Kurzurteil: Markus Beckedahl beschreibt zentrale Machtprobleme der digitalen Infrastruktur treffend: Über einen zentralen Rahmenvertrag wurden 2025 tatsächlich Microsoft-Produkte für knapp eine halbe Milliarde Euro abgerufen, große KI-Anbieter sind eng mit Cloudkonzernen verbunden, und der Digital Markets Act erlaubt im Extremfall strukturelle Maßnahmen. Mehrere Beispiele sind jedoch zu zugespitzt oder zeitlich verschoben. Gegen Meta läuft eine DSA-Untersuchung, kein abschließendes Sucht-Urteil. Die Android-Entscheidung der EU-Kommission stammt von 2018, nicht 2017. Das DSA-Forscherportal wird bereits genutzt. Und Facebook erhielt für WhatsApp keine Freigabe unter einem pauschalen Versprechen, Dienste niemals zu verbinden.
Was geprüft wurde
Das CORRECTIV-Interview erschien am 23. Juli 2026 und wurde laut Beschreibung am 13. Juli aufgezeichnet. Es enthält Analyse, Vorschläge und 16 überprüfbare Aussagen. Prognosen über „allgemeine KI“ oder Bewertungen wie „zu wenig“ lassen sich nicht wie Haushaltszahlen verifizieren. Wir trennen deshalb Fakten, Rechtslage und Meinung. Beim dynamischen Digitalrecht zählt außerdem der Stichtag: Ein Verfahren kann eröffnet, aber noch nicht entschieden sein; ein Zugangsrecht kann existieren und praktisch dennoch holpern.
Auch Unternehmensbegriffe brauchen Präzision. Eine Investition kann Abhängigkeit schaffen, ohne Eigentum oder Kontrolle vollständig zu übertragen. Ein Rechenzentrum kann für eine Leistung geplant sein, ohne sie rund um die Uhr abzurufen. Und ein Rechtsakt kann ein Instrument erlauben, ohne dessen Einsatz in einem konkreten Fall schon beschlossen zu haben. Diese Unterschiede wirken klein, entscheiden aber darüber, ob aus berechtigter Machtkritik eine überprüfbare Darstellung wird.
Microsoft: 500 Millionen Euro sind korrekt gerundet
Der Bund gebe jährlich rund 500 Millionen Euro für Microsoft-Lizenzen aus. Urteil: überwiegend richtig. Die Regierungsantwort auf die Schriftliche Frage 142 weist für 2025 Nettoabrufe von 481,37 Millionen Euro für Microsoft-Produkte aus einem zentralen ZIB-Handelspartner-Rahmenvertrag aus. Die Rundung ist vertretbar. „Der Bund“ verkürzt jedoch die amtliche Abgrenzung: Bezugsberechtigt waren neben unmittelbarer und mittelbarer Bundesverwaltung auch Zuwendungsempfänger; der erfasste Kreis reicht ausdrücklich über Ressorts und nachgeordnete Behörden hinaus. Die Zahl belegt hohe Beschaffungskosten, nicht automatisch, dass jede Migration zu Open Source sofort billiger wäre.
450 Millionen Menschen: Größenordnung stimmt
Die EU sei der größte demokratische Binnenmarkt mit 450 Millionen Bürgern. Urteil: überwiegend richtig. Eurostat nennt 450,4 Millionen Einwohner Anfang 2025. „Größter demokratischer Binnenmarkt“ ist eine politische Einordnung; je nach Definition könnten Bevölkerung, Wirtschaftsleistung oder Regulierungsraum gemeint sein. Die Kernaussage über das regulatorische Gewicht der EU bleibt plausibel.
Generative KI sagt Tokens voraus – nicht einfach „Wörter“
Sprachmodelle berechneten statistisch das nächste Wort aus vorhandenen Daten. Urteil: überwiegend richtig. Technisch sagt ein autoregressives Modell das nächste Token aus dem bisherigen Kontext voraus; ein Token kann Wortteil, Zeichen oder ganzes Wort sein. Training, Feinabstimmung und Werkzeuge erweitern das System. Als didaktische Kurzform trifft Beckedahl dennoch einen Kern und erinnert richtig daran, dass Trainingsdaten vergangene Muster enthalten.
