Kurzbefund: Ein hoher Neukundenbonus kann einen Stromtarif im ersten Lieferjahr tatsächlich billiger machen. Er ist aber kein Rabatt auf jede spätere Rechnung. Entscheidend sind Grundpreis, Arbeitspreis, Laufzeit, Preisgarantie und die Auszahlungsvoraussetzungen. Das Finanztip-Video zeigt diese Logik an einer Musterfamilie nachvollziehbar. Seine konkreten Tarife und Eurobeträge sind jedoch nur eine Momentaufnahme am gewählten Ort und Verbrauch – keine allgemeine Rangliste.
Transparenzhinweis: Finanztip stellt im Video den eigenen Stromvergleich vor. Der Rechner bezieht Angebote von Check24 und Verivox; bei vermittelten Abschlüssen kann Finanztip nach eigener Darstellung eine Provision erhalten. Der folgende Faktencheck ist keine individuelle Tarifempfehlung und übernimmt kein Ranking.
Warum ein Bonus das erste Jahr schöner aussehen lässt
Im Video wird der zentrale Mechanismus richtig erklärt: Viele Bonustarife kombinieren einen einmaligen Vorteil mit einem höheren laufenden Preis. Der laufende Jahrespreis besteht im Kern aus dem festen Grundpreis und dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Wird davon ein Sofort- oder Neukundenbonus abgezogen, sinkt der ausgewiesene Effektivpreis im ersten Jahr. Im zweiten Jahr fehlt dieser Abzug. Deshalb müssen erstes und zweites Lieferjahr getrennt betrachtet werden. Die Verbraucherzentrale warnt ebenfalls, dass Bonustarife nach dem ersten Jahr häufig teuer werden und sich vor allem für Menschen eignen, die Verträge aktiv beobachten.
Drei Größen statt einer Lockzahl
Ein seriöser Vergleich rechnet den Grundpreis pro Jahr und den Arbeitspreis je Kilowattstunde mit dem realistischen Jahresverbrauch zusammen. Erst danach wird ein gesicherter Bonus abgezogen. Auch Zählerkosten können gesondert anfallen. Eine Preisgarantie schützt zudem nicht zwingend vor allen Änderungen: Steuern, Umlagen oder Netzentgelte können je nach Klausel ausgenommen sein. Wer nur auf die große Ersparniszahl im Portal schaut, sieht diese Unterschiede nicht. Der Effektivpreis ist eine Rechengröße, der Abschlag bleibt eine Zahlungspflicht.
Die Münchner Musterrechnung ist keine Marktprognose
Finanztip rechnet mit 3.000 Kilowattstunden und bislang 90 Euro Abschlag im Monat. Angezeigt werden unter anderem ein Tarif ohne eingerechneten Bonus zu rund 953 Euro im Jahr sowie zeitweise günstigere Bonustarife. Diese Mathematik ist im Video schlüssig. Die Angebote hängen aber von Postleitzahl, Netzgebiet, Verbrauch, Abrufzeit und Vertragsbeginn ab. Zum Preisumfeld: Destatis meldet für Haushalte im zweiten Halbjahr 2025 einen mengengewichteten Durchschnitt von 40,55 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein statistischer Durchschnitt über Bestands- und Neuverträge, kein Sollwert für einen aktuellen Wechsel. Die im Video genannten rund 28 oder 30 Cent sind deshalb weder unmöglich noch bundesweit übertragbar.
Zwölf Monate: günstig, wenn die Erinnerung funktioniert
Beim gezeigten Zwölfmonatstarif reduziert ein Neukundenbonus den Preis des ersten Jahres stark. Ohne neuen Bonus bleibt danach nur eine kleine Ersparnis gegenüber dem alten Vertrag; zusätzlich endet die dargestellte Preisgarantie. Finanztip folgert, dass ein erneuter Vergleich nach Ablauf der Mindestlaufzeit sinnvoll sein kann. Urteil: überwiegend richtig. Ob ein Wechsel wirklich spart, entscheidet erst das dann verfügbare Angebot. Außerdem dürfen Vertragslaufzeit und tatsächliche Belieferungszeit nicht verwechselt werden: Manche Bonusbedingungen verlangen zwölf volle Liefermonate.
