RedaktionsgrundsatzEvidico prüft öffentliche Aussagen quellenbasiert, neutral und unabhängig – ohne parteipolitische Richtung, ohne Pranger.NeuWasserpreise im Faktencheck: Was beim Wassercent und bei Kläranlagen giltNeuWindows 11 26H2: 26H1 gibt es doch – was beim Update wirklich giltNeuPrecht bei maischberger: Was seine KI-Warnungen belegen
Wirtschaft & Finanzen

AV-Depot 2027: Finanztip erklärt die Auszahlung gut – nennt aber die falsche Startzulage

Auszahlplan, 30-Prozent-Entnahme oder lebenslange Rente: Das Finanztip-Video trifft viele Regeln des neuen Altersvorsorgedepots. Bei der Grundzulage fehlen jedoch zwei Übergangsjahre – und Modellwerte wirken stellenweise sicherer, als sie sind.

Heller Tisch mit Sparmünzen, Finanzunterlagen, Rechner und Briefumschlag.
KI-GENERIERT – Symbolbild zum Altersvorsorgedepot, staatlichen Zulagen und der späteren Auszahlung.

Kurzfazit

Die Rechtsregeln zur Auszahlung sind überwiegend korrekt. Der zentrale Fehler: 2027 und 2028 beträgt die maximale Grundzulage 480 Euro, nicht 540 Euro. Endvermögen, Rentenfaktor und Renditen bleiben Modellannahmen und dürfen nicht wie garantierte Leistungen gelesen werden.

Beitrag anhören

Die Wiedergabe nutzt die Sprachausgabe des Browsers. Es wird keine externe API aufgerufen.

Modus: Kurzfassung

Bereit.

Geprüftes Video

Hinweis zur Prüfung

Bewertet werden konkrete Aussagen nach aktueller Quellenlage. Automatische Transkripte können Fehler enthalten; wörtliche Zitate, Zahlen und zentrale Claims werden vor Veröffentlichung am Originalvideo geprüft.

Das neue Altersvorsorgedepot soll ab 2027 private Vorsorge mit Wertpapieren und staatlicher Förderung verbinden. Finanztip konzentriert sich nicht nur auf die Ansparphase, sondern auf die schwierigere Frage: Wie kommt das Geld im Alter wieder heraus? Das Video erklärt viele Details ungewöhnlich gründlich. Gerade deshalb fällt ein Fehler am Anfang stark ins Gewicht: Die maximale Grundzulage von 540 Euro gilt nicht sofort ab 2027.

Unsere Prüfmethode

Wir haben das vollständige Transkript einmal gelesen und 15 eigenständige Aussagen festgelegt. Maßstab waren das im Mai 2026 verkündete Reformgesetz, die FAQ des Bundesfinanzministeriums, Gesetzesbegründungen und amtliche Steuerregeln. Rendite- und Entnahmethesen wurden gezielt mit Verbraucherinformationen und Finanzforschung abgeglichen. Modellwerte behandeln wir als Szenarien, nicht als versprochene Ergebnisse.

Förderung: Der größte Fehler steckt in den ersten 60 Sekunden

Start 2027 und 1.800 Euro Förderbereich

Urteil: richtig. Das neue System soll zum 1. Januar 2027 starten. Bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr – 150 Euro monatlich – liegen im Förderbereich. Das bestätigen Bundesregierung und Gesetzesunterlagen. Mehr einzuzahlen ist möglich, löst aber keine zusätzliche Zulage oberhalb dieser Förderstufe aus. Gefördert bedeutet außerdem nicht, dass der Staat die 1.800 Euro zahlt oder die Depotentwicklung garantiert.

540 Euro Grundzulage von Beginn an

Urteil: falsch für 2027 und 2028. In den ersten beiden Jahren gibt es für die ersten 1.200 Euro 30 Cent je Eigenbeitrags-Euro, also 360 Euro. Für die nächsten 600 Euro kommen 20 Cent je Euro, also 120 Euro hinzu. Das ergibt maximal 480 Euro. Erst ab 2029 steigt der erste Satz auf 35 Cent; dann werden daraus 420 plus 120, insgesamt 540 Euro. Die BMF-Fördertabelle macht diese Übergangsregel deutlich. Weil Finanztip unmittelbar über den Start 2027 spricht, ist die Zahl nicht nur unvollständig, sondern für zwei Jahre falsch.