AGI bleibt Prognose
Ob allgemeine künstliche Intelligenz absehbar entstehe, sei unklar. Urteil: nicht überprüfbar. Definitionen von AGI unterscheiden sich, ebenso Prognosen zu Zeitpunkt und Machbarkeit. Beckedahl formuliert gerade keine Gewissheit. Diese Unsicherheit sollte auch für Doomsday- und Heilsversprechen gelten.
Meta: Untersuchung ist noch kein festgestellter Verstoß
Die EU finde heraus, Meta setze unerlaubtes suchterzeugendes Design ein. Urteil: irreführend. Die Kommission eröffnete ein formelles DSA-Verfahren zu Risiken für Minderjährige, potenziell suchterzeugendem Design und Risikoanalysen. Das benennt einen Verdacht und Prüfgegenstand, kein rechtskräftiges Ergebnis. Gerade wer langsame Verfahren kritisiert, sollte Beginn und Abschluss nicht vermischen.
Android: 2018 bis 2026, nicht 2017 bis „zehn Jahre“
Ein EU-Gericht habe nach zehn Jahren die Android-Entscheidung von 2017 bestätigt. Urteil: teilweise richtig. Der EuGH bestätigte den Kern am 2. Juli 2026. Die Kommission entschied im Juli 2018; seitdem vergingen knapp acht Jahre. Das bleibt lang und stützt Beckedahls strukturelle Kritik, doch Datum und Dauer sind falsch. Eine gute Pointe ersetzt keine Chronologie.
DSGVO „so gut wie gar nicht“ durchgesetzt? Zu absolut
Die DSGVO werde praktisch nicht durchgesetzt, besonders nicht gegen große Firmen. Urteil: falsch. Langsame, uneinheitliche Verfahren und Rechtsstreitigkeiten sind real. Gleichzeitig gab es zahlreiche verbindliche Entscheidungen und Milliardenbußen gegen große Plattformen. Kritik an Wirkung und Tempo ist legitim; „gar nicht“ löscht messbare Vollzugspraxis aus.
One-Stop-Shop: Sitzland führt, entscheidet aber nicht allein
Bei grenzüberschreitenden Fällen sei das Sitzland zuständig – häufig Irland, bei Amazon Luxemburg. Urteil: teilweise richtig. Artikel 56 DSGVO macht die Behörde der Hauptniederlassung häufig federführend. Andere betroffene Aufsichten und der Europäische Datenschutzausschuss bleiben beteiligt. Das System konzentriert Macht, ist aber kein exklusives Sitzlandprinzip.
Irische Aufsicht: reale Wechsel, überzogene Schlussfolgerung
Eine aktuelle Commissioner sei frühere Meta-Lobbyistin, ihre Vorgängerin nun bei einer Meta-Kanzlei. Urteil: teilweise richtig. Niamh Sweeney arbeitete bei Meta und ist eine von mehreren irischen Datenschutzbeauftragten. Helen Dixon wechselte zu Mason Hayes & Curran. Das Kanzleiprofil belegt jedoch nicht, dass Dixon persönlich Meta berät. Biografische Nähe rechtfertigt Transparenzfragen, aber keinen unbelegten Interessenkonflikt im Einzelfall.
DMA: Zerschlagung nur als verhältnismäßige Ultima Ratio
Der DMA ermögliche Zerschlagungen und könne gegen KI-Unternehmen eingesetzt werden. Urteil: Kontext fehlt.Artikel 18 DMA erlaubt nach systematischer Nichteinhaltung strukturelle Abhilfen. Das ist keine automatische Sanktion. KI-Unternehmen fallen auch nicht wegen ihres Produkts darunter, sondern nur, wenn Dienst, Größe und Gatekeeper-Benennung die gesetzlichen Kriterien erfüllen.
