Die Geburt eines Kindes kann die finanzielle Laufbahn von Frauen dauerhaft verändern. Im knapp zehnminütigen Tagesschau-Interview mit Natascha Wegelin vom 22. Oktober 2026 geht es um diesen Zusammenhang, um Altersvorsorge und um den Umgang mit Geld in Partnerschaften. Die Finanzbloggerin verbindet dabei Studienergebnisse, historische Benachteiligung und Erfahrungen aus ihrem eigenen Leben und ihrer Beratungspraxis.
Der Kern ist belegt: Mütter arbeiten im Durchschnitt häufiger in Teilzeit und erzielen deutlich geringere Erwerbseinkommen als Väter. Die genannten Geldbeträge und Prozentzahlen lassen sich aber nur mit ihren jeweiligen Bezugsgrößen sinnvoll verstehen. Die 670.000 Euro stammen aus einer älteren Modellrechnung. Rund 40 Prozent betreffen dort Mütter mit einem Kind. Bei der Rentenzahl entscheidet, ob nur eigene Ansprüche oder auch Hinterbliebenenleistungen mitgezählt werden.
Evidico hat die Aussagen des vollständigen veröffentlichten Interviewbeitrags anhand seiner Untertitel, der zugrunde liegenden Studien, amtlicher Daten und der am 23. Oktober 2026 abrufbaren Rechtslage geprüft. Aussagen werden sinngemäß wiedergegeben. Persönliche Erfahrungen und politische Bewertungen werden nicht als statistische Belege behandelt.
670.000 Euro: eine Modelllücke für bestimmte Jahrgänge
Wegelin grenzt die Zahl ausdrücklich auf Westdeutschland ein. Das passt zur Studie von Bönke und Kollegen aus dem Jahr 2020: Für den jüngsten westdeutschen Jahrgang, 1985 geboren, stehen rund 830.000 Euro erwartetes Lebenserwerbseinkommen von Frauen etwa 1,5 Millionen Euro von Männern gegenüber. Die Differenz beträgt rund 670.000 Euro beziehungsweise 45 Prozent.
Gemeint sind Bruttoeinkommen aus eigener Erwerbsarbeit zwischen dem 20. und 60. Lebensjahr, in Preisen von 2015. Beobachtete Einkommen reichen bis 2015; spätere Jahre werden modelliert. Es geht weder um eine 2026 gemessene Gesamtsumme noch um verfügbares Haushaltseinkommen einschließlich Transfers, Vermögen und Partnereinkommen. Der Betrag ist ein Gruppenmittel einer Prognose und keine Rechnung, die jede Frau persönlich bezahlen muss.
40 Prozent: Der entscheidende Zusatz lautet „bei einem Kind“
Die Bertelsmann-Kurzexpertise zur Motherhood Lifetime Penalty vergleicht Mütter mit kinderlosen Frauen. Für den untersuchten Jahrgang 1982 ergeben sich folgende durchschnittliche Einbußen im modellierten Lebenserwerbseinkommen:
| Kinderzahl | Westdeutschland | Ostdeutschland |
|---|---|---|
| Ein Kind | 43 Prozent | 37 Prozent |
| Zwei Kinder | 54 Prozent | 48 Prozent |
| Drei oder mehr Kinder | 68 Prozent | 63 Prozent |
Rund 40 Prozent sind somit eine nachvollziehbare Zusammenfassung für ein Kind, kein einheitlicher Durchschnitt über sämtliche Mütter. Wegelins anschließender Hinweis auf größere Lücken bei mehreren Kindern wird durch diese Rechnung gestützt. Auch diese Werte sind modellierte Gruppenunterschiede. Sie erlauben keine sichere Vorhersage des Effekts eines weiteren Kindes in einer bestimmten Familie. Die Prozentlücke gegenüber kinderlosen Frauen lässt sich zudem nicht einfach zur Lücke gegenüber Männern addieren.
Teilzeit und Sorgearbeit: das Muster ist deutlich, die Erklärung mehrschichtig
Die Mikrozensus-Erstergebnisse für 2024 stützen die im Gespräch beschriebene ungleiche Aufteilung: Von den erwerbstätigen Müttern mit Kindern unter 18 Jahren arbeiteten 68 Prozent in Teilzeit, von den erwerbstätigen Vätern 8 Prozent. Diese Anteile beziehen sich auf Erwerbstätige; sie sind keine Aussage darüber, dass 68 Prozent aller Mütter zu Hause bleiben. Die Erhebung ist auch keine neue Messung für 2026.
Übernimmt eine Person mehr unbezahlte Betreuung und Pflege, kann das der anderen mehr Zeit für Erwerbsarbeit verschaffen. Wegelins Erklärung beschreibt damit einen wichtigen Mechanismus. Die weitergehende Formulierung, Männer könnten nur deshalb mehr verdienen und bei vertauschten Rollen würden Frauen entsprechend mehr verdienen, ist jedoch keine durch diese Zahlen bewiesene vollständige Kausalerklärung. Aus Gruppenunterschieden lässt sich der Ausgang eines solchen Rollentauschs nicht berechnen.
