierfähigkeit gesehen. Auf die schriftlichen Fragen der Redaktion antwortete er laut Reportage lediglich, dass ihm die Eheleute Heise vor dem Termin nicht persönlich bekannt gewesen seien; weitergehende Einblicke liegen nicht vor.
Ein notarielles Testament hat besondere Beweiswirkung. Notarinnen und Notare müssen die Fähigkeit der testierenden Person prüfen und bei Zweifeln ihre Wahrnehmungen in der Niederschrift festhalten; sind sie von fehlender Geschäftsfähigkeit überzeugt, dürfen sie nicht beurkunden. Das macht eine notarielle Urkunde deutlich belastbarer als ein undatiertes privates Schriftstück.
Es bedeutet aber nicht, dass ein notarielles Testament prinzipiell unangreifbar wäre. Gerichte können im Streitfall medizinische Unterlagen, Zeugen, den zeitlichen Verlauf und die Wahrnehmungen des Notars würdigen. Die im Video genannten schwedischen Akten stehen offenbar im Spannungsverhältnis zur Einschätzung des Notars. Welche Beweise letztlich überwiegen, kann nur ein zuständiges Gericht anhand der vollständigen Akte entscheiden.
Wie belastbar ist die Millionensumme?
SPIEGEL TV schätzt das Vermögen auf etwa zehn Millionen schwedische Kronen. Genannt werden unter anderem eine Immobilie in Schweden, die später für umgerechnet rund 400.000 Euro verkauft worden sein soll, sowie weitere Vermögenswerte. Evidico konnte weder ein vollständiges Nachlassverzeichnis noch Grundbuch- und Kontounterlagen einsehen.
Die Größenordnung ist daher eine nachvollziehbare Medienangabe, aber keine unabhängig bestätigte Endabrechnung. Nachlasswerte können durch Schulden, Steuern, Verfahrenskosten, Währungskurse und Eigentumsverhältnisse erheblich abweichen. „Millionenerbe“ ist eine plausible Überschrift, keine auf den Euro festgestellte Summe.
Strafanzeige und Testamentsanfechtung
Am Ende der Reportage wird berichtet, eine österreichische Landtagsabgeordnete habe Anzeige wegen des Verdachts auf Betrug erstattet. Der Halbbruder der Verstorbenen wolle das Testament anfechten. Beides eröffnet Prüfverfahren, entscheidet sie aber nicht.
Eine Strafanzeige ist zunächst eine Mitteilung eines Verdachts an Ermittlungsbehörden. Sie beweist weder Tat noch Täterschaft. Ebenso führt eine behauptete Anfechtung nicht automatisch zur Unwirksamkeit eines Testaments. Zuständigkeit, Fristen, Anfechtungsgrund und Beweise müssen geprüft werden. Zum Redaktionsschluss war keine öffentlich zugängliche rechtskräftige Entscheidung bekannt, die Heise oder seine Frau wegen des Erbfalls verurteilt oder das Testament für unwirksam erklärt.
Fließt das Geld in die rechtsextreme Szene?
Die Reportage lässt Gesprächspartner befürchten, das Erbe könne rechtsextreme Aktivitäten stärken. Angesichts von Heises politischer Rolle ist diese Frage nachvollziehbar. Aus der Erbenstellung folgt jedoch nicht, wie Vermögen später verwendet wird. Ohne Kontobelege, konkrete Zahlungen oder Eigenaussagen bleibt die Behauptung eines Geldflusses in die Szene eine Prognose.
Ebenso wenig darf aus Heises politischer Biografie rückwirkend geschlossen werden, das Testament müsse erzwungen oder betrügerisch erlangt worden sein. Politischer Extremismus ist für die gesellschaftliche Einordnung relevant, ersetzt aber keine Beweisführung im Erb- oder Strafrecht.
Drei Rechtsfragen dürfen nicht vermischt werden
In der öffentlichen Diskussion laufen drei Vorwürfe schnell ineinander. Erstens: War die Seniorin beim Testament rechtlich testierfähig? Zweitens: Wurde ihr Wille durch Täuschung, Druck oder Abhängigkeit beeinflusst? Drittens: Wurde ihre Bewegungsfreiheit beim Verlassen des Pflegeheims verletzt? Jede Frage hat andere Voraussetzungen und kann unterschiedlich beantwortet werden.