Bis zu 300 Euro je Kind

Urteil: richtig mit Voraussetzungen. Die Kinderzulage beträgt 25 Cent je förderfähigem Eigenbeitrags-Euro bis 1.200 Euro, maximal 300 Euro pro Jahr und Kind. Der Höchstbetrag ist also korrekt. Er fließt nicht automatisch unabhängig vom Beitrag: Förderberechtigung, Kindergeldzuordnung und ausreichende Eigenleistung müssen vorliegen.

Steuerförderung und 6.840 Euro Einzahlungslimit

Urteil: im Kern richtig. Das System verbindet Zulagen mit einer Sonderausgabenprüfung. Erträge bleiben während der Ansparphase steuerlich aufgeschoben; geförderte Leistungen werden später grundsätzlich voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz erfasst. Insgesamt dürfen höchstens 6.840 Euro jährlich eingezahlt werden. Nur der erste Förderbereich erzeugt die Zulage. Der Satz, sämtliche Einzahlungen seien steuerfrei, ist umgangssprachlich zu grob: Der konkrete Vorteil hängt von Einkommen, Günstigerprüfung und bereits gewährten Zulagen ab.

Was aus 51 Euro im Monat werden kann

222.000 Euro Endvermögen

Urteil: plausibles Szenario, keine Prognose. Der Finanztip-Rechner kombiniert 51 Euro Monatsbeitrag, zwei Kinder, 30 Jahre Laufzeit, sechs Prozent Rendite, 0,2 Prozent Kosten und bestimmte Steuersätze. Unter diesen Annahmen kann der ausgewiesene Betrag mathematisch entstehen. Doch weder sechs Prozent Rendite noch extrem niedrige Gesamtkosten oder durchgehende Zulagen sind sicher. 222.000 Euro sind nominal, brutto und modellabhängig – kein typischer oder garantierter Depotwert.

Inflation macht Zukunftseuros kleiner

Urteil: richtig. Finanztip weist später darauf hin, dass die hohen Endwerte künftige Euro sind. Der Inflationsrechner der Bundesbank zeigt den Effekt: Bei zwei Prozent Inflation halbiert sich die Kaufkraft grob in 35 Jahren. Fairer wäre es, diese Warnung direkt neben 222.000 Euro und den späteren Monatsraten zu platzieren, nicht erst nach der Modellrechnung.

Drei Wege in der Auszahlungsphase

Beginn zwischen 65 und 70

Urteil: richtig mit Ausnahme. Der Vertrag muss grundsätzlich ein mindestens fünfjähriges Wahlfenster zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr eröffnen. Ein früherer Beginn ist möglich, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente oder vergleichbare Versorgung gezahlt wird. Teilkapitalisierung, langlaufender Auszahlplan und lebenslange Leibrente sind die wesentlichen Wege. Welche Kombinationen und Anlagen ein Anbieter konkret anbietet, bleibt eine Produktentscheidung.

Bis zu 30 Prozent sofort

Urteil: richtig. Zu Beginn dürfen bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals einmalig ausgezahlt werden, ohne dass dies als schädliche Verwendung gilt. Der Betrag aus gefördertem Vermögen ist nachgelagert steuerpflichtig. Finanztips Hinweis auf das Kalenderjahr ist sinnvoll: Wer im Rentenstartjahr noch hohen Arbeitslohn hat, kann einen höheren Grenzsteuersatz haben. Ob eine Verschiebung in den Januar vertraglich möglich und individuell vorteilhaft ist, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Auszahlplan bis mindestens 85 und die 80-Prozent-Regel

Urteil: richtig. Ein langlaufender Auszahlplan nach dem Reformgesetz darf planmäßig nicht vor dem 85. Lebensjahr enden. Für die jeweilige Rate werden mindestens 80 und höchstens 100 Prozent des verbliebenen Vermögens auf die Restmonate verteilt. Die übrigen bis zu 20 Prozent nennt Finanztip Sicherheitspuffer. Das ist anschaulich, aber kein gesetzlicher Kapitalschutz: Das Geld bleibt im Vertrag, trägt weiterhin Produktrisiken und wird später neu berücksichtigt oder ausgezahlt.

