Politik & Regierung

Faktencheck: Sven Schulze über Rente mit 63 und die Wahl in Sachsen-Anhalt

36 Prozent gelten für Mitteldeutschland, nicht exakt für Sachsen-Anhalt; Umfragen, Wahltermin und Geburtenzahl stimmen in der Größenordnung.

KI-generierte redaktionelle Faktencheck-Montage zur Rentendebatte und Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit Rentenakte, Stimmzettel, Wahlkalender und Landkarte in Rot, Schwarz, Creme und Gold; sichtbar als KI-GENERIERT gekennzeichnet.
KI-generierte redaktionelle Symbolmontage zur Renten- und Wahldebatte in Sachsen-Anhalt; keine authentische Aufnahme.

Kurzfazit

Im BILD-Interview verteidigt Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und spricht über Umfragen, Mehrheiten, Demografie und Beschäftigung. Der Faktencheck zeigt: Der Koalitionsvertrag schützt die Regel tatsächlich, doch eine Kommission empfiehlt inzwischen ihre Abschaffung. Bei den Renteneintritten vermischt Schulze Sachsen-Anhalt mit ganz Mitteldeutschland. Der Wahltermin, das hohe Durchschnittsalter und die Zahl von rund 12.000 Geburten sind amtlich belegt.

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Kurzfazit: Sven Schulzes wichtigste Aussagen halten der Prüfung überwiegend stand, benötigen aber an mehreren Stellen präzise Begriffe. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält tatsächlich das Versprechen, eine abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren zu erhalten. Die im Interview genannte Quote von 36 Prozent bezieht sich jedoch auf das gesamte Gebiet der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland; für Sachsen-Anhalt allein lag der Anteil 2025 bei rund 38,9 Prozent. Auch die Kostenspanne von vier bis zehn Milliarden Euro pro Jahr lässt sich in dieser Form nicht aus einer einheitlichen amtlichen Berechnung ableiten.

Das BILD-Interview mit Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Sven Schulze wurde am 8. August 2026 veröffentlicht. Es verbindet einen aktuellen rentenpolitischen Streit mit dem Landtagswahlkampf im Land. Geprüft wurden elf klar abgrenzbare Tatsachenbehauptungen. Politische Wertungen, Wahlkampfversprechen und nicht belegte Gerüchte wurden nicht als Faktenurteile behandelt.

Die „Rente mit 63“ ist heute meist keine Rente ab 63

Bei 1:07 Minuten spricht der Interviewer von der „Abschaffung der Rente mit 63“. Der Ausdruck ist politisch gebräuchlich, aber rechtlich ungenau. Die Bundesregierung erläutert: Für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren steigt die Altersgrenze schrittweise. Für ab 1964 Geborene liegt sie bei 65 Jahren. Daneben gibt es eine Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren, die weiterhin ab 63 möglich ist, aber grundsätzlich mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat.

Wer im aktuellen Streit pauschal „Rente mit 63“ sagt, kann daher zwei unterschiedliche Wege vermischen: eine abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und eine vorgezogene Rente nach 35 Jahren mit Abschlägen. Schulze verteidigt erkennbar die erste Regel. Das Urteil zum Begriff lautet deshalb: Kontext fehlt.

Die 45-Jahre-Regel steht im Koalitionsvertrag

Schulze sagt bei 3:46 Minuten, die 45 Jahre stünden im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Das ist richtig. Im Koalitionsvertrag 2025 heißt es, eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren solle weiterhin möglich sein.

Allerdings hat sich die politische Lage seitdem verändert. Die Alterssicherungskommission empfiehlt 2026, die Sonderregel für besonders langjährig Versicherte auslaufen zu lassen. Die Bundesregierung kündigte an, die Empfehlungen in einen Reformprozess zu überführen. Eine Empfehlung oder politische Absicht ist aber noch kein geltendes Gesetz. Schulzes Hinweis auf den Vertrag ist daher sachlich korrekt; ob die Koalition daran festhält, ist Gegenstand der Auseinandersetzung.

36 Prozent: regionaler Gesamtwert statt Sachsen-Anhalt-Wert

Bei 3:03 Minuten sagt Schulze, 36 Prozent der Menschen, die 2025 „hier“ in Rente gegangen seien, hätten Abschläge in Kauf genommen. Die zugrunde liegende Größenordnung ist nachvollziehbar, die regionale Zuordnung nicht.

