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Gesellschaft

Hass im Netz: Was die Zahlen zeigen – und wo der ntv-Beitrag Grenzen hat

Hasspostings, 57 Prozent Rückzug und Ermittlungen: Welche Aussagen im ntv-Beitrag belegt sind – und welche Grenzen fehlen.

Symbolillustration zu digitalen Nachrichten und Hass im Netz; keine reale Person.
KI-generierte Symbolillustration; keine Aufnahme eines konkreten Falls oder realer Personen.

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Hasspostings, 57 Prozent Rückzug und Ermittlungen: Welche Aussagen im ntv-Beitrag belegt sind – und welche Grenzen fehlen.

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Hinweis zur Prüfung

Bewertet werden konkrete Aussagen nach aktueller Quellenlage. Automatische Transkripte können Fehler enthalten; wörtliche Zitate, Zahlen und zentrale Claims werden vor Veröffentlichung am Originalvideo geprüft.

Stand: 11. Oktober 2026. Hass im Netz kann Menschen zum Rückzug bewegen. Der ntv-Beitrag zeigt Betroffene, eine Initiative und einen Staatsanwalt. Seine grundlegende Botschaft – digitale Angriffe sind nicht folgenlos – ist gut begründet. Bei aktuellen Fallzahlen, persönlichen Geschichten und Erfolgsquoten lohnt sich eine genaue Trennung.

Geprüft wurde der vollständige, gut zwölf Minuten lange Originalbeitrag anhand seiner Untertitel und der unten verlinkten Belege. Die drastischen Drohungen werden nicht wiederholt. Dieser Check bewertet überprüfbare Aussagen, nicht die politische Haltung der Beteiligten.

Langfristiger Anstieg, zuletzt kleiner Rückgang

Von 2.411 Fällen 2021 auf 10.732 im Jahr 2024: Diesen mehr als vierfachen Anstieg bestätigt das LKA NRW. Für die aktuelle Einordnung ist zusätzlich die jüngste Jahreszahl wichtig. Das bundesweite BKA/BMI-Factsheet zählt für 2025 10.542 statt 10.732 Fälle, also 1,77 Prozent weniger. Das ist weiterhin ein hohes Niveau, aber kein ununterbrochener Anstieg.

Beleg: Aktionstag gegen Hasspostings: Langzeitvergleich 2021–2024, Bundesweite Fallzahlen 2025: Politisch motivierte Kriminalität, Tabelle 21.

57 Prozent: eine Befragung von 2023

Die Zahl stammt aus „Lauter Hass – leiser Rückzug“: pollytix befragte vom 23. Oktober bis 3. November 2023 insgesamt 3.061 deutschsprachige Internetnutzer ab 16 Jahren. 57 Prozent berichteten die genannte Zurückhaltung. Das ist eine Selbstauskunft, keine Echtzeitmessung vom Oktober 2026.

Beleg: Vollständiger Forschungsbericht.

Online bedeutet nicht folgenlos

Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt digitale Gewalt als ernstes Problem und nennt psychische Belastungen. Solche Folgen müssen nicht bei jedem Betroffenen eintreten. Die im Film genannte äußerste Zuspitzung bis hin zum Suizid ist keine aus diesem Beitrag ableitbare individuelle Ursache-Wirkungs-Diagnose. Wer Unterstützung braucht, muss weder die Strafbarkeit selbst beweisen noch eine öffentliche Auseinandersetzung führen.

Beleg: Digitale Gewalt: Formen und Hilfe.

250 Nachrichten: eine nicht unabhängig geprüfte Eigenangabe

Der Beitrag kennzeichnet die Zahl mit „sollen“. Er zeigt keine nachprüfbare Zählmethode, keinen Bezugszeitraum und keine getrennte Erfassung von Hinweisen, Kommentaren und mehrfachen Meldungen. Evidico übernimmt sie deshalb ausschließlich als Angabe aus dem Film. Daraus folgt weder eine bundesweite Häufigkeit noch eine Erfolgsquote der Initiative.

Beleg: ntv Faktenzeichen: vollständiger Originalbeitrag.

Freistellung ist kein Schuldspruch

Der NDR berichtete am 26. August 2026 unter Berufung auf Klinik und Polizei über die Freistellung und Ermittlungen. Das stützt den Vorgang, ersetzt aber keine gerichtliche Feststellung zur Strafbarkeit einzelner Äußerungen. Auch ntv nennt später ausdrücklich die Unschuldsvermutung. Namen, Profilbilder und drastische Kommentare werden hier nicht erneut verbreitet; für die Prüfung des berichteten Verwaltungsschritts sind sie nicht nötig.

