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Wirtschaft & Finanzen

DAX-CEO-Vergütung 2025: Was die Millionenwerte wirklich messen

CEO-Gehälter steigen stärker als die übrigen Vorstandsbezüge. Warum Mittelwert, Zielvergütung und tatsächlicher Zufluss nicht dasselbe sind.

Ruhige KI-generierte Symbolszene mit gestaffelten transparenten Vergütungssäulen, Waage und Prüfblättern in einem modernen Sitzungssaal.
Millionenwerte werden erst durch einheitliche Definitionen vergleichbar. Symbolbild, KI-generiert.

Kurzfazit

DAX-CEOs kamen laut DSW/TU-München-Analyse 2025 im Mittel auf 6,1 Millionen Euro. Der Faktencheck erklärt den Abstand, die gesetzlichen Regeln und die methodischen Grenzen der Rangliste.

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Bewertet werden konkrete Aussagen nach aktueller Quellenlage. Automatische Transkripte können Fehler enthalten; wörtliche Zitate, Zahlen und zentrale Claims werden vor Veröffentlichung am Originalvideo geprüft.

Kurzurteil: Die Handelsblatt-Zahlen zeigen einen klaren Trend: Die durchschnittliche Vergütung der DAX-Vorstände stieg 2025, bei den CEOs stärker als bei den übrigen Vorstandsmitgliedern. Doch eine Rangliste ist nur dann aussagekräftig, wenn sie überall dieselbe Vergütungsdefinition verwendet. Mittelwert, Median, Zielvergütung, Pro-forma-Wert und gesetzlich „gewährte und geschuldete“ Vergütung sind verschiedene Größen. Der oft zitierte Millionenbetrag ist deshalb nicht automatisch der Betrag, der 2025 bar ausgezahlt wurde.

Was in diesem Faktencheck geprüft wird

Die Podcastfolge enthält Marktberichte und einen zweiten Schwerpunkt zur US-Börse. Beides bleibt hier bewusst außen vor. Geprüft wird ausschließlich das Segment von Minute 8:12 bis 18:18 über die DAX-Vorstandsvergütung. Grundlage ist nach Aussage der Redaktion die 27. Analyse von Deutscher Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und zwei Lehrstühlen der TU München. Die frei zugängliche Vorjahresstudie dokumentiert Methode und Begriffe, die 2026er Volltabelle war am Prüftag jedoch noch nicht öffentlich nachrechenbar. Die neuen Werte sind daher als berichtete Studienergebnisse zu behandeln, nicht als eigener Evidico-Datensatz.

27. Untersuchung: die Zeitreihe ist plausibel

Tanja Kewes sagt, die Analyse erscheine zum 27. Mal und blicke auf 26 Jahre zurück. Urteil: richtig. Die DSW datiert den Start auf das Jahr 2000 und bezeichnete die Ausgabe 2025 als 26. Studie. Die Zählung für 2026 passt. Wichtig bleibt, welcher Konzernkreis jeweils verglichen wird: Der DAX enthält heute 40 Unternehmen, seine Zusammensetzung ändert sich. Eine Zeitreihe kann also zugleich Vergütungstrends und Indexwechsel abbilden. Seriöse Vergleiche müssen solche Wechsel transparent machen.

3,9 Millionen Euro sind ein Mittelwert

Für alle DAX-Vorstandsmitglieder nennt das Video durchschnittlich 3,9 Millionen Euro, vier Prozent mehr als 2024. Urteil: Kontext fehlt. Ein arithmetisches Mittel reagiert empfindlich auf sehr hohe Einzelwerte. Der Median würde dagegen die Person in der Mitte der sortierten Verteilung beschreiben. Schon die DSW-Vorjahresanalyse wies beide Größen aus und zeigte, dass sie sich unterschiedlich bewegen können. Wer aus 3,9 Millionen das „typische Vorstandsgehalt“ macht, verkürzt die Statistik. Außerdem sollten unterjährig angetretene oder ausgeschiedene Mitglieder konsistent behandelt werden.

CEOs ziehen den Anstieg

Die Vorsitzenden kommen laut Podcast im Mittel auf 6,1 Millionen Euro und damit auf sieben Prozent mehr als im Vorjahr; die übrigen Vorstände auf 3,3 Millionen. Urteil: Kontext fehlt. Das Verhältnis von rund 1,85 zu eins erklärt die Formulierung „fast doppelt“. Es beweist aber noch keine neue Machtordnung. CEO-Pakete hängen stärker von Unternehmensgröße, internationalem Vergleichsmarkt, Zielerreichung und langfristigen Aktienplänen ab. Ein belastbarer Trend braucht dieselbe Stichprobe über mehrere Jahre sowie Medianwerte, nicht nur zwei Gruppenmittel.

Langfristig variabel heißt nicht automatisch gut

Die Aussage, langfristige variable Komponenten prägten die Vergütung zunehmend, ist überwiegend richtig. Das Aktiengesetz verlangt bei börsennotierten Unternehmen eine nachhaltige und langfristige Ausrichtung; variable Bestandteile sollen grundsätzlich mehrjährig bemessen werden. In der DSW-Auswertung für 2024 entfielen 42,7 Prozent auf langfristige und 25,4 Prozent auf kurzfristige variable Vergütung. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Laufzeit. Ein mehrjähriges Ziel kann leicht, ungeeignet oder von Sondereffekten abhängig sein. Qualität entsteht erst durch anspruchsvolle Kennzahlen, klare Gewichtung, Obergrenzen und Rückforderungsregeln.

10,9 und 10,5 Millionen: Welche Vergütung ist gemeint?

Christian Klein von SAP wird mit 10,9 Millionen Euro, Christian Sewing von der Deutschen Bank mit 10,5 Millionen genannt. Urteil: Kontext fehlt. Die Deutsche Bank weist in ihrer Governance-Präsentation für Sewing 10,491 Millionen Euro Pro-forma-Gesamtvergütung aus. Im gesetzlichen Vergütungsbericht steht daneben ein anderer Gesamtbetrag für 2025 „gewährt und geschuldet“, weil Auszahlungen älterer aufgeschobener Tranchen einfließen. Das ist kein Widerspruch, sondern ein Definitionswechsel. Bei SAP gilt dieselbe Prüffrage: Vertragswert, Zielvergütung und tatsächlicher Zufluss dürfen nicht vermischt werden.

Warum § 162 AktG die Debatte kompliziert

Der gesetzliche Bericht soll personenbezogen zeigen, was im Geschäftsjahr gewährt und geschuldet wurde. Dazu gehören feste und variable Bestandteile, Aktienprogramme, mögliche Rückforderungen, Abweichungen und die Einhaltung der Maximalvergütung. Zusätzlich verlangt er einen Fünfjahresvergleich mit Ertragsentwicklung und durchschnittlicher Beschäftigtenvergütung. Das erhöht Transparenz, macht Ranglisten aber nicht automatisch einheitlich: Langfristige Programme können zu unterschiedlichen Zeitpunkten bewertet oder fällig werden. Eine seriöse Tabelle braucht deshalb eine Methodenspalte neben der Millionenspalte.

Vier Frauen sind keine belastbare Gender-Studie

Bettina Orlopp wird mit 3,2 Millionen Euro im unteren Teil der CEO-Liste eingeordnet; die vier weiblichen DAX-CEOs lägen überwiegend in der unteren Hälfte. Urteil: Kontext fehlt. Die Rangposition kann stimmen, doch vier Personen erlauben keine saubere Aussage über einen eigenständigen Geschlechtseffekt. Dafür müssten mindestens Unternehmensgröße, Branche, Amtsdauer, Verantwortungsumfang und variable Zielerreichung berücksichtigt werden. Auch der Wechsel einer einzigen Person kann das Gruppenmittel stark verschieben. Die Beobachtung ist ein Anlass für weitere Analyse, kein Beweis für die Ursache eines Vergütungsunterschieds.

Löhne und DAX stimmen – die Gewinnthese braucht Definitionen

Die Zahl von 4,2 Prozent höheren Nominallöhnen bestätigt das Statistische Bundesamt. Bei 2,2 Prozent Inflation stiegen die Reallöhne 2025 um 1,9 Prozent. Die Deutsche Börse bestätigt rund 23 Prozent DAX-Plus. Urteil zur Dreierbehauptung: überwiegend richtig. „Die DAX-Gewinne stagnierten“ ist ohne Gewinnbegriff und Konzernkreis weniger eindeutig. Nettoergebnis, operativer Gewinn und bereinigte Kennzahlen können auseinanderlaufen. Zudem ist der DAX ein international geprägter Performanceindex; deutsche Konjunktur, Aktienkurs und Unternehmensgewinn sind keine identischen Messgrößen.

Faktor 42 ist nicht „42-mal der normale Lohn“

Die DSW nennt den Abstand zum durchschnittlichen Personalaufwand je Beschäftigten „Vertikalität“. Im Video liegt der Faktor bei 42, im Vorjahr bei 41. Urteil: Kontext fehlt. Personalaufwand kann neben Löhnen auch Sozialbeiträge und weitere Kosten enthalten. Der Durchschnitt über einen globalen Konzern hängt von Ländern, Teilzeit, Akquisitionen und Beschäftigtenstruktur ab. Er ist nicht mit dem Medianlohn eines Beschäftigten in Deutschland gleichzusetzen. Der Faktor eignet sich für eine konsistente Zeitreihe, aber nicht für den Satz, jeder CEO verdiene exakt 42-mal so viel wie sein „normaler Mitarbeiter“.

KI als Ziel: strategisch wichtig, als Kennzahl noch unbelegt

Die Studie habe in keinem DAX-System eine eigenständige explizite KI-Kennzahl gefunden. Urteil: vorläufig unbelegt. Die vollständige 2026er Kodierung war nicht öffentlich. Der SAP-Bericht zeigt zugleich, warum die Frage sinnvoll ist: KI wird als strategisch zentral beschrieben, Nachhaltigkeit ausdrücklich mit dem Vergütungssystem verbunden. Daraus folgt aber nicht, dass „Anzahl der KI-Projekte“ ein gutes Bonusziel wäre. Messbar wären etwa produktive Nutzung, nachgewiesener Kundennutzen, Qualitäts- und Sicherheitsgrenzen oder vermiedene Kosten. Eine schlecht gesetzte KI-Kennzahl könnte bloß Aktivität statt Wert belohnen.

Wer entscheidet über die Höhe?

Der Aufsichtsrat setzt die Vergütung fest und muss Aufgaben, Leistung, Unternehmenslage sowie marktübliche Vergütung berücksichtigen. Die Hauptversammlung stimmt mindestens alle vier Jahre über das System und jährlich über den Bericht ab. Das sogenannte Say-on-Pay-Votum schafft Kontrolle, ersetzt aber nicht die Verantwortung des Aufsichtsrats. Aktionäre sollten daher nicht nur auf die Gesamtsumme schauen, sondern auf Zielkurve, Vergleichsgruppe, Haltefristen, Malus- und Clawback-Regeln sowie die Reaktion auf außergewöhnliche Entwicklungen. Eine hohe Maximalvergütung ist eine Obergrenze, keine Zusage.

Kursplus ist nicht gleich Managementleistung

Auch der Vergleich mit dem DAX-Anstieg von rund 23 Prozent braucht eine klare Grenze. Ein Indexwert spiegelt Erwartungen, Zinsen, internationale Kapitalströme, Dividenden und die Entwicklung vieler Unternehmen. Er misst nicht isoliert den Beitrag eines einzelnen Vorstands. Umgekehrt kann ein Konzern strategisch investieren, obwohl sein Jahresgewinn vorübergehend sinkt. Gute Vergütungssysteme verbinden deshalb mehrere Perspektiven: operative und finanzielle Ziele, mehrjährige Wertentwicklung sowie überprüfbare nichtfinanzielle Kriterien. Weder ein starkes Börsenjahr noch ein stagnierender Gewinn rechtfertigt für sich allein einen Bonus. Entscheidend ist, welche Ziele der Aufsichtsrat vorab gesetzt hat, wie anspruchsvoll sie waren und ob Sondereffekte nach einheitlichen Regeln behandelt wurden.

Fazit

Der Kern des Handelsblatt-Segments hält: Die Durchschnittsvergütung stieg, die CEOs legten stärker zu als andere Vorstände, und langfristige variable Komponenten sind zentral. Die größten Fallstricke liegen nicht in der ersten Nachkommastelle, sondern in der Methodik. Wer 10,5 Millionen sagt, muss ergänzen, nach welcher Definition. Für eine faire Bewertung gehören Mittelwert und Median, Ziel- und Ist-Werte, Amtsdauer, Unternehmensleistung und Beschäftigtenvergleich nebeneinander. Erst dann wird aus einer aufmerksamkeitsstarken Rangliste eine belastbare Analyse.

Geprüfte Aussagen

Bewertungen werden immer mit Text angezeigt und quellenbasiert begründet.

Geprüfte AussageZeitstempel: 00:08:47–00:09:02

DSW und zwei Lehrstühle der TU München hätten die DAX-Vergütung zum 27. Mal untersucht; die Reihe laufe seit 26 Jahren.

Richtig
Originalauszug
zum 27. Mal ... seit 26 Jahren ... Vergütungssysteme der DAX-Vorstände
Einordnung

Die DSW bezeichnete die Ausgabe 2025 als 26. Studie und den Start der Reihe im Jahr 2000. Damit ist die Einordnung der 2026er Ausgabe als 27. Untersuchung schlüssig. Die frei zugängliche Vorjahresseite dokumentiert zudem die beiden beteiligten TUM-Lehrstühle.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleHandelsblatt / YouTube
    Veröffentlicht 13.08.2026Abgerufen 13.08.2026
  2. StudieDeutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz / TU München
    Veröffentlicht 29.07.2025Abgerufen 13.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:09:14–00:09:24

DAX-Vorstandsmitglieder hätten 2025 im arithmetischen Mittel 3,9 Millionen Euro erhalten, vier Prozent mehr als 2024.

Kontext fehlt
Originalauszug
durchschnittlich 3,9 Millionen Euro ... 4 Prozent mehr als 2024
Einordnung

Die Werte werden als aktuelles Studienergebnis berichtet. Ohne frei zugängliche 2026er Gesamttabelle lässt sich die Berechnung nicht vollständig reproduzieren. Zudem beschreibt der Mittelwert nicht das typische Gehalt; einzelne Spitzenwerte können ihn stärker bewegen als den Median.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleHandelsblatt / YouTube
    Veröffentlicht 13.08.2026Abgerufen 13.08.2026
  2. StudieDeutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz / TU München
    Veröffentlicht 29.07.2025Abgerufen 13.08.2026
  3. GesetzBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 13.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:09:31–00:10:02

DAX-CEOs hätten im Mittel 6,1 Millionen Euro erhalten, sieben Prozent mehr; übrige Vorstände 3,3 Millionen Euro.

Kontext fehlt
Originalauszug
CEOs ... 6,1 Millionen ... 7 Prozent ... Vorstandskollegen ... 3,3 Millionen
Einordnung

Die Relation ist als Studienbefund plausibel, aber ein Vergleich von Mittelwerten braucht Angaben zu Amtsdauer, Wechseln und Einmaleffekten. 'Fast doppelt' ist rechnerisch eine verständliche Rundung: 6,1 Millionen sind rund 1,85-mal 3,3 Millionen.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleHandelsblatt / YouTube
    Veröffentlicht 13.08.2026Abgerufen 13.08.2026
  2. StudieDeutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz / TU München
    Veröffentlicht 29.07.2025Abgerufen 13.08.2026
  3. GesetzBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 13.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:09:51–00:10:03

Vorstandsvergütung werde zunehmend durch langfristige variable Kriterien geprägt; reine Fixvergütung oder kurzfristige Kursbindung seien seltener.

Überwiegend richtig
Originalauszug
zunehmend von diesen langfristigen variablen Kriterien getrieben
Einordnung

Das Aktiengesetz verlangt bei börsennotierten Gesellschaften eine nachhaltige, langfristige Struktur und grundsätzlich mehrjährige Bemessungsgrundlagen. In der DSW-Studie zum Vorjahr entfielen 42,7 Prozent auf langfristige und 25,4 Prozent auf kurzfristige variable Vergütung. Daraus folgt aber nicht, dass kurzfristige Komponenten selten wären.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. StudieDeutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz / TU München
    Veröffentlicht 29.07.2025Abgerufen 13.08.2026
  2. GesetzBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 13.08.2026
  3. GesetzBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 13.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:11:00–00:11:23

Christian Klein habe 2025 10,9 Millionen Euro und Christian Sewing 10,5 Millionen Euro erhalten.

Kontext fehlt
Originalauszug
Christian Klein ... 10,9 Millionen ... Christian Sewing ... 10,5 Millionen
Einordnung

Die Größenordnung für Sewing entspricht der von der Deutschen Bank ausgewiesenen Pro-forma-Vergütung von 10,491 Millionen Euro. Der gesetzliche Bericht weist daneben andere Beträge für 'gewährt und geschuldet' aus, weil ältere aufgeschobene Tranchen zufließen können. Auch bei SAP hängt die Zahl von der verwendeten Definition ab. Eine Rangliste muss dieselbe Methodik für alle Unternehmen anwenden.

Quellen zu dieser Aussage (5)
  1. PrimärquelleHandelsblatt / YouTube
    Veröffentlicht 13.08.2026Abgerufen 13.08.2026
  2. GesetzBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 13.08.2026
  3. PrimärquelleSAP SE
    Veröffentlicht 26.02.2026Abgerufen 13.08.2026
  4. PrimärquelleDeutsche Bank AG
    Veröffentlicht 12.03.2026Abgerufen 13.08.2026
  5. PrimärquelleDeutsche Bank AG
    Veröffentlicht 01.04.2026Abgerufen 13.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:12:00–00:13:00

Bettina Orlopp liege mit 3,2 Millionen Euro im unteren Teil der CEO-Rangliste; die vier weiblichen DAX-CEOs befänden sich überwiegend in der unteren Hälfte.

Kontext fehlt
Originalauszug
Bettina Orlopp ... 3,2 Millionen ... vier weibliche DAX-CEOs ... eher in der unteren Hälfte
Einordnung

Die Rangposition beschreibt die konkrete Stichprobe 2025. Vier Fälle sind zu wenig, um daraus einen belastbaren geschlechtsspezifischen Vergütungseffekt abzuleiten; Amtsdauer, Unternehmensgröße, Branche und variable Zielerreichung müssen kontrolliert werden.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleHandelsblatt / YouTube
    Veröffentlicht 13.08.2026Abgerufen 13.08.2026
  2. StudieDeutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz / TU München
    Veröffentlicht 29.07.2025Abgerufen 13.08.2026
  3. GesetzBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 13.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:13:39–00:14:09

Nominallöhne seien 2025 um 4,2 Prozent und der DAX um rund 23 Prozent gestiegen, während die Gewinne der DAX-Konzerne stagniert hätten.

Überwiegend richtig
Originalauszug
Nominallöhne ... 4,2 Prozent ... Börse ... 23 Prozent ... Gewinne ... stagniert
Einordnung

Destatis bestätigt plus 4,2 Prozent beim Nominallohnindex, die Deutsche Börse rund 23 Prozent DAX-Plus. Die pauschale Aussage zur Gewinnstagnation hängt dagegen von Konzernkreis, Gewinnbegriff, Währung und Sondereffekten ab und ist ohne die 2026er Studientabelle nicht vollständig nachvollziehbar.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleHandelsblatt / YouTube
    Veröffentlicht 13.08.2026Abgerufen 13.08.2026
  2. BehördeStatistisches Bundesamt
    Veröffentlicht 27.02.2026Abgerufen 13.08.2026
  3. PrimärquelleDeutsche Börse
    Veröffentlicht 05.01.2026Abgerufen 13.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:15:11–00:15:29

Das Verhältnis von durchschnittlicher Vorstandsvergütung zu durchschnittlichem Personalaufwand je Beschäftigten liege bei 42 und damit niedriger als vor fünf bis zehn Jahren.

Kontext fehlt
Originalauszug
Abstand ... normalen Mitarbeiter ... ist das 42 zurzeit
Einordnung

Die DSW nennt diese Kennzahl 'Vertikalität'. Im Vorjahr lag sie bei 41. Der Nenner ist durchschnittlicher Personalaufwand pro Beschäftigten, nicht Medianlohn oder Nettogehalt. Konzernstruktur, Länder- und Beschäftigtenmix beeinflussen den Faktor; '42-mal das Gehalt' wäre daher zu grob.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleHandelsblatt / YouTube
    Veröffentlicht 13.08.2026Abgerufen 13.08.2026
  2. StudieDeutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz / TU München
    Veröffentlicht 29.07.2025Abgerufen 13.08.2026
  3. GesetzBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 13.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:17:24–00:17:42

In keinem DAX-Vergütungssystem sei KI als eigenständige explizite Kennzahl verankert; sie erscheine nur in weichen Sammelpositionen.

Unbelegt
Originalauszug
in keinem einzigen Vergütungssystem KI eine eigenständige explizite Kennzahl
Einordnung

Das ist ein berichtetes Ergebnis der 2026er Vollauswertung, die am Prüftag nicht frei reproduzierbar war. Einzelne Unternehmensberichte zeigen zwar KI als Strategie, aber eine Strategieerwähnung ist nicht dasselbe wie eine klar gewichtete, prüfbare Vergütungskennzahl. Die Aussage bleibt bis zur Veröffentlichung der vollständigen Kodierung vorläufig.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleHandelsblatt / YouTube
    Veröffentlicht 13.08.2026Abgerufen 13.08.2026
  2. GesetzBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
    Abgerufen 13.08.2026
  3. PrimärquelleSAP SE
    Veröffentlicht 26.02.2026Abgerufen 13.08.2026

Transparenzhinweis

Dieser Faktencheck wurde redaktionell mit KI-Unterstützung aus dem CEO-Segment der Handelsblatt-Folge, lokal geprüftem Originalton, amtlichen Vergütungsberichten, Aktienrecht und Arbeitsmarktstatistik erstellt.

Journalistische Einordnung zum 13. August 2026; keine Anlage-, Rechts- oder Vergütungsberatung.

Die vollständige 2026er DSW/TUM-Auswertung war am Prüftag nicht frei reproduzierbar; berichtete Studienwerte sind entsprechend gekennzeichnet.

Gesamtfazit

Die berichteten Trends sind plausibel, doch einzelne Millionenwerte brauchen immer ihre Vergütungsdefinition. Nur methodisch einheitliche Werte erlauben Unternehmens- und Zeitvergleiche.