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Energie & Umwelt

CO₂-Preis 2028: Ist eine Entlastung durch den EU-Handel sicher?

In der Bundestagsdebatte wurde ein niedrigerer europäischer CO₂-Preis für 2028 in Aussicht gestellt. Der Übergang ist geplant, die Entlastung aber nicht belegt. Auch der deutsche Korridor für 2027 ist noch ein Gesetzentwurf.

KI-generierte Illustration mit Zapfhahn, Heizung und leeren Unterlagen
KI-generierte Symbolillustration für CO₂-Preis und Energiekosten; keine Darstellung konkreter Preise.

Kurzfazit

In der Bundestagsdebatte wurde ein niedrigerer europäischer CO₂-Preis für 2028 in Aussicht gestellt. Der Übergang ist geplant, die Entlastung aber nicht belegt. Auch der deutsche Korridor für 2027 ist noch ein Gesetzentwurf.

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Ein niedrigerer CO₂-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas ab 2028 ist derzeit keine gesicherte Entlastung. In der Bundestagsdebatte über Energiekosten vom 24. September 2026 sagte CDU-Abgeordneter Thomas Gebhart, der künftige europäische Preis werde nach den ihm vorliegenden Informationen niedriger sein als der deutsche. Das ist eine Prognose. Die EU-Kommission beschreibt den ETS 2 als Handel mit Zertifikaten, deren Preis am Markt entsteht. Eine feste Entlastung für jede Tank- oder Heizrechnung folgt aus den Regeln nicht.

Titelbild: KI-generierte Illustration, keine dokumentarische Aufnahme.

Wir haben die vollständige, 75 Minuten lange Originaldebatte des Bundestages und ihre automatisch erzeugten Untertitel ausgewertet. Dieser Faktencheck prüft den zusammenhängenden Block zur CO₂-Bepreisung: Karsten Hilse ab 8:08 Minuten, Thomas Gebhart ab 10:55 Minuten und Volker Mayer-Lay ab 53:43 Minuten. Politische Wertungen über die Energiewende und andere Themen der Debatte sind nicht Gegenstand des Urteils. Die Reden werden sinngemäß wiedergegeben; automatische Untertitel sind keine amtliche Wortlautniederschrift. Prüfstand ist der 28. September 2026.

Drei CO₂-Preise, die man nicht verwechseln sollte

Der deutsche nationale Brennstoffemissionshandel erfasst vor allem Brennstoffe für Wärme und Verkehr. Unternehmen, die diese Brennstoffe in Verkehr bringen, müssen Zertifikate erwerben; die Kosten können in den Endpreisen ankommen. Stromerzeugung und große Industrieanlagen gehören grundsätzlich zum bereits bestehenden europäischen ETS 1. Der für 2028 vorgesehene ETS 2 soll den nationalen Handel bei Gebäude- und Verkehrsbrennstoffen weitgehend ablösen. Das Umweltbundesamt trennt diese Systeme und ihre Erlöse ausdrücklich.

Diese Unterscheidung ist für Hilses Ankündigung relevant. Er sagte, seine Partei werde jede CO₂-Bepreisung streichen; dadurch würden Produktionskosten für Strom und Kosten für Treibstoffe sinken. Der CO₂-Kostenbestandteil fossiler Kraftstoffe würde bei Abschaffung einer entsprechenden Bepreisung rechnerisch entfallen. Daraus lässt sich aber kein bestimmter Endpreis an der Zapfsäule ableiten. Und der nationale Brennstoffpreis ist gerade nicht der direkte CO₂-Preis der Kraftwerke: Dort wirkt der ETS 1. Die Ankündigung vermischt damit unterschiedliche Märkte und lässt offen, welche europäischen Regeln tatsächlich geändert würden.

55 bis 65 Euro für 2027: derzeit noch ein Vorhaben

Mayer-Lay sagte, die Koalition wolle den Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Gas auch 2027 im bisherigen Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ halten. Das Wort „wollen“ ist hier entscheidend. Der Regierungsentwurf 21/7869 schlägt die Erweiterung des § 10 BEHG auf 2027 vor. Der Bundestag meldete am 24. September erst die erste Lesung und die Überweisung an den Umweltausschuss. Für 2026 gilt der Korridor bereits; seine Fortsetzung 2027 war am Prüfdatum noch nicht beschlossen.

Ohne diese Änderung sähe die geltende Regelung für 2027 einen an Auktionen des ETS 1 angelehnten Preis vor. Wie hoch der dann wäre, ist heute ebenfalls unbekannt. Der Entwurf schafft also vor allem einen berechenbareren Rahmen gegenüber einer anderen, schwankenden gesetzlichen Methode. Die Aussage, damit werde sicher ein Preissprung auf der individuellen Rechnung verhindert, ginge über den belegten Stand hinaus. Der CO₂-Preis ist nur ein Bestandteil des Endpreises; auch Beschaffungskosten, Steuern und Vertragsbedingungen wirken auf ihn.

