Kurzfazit: Die zentrale Zahl des Gesprächs – bestimmte Nationalitäten seien bei Gewalt- und Sexualkriminalität um 300, 500, 800 oder 1.000 Prozent überrepräsentiert – lässt sich in der präsentierten Form nicht reproduzieren. Frank Urbaniok nennt weder die betreffenden Nationalitäten noch konkrete Delikte, Bezugsjahre, Bevölkerungsgruppen, Tabellen oder den vollständigen Rechenweg. Amtliche Statistiken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz weisen für einzelne Gruppen und Delikte durchaus unterschiedliche Belastungsraten aus. Daraus folgt aber keine pauschale Aussage über Menschen mit Migrationsgeschichte und erst recht keine individuelle Gefährlichkeitsprognose.
Der geprüfte Ausschnitt beginnt bei etwa 1 Stunde 21 Minuten. Für die faire Einordnung ist wichtig: Urbaniok sagt unmittelbar vor den strittigen Zahlen, Migration habe positive Potenziale, die meisten in den drei Ländern lebenden Ausländer seien ein Mehrwert und eine Gruppenstatistik bedeute nicht, dass jedes Mitglied der Gruppe kriminell sei. Dieser Kontext gehört zur Aussage. Geprüft werden hier ausschließlich die statistischen Behauptungen – nicht die Herkunft, Moral oder individuelle Schuld von Menschen.
Was müsste eine „1.000-Prozent“-Behauptung enthalten?
Eine Überrepräsentation ist immer ein Verhältnis. Man braucht mindestens einen Zähler, einen Nenner und eine Vergleichsgruppe. Soll etwa die Zahl polizeilich registrierter Tatverdächtiger pro 100.000 Einwohner verglichen werden, müssen für beide Gruppen dieselben Altersgrenzen, dasselbe Geschlechtsspektrum, derselbe Wohnstatus, dasselbe Delikt und dasselbe Jahr gelten. Ohne diese Angaben kann dieselbe Rohzahl völlig unterschiedliche Bedeutungen haben.
Die deutschen BKA-Tabellen nach Staatsangehörigkeit ermöglichen differenzierte Auswertungen. Die Tatverdächtigenbelastungszahl bezieht registrierte Tatverdächtige auf 100.000 Personen der entsprechenden Wohnbevölkerung ab acht Jahren. In den Polizeidaten können jedoch auch nicht in Deutschland wohnende Personen vorkommen. Wer absolute Tatverdächtigenzahlen durch eine unpassende Wohnbevölkerung teilt, erzeugt gerade bei Tourismus, Durchreise oder kurzer Aufenthaltsdauer verzerrte Quoten. Auch Mehrfachtaten und die Zusammenfassung mehrerer Delikte müssen methodisch kontrolliert werden.
Urbaniok sagt, seine Werte bezögen sich auf bestimmte Nationalitäten und auf Gewalt- beziehungsweise Sexualdelikte. Das ist grundsätzlich präziser als ein Sammelbegriff wie „Ausländerkriminalität“. Die Zahlenreihe 300 bis 1.000 Prozent ist anhand der öffentlich zugänglichen Angaben nicht unabhängig nachprüfbar, solange die dazugehörige Tabelle fehlt; das ist kein Nachweis, dass eine mögliche private Berechnung falsch ist. Dass offizielle Daten prinzipiell Unterschiede zeigen, ist kein Ersatz für die Reproduktion einer konkreten Eigenberechnung.
Tatverdächtige, Verurteilte und Gefangene sind drei verschiedene Größen
Urbaniok verweist auf Polizeiliche Kriminalstatistik, Verurteiltenstatistik und Strafgefangenenstatistik. Das kann als Robustheitsprüfung sinnvoll sein, wenn Definitionen und Grundgesamtheiten sauber abgeglichen werden. Die drei Ebenen dürfen aber nicht einfach gleichgesetzt werden. Das Statistische Bundesamt erklärt: Die PKS zählt bekannt gewordene Taten und polizeilich ermittelte Tatverdächtige. Nicht jeder Verdacht führt zu einer Anklage, nicht jede Anklage zu einer Verurteilung. Die Strafverfolgungsstatistik zählt rechtskräftig Verurteilte, die Strafvollzugsstatistik Gefangene zu einem Stichtag beziehungsweise im Jahresverlauf.