Steuererklärung und Vorauszahlungen

Urteil: Steuerpflicht richtig, Abwicklung noch nicht abschließend belegt. Leistungen sind in der Einkommensteuer zu erfassen; daraus können Nachzahlungen und spätere Vorauszahlungen folgen. In den geprüften Gesetzes- und FAQ-Texten ist aber nicht für jedes künftige Produkt festgelegt, dass ein Anbieter niemals einen Steuerabzug vornimmt oder wie Bescheinigungen praktisch ab 2027 aussehen. Finanztips Darstellung ist plausible erwartete Praxis, sollte vor einer konkreten Planung aber mit Anbieterunterlagen und gegebenenfalls Steuerberatung bestätigt werden.

Marktrisiko bleibt – es zeigt sich nur anders

100 Prozent Aktien und Neuberechnung spätestens alle drei Jahre

Urteil: nur zur Hälfte fest. Gesetzlich klar ist: Die Monatsrate wird in Abständen von höchstens drei Jahren anhand des Restkapitals neu festgelegt. Dadurch kann sie steigen oder sinken. Eine garantierte 100-Prozent-Aktienquote bei jedem Anbieter steht nicht im Gesetz; Anlagen und Umschichtungen hängen vom zertifizierten Produkt ab. Finanztip sagt selbst scheint offenbar. Genau diese Vorsicht sollte im Artikel erhalten bleiben.

Variable Raten mindern das Sequenzrisiko

Urteil: im Prinzip richtig. Frühe Kursverluste und zugleich starre Entnahmen können ein Depot besonders schnell aufzehren. Dieses Sequence-of-Returns-Risiko ist in der Finanzforschung gut dokumentiert. Sinkt die Rate nach einem Verlust, bleibt mehr Kapital investiert. Das Risiko verschwindet aber nicht: Es wandert teilweise vom Kapitalverzehr in ein schwankendes Alterseinkommen. Ob jährliche Anpassung besser ist als eine dreijährliche, hängt von Ausgabenflexibilität, Anlage und Ziel ab.

Rentenfaktor 25 und zwei Prozent Rendite

Urteil: Schätzwerte, keine allgemeine Marktregel. Ein Faktor von 25 bedeutet 25 Euro monatliche Rente je 10.000 Euro Kapital. Beim späteren Rentenbeginn hängt er von Alter, Sterbetafel, Garantien, Kosten, Rechnungszins und Anbieter ab. Auch die genannten zwei Prozent Durchschnittsrendite heutiger fondsgebundener Renten sind eine Finanztip-Annahme. Für einen Vertrag, der womöglich erst 2057 verrentet wird, sind beide Werte lediglich Orientierung.

Vererbung und die Frage nach einem zweiten Depot

Ehepartner behalten die Förderung, andere Erben meist nicht

Urteil: richtig mit Bedingungen. Nicht ausgezahltes Vermögen eines Auszahlplans ist vererbbar; bei Leibrenten kann eine Garantiezeit vereinbart werden. Andere Erben müssen grundsätzlich Zulagen und festgestellte Steuerermäßigungen zurückzahlen. Förderunschädlich kann das Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden, nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners übertragen werden. Das AltZertG und die BMF-FAQ enthalten zusätzliche Voraussetzungen. Es ist keine automatische Barauszahlung inklusive Förderung.

Zusätzlich braucht jeder einen ETF-Sparplan

Urteil: plausible Empfehlung, keine allgemeine Pflicht. 150 Euro förderfähiger Eigenbeitrag monatlich werden vielen Haushalten nicht reichen, um ihre persönliche Vorsorgelücke zu schließen. Daraus folgt jedoch nicht zwingend ein weiteres ETF-Depot. Gesetzliche und betriebliche Rente, Immobilien, Vermögen, Einkommen und Risikotoleranz unterscheiden sich. Ein flexibles ETF-Depot kann sinnvoll sein, trägt aber Markt- und Verhaltensrisiken. Entscheidend ist eine Gesamtplanung, nicht die pauschale Zahl der Produkte.

Gesamtsynthese

Finanztip leistet bei der Auszahlung wertvolle Vorarbeit. Das Video erklärt, dass Förderung keine freie Verfügbarkeit bedeutet, dass Teilkapital steuerpflichtig bleibt und dass ein aktiennaher Auszahlplan schwankende Renten erzeugen kann. Die neue Konstruktion verteilt Entscheidungen über Jahrzehnte: Förderhöhe heute, Anbieterwahl in der Ansparphase, Anlagequote und Neuberechnung im Ruhestand sowie Absicherung von Langlebigkeit und Hinterbliebenen. Gerade deshalb müssen feste Rechtsregeln und Beispielannahmen sichtbar getrennt werden.