Beleg: Rassismus-Vorwürfe: Unimedizin Rostock stellt Oberarzt frei.

Ein öffentliches Profil ist keine pauschale Bilderlaubnis

§ 22 KunstUrhG setzt für das Verbreiten oder öffentliche Zurschaustellen von Bildnissen grundsätzlich eine Einwilligung voraus. Dass ein Foto bereits im Profil sichtbar ist, erledigt diese Prüfung nicht. Ob eine Ausnahme und eine zulässige Berichterstattung vorliegen, lässt sich ohne konkreten Kontext nicht entscheiden. Die Initiative selbst bezeichnet das Vorgehen als rechtliches Risiko; daraus wird hier keine Empfehlung zur öffentlichen Bloßstellung.

Beleg: § 22 KunstUrhG: Recht am eigenen Bild.

Eine plausible Erklärung ist keine allgemeine Täterformel

German Neubaum erklärt im Interview einen möglichen psychologischen Mechanismus. Die im Film sichtbaren Klarnamen sind zumindest mit der Aussage vereinbar, dass Anonymität keine notwendige Voraussetzung ist. Eine systematische Vergleichsstudie zwischen anonymen und identifizierbaren Nutzern wird dort nicht vorgelegt. Ebenso wenig wird gemessen, wie stark fehlender Blickkontakt im Verhältnis zu anderen Ursachen wirkt. Die Erklärung wird deshalb als Experteneinordnung und nicht als universales Gesetz behandelt.

Beleg: ntv Faktenzeichen: vollständiger Originalbeitrag.

Meinungsfreiheit und Strafbarkeit müssen getrennt geprüft werden

Artikel 5 Grundgesetz schützt auch unbequeme Meinungen und nennt zugleich Grenzen durch allgemeine Gesetze, Jugendschutz und persönliche Ehre. Beispielsweise hat Volksverhetzung nach § 130 StGB konkrete Tatbestandsvoraussetzungen. Das Etikett „Hass“ ersetzt diese Prüfung nicht. Umgekehrt ist eine Drohung nicht deshalb harmlos, weil sie auf einer Plattform erscheint. Ob ein bestimmter Post einen Tatbestand erfüllt, entscheiden die zuständigen Stellen anhand des vollständigen Falls.

Beleg: Artikel 5 Grundgesetz, § 130 StGB: Volksverhetzung.

Belege sichern, bevor ein Inhalt verschwindet

Diese Empfehlung entspricht der Polizeiberatung. Eine isolierte Textzeile kann den Zusammenhang verfehlen. Hilfreich sind der ganze Vorgang, ein erkennbarer Account, Zeitpunkt und URL; Originaldateien sollten unverändert aufbewahrt werden. Das ist Dokumentation für eine Prüfung, keine Aufforderung, mutmaßliche Täter selbst öffentlich zu identifizieren. Bei Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder gelten besondere Vorsichtsregeln: solche Inhalte nicht zur Beweissicherung weiterverbreiten oder herunterladen.

Beleg: Digitale Beweissicherung: Screenshots erstellen.

Eine Anzeige startet eine Prüfung, garantiert aber kein Urteil

§ 158 StPO nennt Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgerichte als Stellen zur Entgegennahme von Strafanzeigen. Die Polizei verweist auch auf die Onlinewachen. Eine Anzeige und ein möglicherweise zusätzlich erforderlicher Strafantrag sind nicht dasselbe; Betroffene sollten Fristen und Anforderungen mit der zuständigen Stelle klären. Bei unmittelbarer Gefahr ist die 110 der passende Weg, statt auf die Bearbeitung einer Onlineanzeige zu warten.

Beleg: § 158 StPO: Strafanzeige und Strafantrag, Cybercrime: Informationen für Betroffene.

Andys Geschichte bleibt eine persönliche Schilderung

Der Film legt E-Mails eines anonym bleibenden Mannes zugrunde. Seine behaupteten mehr als 30 Kommentare pro Tag, der Verlauf seiner Belastung und die Wirkung der Therapie sind für Außenstehende nicht unabhängig überprüfbar. Die Geschichte kann erklären, wie jemand sein Verhalten selbst deutet. Sie belegt weder die typische Motivation aller Verfasser noch eine gesicherte Behandlungsmethode. Verständnis für einen möglichen Hintergrund rechtfertigt keine Bedrohung oder Diskriminierung.