Ein Gefängnisbestand hängt zusätzlich von Strafmaß, Untersuchungshaft, Ersatzfreiheitsstrafen, ausländerrechtlicher Haft, Entlassungspraxis und Aufenthaltsstatus ab. Eine Gruppe kann im Gefängnisbestand stärker vertreten sein, weil die durchschnittliche Haftdauer länger ist, ohne dass daraus dieselbe relative Tatbegehungsrate folgt. Umgekehrt bildet eine Verurteiltenstatistik weder die Zahl aller Straftaten noch die Zahl aller Opfer ab. Der Hinweis, Urbaniok habe drei Statistiktypen verwendet, macht seine Ergebnisse daher nicht automatisch vergleichbar.
Warum Alter und Geschlecht keine Nebensache sind
Kriminalitätsrisiken sind in allen Bevölkerungsgruppen stark nach Alter und Geschlecht verteilt. Junge Männer werden wesentlich häufiger als Tatverdächtige registriert als ältere Menschen und Frauen. Wenn zwei Bevölkerungsgruppen sehr unterschiedlich zusammengesetzt sind, kann ein unbereinigter Gesamtvergleich einen großen Teil dieses Strukturunterschieds messen. Die BKA-Interpretationshilfen stellen deshalb Tabellen nach Alter und Geschlecht bereit; die aktuelle Schweizer PKS erlaubt ebenfalls Kombinationen aus Delikt, Aufenthaltsgruppe, Geschlecht und Altersklasse.
Wie groß der Effekt sein kann, zeigt eine amtliche Studie des schwedischen Kriminalpräventionsrats Brå. Für in Schweden Geborene mit zwei im Ausland geborenen Eltern lag das rohe relative Risiko, zwischen 2015 und 2018 als Verdächtiger eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts registriert zu werden, bei 11,2 gegenüber in Schweden Geborenen mit zwei in Schweden geborenen Eltern. Nach Anpassung unter anderem an Alter, Geschlecht, Einkommen, Bildung und Gemeindetyp sank es auf 3,4. Beim Verdacht auf Vergewaltigung sank der Wert für dieselbe Gruppe von 3,2 auf 1,4. Beim Verdacht auf irgendeine Straftat sank das relative Risiko von gut 3 auf 1,7.
Das bedeutet zweierlei zugleich: In dieser Studie blieben nach der Anpassung bei einigen Delikten Unterschiede bestehen. Zugleich zeigt die Studie, dass Alter, Geschlecht und Lebensbedingungen nicht bedeutungslos sind: Sie reduzierten die Größenordnung teils drastisch. Urbanioks Behauptung, ein nicht genannter Mathematiker habe ausgerechnet, Alter könne bei 700 Prozent Überrepräsentation höchstens 80 Prozentpunkte erklären, ist ohne Modell, Daten und Publikation nicht prüfbar.
Anzeige- und Kontrolleffekte verändern das Hellfeld
Polizeiliche Statistik misst das Hellfeld: Straftaten, die angezeigt oder durch Kontrollen entdeckt und anschließend registriert werden. Das Schweizer Bundesamt für Statistik weist ausdrücklich darauf hin, dass Anzeigebereitschaft, Verfolgungsprioritäten, personelle Ressourcen und die Effizienz von Polizei und Justiz die Statistik beeinflussen. Bei Kontrolldelikten – etwa Drogen- oder ausländerrechtlichen Verstößen – ist der Einfluss besonders offenkundig. Bei schweren Gewaltdelikten ist die Anzeigewahrscheinlichkeit meist höher, aber auch dort sind Aufklärung und Täterzuordnung nicht vollständig.
Das ist weder ein Beweis, dass jede beobachtete Differenz nur aus Diskriminierung entsteht, noch ein Grund, amtliche Daten zu ignorieren. Es ist eine notwendige Begrenzung ihrer Aussagekraft. Eine seriöse Analyse sollte deshalb Delikte getrennt betrachten, Wohn- und Aufenthaltsstatus berücksichtigen und Ergebnisse möglichst mit Gerichts- und Bevölkerungsdaten triangulieren. Genau diese Dokumentation fehlt für die im Podcast genannten neun Statistiken und 40 Blickwinkel.
Staatsangehörigkeit ist nicht Migrationshintergrund
Die deutsche PKS erfasst die Staatsangehörigkeit Tatverdächtiger, aber nicht allgemein ihren Migrationshintergrund. Die Bundesregierung erklärte bereits 2018, auf Basis der PKS seien keine Aussagen zur Kriminalitätsbelastung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund möglich. Eingebürgerte Menschen werden in der PKS als Deutsche gezählt. Wer aus Nationalitätstabellen direkt auf „erste, zweite oder dritte Generation“ schließen will, wechselt daher unbemerkt das Merkmal.