Der Fehler bei der Grundzulage ist praktisch relevant. Wer 2027 mit 540 Euro rechnet, überschätzt die ersten beiden Förderjahre jeweils um 60 Euro. Bei langer Laufzeit ist das kein Totalschaden, aber ein vermeidbarer Vertrauensverlust. Größer ist das Risiko, 222.000 Euro, Rentenfaktor 25 oder zwei Prozent Versicherungsrendite als Zusagen zu lesen. Das Gesetz garantiert Auszahlungswege und Förderlogik, nicht Marktrendite, Produktkosten oder spätere Monatsrente. Der beste Nutzen des Videos liegt deshalb nicht in einer fertigen Produktempfehlung, sondern in einer guten Fragenliste für die Anbieter ab 2027.

Fazit

Die Auszahlungsregeln sind überwiegend sauber erklärt. Die Startzulage muss auf 480 Euro für 2027 und 2028 korrigiert werden. Alle großen Vermögens- und Rentenzahlen gehören deutlich als Modellwerte gekennzeichnet.

Geprüfte Aussagen

Bewertungen werden immer mit Text angezeigt und quellenbasiert begründet.

Geprüfte AussageZeitstempel: 00:00:40–00:00:51

Das neue Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027; bis zu 1.800 Euro Jahresbeitrag werden in der höchsten Förderstufe berücksichtigt.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Richtig
Originalauszug
Rechner dazu. Den verlink mir dir unten in der Videobeschreibung. Kurz, was ist das neue Altersvorsorgedepot? Das kommt ab Januar 2027 und du kannst bis zu 1. 800 Euro im Jahr, also 150 Euro im Monat, vom Staat gefördert einzahlen und bekommst dann auf diese 1. 800 Euro 540
Einordnung

Das Reformgesetz ist im Mai 2026 verkündet worden und die neue Förderung soll ab 1. Januar 2027 praktisch verfügbar sein. Der Fördermechanismus berücksichtigt Eigenbeiträge bis 1.800 Euro jährlich; darüber hinaus sind weitere Einzahlungen möglich, aber ohne zusätzliche Zulage. Die Formulierung bis zu 1.800 Euro gefördert ist daher korrekt, solange sie nicht so verstanden wird, als zahle der Staat diesen Betrag selbst oder garantiere für die Wertentwicklung des Depots.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. GesetzBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  2. BehördeBundesregierung
    Abgerufen 22.08.2026
  3. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:00:44–00:01:02

Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag betrage die jährliche Grundzulage von Beginn an 540 Euro.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Falsch
Originalauszug
das neue Altersvorsorgedepot? Das kommt ab Januar 2027 und du kannst bis zu 1. 800 Euro im Jahr, also 150 Euro im Monat, vom Staat gefördert einzahlen und bekommst dann auf diese 1. 800 Euro 540 Euro schon mal Grundzulage und pro Kind kannst du bis zu 300 Euro dazu bekommen pro Jahr. Das ist für die allermeisten Leute eine richtig gute Sache, aber es
Einordnung

2027 und 2028 gibt es 30 Cent je Euro für die ersten 1.200 Euro und 20 Cent für die nächsten 600 Euro. Das ergibt 360 plus 120, also höchstens 480 Euro Grundzulage. Erst ab 2029 steigt der erste Fördersatz auf 35 Cent; dann ergeben sich 420 plus 120 und damit 540 Euro. Weil das Video unmittelbar den Start 2027 erklärt, fehlt eine entscheidende Übergangsfrist und die genannte Zulage ist für die ersten beiden Jahre zu hoch.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. BehördeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  2. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  3. GesetzDeutscher Bundestag
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:00:53–00:01:00

Für jedes zulageberechtigte Kind sind bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr möglich.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Überwiegend richtig
Originalauszug
Monat, vom Staat gefördert einzahlen und bekommst dann auf diese 1. 800 Euro 540 Euro schon mal Grundzulage und pro Kind kannst du bis zu 300 Euro dazu bekommen pro Jahr. Das ist für die allermeisten Leute eine richtig gute Sache, aber es
Einordnung

Die Kinderzulage beträgt 25 Cent je förderfähigem Eigenbeitrags-Euro bis zu 1.200 Euro Bemessungsgrundlage. Daraus folgen maximal 300 Euro jährlich je Kind, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen und die Zuordnung des Kindergeldanspruchs erfüllt sind. Die Aussage beschreibt den Höchstbetrag richtig, lässt aber die notwendige Eigenleistung und Anspruchsvoraussetzungen weg. Es handelt sich nicht um eine automatische Pauschale für jedes Kind unabhängig von Beitrag und Förderberechtigung.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. BehördeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  2. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:01:08–00:01:52