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland meldet für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zusammen 101.298 neue Altersrenten im Jahr 2025. Davon begannen 36.189 vor der Regelaltersgrenze mit Abschlägen. Das sind rund 35,7 Prozent und erklärt die gerundete Zahl 36. Für Sachsen-Anhalt allein nennt dieselbe Statistik 10.909 Fälle mit Abschlag bei 28.080 neuen Altersrenten, also rund 38,9 Prozent.

Der Fehler ändert das sozialpolitische Argument nicht grundlegend, ist aber für einen Faktencheck relevant: 36 Prozent ist der Wert für Mitteldeutschland, nicht exakt für Sachsen-Anhalt. Urteil: irreführend.

Vier bis zehn Milliarden Euro: keine einheitliche amtliche Kostenzahl

Der Interviewer sagt bei 7:27 Minuten, die Angaben zu den jährlichen Kosten der „Rente mit 63“ schwankten je nach Berechnung zwischen vier und zehn Milliarden Euro. Eine solche Spanne kursiert in der politischen Debatte, ist aber ohne Definition nicht belastbar.

Der Bericht der Alterssicherungskommission rechnet mit unterschiedlichen Szenarien. Würden Versicherte, die bislang die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren nutzen, stattdessen zum gleichen Zeitpunkt eine vorgezogene Rente mit Abschlägen beziehen, ergäbe sich laut Bericht für jeden neuen Zugangsjahrgang langfristig eine Entlastung von rund 430 Millionen Euro pro Jahr. Würden alle Betroffenen ihren Ruhestand tatsächlich um ein Jahr verschieben, nennt die Kommission für einen Zugangsjahrgang rund 6,5 Milliarden Euro weniger Rentenausgaben und zusätzliche Beitragseinnahmen. Diese Werte beantworten unterschiedliche Fragen und dürfen nicht zu einer einzigen laufenden Jahresrechnung vermischt werden.

Ohne Quelle, Zeitraum und Verhaltensannahme bleibt die Interviewspanne daher unbelegt. Sie ist nicht automatisch falsch, aber in dieser pauschalen Form nicht nachprüfbar.

Der Wahltermin am 6. September 2026 stimmt

Schulze verweist bei 12:29 Minuten auf den 6. September. Die Landeswahlleiterin hat diesen Sonntag amtlich als Termin der Landtagswahl 2026 festgestellt. Urteil: richtig.

AfD um 40, CDU in den Zwanzigern: im Kern richtig

Bei 12:03 Minuten beschreibt der Interviewer die Umfragen als seit Monaten fast unverändert: AfD um 40 Prozent, CDU um 20 Prozent. Die Formulierung „immer um die 20“ ist zugespitzt, die Größenordnung stimmt aber. Der laufende Umfragenüberblick von Wahlrecht.de weist Ende Juli 2026 zweimal 41 Prozent für die AfD und 24 Prozent für die CDU aus. Anfang Juli waren es 41 zu 23 Prozent. Der Infratest-dimap-Ländertrend vom Mai sah die AfD bei 41 und die CDU bei 26 Prozent.

Umfragen sind keine Prognosen und haben statistische Unsicherheiten. Als Beschreibung der damaligen Demoskopie ist die Aussage dennoch überwiegend richtig.

Keine Partei hat in den Umfragen allein eine Mehrheit

Schulze sagt bei 12:16 Minuten, bei dieser Konstellation habe niemand eine Mehrheit. Bezogen auf die Stimmenanteile der veröffentlichten Umfragen ist das richtig: Keine Partei erreicht mehr als 50 Prozent. Eine Sitzmehrheit lässt sich daraus allerdings nicht exakt ablesen, weil sie auch davon abhängt, welche Parteien die Sperrklausel überwinden und wie die Stimmen in Mandate umgerechnet werden.

Sachsen-Anhalt ist das älteste Bundesland

Bei 13:19 Minuten nennt Schulze Sachsen-Anhalt das älteste Bundesland. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag das Durchschnittsalter 2024 in Sachsen-Anhalt bei 48,3 Jahren und damit höher als in Mecklenburg-Vorpommern mit 48,1 und Thüringen mit 47,9 Jahren. Urteil: richtig.

Keine Frist für die erste Ministerpräsidentenwahl – aber Folgeregeln

Bei 13:49 Minuten erinnert der Interviewer an Schulzes früheren Hinweis, es gebe für die Wahl des Ministerpräsidenten keine Frist. In Artikel 65 der Landesverfassung steht tatsächlich keine ausdrückliche Frist, innerhalb derer der erste Wahlgang stattfinden muss.