In der Schweiz ist die begriffliche Lage ebenfalls differenziert. Das Bundesamt für Statistik unterscheidet Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Migrationsstatus. Mehr als ein Drittel der Menschen mit Migrationshintergrund besaß in der dargestellten Erhebung den Schweizer Pass. Gleichzeitig enthalten nicht alle Kriminalitäts- und Vollzugsdaten die Variablen, die für diese Typologie nötig wären. Nationalität ist also administrativ leichter verfügbar, beantwortet aber eine andere Frage.
Gibt es im deutschsprachigen Raum „nicht eine Zahl“ zur zweiten Generation?
Für die deutsche PKS trifft der Kern zu: Sie erlaubt keine allgemeine Gegenüberstellung nach Migrationshintergrund und Generation. Die absolute Formulierung „nicht eine Zahl im deutschsprachigen Raum“ geht jedoch zu weit. Bevölkerungs- und Integrationsstatistiken in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfassen verschiedene Migrationsmerkmale; Forschung kann Datensätze unter bestimmten rechtlichen und methodischen Voraussetzungen verknüpfen. Was fehlt, ist eine einheitliche, aktuelle und frei zugängliche Polizeistatistik, die für alle drei Länder Delikt, Generation, Elternherkunft, Alter, Geschlecht und soziale Lage vergleichbar abbildet.
Auch „zweite“ und „dritte Generation“ sind keine austauschbaren Kategorien. Das Schweizer BFS berücksichtigt bei seinem Migrationsstatus die Geburtsorte der Eltern, nicht die der Großeltern. Eine dritte Generation kann daher je nach Definition bereits zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund zählen. Wer Generationseffekte behauptet, muss seine Definition offenlegen.
Was zeigt die schwedische Brå-Studie wirklich?
Urbaniok sagt, Tötungsdelikte seien bei entsprechenden Nationalitäten in der zweiten und dritten Generation in Schweden drei- bis vierfach erhöht. Die gefundene amtliche Brå-Studie liefert einen möglichen Bezug, aber nicht exakt diese Formulierung. Sie untersucht registrierte Tatverdächtige, nicht rechtskräftig verurteilte Täter oder Opfer. Ihre Gruppe lautet „in Schweden geboren, beide Eltern im Ausland geboren“ – also eine definierte zweite Generation, keine gesonderte dritte Generation und nicht einzelne Nationalitäten.
Für versuchte und vollendete Tötungsdelikte zusammen betrug das rohe relative Risiko 11,2 und das statistisch angepasste Risiko 3,4. Die Studie betont, dass der weitaus größte Teil dieser Kategorie versuchte, nicht vollendete Tötungsdelikte betrifft. Urbanioks Größenordnung „drei-, vierfach“ passt damit ungefähr zum angepassten Wert 3,4, aber nur unter diesen engen Bedingungen. Als pauschale Aussage über Mordraten, bestimmte Nationalitäten und zweite plus dritte Generation wäre sie irreführend. Die Studie selbst zeigt gerade, warum Rohwert, Anpassung, Deliktdefinition und Generation getrennt genannt werden müssen.
Die 15-Prozent-Behauptung aus einer Schweizer Strafanstalt
Urbaniok berichtet von einer eigenen Berechnung anhand nicht öffentlich bezeichneter Daten aus der „größten Schweizer Strafanstalt“. Danach hätten Schweizer ohne Migrationshintergrund nur 15 Prozent der dort Inhaftierten ausgemacht. Diese Zahl lässt sich nicht unabhängig prüfen: Es fehlen Name der Anstalt, Stichtag, Haftart, Fallzahl, Definition des Migrationshintergrunds, Alters- und Geschlechtsstruktur sowie die Vergleichsbevölkerung.
Die offizielle Schweizer Erhebung zum Freiheitsentzug veröffentlicht Bestände unter anderem nach Haftart, Geschlecht und Nationalität. Das ist wichtig, ersetzt aber keine nicht veröffentlichte anstaltsbezogene Sonderauswertung zum Migrationshintergrund. Ein einzelnes Hochsicherheits- oder Langzeitgefängnis wäre zudem nicht repräsentativ für alle Straftaten oder die Gesamtbevölkerung. Bis die zugrunde liegende Tabelle und Methode öffentlich vorliegen, ist die 15-Prozent-Zahl nicht unabhängig nachprüfbar; daraus folgt nicht, dass eine mögliche interne Auswertung falsch ist.