Beleg: ntv Faktenzeichen: vollständiger Originalbeitrag.

„Kann“ bedeutet nicht: Dieser Account ist ein Bot

Das Verifizierungsteam beschreibt mögliche Abläufe und Verstärker. Für eine konkrete Kampagne nennt dieser Abschnitt jedoch keine offen prüfbare Datensammlung, Erkennungsmethode oder Fehlerquote. Der Beitrag beweist damit keinen Bot-Anteil unter seinen Beispielen. Auffällig ähnliche Kommentare reichen allein nicht für eine verlässliche Zuordnung zu einer Organisation, Partei oder automatisierten Infrastruktur. Die Möglichkeit sollte von der tatsächlichen Identifikation getrennt bleiben.

Beleg: ntv Faktenzeichen: vollständiger Originalbeitrag.

Die Organisation ist belegt, die genaue Zählgröße bleibt offen

HateAid veröffentlicht eine Transparenzseite und Tätigkeitsberichte. Die dort geprüfte Darstellung bestätigt die Organisation und nennt Anna-Lena von Hodenberg sowie Josephine Ballon als Geschäftsführerinnen. Für die im Film genannte Gesamtzahl ließ sich in den geöffneten Unterlagen keine eindeutig gleich definierte, datierte Zählung zuordnen. Offen bleibt etwa, ob einmalige Kontakte, Beratungsfälle und länger begleitete Personen zusammengezählt wurden. Das ist eine Beleggrenze, keine Behauptung einer falschen Zahl.

Beleg: Transparenzbericht und Organisation.

Nicht alle Gruppen sind gleich betroffen

Der Film nennt Frauen, queere Menschen, Personen mit Migrationshintergrund sowie Politiker und Journalisten. Die Studie stützt erhöhte Betroffenheit insbesondere bei jungen Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund sowie homo- und bisexuellen Befragten. Daraus folgt keine gleich hohe Belastung aller Mitglieder jeder genannten Gruppe. Hass kann zugleich andere Menschen treffen.

Beleg: Studie, Zusammenfassung und Ergebnisse nach Gruppen.

Größte Einzelgruppe bedeutet nicht absolute Mehrheit

Die BKA/BMI-Tabelle für 2025 ordnet 4.870 der 10.542 registrierten Fälle PMK-rechts zu. Das sind rechnerisch rund 46,2 Prozent und damit die größte Einzelkategorie. „Sonstige Zuordnung“ umfasst 2.797, links 1.460, ausländische Ideologie 1.010 und religiöse Ideologie 405 Fälle. Diese amtliche Einordnung bezieht sich auf registrierte politisch motivierte Straftaten. Sie beschreibt weder alle beleidigenden Internetkommentare noch die Wählerschaft einer Partei.

Beleg: Bundesweite Fallzahlen 2025: Politisch motivierte Kriminalität, Tabelle 21.

Ermittlungserfahrung ist keine bundesweite Erfolgsquote

Der Staatsanwalt schildert seine Erfahrung. Ohne Bezugszeitraum, Fallauswahl und Nenner ist „fast alle“ keine nachprüfbare bundesweite Quote. Identifiziert, beschuldigt, angeklagt und verurteilt sind außerdem unterschiedliche Verfahrensstände. Die erwähnten drei oder vier Monate Haft sind Beispiele, kein gesetzlicher Standardtarif für Hasskommentare. Die konkrete Rechtsfolge hängt von Tatbestand, Umständen und gerichtlicher Entscheidung ab.

Beleg: § 130 StGB: Volksverhetzung, § 158 StPO: Strafanzeige und Strafantrag.

Was sich daraus praktisch ableiten lässt

Die Fallzahlen messen angezeigte und eingeordnete Vorgänge; die Befragung misst berichtete Erfahrungen. Beide ergänzen sich, sind aber nicht austauschbar. Eine sinkende Jahreszahl widerlegt weder einzelne Bedrohungen noch die Belastung Betroffener. Ebenso kann ein erschreckender Einzelfall nicht die Häufigkeit in der gesamten Bevölkerung beweisen.

Für Betroffene ist der konkrete Vorgang entscheidend: Belege sichern, Hilfe holen und bei Bedarf melden. Wer eine Nachricht kritisiert, sollte sich selbst an überprüfbare Angaben halten und keine privaten Daten oder unbestätigten Schuldzuweisungen weitertragen. So bleibt die Auseinandersetzung nachvollziehbar, ohne den Angriff zu verstärken.