Bei zwei Jahren zählt die Summe beider Jahre
Besonders anschaulich ist die Zweijahresrechnung. Ein im ersten Jahr mit Boni auf rund 700 Euro gedrückter Tarif kostet laut Darstellung im zweiten Jahr ungefähr 1.113 Euro. Zusammengerechnet bleibt er im Beispiel dennoch billiger als ein alternativer Zweijahrestarif ohne Bonus. Das widerlegt die pauschale Aussage, jeder Bonus sei automatisch eine Falle. Richtig ist die engere Formel: Ein Bonus lohnt nur, wenn Gesamtkosten und Bedingungen zur eigenen Wechselbereitschaft passen. Ein einzelnes günstiges Jahr reicht für einen 24-Monats-Vertrag nicht als Entscheidungsgrundlage.
Die Erinnerung muss vor den Fristen kommen
Eine Erinnerung nach ungefähr zehn Monaten kann helfen, den nächsten Vergleich nicht zu verpassen. Sie ist aber nur ein Orientierungswert: Kündigungsfrist, tatsächlicher Lieferbeginn, Mindestbelieferungszeit und Bonusbedingungen können eine frühere Prüfung verlangen. Maßgeblich sind die konkreten Vertragsunterlagen.
Sofortbonus, Abschlagsrabatt und Neukundenbonus trennen
Im Video werden mehrere Zahlungsarten auseinandergehalten. Ein Sofortbonus soll im Beispiel innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn fließen. Ein monatlicher Bonus senkt rechnerisch Teile der Abschläge. Ein Neukundenbonus wird häufig erst nach zwölf Monaten oder mit der Jahresrechnung fällig. Das ist für die Liquidität wichtig: Der Haushaltsabschlag kann zunächst höher bleiben als der beworbene Effektivpreis vermuten lässt. Vor dem Abschluss sollten Auszahlungszeit, Empfänger, Mindestbelieferung, Kündigung und die Definition „Neukunde“ als PDF oder Screenshot gesichert werden.
Sechs Monate ohne Anbieter sind nur ein Beispiel
Der gezeigte Ökostromtarif definiert Neukunden so, dass in den vorangegangenen sechs Monaten keine Belieferung durch denselben Anbieter bestanden haben darf. Das ist eine konkrete Tarifbedingung, keine gesetzliche Standarddefinition. Andere Unternehmen können Marken, Haushaltsmitglieder, Zähler oder längere Fristen einbeziehen. Die Verbraucherzentrale rät daher, nicht nur die Portalansicht, sondern auch Angebot und AGB des Versorgers zu prüfen und zu speichern. Endet der Vertrag zu früh, kann ein Bonus trotz zwölfmonatiger Vertragslaufzeit verloren gehen.
24 Stunden betreffen Technik, nicht Kündigungsfrist
Der Anbieterwechsel ist organisatorisch meist unkompliziert, doch „schnell“ hat zwei Bedeutungen. Die Bundesnetzagentur erklärt, dass der technische Stromlieferantenwechsel seit Juni 2025 werktäglich binnen 24 Stunden möglich ist. Bestehende Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind im Strommarkt zudem nicht mehr möglich. Beim regulären Wechsel übernimmt der neue Lieferant häufig die Kündigung; bei einer Sonderkündigung, etwa nach einer Preiserhöhung, sollte die kündigende Person Frist und Zugang selbst kontrollieren.
Der Rechner ist nützlich, aber nicht interessenfrei
Finanztip sagt, sein Rechner bündele Daten von Check24 und Verivox, sortiere rein nach berechnetem Preis und schließe problematische Anbieter aus. Die eigene Methodenseite bestätigt Datenquellen und Filter. Sie sagt zugleich, dass die Portale nicht den gesamten Markt abdecken. Auf der Seite zur Finanzierung erläutert Finanztip Affiliate-Vergütungen; beim Stromrechner wird eine Provision vom vermittelnden Portal genannt. Das macht die Berechnung nicht automatisch falsch. Es verlangt aber Transparenz und einen Gegencheck beim Anbieter, weil Konditionen abweichen oder sich ändern können.