Vollständig ist die Aussage damit noch nicht. Scheitert die Wahl im ersten Wahlgang, muss binnen sieben Tagen ein zweiter stattfinden. Kommt auch dann keine Regierung zustande, gelten für weitere Entscheidungen und eine mögliche Auflösung des Landtags Fristen. Nach Artikel 71 führt die bisherige Landesregierung ihre Geschäfte bis zur Übernahme durch die Nachfolger fort. Urteil: Kontext fehlt.

Rund 12.000 Geburten: amtlich bestätigt

Bei 25:56 Minuten spricht Schulze von nur noch 12.000 Geburten. Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weist für 2025 vorläufig 11.978 Lebendgeborene aus – 4,4 Prozent weniger als 2024 und der niedrigste Stand seit der deutschen Wiedervereinigung. Die Rundung auf 12.000 ist korrekt.

„Um die 800.000“ Beschäftigte hängt von der Definition ab

Unmittelbar danach sagt Schulze bei 26:06 Minuten, in Sachsen-Anhalt gingen rund 800.000 Menschen täglich zur Arbeit. Für eine enge Beschäftigtengruppe ist diese Größenordnung plausibel, für alle Erwerbstätigen ist sie zu niedrig.

Die Erwerbstätigenrechnung des Landes nennt für 2025 im Jahresdurchschnitt rund 983.800 Erwerbstätige mit Arbeitsort Sachsen-Anhalt. Darunter sind Selbstständige und verschiedene Beschäftigungsformen. Eine andere Landesstatistik über Verdienste erfasst dagegen rund 813.000 Beschäftigungsverhältnisse; die Beschäftigungsstatistik kann je nach Stichtag und Abgrenzung ebenfalls nahe 800.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze ausweisen. Ohne Definition ist die Zahl daher kontextbedürftig.

Was nicht als Tatsachenclaim bewertet wurde

Im Interview geht es außerdem um Friedrich Merz im Wahlkampf, Veranstaltungen mit Dieter Hallervorden, Äußerungen Uwe Steimles, mögliche Abweichler im Landtag und einen angeblichen Kontakt zu Volkswagen zugunsten eines Zulieferers. Ein Teil davon sind politische Bewertungen, Absichtserklärungen oder nicht hinreichend konkretisierte Vorwürfe. Sie wurden nicht künstlich in Richtig-oder-falsch-Kategorien gepresst. Das schützt die Trennung zwischen überprüfbaren Tatsachen und Meinung.

Gesamturteil

Schulzes Angaben zeichnen ein im Kern zutreffendes Bild der demografischen und politischen Lage Sachsen-Anhalts. Besonders belastbar sind Wahltermin, Durchschnittsalter und Geburtenzahl. Beim Rentenstreit ist die Sachlage komplizierter: Der Koalitionsvertrag stützt Schulzes Position, die Rentenkommission empfiehlt aber einen Kurswechsel. Die 36-Prozent-Angabe ist regional ungenau, die Kostenspanne bleibt ohne klare Berechnung unbelegt. Genau diese Unterschiede zwischen politischer Kurzformel und amtlicher Definition entscheiden darüber, wie verlässlich die Aussagen sind.

Geprüfte Aussagen

Bewertungen werden immer mit Text angezeigt und quellenbasiert begründet.

Geprüfte AussageZeitstempel: 00:01:07–00:01:10

Der Ausdruck „Rente mit 63“ bezeichnet im aktuellen Streit die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sie meinen den Streit um die Abschaffung der Rente mit 63.
Einordnung

Der politische Kurzbegriff ist etabliert, aber rechtlich unpräzise. Für ab 1964 Geborene beginnt die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren frühestens mit 65. Ab 63 ist nach 35 Versicherungsjahren eine vorgezogene Rente mit Abschlägen möglich.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. BehördeDie Bundesregierung
    Veröffentlicht 06.05.2025Abgerufen 08.08.2026
  2. StatistikDeutsche Rentenversicherung Bund
    Abgerufen 08.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:03:46–00:03:57

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht weiterhin eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren vor.

Richtig
Originalauszug
Diese 45 Jahre steht übrigens auch im Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und SPD abgeschlossen haben.
Einordnung

Der Koalitionsvertrag 2025 enthält dieses Versprechen ausdrücklich. Die Alterssicherungskommission empfiehlt inzwischen zwar das Auslaufen der Sonderregel, doch eine Kommission ändert weder den Vertrag noch das geltende Recht.