Für die Aussage über Väter gibt es einen passenden Primärbeleg: Die ifo-Auswertung von Blömer und Kollegen, veröffentlicht 2024, die Daten von 1983 bis 2020 untersucht, beschreibt Väter gegenüber kinderlosen Männern als etwas häufiger erwerbstätig und mit etwas höheren Einkommen. Das stützt den berichteten durchschnittlichen Zusammenhang. Es beweist nicht, dass eine Geburt jedem Vater automatisch eine Gehaltserhöhung verschafft. Die Worte finanzielle „Bestrafung“ und „Belohnung“ sind Wegelins Bewertung dieser ungleichen Ergebnisse.
1.500 Euro Rente: eigene Ansprüche und Gesamtalterseinkünfte unterscheiden
Wegelin nennt ungefähr 1.500 Euro für Frauen und erklärt, nicht allein die gesetzliche Rente zu meinen. Eine Zahl in dieser Größenordnung ist mit aktuellen amtlichen Daten vereinbar, braucht aber eine wichtige Einschränkung. Die Destatis-Tabelle vom 9. April 2026 weist für Frauen ab 65 Jahren mit Alterseinkünften folgende durchschnittliche Bruttobeträge aus:
| Bezugsgröße | Frauen pro Monat, gerundet | Lücke zu Männern |
|---|---|---|
| Eigene Alterseinkünfte | 1.519 Euro | 36,0 Prozent |
| Einschließlich Hinterbliebenenalterseinkünften | 1.822 Euro | 24,2 Prozent |
Die Monatswerte sind aus den amtlichen Jahresbeträgen von 18.233 und 21.865 Euro durch Division durch zwölf berechnet. Grundlage ist EU-SILC 2025 mit dem Einkommensreferenzjahr 2024. Erfasst werden Altersrenten und Pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge. Als Näherung für eigene Alterseinkünfte passt die genannte Summe; als pauschales „alles mit drin“ einschließlich Hinterbliebenenleistungen wäre sie zu niedrig. Keine dieser Größen ist automatisch das gesamte verfügbare Nettoeinkommen eines Haushalts oder die gesetzliche Durchschnittsrente allein.
Elterngeld: Mindest- und Höchstbetrag sind seit 2007 unverändert
Der Hinweis auf die fehlende Inflationsanpassung trifft die festen Grenzen des Basiselterngeldes. Nach § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes liegen sie weiterhin bei monatlich 300 und 1.800 Euro; mögliche Zuschläge kommen hinzu. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages dokumentieren, dass diese Grenzen seit der Einführung 2007 unverändert geblieben sind. Steigen die Preise bei gleichbleibenden Grenzen, verlieren die dort begrenzten Leistungen Kaufkraft.
Die Aussage, es sei stets derselbe Betrag geblieben, wäre für jede individuelle Zahlung allerdings zu weitgehend. Innerhalb der Grenzen wird die Leistung abhängig vom vorherigen Erwerbseinkommen berechnet. Bei verändertem Einkommen kann sich deshalb auch der Zahlbetrag ändern. ElterngeldPlus und weitere Regelungen unterscheiden sich vom ursprünglichen Leistungsmodell. Die Bewertung des Betrags als unzureichend ist eine politische Einschätzung; die unveränderten Grenzen sind die überprüfbare Tatsache.
Auch Wegelins zugespitztes Entweder-oder zwischen Betreuung zu Hause und Einkommen im Büro ist keine rechtliche Grenze: Elterngeld kann grundsätzlich mit einer Erwerbstätigkeit bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats verbunden werden. Das Gesetz sieht zudem Elterngeld bei reduziertem Einkommen nach der Geburt vor. Ob ein solches Modell praktisch funktioniert, ist damit noch nicht entschieden.
Weniger Erwerbseinkommen kann spätere Rentenansprüche mindern. Vollständig verschwinden müssen sie bei Erziehungs- oder Pflegearbeit aber nicht: Die Deutsche Rentenversicherung erläutert in ihrer Information von Februar 2026, dass dafür unter Voraussetzungen Pflichtbeiträge im Rentenkonto gutgeschrieben werden. Die Passage über fehlendes Geld zum Einzahlen beschreibt also ein Risiko, aber nicht die gesamte gesetzliche Absicherung.
Deutschland ist stark betroffen – ein Spitzenplatz braucht einen Maßstab
Im Interview bezeichnet Wegelin Mutterschaft als größte Einkommenslücke der Frauen und Deutschland als absoluten Spitzenreiter. Forschung belegt einen besonders starken Nachteil, doch solche Superlative benötigen eine definierte Vergleichsgruppe. Die ifo-Mitteilung zur internationalen Forschung von 2024 spricht von 17 Ländern in Europa und Nordamerika und von einer besonders hohen Einkommenslücke zwischen Müttern und Vätern in Deutschland.
