Ein Paar Schuhe kostet 90 Euro. Beim Bezahlen stehen Rechnung und drei Monatsraten nebeneinander. Beides klingt nach „später zahlen“, kann rechtlich aber Unterschiedliches bedeuten. Ab dem 20. November 2026 fallen mehr solcher Angebote unter das Verbraucherkreditrecht. Die entscheidende Frage lautet, wer den Kauf tatsächlich finanziert und was dazu im Vertrag steht.
Warum der 20. November zählt
Die Bundesregierung nennt in ihrem Monatsüberblick einen stärkeren Schutz bei Kleinkrediten. Das Gesetz wurde bereits im Mai veröffentlicht. Den Start der neuen Verbraucherkreditvorschriften bestimmt Artikel 16 des verkündeten Gesetzes. Dass einzelne Teile des Gesetzes schon früher galten, ändert den Stichtag für diese Kreditregeln nicht. Monatsüberblick der Bundesregierung · Bundesgesetzblatt, Artikel 16
Was die 200 Euro bedeuten
Ein Allgemein-Verbraucherdarlehen setzt im Kern einen Unternehmer als Kreditgeber und einen Verbraucher als Kreditnehmer voraus. Ein Nettodarlehen unter 200 Euro ist in der neuen Fassung nicht mehr allein wegen seiner Höhe ausgeschlossen. Der Unterschied bleibt für die Information vor dem Vertrag wichtig: Unter 200 Euro, bei bestimmten unentgeltlichen Verträgen mit begrenzten Verzugsfolgen oder bei kurzen Krediten mit geringen Kosten genügt ein verkürzter Satz an Pflichtangaben. Ein kleiner Kredit kann also erfasst sein, obwohl sein Informationsblatt kürzer ist. § 491 BGB und Artikel 247 § 3 EGBGB in der Neufassung
Wann der Kauf auf Rechnung ausgenommen bleibt
Der Händler kann die Zahlung selbst hinausschieben. Ist kein Dritter Finanzierer, bleibt der Aufschub unentgeltlich, sind mögliche Verzugskosten begrenzt und endet die Frist spätestens 50 Tage nach Lieferung oder Leistung, sieht § 506 eine Ausnahme vor. Für bestimmte große Anbieter digitaler Dienste im Fernabsatz gilt unter den im Gesetz genannten Bedingungen eine engere Grenze von 14 Tagen. Zusätzlich darf kein Dritter den Aufschub oder die Finanzierung erwerben.
Bei einem kostenlosen Rechnungskauf mit 21 Tagen Frist kommt es daher auf die Art des Händlers und die übrigen Bedingungen an. Schließt der Kunde stattdessen für drei Raten einen eigenen Vertrag mit einem Finanzdienstleister, greift die Ausnahme für den Aufschub durch den Verkäufer selbst nicht. Ob und welche Vorschrift dann anwendbar ist, ergibt sich aus dem Finanzierungsvertrag. Neufassung des § 506 BGB im Bundesgesetzblatt
Was online für einen Vertrag reicht
Für Allgemein-Verbraucherdarlehen reicht künftig grundsätzlich Textform. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier ist dafür meist entbehrlich. Textform setzt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger voraus. Die Person, die die Erklärung abgibt, muss erkennbar sein. Die neue Vorschrift verlangt zugleich eine klare Zustimmung. Ein Häkchen, das ein Anbieter schon vorausgewählt hat, genügt dafür nicht. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gelten andere Formvorgaben. § 492 BGB in der Neufassung · Definition der Textform
Wie Anbieter die Rückzahlung prüfen
Die Kreditwürdigkeitsprüfung muss sich auf aussagekräftige Informationen stützen, etwa Einkommen, Ausgaben und sonstige wirtschaftliche Umstände. Umfang und Aufwand sollen zum Betrag, zur Laufzeit und zum Risiko des Kredits passen. Der Gesetzestext schließt soziale Netzwerke als Datenquelle aus. Er verlangt für jedes erfasste Angebot weder dasselbe Formular noch zwingend eine Abfrage bei einer bestimmten Auskunftei. §§ 505a und 505b BGB in der Neufassung
Wann ein Widerruf in Betracht kommt
Für erfasste Allgemein-Verbraucherdarlehen gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht mit regulär 14 Tagen. Für den Fristbeginn sind die einschlägigen Sonderregeln und Vertragsinformationen maßgeblich. Gibt der Händler bei einem verbundenen Warenkauf ein längeres, zeitlich bestimmtes Rückgaberecht mit vollständiger Erstattung, kann nach der Neufassung auch die Kreditwiderrufsfrist bis zu diesem Ende reichen. § 355 BGB zur Widerrufsfrist · §§ 356b, 358 und 495 BGB im Änderungsgesetz
Was beim Vergleich von Angeboten zählt
Auch null Prozent Zinsen sagen noch nicht, wer finanziert, welche Kosten beim Verzug möglich sind oder ob ein Aufschub unter die Ausnahme fällt. Das lässt sich an den Angaben zum Vertragspartner, zum Zahlungsplan und zu den Kosten prüfen. Für die Einordnung ist außerdem wichtig, wann der Vertrag geschlossen wird. Der Beitrag beschreibt den Stichtag und typische neue Verträge, deren Einzelfall von den Vertragsunterlagen abhängt. Erläuterung der Bundesregierung
