Mit Restmüll lässt sich Geld verdienen. Das erklärt aber noch nicht, warum die Abfallgebühr eines Haushalts steigt. WISO beschreibt ein reales Geschäftsmodell: Verbrennungsanlagen erhalten Entgelte für angenommene Abfälle und verkaufen Strom oder Wärme. Die Finanzzahlen von EEW und die große Menge falsch entsorgter Wertstoffe sind belegt. Die Schlussfolgerung, schlechtere Mülltrennung mache das gesamte System automatisch profitabler, geht über diese Belege hinaus.
Geprüft wurde das vollständige Transkript des gut 17-minütigen Berichts. Der Faktencheck trennt die Jahresrechnung eines Unternehmens, kommunale Gebühren, örtliche Beispiele und Zukunftsprognosen. Recherchestand ist der 30. September 2026. Die im Bericht verglichenen Unternehmensumsätze beziehen sich überwiegend auf das Geschäftsjahr 2024.
162 oder 646 Euro: Ohne gleiche Leistung ist der Vergleich unvollständig
WISO stellt einen Vierpersonenhaushalt mit je einer 120-Liter-Restmüll- und Biotonne gegenüber: Titz etwa 162 Euro, Hattingen 594 Euro und Köln etwa 646 Euro jährlich. Bei Köln erwähnt der Bericht richtigerweise die wöchentliche statt vierzehntägliche Leerung. Die amtliche Kölner Tabelle bestätigt für 2026 beim 120-Liter-Restmüllbehälter im Teilservice 645,98 Euro; im Vollservice sind es 755,71 Euro. Schon der Serviceumfang verändert den Vergleich.
Die Primärmitteilung des Bundes der Steuerzahler NRW erläutert die Musterhaushalte und nennt für 2026 im Mittel 299 Euro gegenüber 288 Euro im Vorjahr. Sie bestätigt erhebliche Unterschiede zwischen Leerungsmodellen, veröffentlicht in diesem Text aber nicht sämtliche örtlichen Einzelwerte. Titz und Hattingen bleiben hier deshalb den Angaben des Berichts zugerechnet. Die private Betriebskostenrechnung der Reporterin über 262,43 Euro für zwei Personen im Jahr 2024 ist weder derselbe Haushaltstyp noch derselbe Zeitraum.
Auch „12,7 Prozent in fünf Jahren“ ist ohne genaues Anfangs- und Endjahr kein belastbarer aktueller Preisvergleich. Der Bericht nennt keinen eindeutigen Vergleichszeitraum. Die recherchierte Destatis-Tabellenstruktur erlaubt einen Vergleich der Müllabfuhrpreise; die konkrete im Film verwendete Zeitreihe ließ sich jedoch nicht vollständig reproduzieren. Der Artikel übernimmt diesen Prozentwert daher nicht als nachgewiesenen Anstieg bis September 2026.
Unternehmensgewinn und kommunale Gebühr sind verschiedene Größen
In Köln richtet sich die Gebühr nach Behältergröße, Anzahl, Leerung und Service. Das zeigt die Stadtverwaltung. Nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW soll das geplante Gebührenaufkommen die berücksichtigungsfähigen Kosten grundsätzlich decken und nicht überschreiten. Dazu gehören betriebswirtschaftlich anrechenbare Kosten. Entstehen Kostenüberdeckungen, sind sie im gesetzlichen Ausgleichszeitraum zu berücksichtigen.
Ein privater Auftragnehmer kann innerhalb seiner Verträge trotzdem einen Gewinn erzielen. Seine Rechnung geht als Kosten in das kommunale System ein; sein Konzerngewinn ist keine direkte Position auf dem Gebührenbescheid eines bestimmten Haushalts. Ein großer Gewinn beweist daher weder automatisch eine rechtswidrige Gebühr noch deren Angemessenheit. Dafür müsste man die konkrete Kalkulation, Verträge, Auslastung und Leistungsmenge untersuchen.
WISO ordnet der Kölner Sammlung etwa 25 Prozent, Zusatzleistungen etwa 46 Prozent und der Verbrennung 26 Prozent zu. Für diese exakte Aufteilung wurde keine vollständig reproduzierbare kommunale Primärkalkulation gefunden. Die genannten Anteile sind deshalb eine Darstellung des Berichts, kein hier unabhängig bestätigter Kostenvergleich. Belegt ist dagegen die Beteiligung an der AVG: Laut Unternehmensangabe halten die Stadtwerke Köln 50,1 Prozent, REMONDIS 49,9 Prozent.
Große Umsätze: Die genannten Beträge stimmen, die Rangliste braucht Grenzen
Die genannten Unternehmensangaben lassen sich für 2024 nachvollziehen: REMONDIS rund 13,2 Milliarden Euro, PreZero 3,9 Milliarden, Veolia Deutschland 2,9 Milliarden und ALBA rund 1,3 Milliarden. EEW weist im Konzernabschluss 2024 889,081 Millionen Euro Umsatz aus.
Diese Beträge messen verschiedene Unternehmens- und Gebietsabgrenzungen. Weltweite Gruppenerlöse stehen neben Deutschlanderlösen; Wasser, Energie, Recycling oder andere Leistungen können enthalten sein. WISO weist selbst darauf hin, dass die Umsätze nicht ausschließlich mit Restmüll entstehen. Als Beispiele großer Anbieter sind sie brauchbar. Eine vollständige Rangliste des deutschen Restmüllmarkts oder den Anteil dieser Firmen an einer konkreten Gebühr bilden sie nicht ab.
Die einleitenden rund 80 Milliarden Euro Branchenumsatz und 33 Millionen Euro Gewinn eines zunächst nicht benannten Entsorgers lassen sich aus dem Transkript nicht ausreichend mit Jahr, Firma und Rechnungsgröße verbinden. Sie bleiben hier unbestätigt. Gerade eine Montage aus Umsatzwachstum und Gewinnbeträgen darf nicht als einheitliche Gewinnrechnung gelesen werden.
Der Milliardenkauf von EEW ist belegt
EQT gab 2016 den Verkauf von EEW an Beijing Enterprises Holding für 1.438 Millionen Euro bekannt. Die Größenordnung von mehr als 1,4 Milliarden Euro stimmt. Ein Kaufpreis zeigt die Bewertung des Unternehmens einschließlich erwarteter künftiger Erträge und Risiken. Er sagt nicht, welche Gebühr ein einzelner Haushalt heute zahlen müsste.
Annahmeentgelt und Energieverkauf sind Erlöse, kein doppelter Reingewinn
Der geprüfte EEW-Abschluss unterscheidet 2024 rund 379,7 Millionen Euro Entsorgungserlöse und 311,6 Millionen Euro Energieerlöse. Die im Film erläuterten beiden Einnahmewege sind real. Davon müssen Betrieb, Personal, Reststoffentsorgung und weitere Aufwendungen finanziert werden. Verkaufte Energie ist keine zweite kostenlose Gewinnquelle.
Der Konzernjahresüberschuss beträgt 118,993 Millionen Euro; davon sind 99,642 Millionen den Gesellschaftern der Holding zurechenbar. Damit ist die Aussage des Unternehmenschefs, in guten Jahren läge der Überschuss ungefähr bei 100 Millionen Euro, der Größenordnung nach plausibel. Diese Zahlen gelten für den Konzern und das Jahr 2024, nicht für den Gewinn der besuchten Anlage oder jede angenommene Mülltonne.
Der im Film genannte Annahmepreis von 80 Euro pro Tonne führt bei sieben Tonnen rechnerisch zu 560 Euro Umsatz. Es ist ein örtliches Beispiel, kein geprüfter bundesweiter Einheitspreis. Ebenso ist die Schätzung, eine Anlage koste heute rund 250 statt früher 100 Millionen Euro, eine Aussage des befragten Geschäftsführers. Eine unabhängige Investitionsabrechnung oder vergleichbare Ausschreibung liegt hier nicht vor. Aus den beiden Beträgen lässt sich keine allgemeine Kostenverdopplung aller Verbrennungsanlagen ableiten.
280.000 Tonnen und ein Viertel der Fernwärme: Kapazität ist keine Jahresbilanz
Die Hannover-Broschüre von EEW nennt eine Kapazität von bis zu 280.000 Tonnen jährlich. Der Beitrag formuliert das wie eine tatsächlich jedes Jahr verbrannte Menge. Ohne Betriebsbilanz für das betreffende Jahr ist nur die Kapazität belegt. Eine EEW-Mitteilung von 2018 beschreibt zudem ein Lieferpotenzial von bis zu 300 Gigawattstunden Wärme, damals ungefähr ein Viertel des gesamten Hannoveraner Fernwärmebedarfs. Sie ist kein Nachweis für den tatsächlichen Anteil im Jahr 2026.
Nur 32,6 Prozent echter Restmüll: Eine repräsentative Studie, kein aktueller Tonnenzähler
Die Zahl ist richtig eingeordnet besonders aussagekräftig: Das Umweltbundesamt nennt aus der bundesweiten Untersuchung von 2020 32,6 Prozent Restabfall einschließlich Feinmüll, 39,3 Prozent Bioabfall und 27,6 Prozent trockene Wertstoffe im untersuchten Restmüll; ein kleiner zusätzlicher Anteil waren Problemabfälle. Die Stichprobe dokumentiert erhebliches Trennpotenzial. Sie misst nicht die konkrete Tonne im Film und ist keine neue Erhebung vom September 2026.