Geprüfte Aussagen

Bewertungen werden immer mit Text angezeigt und quellenbasiert begründet.

Geprüfte AussageZeitstempel: 00:00:11–00:00:25

Die Zahl registrierter strafbarer Hasspostings vervielfacht sich.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Die Zahl registrierter strafbarer Hasspostings vervielfacht sich.
Einordnung

Der mehr als vierfache Anstieg 2021–2024 stimmt. Ergänzung zum aktuellen Stand: 2025 sank die registrierte Zahl leicht.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleLandeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
    Veröffentlicht 25.02.2026Abgerufen 11.10.2026
  2. PrimärquelleBundeskriminalamt / Bundesministerium des Innern
    Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:00:46–00:00:56

57 Prozent äußern aus Angst vor Hass ihre politische Meinung online seltener.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: 57 Prozent äußern aus Angst vor Hass ihre politische Meinung online seltener.
Einordnung

Der Wert wird korrekt wiedergegeben. Er beruht auf einer Onlinebefragung von 2023, nicht auf einer aktuellen Verhaltensmessung.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. PrimärquelleDas NETTZ / GMK / HateAid / Neue deutsche Medienmacher*innen; pollytix
    Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:02:18–00:02:38

Digitale Gewalt kann auch psychische und körperliche Beschwerden auslösen.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Digitale Gewalt kann auch psychische und körperliche Beschwerden auslösen.
Einordnung

Belastungen durch digitale Gewalt sind dokumentiert; eine konkrete Erkrankung oder ein Suizid lässt sich damit im Einzelfall nicht erklären.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. PrimärquellePolizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
    Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:02:39–00:02:45

Hohesatzbau erhält rund 250 Hinweise pro Tag.

Unbelegt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Hohesatzbau erhält rund 250 Hinweise pro Tag.
Einordnung

Ohne öffentlich überprüfbare Zählung bleiben Umfang und Zeitraum der genannten täglichen Nachrichten offen.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. Sonstigentv
    Veröffentlicht 09.10.2026Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:03:09–00:04:02

Die Universitätsmedizin Rostock stellte einen Oberarzt wegen mutmaßlicher Posts frei.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Die Universitätsmedizin Rostock stellte einen Oberarzt wegen mutmaßlicher Posts frei.
Einordnung

Die Freistellung ist journalistisch mit Angaben der zuständigen Stellen belegt. Ein rechtskräftiges Strafurteil wird damit nicht behauptet.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. SonstigeNDR
    Veröffentlicht 26.08.2026Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:04:00–00:04:10

Ob Profilbilder weiterveröffentlicht werden dürfen, hängt vom Einzelfall ab.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Ob Profilbilder weiterveröffentlicht werden dürfen, hängt vom Einzelfall ab.
Einordnung

Öffentliche Sichtbarkeit ersetzt nicht automatisch die erforderliche Prüfung von Bildrechten und zulässiger Berichterstattung.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. PrimärquelleBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:04:22–00:04:46

Hass entsteht nicht nur durch Anonymität; fehlende direkte Reaktionen können eine Rolle spielen.

Nicht überprüfbar
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Hass entsteht nicht nur durch Anonymität; fehlende direkte Reaktionen können eine Rolle spielen.
Einordnung

Als möglicher Mechanismus im Interview eingeordnet, nicht als allgemeines Gesetz behauptet. Sein Anteil wird im Beitrag nicht quantifiziert.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. Sonstigentv
    Veröffentlicht 09.10.2026Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:05:30–00:05:58

Nicht jeder hasserfüllte Kommentar ist automatisch strafbar.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Nicht jeder hasserfüllte Kommentar ist automatisch strafbar.
Einordnung

Der rechtliche Begriff ist enger als das umgangssprachliche Etikett. Strafbarkeit setzt die Voraussetzungen des jeweils einschlägigen Gesetzes voraus.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. SonstigeGesetze im Internet
    Abgerufen 21.05.2026
  2. PrimärquelleBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:05:58–00:06:25

Screenshots sollten Kontext, Nutzername, Datum, Uhrzeit und Link enthalten.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Screenshots sollten Kontext, Nutzername, Datum, Uhrzeit und Link enthalten.
Einordnung

Die Polizei empfiehlt nachvollziehbaren Kontext und Fundort. Beweissicherung ist von öffentlicher Weiterverbreitung zu unterscheiden.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. PrimärquellePolizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
    Veröffentlicht 19.02.2025Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:06:13–00:06:25

Mögliche Straftaten können bei der Polizei angezeigt werden.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Mögliche Straftaten können bei der Polizei angezeigt werden.
Einordnung

Die genannten Meldewege bestehen. Ob ein Strafantrag nötig ist und wie das Verfahren endet, hängt vom Fall ab.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. GesetzBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 23.08.2026
  2. PrimärquellePolizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
    Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:06:44–00:08:55

Ein anonymer früherer Kommentator beschreibt Selbstwertprobleme und eine Veränderung nach Therapie.