Eine Person kann körperlich gebrechlich oder zeitweise verwirrt sein und dennoch in einem klaren Moment wirksam testieren. Umgekehrt kann eine formal testierfähige Person durch Täuschung zu einer Verfügung veranlasst werden. Und selbst ein später wirksames Testament würde nicht rückwirkend beweisen, dass jeder vorherige Ortswechsel freiwillig war. Die auffällige Chronologie ist deshalb ein Anlass für Ermittlungen und Beweisaufnahme, aber kein Ersatz dafür.
Welche Rolle spielt der Notar?
Der Notar ist kein medizinischer Gutachter, aber auch kein bloßer Unterschriftenzeuge. Er muss sich einen eigenen Eindruck verschaffen, den Willen erfassen und bei Zweifeln besondere Feststellungen treffen. Seine dokumentierte Einschätzung hat Gewicht, insbesondere weil er die Frau persönlich erlebt haben soll. Sie kann jedoch durch überzeugende gegenteilige Beweise erschüttert werden, etwa zeitnahe ärztliche Befunde, Zeugenaussagen über den Termin oder Hinweise, dass wesentliche Informationen nicht verstanden wurden.
Umgekehrt wäre es methodisch falsch, den Notar allein deshalb für unglaubwürdig zu erklären, weil schwedische Unterlagen kognitive Defizite schildern. Kognitive Tests erfassen bestimmte Fähigkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt. Für die juristische Kernfrage muss rekonstruiert werden, ob die Erblasserin Bedeutung, Folgen und Begünstigte ihrer Verfügung am Tag der Beurkundung verstand und nach dieser Einsicht handeln konnte.
Was müsste ein Gericht tatsächlich prüfen?
Relevant wären das vollständige Testament und die notarielle Niederschrift, die Korrespondenz vor dem Termin, Dolmetsch- und Sprachfragen, Gesundheitsunterlagen nahe dem 5. Mai 2022, Aussagen von Pflegepersonal und Bekannten sowie die Kommunikation zwischen der Seniorin und den Begünstigten. Auch frühere Testamente oder nachweisbare Äußerungen zum gewünschten Erbenkreis könnten den langfristigen Willen beleuchten.
Beim grenzüberschreitenden Fall kämen Zuständigkeits- und Kollisionsfragen hinzu. Die EU-Erbrechtsverordnung soll grundsätzlich verhindern, dass ein Nachlass gleichzeitig nach mehreren nationalen Systemen beurteilt wird. Welches Recht im konkreten Fall anzuwenden ist, hängt jedoch von gewöhnlichem Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, möglicher Rechtswahl und der genauen Streitfrage ab. Ohne Akte wäre jede eindeutige Ferndiagnose unseriös.
Warum sprachliche Zurückhaltung wichtig ist
Begriffe wie „entführt“, „dement“ oder „Erbschleicher“ enthalten bereits eine Tatsachen- oder Schuldbehauptung. Die Reportage selbst macht an entscheidenden Stellen kenntlich, dass Beweise und endgültige rechtliche Bewertung offen sind. Ein Faktencheck muss diese Unsicherheit erhalten. Gleichzeitig darf die Zurückhaltung nicht dazu führen, die dokumentierten Warnsignale zu verschweigen: hohes Alter, Pflegebedürftigkeit, berichtete kognitive Probleme, abrupter Ortswechsel, eingeschränkter Kontakt und die schnelle Begünstigung neuer Erben ergeben zusammen einen legitimen Aufklärungsbedarf.
Das Evidico-Urteil
SPIEGEL TV legt eine sorgfältig dokumentierte, auffällige Chronologie vor. Die Seniorin war nach veröffentlichten Unterlagen kognitiv beeinträchtigt; kurz nach ihrer Reise nach Deutschland entstand ein notarielles Testament zugunsten des Ehepaars Heise. Freunde und Angehörige bestreiten, dass dies ihrem früheren Willen entsprach. SPIEGEL TV berichtet dagegen, der Notar habe bei der Beurkundung keine Zweifel an ihrer Fähigkeit gesehen.
Damit sind die Zweifel begründet, der behauptete Rechtsverstoß aber unbelegt. Öffentlich lässt sich weder die Gültigkeit des Testaments endgültig bestätigen noch seine Ungültigkeit feststellen. Vorwürfe von Betrug, Freiheitsentzug oder unzulässiger Einflussnahme bleiben bis zu belastbaren Ermittlungs- oder Gerichtsentscheidungen Verdachtsmomente. Das gilt auch für die Prognose, das Vermögen werde in rechtsextreme Strukturen fließen.