2028: Preisbremse bedeutet keinen garantierten Niedrigpreis

Gebhart sagte ab 13:24 Minuten, der europäische Preis werde 2028 niedriger sein als der deutsche Preis von heute. Er leitete daraus eine finanzielle Entlastung für Bürger und Unternehmen ab. Der Start des ETS 2 für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Bereiche ist auf 2028 ausgerichtet. Ob sein Marktpreis dann unter dem deutschen Korridor von 55 bis 65 Euro liegt, lässt sich aus den beschlossenen und vorgeschlagenen Regeln jedoch nicht ablesen.

Die EU-Kommission erläutert einen Stabilisierungsmechanismus: Überschreitet der Zertifikatspreis 45 Euro je Tonne in Preisen von 2020, können zusätzliche Zertifikate aus einer Reserve freigegeben werden. Das ist eine Schwelle für einen möglichen Eingriff, kein auf 45 Euro begrenzter Verkaufspreis. Rat und Parlament verständigten sich im Juni 2026 darauf, die bei Überschreiten der Schwelle freizugebende Menge zu erhöhen; die Ratsmitteilung bezeichnete diese Einigung als vorläufig. Selbst ein niedrigerer Zertifikatspreis wäre zudem nicht automatisch eine gleich große Senkung des gesamten Kraftstoff- oder Heizpreises.

Gebharts Vergleich lässt eine weitere Größe offen: „der deutsche Preis, den wir aktuell haben“ ist 2026 eine Spanne und kein einzelner Festpreis. Der künftige ETS-2-Preis müsste mit einem konkreten deutschen Vergleichswert und mit dem dann geltenden Rechtsstand verglichen werden. Die Behauptung ist deshalb als Erwartung kenntlich zu machen, nicht als bereits nachgewiesene Ersparnis.

16 Milliarden Euro: belegtes Jahr, keine jährliche Garantie

Gebhart bezifferte die Einnahmen aus dem nationalen CO₂-Preis auf 16 Milliarden Euro pro Jahr und sagte, sie flössen nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern über Entlastungen und Förderung an Bürger und Unternehmen zurück. Für 2025 weist das Umweltbundesamt tatsächlich rund 16 Milliarden Euro aus dem nationalen Handel aus. Für jedes Folgejahr ist der Betrag damit nicht festgestellt: Erlöse hängen unter anderem von verkauften Zertifikaten und deren Preis ab.

Richtig ist der Weg über den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Laut Umweltbundesamt flossen die Einnahmen aus nationalem und europäischem Emissionshandel 2025 vollständig dorthin. Das Finanzministerium nennt für den Fonds neben Entlastungen bei Netzentgelten auch Gebäudesanierung, Industrietransformation und klimafreundliche Mobilität. „Zurück“ bedeutet deshalb weder eine direkte Überweisung an jeden Zahler noch, dass jeder Euro der CO₂-Einnahmen einem bestimmten Stromkunden zugeordnet werden könnte. Die geplante Fortsetzung der Netzentgeltzuschüsse für 2027 bis 2029 ist ein eigener Haushalts- und Gesetzgebungsschritt.

Was sich aus der Debatte belastbar sagen lässt

Fazit: Die Bundestagsredner benennen reale Instrumente, vermischen aber teils gesicherte Zahlen und künftige Wirkungen. Rund 16 Milliarden Euro nationale CO₂-Erlöse sind für 2025 belegt; die Mittel gehen in den KTF und werden für verschiedene Programme verwendet. Der Korridor von 55 bis 65 Euro für 2027 war am 28. September ein Regierungsentwurf. Der ETS 2 soll 2028 starten, doch sein Preis und die Wirkung auf einzelne Haushalte stehen nicht fest. Gebharts in Aussicht gestellte Entlastung ist möglich, aber aus den vorliegenden Regeln nicht bewiesen. Hilses pauschale Kostensenkung durch Abschaffung „jeder“ CO₂-Bepreisung trennt den nationalen Brennstoffhandel und den europäischen Strom- und Industriehandel nicht sauber.

Geprüfte Aussagen

Bewertungen werden immer mit Text angezeigt und quellenbasiert begründet.

Geprüfte AussageZeitstempel: 00:08:08–00:08:25

Hilse: Die Streichung jeglicher CO₂-Bepreisung senke Stromproduktions- und Treibstoffkosten.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäß: Wir werden jede CO₂-Bepreisung streichen; Stromproduktion und Treibstoffe würden billiger.
Einordnung

Ein CO₂-Kostenbestandteil für fossile Kraftstoffe kann entfallen; nationale Brennstoffbepreisung und ETS 1 für Kraftwerke sind jedoch unterschiedliche Systeme. Endpreise hängen von weiteren Faktoren ab.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleDeutscher Bundestag
    Abgerufen 28.09.2026
  2. PrimärquelleBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Abgerufen 28.09.2026
  3. BehördeUmweltbundesamt / DEHSt
    Abgerufen 16.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:11:13–00:11:20