Unbelegt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Ein anonymer früherer Kommentator beschreibt Selbstwertprobleme und eine Veränderung nach Therapie.
Einordnung

Der individuelle Verlauf ist eine anonymisierte Selbstauskunft. Eine allgemeine Diagnose oder repräsentative Täterbeschreibung folgt daraus nicht.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. Sonstigentv
    Veröffentlicht 09.10.2026Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:09:00–00:10:06

Hasswellen können organisiert und durch Bots oder Fake-Accounts verstärkt werden.

Nicht überprüfbar
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Hasswellen können organisiert und durch Bots oder Fake-Accounts verstärkt werden.
Einordnung

Der Beitrag beschreibt Möglichkeiten, keine geprüfte Bot-Zuordnung. Ohne konkrete Kampagnendaten lässt sich deren Einsatz hier nicht unabhängig überprüfen.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. Sonstigentv
    Veröffentlicht 09.10.2026Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:10:08–00:10:14

HateAid hat mehr als 7.500 Betroffene unterstützt.

Unbelegt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: HateAid hat mehr als 7.500 Betroffene unterstützt.
Einordnung

Die genaue Bezugsgröße und der Stichtag der 7.500 sind in den geprüften Unterlagen nicht eindeutig nachgewiesen.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. PrimärquelleHateAid gGmbH
    Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:10:44–00:10:55

Der größte Bereich strafbarer Hasspostings ist das rechte Spektrum.

Richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Der größte Bereich strafbarer Hasspostings ist das rechte Spektrum.
Einordnung

PMK-rechts ist 2025 mit rund 46,2 Prozent die größte Kategorie, aber nicht mehr als die Hälfte aller erfassten Fälle.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. PrimärquelleBundeskriminalamt / Bundesministerium des Innern
    Abgerufen 11.10.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:11:00–00:11:18

Der interviewte Staatsanwalt berichtet, in fast allen Fällen Täter identifizieren zu können; er nennt auch kurze Haftstrafen als Beispiele.

Unbelegt
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Der interviewte Staatsanwalt berichtet, in fast allen Fällen Täter identifizieren zu können; er nennt auch kurze Haftstrafen als Beispiele.
Einordnung

Der Film nennt keine überprüfbare Gesamtquote. Mögliche Haft im Einzelfall darf nicht mit einer automatischen Standardstrafe gleichgesetzt werden.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 11.10.2026
  2. GesetzBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 23.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:10:14–00:10:44

Digitale Gewalt trifft bestimmte Gruppen besonders häufig.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Sinngemäße Wiedergabe: Digitale Gewalt trifft bestimmte Gruppen besonders häufig.
Einordnung

Die Studie stützt ungleiche Betroffenheit bestimmter befragter Gruppen, nicht gleiche Risiken für die gesamte queere Community.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. PrimärquelleDas NETTZ / GMK / HateAid / Neue deutsche Medienmacher*innen; pollytix
    Abgerufen 11.10.2026

Transparenzhinweis

Dieser Faktencheck wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Aussagen aus dem vollständigen Originalbeitrag werden sinngemäß wiedergegeben. Automatische Untertitel können Fehler enthalten. Statistiken erfassen unterschiedliche Grundgesamtheiten. Anonyme Eigenangaben und einzelne Ermittlungsverfahren konnten nicht unabhängig rekonstruiert werden.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Diagnose. Bei unmittelbarer Gefahr die Polizei unter 110 kontaktieren.

Trotz sorgfältiger Prüfung können Fehler und spätere Änderungen nicht ausgeschlossen werden. Begründete Hinweise werden geprüft und wesentliche Korrekturen kenntlich gemacht.

Gesamtfazit

Der Langzeitanstieg und die Belastung durch digitale Gewalt sind belegt. 2025 sanken registrierte Hasspostings jedoch leicht. Eigenangaben und Ermittlungserfahrungen sind keine allgemeingültigen Statistiken.