Beiträge können steuerlich berücksichtigt werden, Auszahlungen werden nachgelagert voll besteuert, und insgesamt dürfen höchstens 6.840 Euro pro Jahr eingezahlt werden.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Überwiegend richtig
Originalauszug
Altersvorsorge sein. Die 1. 800 Euro werden also vom Staat gefördert, bekommst du Zulagen drauf. Zusätzlich kannst du das auch noch von der Steuer absetzen, wenn dein Steuersatz entsprechend hoch ist, dann bekommst du auch noch was von der Steuer zurück. Das heißt, die gesamten Einzahlungen sind steuerfrei in diesem Altersvorsorgedepot. Die Steuer kommt dann nachgelagert. Alle Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot musst du mit deinem persönlichen Steuersatz in der Rente versteuern. Und wichtig hier, nicht nur den Gewinn musst du da versteuern, sondern die gesamten Auszahlungen. Das haben wir übrigens in dem Altersvorsorgedepotrechner, den ich vorhin erwähnt habe, natürlich schon berücksichtigt. Übrigens kann man nicht nur 1. 800 Euro, sondern noch mal wesentlich mehr in so ein Altersvorsorgedepot einzahlen, nämlich bis zu 6. 840 Euro, aber dieses überschüssige Geld wird dann nicht gefördert. Deshalb beschränken wir uns hier in diesem Video bei der Betrachtung
Einordnung

Das neue System verbindet Zulage und Sonderausgabenprüfung; Erträge bleiben in der Ansparphase steuerlich aufgeschoben. Leistungen aus gefördertem Vermögen unterliegen später grundsätzlich der vollen nachgelagerten Besteuerung nach § 22 EStG. Das jährliche Einzahlungslimit beträgt 6.840 Euro, während nur der erste Förderbereich bis 1.800 Euro Zulagen auslöst. Steuerfrei sind die Einzahlungen umgangssprachlich nicht vollständig: Der konkrete Vorteil hängt von Einkommen, Günstigerprüfung, Zulagen und persönlichem Steuersatz ab.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
  2. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  3. GesetzBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:01:54–00:03:03

Eine 37-jährige Person mit 51 Euro Monatsbeitrag, zwei Kindern, sechs Prozent Rendite und 0,2 Prozent Kosten könne bis 67 rund 222.000 Euro ansparen.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Überwiegend richtig
Originalauszug
hier in diesem Video bei der Betrachtung einfach nur auf 1. 800 Euro Einzahlungen pro Jahr. So, in diesem Video soll es ja um die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot gehen. Und das machen wir jetzt mal an einem Beispiel. Sagen wir, du zahlst 51 Euro im Monat ein und hast ein Bruttoeinkommen von 60. 000 Euro. Und zwar gehen wir davon aus, dass du 1990 geboren bist, also nächstes Jahr wird das Altersvorsorgedepot startet, 37 bist. Das heißt, wir rechnen über 30 Jahre bis 67. Wir gehen davon aus, dass das Geld im Altersvorsorgedepot schwerpunktmäßig in Aktien-ETFs angelegt ist, durchschnittliche Rendite über diese 30 Jahre 6% und Kosten für das Altersvorsorgedepot nur 0,2% all in. Das heißt, im Wesentlichen nur die Kosten für einen ETF. Und außerdem gehen wir davon aus, dass du zwei Kinder hast, geboren 2023 und letztes Jahr 2025. Und wenn wir das alles einrechnen, sagt unser Rechner uns, dass damit 67 ein Bruttovermögen im Altersvorsorgedepot drin liegt von 222. 000 Euro. Und noch zum Hintergrund, wie der Rechner hier kalkuliert, bei diesem Einkommen gehen wir davon aus, dass du in deiner Ansparphase immer einen Grenzsteuersatz von ca. 35% hast und in der Rente etwas weniger, aber immer noch ganz ordentlich, weil wahrscheinlich ordentliche gesetzliche Rente von ca. 30% Grenzsteuersatz. So, mit 67 222. 000
Einordnung