Ökostrom ist ein zusätzlicher Filter, kein Preisversprechen
Das Video zeigt, dass ein Ökostromfilter die Ergebnisliste verändert und im Aufnahmezeitpunkt dennoch ein günstiges Erstjahresangebot liefert. Das belegt nur diese Abfrage. Zertifikat, Herkunftsnachweis, Förderwirkung und Tarifpreis sind unterschiedliche Fragen. Wer ökologische Wirkung priorisiert, sollte das verwendete Label und die Investitionskriterien prüfen; wer vor allem Kosten vergleicht, muss trotzdem beide Vertragsjahre betrachten.
Prüfliste vor dem Klick
Aus dem Faktencheck folgt ein kurzer Ablauf: Jahresverbrauch aus der letzten Rechnung übernehmen; Grund- und Arbeitspreis ohne Bonus notieren; Jahr eins und zwei getrennt rechnen; Preisgarantie samt Ausnahmen lesen; Bonusart und Auszahlungsdatum sichern; Laufzeit, Lieferbeginn und Kündigungsfrist in den Kalender setzen; Portalpreis mit der Anbieterseite vergleichen; keine hohe Vorauszahlung akzeptieren. Die aktuelle Tarifhilfe der Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, Portalfilter zu verändern und den Anbieter vor Vertragsschluss zu prüfen.
So lässt sich jedes Angebot selbst nachrechnen
Für einen ersten Kontrollwert wird der Jahresverbrauch mit dem Arbeitspreis multipliziert und der jährliche Grundpreis addiert. Ein vertraglich sicherer Geldbonus darf anschließend für das betreffende Jahr abgezogen werden. Bei zwei Jahren wird dieselbe Rechnung zweimal durchgeführt; Einmalboni stehen nur in Jahr eins, Preisänderungen nach Ende der Garantie müssen als Risiko offenbleiben. Der monatliche Abschlag ist davon getrennt: Er ist eine Vorauszahlung auf die erwartete Jahresrechnung und kann höher sein als der Effektivpreis geteilt durch zwölf, wenn ein Sofortbonus separat ausgezahlt wird. Nach dem Wechsel sollten Zählerstand, Startbestätigung und erste Abschlagshöhe dokumentiert werden. Bei der Jahresrechnung sind Verbrauchszeitraum, Bonusgutschrift und neuer Abschlag einzeln zu kontrollieren. So wird aus einer auffälligen Portalzahl eine prüfbare Haushaltsrechnung.
Der billigste Tarif trägt auch ein Anbieterrisiko
Ein sehr hoher Bonus ist ein Zahlungsversprechen für die Zukunft. Gerät der Lieferant in Schwierigkeiten oder bestreitet er die Voraussetzungen, muss der Haushalt zunächst nachfassen. Monatliche Abschläge begrenzen das Risiko gegenüber Vorkasse, ersetzen aber keine Bonitäts- und Beschwerdeprüfung. Deshalb ist es vernünftig, nicht nur Centbeträge zu sortieren, sondern Rechnungsqualität, erreichbaren Service und laufende Verfahren zu beachten. Ein Portalfilter kann diese Prüfung unterstützen, übernimmt aber nicht die Verantwortung für den eigenen Vertrag.
Fazit
Der Kern des Videos hält: Ein Bonus kann real sparen, verschleiert aber leicht den Dauerpreis. Die Beispielrechnungen sind nachvollziehbar, gelten jedoch nur für den Abrufzeitpunkt des Videos und die gewählte Musterfamilie. Besonders wichtig sind der Unterschied zwischen Vertrags- und Lieferzeit, die konkrete Neukundendefinition und die getrennte Betrachtung zweier Jahre. Finanztips Rechner kann dafür ein Ausgangspunkt sein. Wegen Datenabdeckung, Werbelinks und möglicher Provision bleibt ein unabhängiger Gegencheck sinnvoll.