Eine solche Länderauswahl ist keine weltweite Rangliste. Außerdem sind ein Stundenlohnabstand, Erwerbsbeteiligung, Jahreseinkommen und die modellierte Lücke gegenüber kinderlosen Frauen verschiedene Maße. Auch die Behauptung der stets größten Lücke lässt sich ohne Altersgruppe, Einkommensmaß und Vergleich zu anderen Einflussfaktoren nicht allgemeingültig bestätigen. Belegt ist der große Stellenwert der Elternschaft, kein universeller Spitzenplatz in jeder Betrachtung.
Konten und Erwerbsarbeit: reale Benachteiligung, aber keine undatierte Einheitsgeschichte
Die Erzählung über ihre Großmutter ist Wegelins persönliche Familiengeschichte. Ohne deren Lebensdaten, Wohnort und Unterlagen lässt sich der Einzelfall nicht unabhängig bestätigen. Der historische Hintergrund ist jedoch gut belegt: Mit dem Gleichberechtigungsgesetz, das am 1. Juli 1958 in Kraft trat, konnten verheiratete Frauen in der Bundesrepublik ihr Vermögen selbst verwalten; besondere Eingriffsmöglichkeiten des Ehemanns in ihre Erwerbstätigkeit entfielen. Weiter galt der Vorbehalt, dass eine Erwerbstätigkeit mit ihren familiären Pflichten vereinbar sein müsse.
Erst die Eherechtsreform von 1977 beseitigte die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe. Diese Stufen sollte man bei Aussagen über Kontoeröffnung, Vermögensverwaltung und Arbeiten auseinanderhalten. Sie belegen schwere rechtliche Benachteiligungen verheirateter Frauen in Westdeutschland. Sie sind keine undifferenzierte Aussage über alle Frauen, sämtliche Geldgeschäfte und jede historische Rechtsordnung.
Finanzwissen: Unterschiede im Durchschnitt erklären nicht jede einzelne Frau
Wegelins Schilderung geringerer Erfahrung und geringeren Selbstvertrauens hat einen empirischen Anknüpfungspunkt. Der OECD-Strategievorschlag von 2024 nennt auf Basis einer deutschen Erhebung vom Oktober 2022 im Durchschnitt geringeres Finanzwissen und Selbstvertrauen bei Frauen; auch Einkommen und Bildung hängen mit den Ergebnissen zusammen.
Solche Befunde sind keine Beschreibung jeder Frau und kein Beleg für die gesamte im Gespräch entworfene Kette von früherem Kontorecht über heutige Sozialisation bis zu Anlageverhalten und Vermögen. Die OECD-Untersuchung ist auch kein genetischer Test. Historische Benachteiligung und messbare heutige Unterschiede rechtfertigen deshalb kein pauschales Frauenbild.
Persönliche Erfahrungen und Tipps bleiben als solche erkennbar
Für die Aussage, viele Frauen hätten kein eigenes Geld, nennt der Beitrag weder eine Quote noch eine Erhebung. Ein Gemeinschaftskonto allein zeigt nicht, ob eine Person tatsächlich frei über Geld verfügen kann. Die Erzählungen über Freundinnen und Kundinnen belegen deren berichtete Erfahrungen, keinen repräsentativen Anteil aller Frauen. Auch die pauschale Bemerkung, Männer dächten nicht über solche Nachteile nach, lässt sich daraus nicht ableiten.
Ein eigenes Konto, Rücklagen von 3.000 bis 5.000 Euro, Gehaltsgespräche und ein finanzieller Ausgleich in Partnerschaften sind Wegelins Empfehlungen. Der Beitrag liefert keinen Nachweis, dass die genannte Rücklagensumme für jeden Haushalt passend wäre oder ein Gespräch jeden Konflikt löst. Ihre Erfahrungen mit als teuer empfundenen Finanzprodukten lassen sich ohne die Verträge nicht prüfen.
Das gilt auch für ihre persönliche Entscheidung als Selbstständige zur gesetzlichen Rente: Daraus folgt kein allgemeines Wahlrecht für alle Selbstständigen. Die Deutsche Rentenversicherung nennt mehrere gesetzlich pflichtversicherte Berufsgruppen; für andere kommt eine freiwillige Versicherung infrage. Wegelins Rat, mit Finanzbildung früh zu beginnen und Elternhaus wie Schule einzubeziehen, ist ein pädagogischer Vorschlag. Der Bericht über ihr vierjähriges Kind belegt keinen allgemein richtigen Einstiegszeitpunkt.
Fazit
Die finanziellen Nachteile, die Mütter im Erwerbsleben häufig tragen, sind durch die geprüften Untersuchungen und amtlichen Daten gestützt. Präziser als die zugespitzte Gesprächsfassung ist: Die 670.000 Euro sind eine ältere Bruttomodellrechnung für bestimmte Jahrgänge, rund 40 Prozent beziehen sich auf ein Kind und etwa 1.500 Euro auf eigene Alterseinkünfte ohne Hinterbliebenenleistungen. Die festen Elterngeldgrenzen wurden seit 2007 nicht angehoben. Einzelfallerfahrungen, Empfehlungen und politische Bewertungen liefern darüber hinaus keine statistischen Beweise.