Big Tech und KI-Labore: eng verflochten, nicht fusioniert
Microsoft, Amazon und andere seien mit OpenAI und Anthropic „total verschmolzen“. Urteil: irreführend. Investitionen, Cloudkapazität und langfristige Verträge schaffen starke Abhängigkeiten. Microsoft/OpenAI und Amazon/Anthropic bleiben rechtlich getrennte Unternehmen; Partnerschaften wurden zudem verändert. „Verschmolzen“ verdeutlicht Macht, ist aber keine korrekte Unternehmensbeschreibung.
Fünf Gigawatt sind Kapazität, nicht zwingend Dauerverbrauch
Meta errichte einen Manhattan-großen, fünf Gigawatt starken Campus – etwa drei Atomkraftwerke. Urteil: Kontext fehlt.Meta selbst bezeichnet fünf Gigawatt als geplante „compute capacity“ des erweiterten Richland-Parish-Projekts. Kapazität und dauernder Verbrauch sind nicht identisch. Auch „drei Atomkraftwerke“ hängt von Nettoleistung und Auslastung der gewählten Anlagen ab.
Public Money, Public Code: Ziel statt Vollzug
Die Bundesregierung wolle künftige staatliche Software nach Open-Source-Prinzipien finanzieren. Urteil: überwiegend richtig. Die Regierung hat offene Standards und „Public Money, Public Code“ politisch bekräftigt. Beckedahl nennt das selbst „rhetorisch“. Ein Zielpapier garantiert weder flächendeckende Veröffentlichung noch migrationsfähige Beschaffung. Für die Kontrolle zählen Haushalte, Vergaberegeln und tatsächlich freigegebener Code.
500 Milliarden stimmen; der Digitalanteil ist eine Bewertung
Im Infrastruktur-Sondervermögen von 500 Milliarden Euro fließe lächerlich wenig in digitale Souveränität. Urteil: teilweise richtig. Die Gesamtsumme ist amtlich. „Zu wenig“ verlangt ein politisches Ziel und einen Stichtag, denn Programme und Länderanteile werden über Jahre konkretisiert. Die Zahl trägt Beckedahls Prioritätenkritik, beweist sie aber nicht allein.
DSA-Datenzugang: Hürden trotz erster Anträge
Forscher und zertifizierte Organisationen hätten ein Recht auf Plattformdaten, das noch nicht wirklich funktioniere. Urteil: teilweise richtig. Delegierte Regeln und Verfahren sind in Kraft. Bis Mai 2026 dokumentierte die Kommission 49 Anträge und zugleich praktische Reibungen. Das System funktioniert also nicht reibungslos, aber auch nicht gar nicht. Exakte Rollen unterscheiden sich: Vetted Researchers, koordinierende Behörden und Kommission haben definierte Aufgaben.
WhatsApp: kein pauschales „Niemals verschmelzen“-Versprechen
Facebook habe WhatsApp und Instagram nur unter dem Versprechen erwerben dürfen, sie niemals zusammenzuführen. Urteil: falsch. Die EU verhängte 2017 eine Geldbuße, weil Facebook irreführende Angaben zur technischen Möglichkeit eines automatisierten Kontoabgleichs gemacht hatte. Die Kommission erklärte zugleich, die korrekte Information hätte die WhatsApp-Freigabe von 2014 nicht geändert. Ein allgemeines Trennungsversprechen als Genehmigungsbedingung ist nicht belegt; Instagram und WhatsApp waren zudem getrennte Verfahren.
Fazit
Beckedahls Grundthese ist stärker als manche Pointe: Europäische Regeln brauchen schnellere Verfahren, technische Expertise, offene Infrastruktur und nachvollziehbare Durchsetzung. Für Glaubwürdigkeit müssen aber auch Regulierungskritiker Verfahren präzise benennen. Ermittlungen sind keine Urteile, Partnerschaften keine Fusionen, Kapazität kein Verbrauch und politische Ziele kein Vollzug. Die belastbarsten Beispiele bleiben die 481,37 Millionen Euro Nettoabrufe im ZIB-Rahmenvertrag, 450 Millionen Einwohner und die strukturelle Ultima Ratio des DMA. Die größten Korrekturen betreffen Meta, Android, die pauschal negierte DSGVO-Durchsetzung und das angebliche WhatsApp-Versprechen.