Quellen zu dieser Aussage (5)
  1. PrimärquelleCDU, CSU und SPD
    Veröffentlicht 09.04.2025Abgerufen 08.08.2026
  2. PrimärquelleSozialdemokratische Partei Deutschlands
    Veröffentlicht 09.04.2025Abgerufen 08.08.2026
  3. SonstigeBundesregierung
    Veröffentlicht 24.06.2026Abgerufen 04.08.2026
  4. BehördeDie Bundesregierung
    Veröffentlicht 02.07.2026Abgerufen 08.08.2026
  5. BehördeBundesministerium für Arbeit und Soziales
    Abgerufen 08.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:03:03–00:03:22

2025 gingen 36 Prozent der neuen Rentnerinnen und Rentner in Sachsen-Anhalt vorzeitig mit Abschlägen in Altersrente.

Irreführend
Originalauszug
Wenn ich mir das Jahr 2025 anschaue, 36 Prozent der Menschen, die hier in Rente gegangen sind, Rente mit Abschlägen in Kauf genommen haben.
Einordnung

Rund 35,7 Prozent gelten für das gesamte Gebiet der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. Für Sachsen-Anhalt allein waren es 10.909 von 28.080 neuen Altersrenten und damit rund 38,9 Prozent. Schulze verwendet den regionalen Gesamtwert als Landeswert.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. StatistikDeutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
    Veröffentlicht 18.06.2026Abgerufen 08.08.2026
  2. StatistikDeutsche Rentenversicherung Bund
    Abgerufen 08.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:07:27–00:07:38

Die sogenannte Rente mit 63 kostet den Staat je nach Berechnung vier bis zehn Milliarden Euro pro Jahr.

Unbelegt
Originalauszug
Bei den Kosten schwanken die Angaben zwischen 4 Milliarden und 10 Milliarden je nach Berechnung.
Einordnung

Die Alterssicherungskommission berechnet verschiedene Szenarien mit anderen Bezugsgrößen: rund 430 Millionen Euro Entlastung pro Jahr und Zugangsjahrgang bei einem Wechsel in eine vorgezogene Rente mit Abschlägen, beziehungsweise rund 6,5 Milliarden Euro je Zugangsjahrgang bei einem tatsächlichen Aufschub um ein Jahr. Daraus folgt keine einheitliche amtliche Jahresspanne von vier bis zehn Milliarden Euro.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. SonstigeBundesregierung
    Veröffentlicht 24.06.2026Abgerufen 04.08.2026
  2. BehördeDie Bundesregierung
    Veröffentlicht 02.07.2026Abgerufen 08.08.2026
  3. BehördeBundesministerium für Arbeit und Soziales
    Abgerufen 08.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:12:29–00:12:31

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt findet am 6. September 2026 statt.

Richtig
Originalauszug
Das mache ich auch in den nächsten Wochen bis zum 6. September.
Einordnung

Die Landeswahlleiterin hat Sonntag, den 6. September 2026, amtlich als Wahltag festgestellt.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. BehördeLandeswahlleiterin Sachsen-Anhalt
    Veröffentlicht 21.07.2025Abgerufen 08.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:12:03–00:12:11

Seit Monaten liegt die AfD in Umfragen um 40 Prozent und die CDU um 20 Prozent.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Die Umfragen sind ja seit Monaten wie ein Stein gemeißelt. AfD um die 40 Prozent, die CDU immer um die 20 Prozent.
Einordnung

Ende Juli 2026 lagen AfD und CDU in zwei Erhebungen bei 41 beziehungsweise 24 Prozent; Anfang Juli bei 41 zu 23 und im Mai bei 41 zu 26 Prozent. Die Größenordnung stimmt, „immer um die 20“ überzeichnet jedoch die Schwankungen der CDU in den niedrigen bis mittleren Zwanzigern.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. SonstigeInfratest dimap
    Abgerufen 13.05.2026
  2. Statistikinfratest dimap
    Abgerufen 08.08.2026
  3. SonstigeWahlrecht.de
    Abgerufen 14.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:12:16–00:12:21

In der aktuellen Umfragekonstellation hat keine Partei allein eine Mehrheit.

