Kroatien meldete 2025 einen neuen Tourismusrekord. Gleichzeitig fehlen in Hotels, Restaurants und auf Baustellen Arbeitskräfte. Ein Deutschlandfunk-Beitrag zeigt, wie Beschäftigte aus Nepal, den Philippinen und Sri Lanka diese Lücke füllen – und welche rechtlichen, sozialen und politischen Fragen daraus entstehen. Unser Faktencheck prüft die zentralen Zahlen und Rechtsangaben zum Stand vom 8. August 2026. Persönliche Erfahrungen aus Pula, Rovinj und Medulin werden nicht zu Landesstatistiken verallgemeinert.
22 Millionen Gäste und 110 Millionen Übernachtungen
Die großen Tourismuszahlen stimmen. Nach dem kroatischen eVisitor-System gab es 2025 mehr als 21,8 Millionen Ankünfte und 110,1 Millionen Übernachtungen. Gegenüber 2024 waren das zwei Prozent mehr Ankünfte und ein Prozent mehr Übernachtungen. Istrien lag mit 30,3 Millionen Übernachtungen an der Spitze der Regionen. Die Rundung auf 22 und 110 Millionen ist korrekt.
Wichtig ist die Bedeutung des Wortes „Gäste“: Die Statistik zählt Ankünfte. Wer Kroatien mehrfach besucht oder in mehreren registrierten Unterkünften ankommt, kann mehrfach erscheinen. Die Zahl bedeutet deshalb nicht zwingend 21,8 Millionen unterschiedliche Menschen. Auch die im Beitrag genannten Preise, Mieten und eine behauptete durchschnittliche Hotelauslastung von 95 Prozent sind Momentaufnahmen beziehungsweise Branchenangaben. Sie können die Belastung vor Ort illustrieren, sind aber kein Ersatz für landesweit vergleichbare Preis- oder Belegungsdaten.
1.500 Euro: Durchschnittslohn oder Mindestlohn?
Die auffälligste falsche Begriffsverwendung des Beitrags steckt in einem kurzen Satz: Der „durchschnittliche Mindestlohn“ betrage 1.500 Euro netto. Einen durchschnittlichen Mindestlohn gibt es nicht. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine festgelegte Untergrenze und beträgt in Kroatien 2026 monatlich 1.050 Euro brutto. Tarifliche Mindestgrundentgelte im Gastgewerbe können je nach Tätigkeit etwas darüber liegen.
Die Zahl 1.500 ist trotzdem nicht aus der Luft gegriffen. Das kroatische Statistikamt meldete für Mai 2026 einen durchschnittlichen Nettolohn von 1.552 Euro und einen Median von 1.324 Euro. Wahrscheinlich wurden Durchschnittslohn und Mindestlohn verwechselt. Deshalb bewerten wir den Satz als irreführend: Die Größenordnung passt zu einem statistischen Durchschnitt, die Bezeichnung und die Brutto-Netto-Systematik sind falsch.
Was bedeuten die 105.000 Arbeitsmigranten?
Das Innenministerium bezifferte am 20. April 2026 die Zahl registrierter ausländischer Beschäftigter mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie gemeldeter Adresse auf 105.231. Besonders viele Genehmigungen entfielen auf Gastronomie und Tourismus sowie auf das Baugewerbe. Die im Beitrag genannten 105.000 treffen diesen amtlichen Bestand sehr genau.
Die Formulierung „Arbeitsmigranten im Land“ ist dennoch etwas unscharf. Es handelt sich nicht um alle jemals im Jahr ausgestellten Erlaubnisse und auch nicht automatisch um die Gesamtzahl aller ausländischen Einwohner. Es ist eine Bestandszahl zu einem bestimmten Zeitpunkt mit konkreten Zulassungsvoraussetzungen. Diese Unterscheidung verhindert scheinbare Widersprüche zu wesentlich höheren Jahreszahlen über erteilte oder verlängerte Genehmigungen.
Auch Nationalität und Herkunft sagen für sich genommen nichts über Qualifikation, Tätigkeit oder Aufenthaltsdauer aus. Die amtliche Statistik nennt besonders viele Genehmigungen für Menschen aus Bosnien und Herzegowina, den Philippinen, Nepal, Serbien und Nordmazedonien. Der Film konzentriert sich erzählerisch auf Beschäftigte aus Südasien. Das ist ein relevanter Teil der Entwicklung, bildet aber nicht die gesamte ausländische Belegschaft ab.
Für eine faire Einordnung ist außerdem wichtig, Beschäftigtenzahlen nicht als Bewertung von Migration zu lesen. Sie beschreiben eine wirtschaftliche Realität. Ob Kroatien langfristig stärker auf Zuwanderung, bessere Löhne, Weiterbildung, Automatisierung oder eine Kombination dieser Wege setzt, ist eine politische Entscheidung und keine aus der Zahl 105.231 automatisch folgende Tatsachenbehauptung.
Warum Kroatien Arbeitskräfte fehlen
Der Beitrag verbindet den Mangel mit der Auswanderung seit dem EU-Beitritt. Die OECD bestätigt den Grundtrend: Nach 2013 verließen besonders viele junge und qualifizierte Kroatinnen und Kroaten das Land. Zwischen 2013 und 2017 stieg die registrierte Auswanderung stark; Daten der Zielländer deuten sogar auf höhere tatsächliche Abwanderung hin. Zugleich schrumpft und altert die Bevölkerung.
Auswanderung ist aber nicht die einzige Ursache. Die Europäische Kommission beschreibt 2026 weiterhin einen angespannten Arbeitsmarkt, regionale Unterschiede und hohe offene Stellen. Hinzu kommen saisonale Spitzen, eine niedrige Erwerbsbeteiligung einzelner Gruppen, Qualifikationslücken und die starke Konzentration der touristischen Nachfrage auf bestimmte Regionen und Monate. Der Satz „Seit dem EU-Beitritt gingen die Leute weg, deshalb fehlen sie“ stimmt in der Richtung, verkürzt aber ein komplexes Arbeitsmarktproblem.
Drei Monate, sechs Monate und neun Monate
Die Rechtsangaben des Beitrags entsprechen im Kern der im Mai 2026 veröffentlichten Änderung des kroatischen Ausländergesetzes. Drittstaatsangehörige mit einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis dürfen innerhalb der Laufzeit dieser Erlaubnis bis zu drei Monate arbeitslos sein, wenn sie die Erlaubnis seit weniger als zwei Jahren haben. Bei einer länger als zwei Jahre bestehenden Erlaubnis sind es bis zu sechs Monate.
Das bedeutet nicht, dass jede Person nach einer Kündigung automatisch sechs Monate legal im Land bleiben darf. Erlaubnistyp, bisherige Dauer und Restlaufzeit sind entscheidend. Für Menschen, die besonders ausbeuterischen Bedingungen ausgesetzt waren, kann sich die Schutzfrist um weitere drei Monate verlängern. Saisonarbeitsgenehmigungen folgen wiederum eigenen Regeln.
Auch die Angabe „bis zu neun Monate Saisonarbeit pro Jahr“ stimmt. Das Gesetz erlaubt Arbeitszeiträume bis zu 90 Tagen oder bis zu neun Monaten jährlich. Wiederkehrende Genehmigungen können beim selben Arbeitgeber bis zu drei Jahre gültig sein, müssen aber die einzelnen Arbeitsperioden festlegen. Aus „neun Monaten“ folgt daher weder ein dauerhafter Aufenthalt noch eine pauschale Erlaubnis für jede Tätigkeit.
Unterkunft als Hilfe und Abhängigkeit
Im Film schildert eine Gewerkschaftsvertreterin, dass arbeitgeberfinanzierte Wohnungen einerseits attraktiv sind, andererseits die Abhängigkeit vom Betrieb verstärken. Diese Risikobewertung ist plausibel: Wer mit dem Arbeitsplatz zugleich die Unterkunft verliert, hat weniger Spielraum, Missstände anzusprechen. Wie häufig daraus tatsächlich Rechtsverletzungen entstehen, lässt sich aus Einzelinterviews aber nicht quantifizieren.
Die gesetzlichen Mindeststandards sind konkret. Seit 2026 müssen Arbeitgeber bei gestellter oder vermittelter Unterkunft unter anderem Schlaf- und Aufenthaltsfläche, Sanitärbereich, Kochmöglichkeit sowie funktionierende Wasser- und Stromversorgung nachweisen. Für die erste Person sind mindestens 14 Quadratmeter vorgesehen, für jede weitere sechs. Vermittelt der Arbeitgeber die Unterkunft, darf die Miete grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent des Nettolohns betragen und nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden. Die neuen Regeln reagieren ausdrücklich auf zuvor festgestellte Missstände.
Von kaum Sprachkursen zu neuen Programmen
Der Beitrag sagt, Kroatien habe lange kein umfassendes Integrationsprogramm gehabt und Sprachkurse seien kaum staatlich finanziert worden. Als Beschreibung der verspäteten politischen Reaktion ist das nachvollziehbar. Der Satz wäre heute aber unvollständig, wenn man den Wandel nicht dazusagt. Seit 2024 wurden öffentlich unterstützte Sprachkurse für ausländische Beschäftigte ausgebaut. Zagreb eröffnete ein Informationszentrum und entwickelte eine kommunale Integrationsstrategie für die Jahre 2026 bis 2030.
Das heißt nicht, dass flächendeckend genügend Angebote vorhanden sind. Programme in Zagreb sagen wenig über kleinere Tourismusorte aus. Richtig ist deshalb beides: Kroatien reagierte lange spät und lückenhaft; inzwischen gibt es sichtbare staatliche und kommunale Schritte, deren Reichweite erst bewertet werden muss.
Kann der Tourismus ohne ausländische Beschäftigte funktionieren?
Ein Branchenvertreter formuliert im Video eine harte Alternative: Entweder blieben Unterkünfte geschlossen, oder Betriebe holten Arbeitskräfte aus dem Ausland. Eine solche Kontrafaktik kann man nicht exakt messen. Denkbar wären auch höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, Automatisierung, längere Saisons oder eine stärkere Aktivierung inländischer Arbeitskräfte.
Der strukturelle Kern stimmt dennoch. Mehr als 100.000 registrierte ausländische Beschäftigte, besonders viele Genehmigungen in Tourismus und Gastronomie sowie amtlich bestätigte Engpässe zeigen eine erhebliche Abhängigkeit. Sie ist nicht nur ein kurzfristiges Saisonphänomen, sondern Teil eines demografischen und wirtschaftlichen Umbaus.
Fazit
Die zentralen Tourismus-, Beschäftigten- und Rechtszahlen des Deutschlandfunk-Beitrags sind überwiegend korrekt. Deutlich irreführend ist die Formulierung vom „durchschnittlichen Mindestlohn“ von 1.500 Euro netto: Gemeint war offenbar der durchschnittliche Nettolohn, während der gesetzliche Mindestlohn 1.050 Euro brutto beträgt. Bei Unterkünften, Integration und Branchenabhängigkeit zeigt der Beitrag reale Probleme, mischt aber überprüfbare Regeln mit Erfahrungen und Prognosen. Der belastbare Befund lautet: Kroatiens Tourismus ist heute stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen – und die Schutz- und Integrationspolitik holt erst schrittweise auf.
