Ein niedrigerer CO₂-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas ab 2028 ist derzeit keine gesicherte Entlastung. In der Bundestagsdebatte über Energiekosten vom 24. September 2026 sagte CDU-Abgeordneter Thomas Gebhart, der künftige europäische Preis werde nach den ihm vorliegenden Informationen niedriger sein als der deutsche. Das ist eine Prognose. Die EU-Kommission beschreibt den ETS 2 als Handel mit Zertifikaten, deren Preis am Markt entsteht. Eine feste Entlastung für jede Tank- oder Heizrechnung folgt aus den Regeln nicht.
Titelbild: KI-generierte Illustration, keine dokumentarische Aufnahme.
Wir haben die vollständige, 75 Minuten lange Originaldebatte des Bundestages und ihre automatisch erzeugten Untertitel ausgewertet. Dieser Faktencheck prüft den zusammenhängenden Block zur CO₂-Bepreisung: Karsten Hilse ab 8:08 Minuten, Thomas Gebhart ab 10:55 Minuten und Volker Mayer-Lay ab 53:43 Minuten. Politische Wertungen über die Energiewende und andere Themen der Debatte sind nicht Gegenstand des Urteils. Die Reden werden sinngemäß wiedergegeben; automatische Untertitel sind keine amtliche Wortlautniederschrift. Prüfstand ist der 28. September 2026.
Drei CO₂-Preise, die man nicht verwechseln sollte
Der deutsche nationale Brennstoffemissionshandel erfasst vor allem Brennstoffe für Wärme und Verkehr. Unternehmen, die diese Brennstoffe in Verkehr bringen, müssen Zertifikate erwerben; die Kosten können in den Endpreisen ankommen. Stromerzeugung und große Industrieanlagen gehören grundsätzlich zum bereits bestehenden europäischen ETS 1. Der für 2028 vorgesehene ETS 2 soll den nationalen Handel bei Gebäude- und Verkehrsbrennstoffen weitgehend ablösen. Das Umweltbundesamt trennt diese Systeme und ihre Erlöse ausdrücklich.
Diese Unterscheidung ist für Hilses Ankündigung relevant. Er sagte, seine Partei werde jede CO₂-Bepreisung streichen; dadurch würden Produktionskosten für Strom und Kosten für Treibstoffe sinken. Der CO₂-Kostenbestandteil fossiler Kraftstoffe würde bei Abschaffung einer entsprechenden Bepreisung rechnerisch entfallen. Daraus lässt sich aber kein bestimmter Endpreis an der Zapfsäule ableiten. Und der nationale Brennstoffpreis ist gerade nicht der direkte CO₂-Preis der Kraftwerke: Dort wirkt der ETS 1. Die Ankündigung vermischt damit unterschiedliche Märkte und lässt offen, welche europäischen Regeln tatsächlich geändert würden.
55 bis 65 Euro für 2027: derzeit noch ein Vorhaben
Mayer-Lay sagte, die Koalition wolle den Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Gas auch 2027 im bisherigen Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ halten. Das Wort „wollen“ ist hier entscheidend. Der Regierungsentwurf 21/7869 schlägt die Erweiterung des § 10 BEHG auf 2027 vor. Der Bundestag meldete am 24. September erst die erste Lesung und die Überweisung an den Umweltausschuss. Für 2026 gilt der Korridor bereits; seine Fortsetzung 2027 war am Prüfdatum noch nicht beschlossen.
Ohne diese Änderung sähe die geltende Regelung für 2027 einen an Auktionen des ETS 1 angelehnten Preis vor. Wie hoch der dann wäre, ist heute ebenfalls unbekannt. Der Entwurf schafft also vor allem einen berechenbareren Rahmen gegenüber einer anderen, schwankenden gesetzlichen Methode. Die Aussage, damit werde sicher ein Preissprung auf der individuellen Rechnung verhindert, ginge über den belegten Stand hinaus. Der CO₂-Preis ist nur ein Bestandteil des Endpreises; auch Beschaffungskosten, Steuern und Vertragsbedingungen wirken auf ihn.
2028: Preisbremse bedeutet keinen garantierten Niedrigpreis
Gebhart sagte ab 13:24 Minuten, der europäische Preis werde 2028 niedriger sein als der deutsche Preis von heute. Er leitete daraus eine finanzielle Entlastung für Bürger und Unternehmen ab. Der Start des ETS 2 für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Bereiche ist auf 2028 ausgerichtet. Ob sein Marktpreis dann unter dem deutschen Korridor von 55 bis 65 Euro liegt, lässt sich aus den beschlossenen und vorgeschlagenen Regeln jedoch nicht ablesen.
Die EU-Kommission erläutert einen Stabilisierungsmechanismus: Überschreitet der Zertifikatspreis 45 Euro je Tonne in Preisen von 2020, können zusätzliche Zertifikate aus einer Reserve freigegeben werden. Das ist eine Schwelle für einen möglichen Eingriff, kein auf 45 Euro begrenzter Verkaufspreis. Rat und Parlament verständigten sich im Juni 2026 darauf, die bei Überschreiten der Schwelle freizugebende Menge zu erhöhen; die Ratsmitteilung bezeichnete diese Einigung als vorläufig. Selbst ein niedrigerer Zertifikatspreis wäre zudem nicht automatisch eine gleich große Senkung des gesamten Kraftstoff- oder Heizpreises.
Gebharts Vergleich lässt eine weitere Größe offen: „der deutsche Preis, den wir aktuell haben“ ist 2026 eine Spanne und kein einzelner Festpreis. Der künftige ETS-2-Preis müsste mit einem konkreten deutschen Vergleichswert und mit dem dann geltenden Rechtsstand verglichen werden. Die Behauptung ist deshalb als Erwartung kenntlich zu machen, nicht als bereits nachgewiesene Ersparnis.
16 Milliarden Euro: belegtes Jahr, keine jährliche Garantie
Gebhart bezifferte die Einnahmen aus dem nationalen CO₂-Preis auf 16 Milliarden Euro pro Jahr und sagte, sie flössen nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern über Entlastungen und Förderung an Bürger und Unternehmen zurück. Für 2025 weist das Umweltbundesamt tatsächlich rund 16 Milliarden Euro aus dem nationalen Handel aus. Für jedes Folgejahr ist der Betrag damit nicht festgestellt: Erlöse hängen unter anderem von verkauften Zertifikaten und deren Preis ab.
Richtig ist der Weg über den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Laut Umweltbundesamt flossen die Einnahmen aus nationalem und europäischem Emissionshandel 2025 vollständig dorthin. Das Finanzministerium nennt für den Fonds neben Entlastungen bei Netzentgelten auch Gebäudesanierung, Industrietransformation und klimafreundliche Mobilität. „Zurück“ bedeutet deshalb weder eine direkte Überweisung an jeden Zahler noch, dass jeder Euro der CO₂-Einnahmen einem bestimmten Stromkunden zugeordnet werden könnte. Die geplante Fortsetzung der Netzentgeltzuschüsse für 2027 bis 2029 ist ein eigener Haushalts- und Gesetzgebungsschritt.
Was sich aus der Debatte belastbar sagen lässt
Fazit: Die Bundestagsredner benennen reale Instrumente, vermischen aber teils gesicherte Zahlen und künftige Wirkungen. Rund 16 Milliarden Euro nationale CO₂-Erlöse sind für 2025 belegt; die Mittel gehen in den KTF und werden für verschiedene Programme verwendet. Der Korridor von 55 bis 65 Euro für 2027 war am 28. September ein Regierungsentwurf. Der ETS 2 soll 2028 starten, doch sein Preis und die Wirkung auf einzelne Haushalte stehen nicht fest. Gebharts in Aussicht gestellte Entlastung ist möglich, aber aus den vorliegenden Regeln nicht bewiesen. Hilses pauschale Kostensenkung durch Abschaffung „jeder“ CO₂-Bepreisung trennt den nationalen Brennstoffhandel und den europäischen Strom- und Industriehandel nicht sauber.