Gebhart: Der nationale CO₂-Preis bringe 16 Milliarden Euro pro Jahr ein.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Kontext fehlt
Originalauszug
Sinngemäß: Dadurch werden 16 Milliarden Euro pro Jahr eingenommen.
Einordnung

Für 2025 sind rund 16 Milliarden Euro belegt. Eine jährlich gleichbleibende Summe ist damit nicht belegt.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. PrimärquelleDeutscher Bundestag
    Abgerufen 28.09.2026
  2. BehördeUmweltbundesamt / DEHSt
    Abgerufen 16.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:11:18–00:11:30

Gebhart: Die Einnahmen flössen über den KTF an Bürger und Unternehmen zurück, etwa durch Netzentgeltzuschüsse.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Überwiegend richtig
Originalauszug
Sinngemäß: Das Geld geht nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern zurück an Bürger und Unternehmen, etwa über Netzentgelte.
Einordnung

Die Erlöse fließen in den KTF, der auch Netzentgelte stützt. Der Fonds finanziert weitere Programme; es gibt keine individuelle Rückzahlung sämtlicher CO₂-Kosten.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleDeutscher Bundestag
    Abgerufen 28.09.2026
  2. BehördeUmweltbundesamt / DEHSt
    Abgerufen 16.08.2026
  3. PrimärquelleBundesfinanzministerium
    Abgerufen 28.09.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:11:42–00:11:57

Gebhart: 2028 solle ein europäischer Brennstoffpreis an die Stelle des deutschen treten.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Überwiegend richtig
Originalauszug
Sinngemäß: Für 2028 ist ein europäischer Preis geplant, in den der deutsche übergehen soll.
Einordnung

Der ETS 2 soll 2028 voll starten und den nationalen Handel größtenteils ablösen. Die konkrete Übergangsausgestaltung ist zu beachten.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. PrimärquelleDeutscher Bundestag
    Abgerufen 28.09.2026
  2. PrimärquelleEuropäische Kommission
    Abgerufen 28.09.2026
  3. BehördeUmweltbundesamt / DEHSt
    Abgerufen 16.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:13:24–00:14:00

Gebhart: Der ETS-2-Preis werde 2028 unter dem deutschen Preis liegen und finanziell entlasten.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Unbelegt
Originalauszug
Sinngemäß: Nach vorliegenden Informationen werde der europäische Preis 2028 niedriger als der deutsche und Bürger sowie Unternehmen entlasten.
Einordnung

Der künftige Marktpreis ist unbekannt. Die 45-Euro-Schwelle in Preisen von 2020 löst unter Bedingungen zusätzliche Zertifikate aus, ist aber kein garantierter Zertifikatspreis oder Endpreis.

Quellen zu dieser Aussage (4)
  1. PrimärquelleDeutscher Bundestag
    Abgerufen 28.09.2026
  2. PrimärquelleEuropäische Kommission
    Abgerufen 28.09.2026
  3. PrimärquelleRat der Europäischen Union
    Veröffentlicht 11.06.2026Abgerufen 17.09.2026
  4. PrimärquelleBundesumweltministerium
    Abgerufen 28.09.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:53:43–00:53:59

Mayer-Lay: Die Koalition wolle den CO₂-Preis 2027 bei 55 bis 65 Euro pro Tonne halten.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Richtig
Originalauszug
Sinngemäß: Wir wollen den CO₂-Preis 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro halten.
Einordnung

Als politische Absicht und Regierungsentwurf zutreffend; die erste Lesung und Ausschussüberweisung sind belegt. Die Regel war am Prüfdatum noch nicht verabschiedet.

Quellen zu dieser Aussage (4)
  1. PrimärquelleDeutscher Bundestag
    Abgerufen 28.09.2026
  2. PrimärquelleDeutscher Bundestag
    Abgerufen 28.09.2026
  3. PrimärquelleDeutscher Bundestag
    Abgerufen 28.09.2026
  4. PrimärquelleBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Abgerufen 28.09.2026

Transparenzhinweis

Dieser Faktencheck wurde mit KI-Unterstützung anhand des vollständigen automatischen YouTube-Transkripts und der verlinkten Primärquellen erstellt. Aussagen sind sinngemäß wiedergegeben; automatische Untertitel können Fehler enthalten. Geprüft werden ausgewählte Sachbehauptungen zur CO₂-Bepreisung, nicht sämtliche Beiträge der Debatte. Eine persönliche Hörprüfung wird nicht behauptet.

Prüfstand: 28. September 2026. Aussagen über 2027 und 2028 sind nach dem damaligen Verfahrensstand eingeordnet.

Neue Gesetzesbeschlüsse, EU-Entscheidungen oder Marktdaten können eine Aktualisierung erforderlich machen.

Gesamtfazit

Der ETS 2 ist für 2028 vorgesehen, doch ein dann niedrigerer CO₂-Preis und eine konkrete Entlastung sind nicht gesichert. Die 16 Milliarden Euro beziehen sich auf nationale Erlöse 2025; der Korridor für 2027 ist noch ein Gesetzentwurf.