Der Betrag ist das Ergebnis des Finanztip-Rechners unter ausdrücklich genannten Annahmen zu Einkommen, Kindern, Steuersätzen, Rendite und Kosten. Damit ist er als Rechenbeispiel nachvollziehbar, aber nicht als erwartbarer Standardwert. Sechs Prozent durchschnittliche Rendite sind unsicher, 0,2 Prozent Gesamtkosten besonders günstig, und Kinderzulagen laufen nicht zwingend über den ganzen Zeitraum. Gesetz, Anbieter und Markt garantieren weder Endvermögen noch Nettorente. Im Artikel muss der Szenariocharakter direkt an der Zahl stehen.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. SonstigeFinanztip
    Abgerufen 22.08.2026
  2. BehördeDeutsche Bundesbank
    Abgerufen 22.08.2026
  3. BehördeBaFin
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:03:38–00:04:40

Der reguläre Auszahlungsbeginn liegt zwischen 65 und 70; vorgesehen sind Teilkapitalisierung, langlaufender Auszahlplan und lebenslange Rente.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Überwiegend richtig
Originalauszug
Möglichkeit, dir die Auszahlung inklusive der staatlichen Förderung aus dem Altersvorsorgedepot zu holen? Grundsätzlich ist es vorgesehen im Zeitraum Alter 65 bis 70, außer du beziehst schon früher gesetzliche Rente. So, wenn wir jetzt davon ausgehen, du gehst sozusagen ganz normal mit 67 in Rente, dann hast du drei Möglichkeiten, wie du dir das Geld aus dem Altersvorsorgedepot holen kannst. Zunächst mal kannst du zu Rentenbeginn entscheiden, ob du bis zu 30 % von dem Vermögen, also von den 222. 000 Euro auf einen Schlag ausgezahlt haben möchtest. Egal, ob du das machst oder nicht, kannst du dann entscheiden, ob der Rest des Geldes, der noch im Altersvorsorgedepot bleibt, dir zum einen entweder als Auszahlplan ausgezahlt wird bis zu einem bestimmten Alter und zwar mindestens bis du 85 wirst. Du kannst auch sagen, ja, gebt mir das Geld in monatlichen Raten, könnte man sagen, bis ich 85 werde. Du kannst auch sagen, gebt es mir, bis ich 90 werde oder bis ich 95 werde. Oder aber du wählst eine klassische lebenslange Rente, also de facto so wie bei einer Versicherung. Die berechnen die dann eine bestimmte Höhe und sagen dir, das garantieren wir dir, egal wie
Einordnung

Der Vertrag muss ein mindestens fünfjähriges Wahlfenster vorsehen, grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. Ein früherer Beginn ist möglich, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente oder vergleichbare Versorgung bezogen wird. Die drei im Video erklärten Wege sind sachgerecht: bis zu 30 Prozent Kapital, monatlicher Auszahlplan und lebenslange Leibrente; Teilkapital und laufende Leistung können kombiniert werden. Welche Varianten ein konkreter Anbieter ausgestaltet, bleibt eine Produktfrage.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  2. GesetzBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  3. SonstigeVerbraucherzentrale
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:04:41–00:06:07

Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent einmalig entnommen werden; die Auszahlung ist nachgelagert zu versteuern und ihr Zeitpunkt kann die Steuerhöhe beeinflussen.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Richtig
Originalauszug
dir, das garantieren wir dir, egal wie alt du wirst. So, als erstes beschäftigen wir uns mal mit dieser sogenannten Teilkapitalisierung, also mit den bis zu %, die du dir sofort auszahlen lassen kannst. Also, wenn du 222. 000 Euro im Altersvorsorgedepot drin hast mit 67, 30 % davon sind 67. 000 Euro, kannst du also dir auf einmal rausholen. Es können auch weniger sein, du kannst ja auch z. B. nur 30. 000 Euro auszahlen lassen. Egal welcher Betrag, den musst du dann eben mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Da kann jetzt das Timing wichtig sein, denn es kann ja sein, dass du in dem Jahr, wo du 67 wirst, natürlich noch gearbeitet hast und damit entsprechend auch verdient hast und einen relativ hohen Steuersatz hast. Wie wir gerade gehört haben, wenn du 60. 000 Euro brutto verdienst, hast du einen Grenzsteuersatz von %. Da kann es sinnvoll sein, diese Auszahlung auf z. B. den Januar des nächsten Jahres zu verschieben, wenn du dann voll in Rente bist und wahrscheinlich weniger Rente bekommst, als du verdient hast und dadurch einen niedrigeren Steuersatz hast. In unserem Beispiel wäre der Unterschied zwischen % Steuern und % