Kurzurteil: Das Gespräch mit Sexualwissenschaftlerin Susanne Wendel enthält hilfreiche Hinweise zu Kommunikation, Neugier und Nähe. Mehrere zugespitzte Sätze sind jedoch keine belastbaren Allgemeinregeln. Nicht „alle Männer“ schauen Pornos; starke Reize machen einen Partner nicht automatisch chancenlos; Minderjährigkeit bedeutet nicht in jeder Alterskonstellation Strafbarkeit. Historische Passagen treffen wichtige Entwicklungen, verschieben aber Daten: Das BGH-Urteil zur sogenannten ehelichen Pflicht stammt von 1966, die Kuppelei-Reform von 1973, Masters und Johnson veröffentlichten ihr Vier-Phasen-Modell 1966 und das Therapieprogramm 1970.
Wie wir Aussagen über Sexualität prüfen
Das 82-minütige Interview von Jasmin Kosubek erschien am 6. August 2026. Wendel spricht aus Beratungspraxis, eigener qualitativer Forschung und populärwissenschaftlicher Vermittlung. Diese Perspektiven können wertvoll sein, sind aber nicht austauschbar. Eine Erfahrung mit Klienten ist keine Prävalenzstudie; ein Zusammenhang ist keine Ursache; eine therapeutische Metapher ist keine Prozentmessung. Wir prüfen 16 konkrete Aussagen und markieren ausdrücklich, wo ein Satz Meinung oder Prognose bleibt. Individuelle Beschwerden gehören medizinisch oder psychotherapeutisch abgeklärt, nicht aus einem Video diagnostiziert.
Sex als zehn oder 90 Prozent: eine Faustformel, keine Messung
Wenn Sex passe, mache er zehn Prozent der Beziehung aus, sonst 90 Prozent. Urteil: nicht überprüfbar. Weder „Beziehung“ noch der prozentuale Anteil sind operationalisiert. Die Formel beschreibt plausibel, dass ein ungelöster Konflikt Aufmerksamkeit bindet. Sie ist kein Ergebnis einer repräsentativen Studie und sollte nicht als Norm benutzt werden, an der Paare ihr Erleben messen.
52 statt 50 Prozent – aber gefragt war ein Glaube
2004 hätten etwa 50 Prozent der Deutschen an lebensverändernden Sex geglaubt. Urteil: überwiegend richtig. Die damalige Ärzte Zeitung berichtete über eine repräsentative Ipsos/ELLE-Befragung von 1.000 Personen ab 14 Jahren; 52 Prozent bejahten die Vorstellung. Das war eine Selbstauskunft über Erwartungen oder Erlebnisse, kein klinischer Nachweis einer dauerhaften Wirkung. Wendel rundet die Zahl nachvollziehbar.
Sechs intensive Paarinterviews: qualitativ, nicht repräsentativ
Wendel nennt ihre Arbeit zunächst „quantitativ“, korrigiert sich sofort und erklärt: sechs Paare, intensive Interviews, systematischer Vergleich. Urteil: nicht unabhängig überprüfbar. Eine veröffentlichte Arbeit oder ein Methodendokument wird nicht verlinkt. Qualitative Forschung kann Motive und wiederkehrende Muster tief erfassen, aber keine Häufigkeit für alle Langzeitpaare bestimmen. Die konkrete Durchführung bleibt hier Wendels Selbstauskunft.
Gemeinsame Abenteuer können Begehren fördern – nicht nur durch Hormone
Aufregung, Adrenalin und Dopamin bei gemeinsamen Abenteuern verbesserten den Sex. Urteil: Kontext fehlt. Forschung zu gemeinsamen neuen Aktivitäten verbindet sogenannte Selbst-Erweiterung mit höherem Begehren und Zufriedenheit. Der Befund trägt die praktische Idee, Routinen gemeinsam zu unterbrechen. Er beweist aber keine einfache Kette „mehr Adrenalin gleich besserer Sex“. Sicherheit, Zustimmung, Beziehungslage und persönliche Vorlieben entscheiden mit.
„Alle Männer schauen Pornos“ ist falsch
Wendel sagt, die meisten Frauen unterschätzten, dass eigentlich alle Männer Pornos sähen. Urteil: falsch. Deutsche Befragungs- und Trackingstudien zeigen hohe, aber nie universelle Nutzung. Schon die Messfrage verändert das Ergebnis: jemals, im vergangenen Jahr, im Beobachtungszeitraum oder problematisch. Das absolute „alle“ löscht Männer ohne Nutzung und individuelle Unterschiede aus. Verbreitung rechtfertigt zudem weder Geheimhaltung noch Misstrauen als Standardannahme.
Pornografie und Partnersex: Zusammenhang ist nicht automatisch Ursache
Starker Konsum könne Probleme mit partnerschaftlicher Sexualität auslösen. Urteil: Kontext fehlt. Eine Meta-Analyse findet Zusammenhänge mit sexueller Zufriedenheit, aber kein einheitliches Muster für alle Geschlechter, Beziehungen und Nutzungsarten. Belastende oder zwanghafte Nutzung kann relevant sein; hohe Häufigkeit allein ist keine Diagnose. Ebenso können bestehende Unzufriedenheit, Stress oder Konflikte den Konsum beeinflussen. Im Einzelfall zählen Kontrollverlust, Leidensdruck und Funktion – nicht moralische Etiketten.
„Starker Griff“ und Nervensystem: plausible Hypothese, dünne Evidenz
Ein fester, schneller Masturbationsstil gewöhne den Körper so, dass beim Partnersex weniger empfunden werde. Urteil: unbelegt. Reizgewöhnung und situationsgebundene Erregung sind individuell plausibel. Der populäre Begriff dafür ist aber keine etablierte Diagnose mit klarer Schwelle. Erektions-, Orgasmus- oder Sensibilitätsprobleme können körperliche, medikamentöse, psychische und partnerschaftliche Ursachen haben. Ein veränderter Masturbationsstil mag als risikoarmer Versuch helfen, ersetzt aber keine Diagnostik.
Starker Anstieg seit Corona: ohne Studie nicht belastbar
Die Selbstbefriedigungsrate sei seit der Pandemie stark gestiegen, auch in Beziehungen. Urteil: unbelegt. Ein systematischer Review fand heterogene Veränderungen: Mehrere Studien meldeten Zunahmen zwischen etwa 15 und 40 Prozent der Befragten, andere Rückgänge, teils bei stabil zusammenlebenden Paaren. Ausgangswert, Land, Alter, Partnerschaft und Pandemiemonat sind entscheidend. Im Interview fehlt die konkrete Grundgesamtheit; ein dauerhaft starker Anstieg in der Gesamtbevölkerung folgt daraus nicht.
Vibratoren machen Partner nicht „chancenlos“
Wer sich an starke Vibration oder Pulswellen gewöhne, lasse einem Mann fast keine Chance und erzeuge Frust. Urteil: irreführend. Ein Forschungsreview zur genitalen Vibration und neuere Partnerdaten verbinden Hilfsmittelnutzung häufig mit positiver sexueller Funktion, Erregung und Zufriedenheit. Vorübergehende Gewöhnung ist individuell möglich; eine pauschale dauerhafte Beeinträchtigung oder Chancenlosigkeit des Partners ist nicht belegt.
„Eheliche Pflicht“: reales Urteil, aber kein Gesetz dieses Namens
Bis in die 1970er habe ein Gesetz zur ehelichen Pflicht gegolten; ein Gericht habe teilnahmsloses Dulden nicht ausreichen lassen. Urteil: teilweise richtig. Das berüchtigte BGH-Urteil von 1966 enthält diese Vorstellung im damaligen Scheidungsrecht. Ein eigenständiges „Gesetz zur ehelichen Pflicht“ gab es so nicht. Das Familienrecht wechselte 1977 zum Zerrüttungsprinzip; Vergewaltigung in der Ehe wurde 1997 ausdrücklich vom Sexualstrafrecht erfasst. Diese Reformen dürfen nicht zu einem Datum verschmolzen werden.
Kuppelei-Paragraf: Grundidee richtig, Jahr falsch
Das Vermieten eines Zimmers an Unverheiratete sei als Kuppelei verboten gewesen; die Regel sei „65 oder so“ gefallen. Urteil: teilweise richtig. Die alten §§ 180 und 181 StGB konnten das Gewähren von Unterkunft erfassen und prägten Alltagsängste. Der Bundestag datiert die grundlegende Reform auf 1973, nicht 1965. Wendels hörbare Unsicherheit mildert, korrigiert aber den Datumsfehler nicht.
18 plus minderjährig ist nicht automatisch strafbar
Wenn eine Person 18 und die andere minderjährig sei, werde es rechtlich zum Problem. Urteil: irreführend. Unter 14-Jährige schützt § 176 StGB strikt. Bei 14- bis 17-Jährigen hängt Strafbarkeit unter anderem von Zwangslage, Entgelt, Machtmissbrauch und – bei über 21-Jährigen – der Ausnutzung fehlender sexueller Selbstbestimmungsfähigkeit ab. Altersunterschiede können ethisch und familiär relevant sein, doch „minderjährig“ allein beantwortet die Rechtsfrage nicht.
Sexualisierte Gewalt trifft überproportional Frauen
Sexuelle Gewalt werde weitgehend von Männern gegen Frauen ausgeübt. Urteil: überwiegend richtig. Amtliche Lagebilder zeigen Frauen als stark überproportional Betroffene und Männer als große Mehrheit der Tatverdächtigen. Hellfelddaten erfassen aber nur angezeigte und registrierte Fälle; Gewalt gegen Männer und nichtbinäre Menschen bleibt real und teils besonders unsichtbar. Die Aussage trägt als strukturelle Einordnung, nicht als Ausschluss anderer Opfer.
Ein Drittel der Gen-Z-Männer: globaler, nicht deutscher Wert
Rund ein Drittel junger Männer habe wieder Vorstellungen wie „Meine Frau muss gehorchen“ und „Der Mann hat das Sagen“. Urteil: Kontext fehlt. Eine Ipsos/KCL-Erhebung in 29 Ländern nennt 31 beziehungsweise 33 Prozent. Das ist bemerkenswert, aber kein Deutschlandwert. Ländergewichtung, Übersetzung und gesellschaftlicher Kontext gehören zur Interpretation.
Masters und Johnson: Forschung in den 1950ern, Publikationen später
Die erste Sexualtherapie und die vier Phasen seien in den 1950ern entwickelt worden. Urteil: teilweise richtig. Die Laborforschung begann damals. Das Modell aus Erregung, Plateau, Orgasmus und Rückbildung erschien 1966; das strukturierte Therapieprogramm 1970. Moderne Forschung versteht den Zyklus als einflussreiches Modell, nicht als universellen Ablauf. Verlangen kann etwa erst im Verlauf entstehen, Phasen können fehlen oder anders angeordnet sein.
„Magnificent Sex“: Verbindung statt Leistungsskala
Wendel fasst Peggy Kleinplatz mit Nähe, Verbundenheit und Zeit zusammen. Urteil: überwiegend richtig. Die qualitative Forschung zu optimalen sexuellen Erfahrungen betont Präsenz, tiefe Verbindung, Kommunikation, Authentizität und Verletzlichkeit. Sie liefert keine Checkliste mit Erfolgsgarantie. Gerade darin passt sie zur stärksten Botschaft des Interviews: Qualität entsteht nicht durch eine technische Norm, sondern durch Aufmerksamkeit und gemeinsam ausgehandelte Bedeutung.
Fazit
Das Gespräch ist als Einladung zu offener Kommunikation am überzeugendsten. Schwächer wird es, wenn Beratungserfahrungen zu biologischen oder gesellschaftlichen Allgemeinsätzen werden. Paare dürfen Routinen verändern, Hilfsmittel nutzen oder nicht nutzen und Nähe unterschiedlich definieren. Pornografie, Masturbation und Vibratoren sind nicht automatisch Ursache eines Problems. Rechtlich sind Altersgrenzen differenziert, historisch liegen Reformen weiter auseinander als dargestellt. Gute Sexualaufklärung hält genau diese Ambivalenz aus: Sie nimmt Leidensdruck ernst, ohne Menschen mit absoluten Prozenten, Geschlechterklischees oder technischen Normalwerten zu vermessen.