Weniger Fehlwürfe könnten die zur Verbrennung anfallende Menge senken. Die Studie beweist aber weder, dass genau zwei Drittel jeder heutigen Tonne vermeidbar sind, noch dass eine Gebühr proportional im selben Umfang fallen würde. Fahrzeuge, Personal, Anlagen und Sammelsysteme haben auch Kosten, die kurzfristig nicht mit jedem Kilogramm verschwinden. Zudem ersetzt getrennte Sammlung allein noch keine tatsächlich funktionierende Verwertung.
Verbrennen oder recyceln: Der Konflikt ist real, seine Stärke muss geprüft werden
Die gesetzliche Abfallhierarchie gibt Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling grundsätzlich Vorrang vor sonstiger Verwertung, zu der die Energiegewinnung gehört. Daraus ergibt sich die Aufgabe, verwertbare Stoffe möglichst getrennt zu erfassen. Zugleich ist „Restmüll wird ohne Sortierung verbrannt“ keine ausnahmslose Beschreibung Deutschlands: Das Bundesumweltministerium erläutert auch mechanisch-biologische Verfahren.
Die im Film befragte TU-Professorin Christina Dornack kritisiert die Größe einer geplanten Dresdner Anlage und befürchtet einen Sog auf recyclingfähige Stoffströme. Der öffentlich dokumentierte Genehmigungsantrag von SachsenEnergie bestätigt das Projekt RING 30. Er beweist allein weder eine Überdimensionierung noch die spätere Verbrennung andernfalls recycelter Stoffe. Das ist eine fachliche Kritik und Wirkungsprognose, deren Prüfung Mengenannahmen, Einzugsgebiet und alternative Verwertungswege erfordert.
CO₂-Kosten seit 2024: Der Kern stimmt
Das Umweltbundesamt bestätigt die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel seit 2024. Die Emissionsabrechnung unterscheidet fossile und biogene Anteile; die DEHSt erläutert die Berechnung. Der Beitrag trifft den zentralen Punkt: Die Bepreisung betrifft insbesondere fossilen Kohlenstoff etwa aus Kunststoffen, nicht pauschal die gesamte verbrannte Masse.
Solche Kosten können in Entsorgungsentgelte und anschließend die kommunale Kalkulation eingehen. Im EEW-Abschluss sind weiterberechnete CO₂-Kosten als eigener Erlösbestandteil erkennbar. Ein Anstieg des Umsatzes kann deshalb auch weitergereichte Kosten abbilden und muss nicht im gleichen Maß zusätzlichen Gewinn bedeuten. Wie stark das den einzelnen Gebührenbescheid verändert, hängt vom konkreten Vertrag und der Kalkulation ab.
Fehlwürfe können auch Geld kosten
Batterien und Akkus gehören nicht in den Restmüll. Das Umweltbundesamt warnt ausdrücklich vor Bränden bei Sammlung und Behandlung lithiumhaltiger Batterien. Die Aussage des EEW-Chefs über wiederkehrende Brände im eigenen Unternehmen wurde nicht mit einer vollständigen Vorfallliste überprüft; der grundsätzliche Risikomechanismus ist aber belegt. Damit zeigt schon der Bericht selbst, warum schlechtere Trennung nicht automatisch vorteilhaft für Betreiber ist.
Weniger Müll, alte Anlagen zuerst: Eine Erwartung mit offenen Bedingungen
Ob bei sinkenden Mengen vor allem die ältesten Anlagen den Markt verlassen, hängt von Kosten, Verträgen, Standort und Netzanschlüssen ab. Der Film enthält dazu eine Unternehmensprognose. Auch „wir bauen keine neuen Anlagen mehr“ benötigt eine Zeit- und Sachgrenze: EEW kündigte 2025 selbst den Ersatzneubau in Stapelfeld an. Ein Verzicht auf zusätzliche Kapazität kann mit dem Ersatz alter Technik vereinbar sein; ein allgemeiner Verzicht auf jeden Neubau wäre damit nicht belegt.
Fazit: Ein Anreizkonflikt ist keine automatische Gewinnformel
WISO macht die wirtschaftlichen Interessen der Abfallverbrennung verständlich: Anlagen brauchen Auslastung, und die getrennte Sammlung lässt noch viel Potenzial ungenutzt. Die Belege tragen aber keine allgemeine Formel „mehr falscher Müll gleich mehr Gewinn“. Heizwert, Verkaufspreise, CO₂-Kosten, gefährliche Fehlwürfe und Kapazitätsgrenzen können die Rechnung verändern. Sinnvoll ist deshalb, Stoffströme, Unternehmensabschlüsse und örtliche Gebühren jeweils konkret zu prüfen. Die hohe Rendite eines Konzerns allein beantwortet keine dieser drei Fragen vollständig.
