Arbeiten die Menschen in Deutschland zu wenig, sind sie zu oft krank – und fehlt dem Land deshalb das Wachstum? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der ZDF-Sendung SARAH TACKE vom 6. August 2026. In der Runde trafen politische Bewertungen auf eine Reihe konkreter Zahlen: 1,2 Milliarden Überstunden, 45 Euro Arbeitskosten pro Stunde, ein drittletzter Platz bei der Arbeitszeit, dreieinhalb Wochen Krankheit, ein großer Rückstand beim Wagniskapital und angeblich zweimal 500 Milliarden Euro Sondervermögen.
Die Prüfung zeigt ein gemischtes Bild. Mehrere Zahlen stimmen in der Größenordnung. Andere werden erst durch eine genaue Definition verständlich. Besonders bei internationalen Arbeitszeit- und Krankenstandsvergleichen entscheidet die Messmethode darüber, welches Land auf welchem Platz landet. Politische Forderungen – etwa nach längeren Arbeitszeiten, leichteren Kündigungen oder mehr Investitionen – sind Wertungen und werden hier nicht als wahr oder falsch beurteilt. Geprüft werden die Tatsachen, mit denen sie begründet werden.
1,2 Milliarden Überstunden im Jahr 2024
Bodo Ramelow sagt, Beschäftigte hätten 2024 rund 1,2 Milliarden Überstunden geleistet, etwa die Hälfte davon unbezahlt. Die aktuelle Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung weist für 2024 505 Millionen bezahlte und 698 Millionen unbezahlte Überstunden aus. Zusammen sind das 1,203 Milliarden Stunden. Der unbezahlte Anteil lag damit bei rund 58 Prozent und nicht exakt bei 50 Prozent. Ramelows Aussage ist dennoch als gerundete Größenordnung richtig; seine anschließend genannten 600 Millionen unbezahlten Stunden liegen etwas unter dem IAB-Wert.
Wichtig ist, was diese Zahl nicht beweist: Aus dem Gesamtvolumen lässt sich weder ableiten, dass jede beschäftigte Person regelmäßig länger arbeitet, noch dass eine bestimmte gesetzliche Tages- oder Wochenarbeitszeit richtig wäre. Das IAB schätzt gesamtwirtschaftliche Arbeitszeitkomponenten. Die Verteilung nach Branchen, Voll- und Teilzeit sowie einzelnen Beschäftigten ist ungleich.
45 Euro in Deutschland, 35 Euro im EU-Durchschnitt
Die Sendung beziffert die durchschnittlichen Arbeitskosten auf 45 Euro je Stunde in Deutschland und 35 Euro in der Europäischen Union. Nach der Destatis-Jahresschätzung für 2025 lagen die Kosten in Deutschland bei 45,00 Euro und im EU-Durchschnitt bei 34,90 Euro. Die eingeblendeten Werte sind damit korrekt gerundet.
Arbeitskosten sind jedoch nicht dasselbe wie der Bruttolohn. Die Statistik umfasst neben dem Entgelt auch Lohnnebenkosten der Arbeitgeber und bezieht sich auf Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Aus höheren Arbeitskosten allein folgt zudem keine Aussage über Wettbewerbsfähigkeit: Dafür sind unter anderem Produktivität, Qualifikation, Energie- und Kapitalkosten sowie die Wertschöpfung pro Stunde relevant.
Der drittletzte Platz bei der Arbeitszeit
Moderatorin Sarah Tacke sagt, Deutschland liege in einem Vergleich von 27 Ländern auf dem drittletzten Platz; nur in Frankreich und Belgien werde weniger gearbeitet, Neuseeland liege vorn. In der Sendepassage wird weder die Datenquelle noch die Bezugsgröße genannt. Genau das ist hier entscheidend. Verglichen werden können etwa Jahresstunden je Erwerbstätigem, übliche Wochenstunden, Vollzeitkräfte, alle Erwerbstätigen oder tatsächlich geleistete Stunden.
Die OECD warnt ausdrücklich davor, die Niveaus ihrer Jahresarbeitszeitdaten für Ranglisten zwischen Ländern zu verwenden, weil Quellen und Berechnungsmethoden nicht vollständig vergleichbar sind. Eine Eurostat-Auswertung der üblichen Wochenarbeitszeit 2024 ergibt wiederum ein anderes Bild: In der EU lag die Niederlande mit 32,1 Stunden am niedrigsten; Dänemark, Deutschland und Österreich folgten mit jeweils 33,9 Stunden. Frankreich und Belgien waren dort nicht die einzigen Länder unter Deutschland. Die konkrete ZDF-Rangfolge kann sich auf eine andere Abgrenzung beziehen, ist ohne diese Information aber nicht belastbar. Der faire Befund lautet deshalb: Kontext fehlt.
Was 48 Stunden in der EU und acht Stunden in Deutschland bedeuten
Claus Ruhe Madsen erklärt, in Europa dürfe man 48 Stunden pro Woche arbeiten; in Deutschland gelte grundsätzlich der Achtstundentag, der auf zehn Stunden erweitert werden könne. Der Kern stimmt, braucht aber zwei Ergänzungen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie begrenzt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit einschließlich Überstunden auf 48 Stunden. Das ist kein pauschales Maximum für jede einzelne Kalenderwoche, sondern wird über einen Referenzzeitraum betrachtet.
Nach Paragraf 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit in Deutschland grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Bis zu zehn Stunden sind möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder acht Stunden werktäglich eingehalten werden. Ruhezeiten, Sonn- und Feiertagsregeln sowie Ausnahmen bleiben zusätzlich zu beachten. Die Aussage ist daher überwiegend richtig, aber verkürzt.
Hat Dänemark überhaupt keinen Kündigungsschutz?
Madsen stellt das dänische Modell als besonders beweglichen Arbeitsmarkt dar und sagt, dort gebe es „überhaupt keinen Kündigungsschutz“. Das ist falsch. Dänemark hat im Vergleich zu Deutschland flexiblere Kündigungsregeln, aber keine rechtsfreie Kündigung. Das offizielle Bürgerportal Life in Denmark erläutert, dass eine arbeitgeberseitige Kündigung einen sachlichen Grund haben muss. Bei Problemen mit Leistung oder Verhalten wird regelmäßig eine vorherige Warnung erwartet. Für Angestellte gelten je nach Beschäftigungsdauer Kündigungsfristen von einem bis sechs Monaten; Tarifverträge und besondere Schutzregeln kommen hinzu.
Richtig ist, dass das dänische „Flexicurity“-Modell Kündigungen im Allgemeinen leichter zulässt als das deutsche Recht und dies mit vergleichsweise starker sozialer Absicherung und aktiver Arbeitsmarktpolitik verbindet. Diese institutionelle Gesamtheit geht in der absoluten Formulierung „kein Kündigungsschutz“ verloren.
Liegt Dänemarks Arbeitslosenquote bei rund zwei Prozent?
Unmittelbar danach nennt Madsen eine Arbeitslosenquote von „zwei bis zweieinhalb Prozent oder so“. Die Aussage ist im Originalton als „zwei, zweieinhalb Prozent, so was“ zu hören; die automatische Untertitelspur gibt die Stelle nur undeutlich wieder. Inhaltlich passt die Zahl jedenfalls nicht zur harmonisierten EU-Definition: Die Europäische Kommission erwartet für Dänemark 2026 eine Arbeitslosenquote von 6,5 Prozent.
Nationale Registerquoten können niedriger ausfallen, weil sie andere Personengruppen und Voraussetzungen erfassen. Ohne benannte Definition ist ein Wert um zwei Prozent deshalb irreführend. Er lässt sich insbesondere nicht direkt mit der deutschen, harmonisierten Erwerbslosenquote oder der deutschen registrierten Arbeitslosenquote vergleichen.
Sind Beschäftigte im Schnitt dreieinhalb Wochen krank?
Die Sendung sagt, Deutsche seien im Vorjahr durchschnittlich dreieinhalb Wochen krank gewesen und lägen in Europa auf Rang acht von 29. Auch hier fehlen Quelle, Personenkreis und Einheit. Die amtliche Destatis-Darstellung und die IAB-Arbeitszeitrechnung weisen für 2024 durchschnittlich 14,8 krankheitsbedingte Arbeitstage aus. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das knapp drei Arbeitswochen, nicht dreieinhalb.
Krankenkassenstatistiken können höhere Werte zeigen, weil sie nur ihre Versicherten erfassen, AU-Tage statt ausgefallener Arbeitstage zählen oder andere Hochrechnungen verwenden. Seit der schrittweisen Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2022 werden außerdem kurze Fälle vollständiger erfasst. Der pauschale Länderrang ist daher ohne Methodennachweis nicht überprüfbar. Das bedeutet nicht, dass der Krankenstand niedrig wäre; es bedeutet, dass unterschiedliche Kennzahlen nicht als eine einzige Rangliste behandelt werden dürfen.
Dreieinhalbmal mehr Wagniskapital in den USA
Quentin Gärtner sagt, gemessen an der Wirtschaftsleistung werde in den USA dreieinhalbmal so viel Wagniskapital investiert wie in Deutschland. Die Größenordnung ist gut belegt, hängt aber vom betrachteten Zeitraum ab. KfW Research beziffert den deutschen VC-Anteil für den Zeitraum 2020 bis zum dritten Quartal 2025 auf durchschnittlich 0,24 Prozent des Bruttoinlandsprodukts; die zugehörige Vergleichsgrafik verortet die USA bei rund 0,85 Prozent. Das entspricht ungefähr dem Faktor 3,5.
Ein Beitrag der Deutschen Bundesbank nennt 0,8 Prozent für die USA und 0,19 Prozent für Deutschland – also gut das Vierfache. Der exakte Faktor variiert mit Datenquelle, Zeitraum und Definition von Venture Capital. Der von Gärtner beschriebene große Abstand ist aber richtig.
Gibt es zweimal 500 Milliarden Euro Sondervermögen?
Gärtner spricht von „500 Milliarden für Verteidigung“ und „noch mal 500 Milliarden für Infrastruktur und Klimaneutralität“. Das vermischt zwei verschiedene Finanzierungsregeln. Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität umfasst tatsächlich eine Kreditermächtigung von 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre. Davon sind 300 Milliarden für den Bund, 100 Milliarden für Länder und Kommunen und 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen.
Für Verteidigung wurde dagegen kein zweites Sondervermögen über weitere 500 Milliarden Euro beschlossen. Verteidigungsausgaben oberhalb einer verfassungsrechtlich festgelegten Schwelle werden von der Schuldenbremse ausgenommen. Das ist eine offene Ausnahme, aber kein 500-Milliarden-Topf. Zum Größenvergleich sah der Regierungsentwurf für 2026 rund 82,7 Milliarden Euro Verteidigungsausgaben vor. Die Aussage „500 plus 500 Milliarden“ ist somit falsch.
Schleswig-Holsteins 62,5-Prozent-Verteilung
Madsen nennt anschließend konkrete Zahlen für Schleswig-Holstein: 62,5 Prozent des Landesanteils seien an die Kommunen gegangen; rund 1,283 Milliarden Euro blieben beim Land. Aus 550 Millionen Euro für Verkehr sollten je 200 Millionen in Landesstraßen und Schiene, 140 Millionen in Häfen und zehn Millionen in Radwege fließen.
Die offiziellen Seiten des Landes bestätigen den wesentlichen Kern. Schleswig-Holstein stellt den Kommunen 62,5 Prozent oder rund 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Für die Landessäule werden rund 1,3 Milliarden Euro ausgewiesen. Die Aufteilung der 550 Millionen Euro entspricht den vier genannten Beträgen und summiert sich exakt. Lediglich die sehr präzise Restgröße von 1,283 Milliarden wird auf den aktuellen Übersichtsseiten gerundet beziehungsweise über Teilbudgets anders dargestellt. Deshalb ist die Aussage überwiegend richtig.
Fließt bis 2030 weniger als die Hälfte wirklich zusätzlich?
Ramelow beruft sich auf den Sachverständigenrat und sagt, bis 2030 fließe weniger als die Hälfte des Sondervermögens tatsächlich in Infrastruktur und Klimaneutralität. Der Sachverständigenrat kam tatsächlich zu dem Ergebnis, dass von den bis 2030 geplanten Ausgaben aus dem Sondervermögen nur etwa 98 Milliarden Euro als zusätzliche Investitionen gegenüber früheren Planungen zu werten seien – weniger als die Hälfte der für diesen Zeitraum vorgesehenen SVIK-Ausgaben.
Das ist jedoch nicht dasselbe wie die Behauptung, mehr als die Hälfte fließe gar nicht in Infrastruktur oder Klimaschutz. Der Streit betrifft die Zusätzlichkeit: Werden Investitionen aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben und dadurch Mittel im Kernhaushalt für andere Zwecke frei, kann eine Ausgabe formal zulässig sein, ohne die Gesamtinvestitionen im gleichen Umfang zu erhöhen. Das Bundesfinanzministerium widerspricht Teilen der Methode und verweist auf die gesetzlichen Zusätzlichkeitsregeln. Ramelows Hinweis trifft den Befund des Rates in der Richtung, formuliert ihn aber zu weit. Das Urteil lautet deshalb teilweise richtig.
Fazit
Die Debatte zeigt, warum Zahlen zur Arbeitspolitik selten für sich allein sprechen. Die 1,2 Milliarden Überstunden und die Arbeitskosten von 45 Euro sind belastbar. Auch der große deutsche Rückstand beim Wagniskapital und die Verteilung der schleswig-holsteinischen Infrastrukturmittel stimmen im Kern. Beim Arbeitszeitrecht fehlen in der Kurzform die Durchschnitts- und Ausgleichsregeln.
Problematisch werden die pauschalen internationalen Vergleiche. Ein Arbeitszeit-Rang ohne Bezugsgröße, ein Krankenstands-Rang ohne Methodik und die Aussage, Dänemark habe überhaupt keinen Kündigungsschutz, vermitteln mehr Eindeutigkeit, als die Daten hergeben. Am klarsten falsch ist die Rechnung mit zwei Sondervermögen zu je 500 Milliarden Euro. Bei der Kritik des Sachverständigenrats wiederum geht es nicht darum, ob Ausgaben formal Infrastrukturzwecken zugeordnet sind, sondern darum, wie viel davon gegenüber früheren Haushaltsplänen wirklich zusätzlich investiert wird.