Richtig
Originalauszug
Bei dieser Konstellation hat im Moment niemand eine Mehrheit.
Einordnung

Keine Partei erreicht in den veröffentlichten Umfragen mehr als 50 Prozent der Stimmen. Die spätere Sitzverteilung kann wegen Sperrklausel und Mandatsberechnung davon abweichen, ändert aber nichts am Kern der Aussage über die Umfragen.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. SonstigeInfratest dimap
    Abgerufen 13.05.2026
  2. SonstigeWahlrecht.de
    Abgerufen 14.05.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:13:19–00:13:22

Sachsen-Anhalt ist gemessen am Durchschnittsalter das älteste Bundesland.

Richtig
Originalauszug
Dass wir das älteste Bundesland sind in Sachsen-Anhalt.
Einordnung

Destatis weist für 2024 ein Durchschnittsalter von 48,3 Jahren aus. Damit lag Sachsen-Anhalt vor Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. StatistikStatistisches Bundesamt
    Veröffentlicht 23.09.2025Abgerufen 08.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:13:49–00:13:54

Für die Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt gibt es keine Frist.

Kontext fehlt
Originalauszug
Sie betonen relativ häufig auch, dass es für die Wahl des Ministerpräsidenten keine Frist gibt.
Einordnung

Die Landesverfassung nennt keine ausdrückliche Frist für den ersten Wahlgang. Nach einem gescheiterten ersten Wahlgang greifen jedoch Fristen für den zweiten Wahlgang und weitere Entscheidungen. Die bisherige Regierung führt bis zur Amtsübernahme ihrer Nachfolger die Geschäfte fort.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. GesetzLandtag von Sachsen-Anhalt
    Veröffentlicht 01.10.2025Abgerufen 08.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:25:56–00:26:06

Sachsen-Anhalt verzeichnet nur noch rund 12.000 Geburten pro Jahr.

Richtig
Originalauszug
Obwohl wir nur noch 12.000 Geburten haben.
Einordnung

Das Statistische Landesamt meldet für 2025 vorläufig 11.978 Lebendgeborene. Die gerundete Angabe 12.000 trifft den amtlichen Wert sehr genau.

Quellen zu dieser Aussage (1)
  1. StatistikStatistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
    Veröffentlicht 29.05.2026Abgerufen 08.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:26:06–00:26:18

In Sachsen-Anhalt gehen rund 800.000 Menschen täglich zur Arbeit.

Kontext fehlt
Originalauszug
Um die 800.000 Menschen direkt aktuell in Sachsen-Anhalt, die jeden Tag fleißig zur Arbeit gehen.
Einordnung

Die Zahl ist für eng abgegrenzte Beschäftigtengruppen plausibel. Für alle Erwerbstätigen mit Arbeitsort Sachsen-Anhalt nennt die amtliche Rechnung 2025 jedoch rund 983.800. Andere Statistiken erfassen etwa 813.000 Beschäftigungsverhältnisse oder rund 911.700 Arbeitnehmer. Ohne Definition bleibt die Aussage unpräzise.

Quellen zu dieser Aussage (4)
  1. StatistikStatistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
    Veröffentlicht 27.01.2026Abgerufen 08.08.2026
  2. StatistikStatistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
    Veröffentlicht 01.04.2026Abgerufen 08.08.2026
  3. StatistikStatistische Ämter des Bundes und der Länder
    Abgerufen 08.08.2026
  4. StatistikStatistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
    Abgerufen 08.08.2026

Transparenzhinweis

Dieser Faktencheck wurde redaktionell mit KI-Unterstützung vorbereitet. KI unterstützte Transkriptanalyse, Quellenrecherche, Strukturierung und sprachliche Ausarbeitung. Maßgeblich bleiben das Originalvideo und die verlinkten Primär- und Fachquellen.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung können Fehler oder Auslassungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Maßgeblich bleiben das Originalvideo und die verlinkten Quellen.

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und sorgfältiger Quellenprüfung, jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit.

Gesamtfazit

Der Koalitionsvertrag bestätigt Schulzes Hinweis auf die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren. Mehrere Zahlen brauchen dennoch Präzision: 36 Prozent ist der mitteldeutsche Gesamtwert, für Sachsen-Anhalt allein sind es rund 38,9 Prozent. Die Kostenspanne von vier bis zehn Milliarden Euro bleibt ohne Rechenmodell unbelegt. Wahltermin, Durchschnittsalter und rund 12.000 Geburten sind amtlich bestätigt; bei den rund 800.000 Arbeitenden hängt die Bewertung von der verwendeten Beschäftigtendefinition ab.