Aus Überrepräsentation folgen nicht automatisch „so viele Opfer“
Urbaniok definiert später selbst: 100 Prozent Überrepräsentation bedeute doppelt so viel. In der üblichen Rechnung ist das korrekt, wenn „Überrepräsentation um 100 Prozent“ eine Rate bezeichnet, die 100 Prozent über der Vergleichsrate liegt. Dann gilt aber auch: 300 Prozent über dem Ausgangswert entsprechen dem Vierfachen, 500 Prozent dem Sechsfachen, 800 Prozent dem Neunfachen und 1.000 Prozent dem Elffachen. Die im Gespräch parallel genannte Reihe drei-, fünf-, zehn- und fünfzehnmal passt nicht konsistent zu dieser Definition.
Noch wichtiger: Eine höhere Tatverdächtigenrate ist nicht automatisch dieselbe Zahl zusätzlicher Opfer. Opferzahlen hängen von der Größe der Gruppen, der Zahl der Taten pro Person, Mehrfachopfern, Täter-Opfer-Konstellationen, dem Delikt und der Aufklärungsquote ab. Die BKA-Opfertabellen sind deshalb ein eigener Datenbereich. Aus einer Verurteilten- oder Gefangenenquote lässt sich ohne weitere Annahmen keine konkrete Opferzahl ableiten. Die Formulierung „entsprechend so viele Opfer“ überspringt diesen Schritt und ist irreführend.
Deutschland, Österreich und Schweiz sind nicht direkt austauschbar
Österreichs Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Anzeigenstatistik und unterscheidet österreichische und fremde Tatverdächtige; die gerichtliche Statistik von Statistik Austria zählt rechtskräftige Verurteilungen und weist Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit aus. Die Schweiz trennt bei Beschuldigten zusätzlich Aufenthaltsgruppen. Deutschland verwendet wiederum eigene Deliktsschlüssel, Altersgrenzen und Bevölkerungsgrundlagen. Selbst gleich klingende Begriffe können daher unterschiedliche Nenner und Ausschlüsse haben.
Ein länderübergreifender Vergleich ist möglich, aber nur mit einem vorab festgelegten Protokoll: gleicher Tatbestand oder transparentes Mapping, gleiches Bezugsjahr, nur Wohnbevölkerung oder klar getrennte Nichtresidenten, alters- und geschlechtsstandardisierte Raten, konsistente Staatsangehörigkeitsgruppen und Unsicherheitsintervalle. Eine bloße Aneinanderreihung von drei Publikationen erfüllt diesen Standard nicht.
Was lässt sich verantwortbar sagen?
Amtliche Daten rechtfertigen weder die Behauptung, Migration habe grundsätzlich nichts mit registrierter Kriminalität zu tun, noch eine pauschale Verurteilung von Migranten. Für ausgewählte Nationalitäten, Aufenthaltsgruppen und Delikte können deutlich erhöhte registrierte Raten vorkommen. Die Höhe verändert sich aber erheblich mit Definition, Grundgesamtheit und statistischer Anpassung. Ein Gruppenwert sagt außerdem nichts Sicheres über eine einzelne Person aus; die große Mehrheit jeder betrachteten Gruppe wird nicht als Gewalttäter registriert.
Die 1.000-Prozent-Behauptung bleibt ohne veröffentlichte Berechnung offen. Sie ist nicht allein deshalb falsch, weil eine so große rohe Relation unmöglich wäre – die Brå-Studie zeigt in einem sehr engen schwedischen Fall sogar einen Rohwert von 11,2. Sie ist aber auch nicht allein deshalb belegt, weil irgendwo ein ähnlich großer Wert existiert. Urbanioks konkrete Aussage betrifft andere Länder, Nationalitäten und mehrere Statistikarten. Dafür braucht es seine konkrete Tabelle. Bis dahin lautet das Urteil: amtliche Unterschiede real, die konkrete Zahlenreihe öffentlich nicht reproduzierbar und die direkte Opferhochrechnung methodisch nicht gedeckt. Werden Tabellen oder Rechenwege nachgereicht, wird Evidico die Bewertung prüfen und nötigenfalls aktualisieren.
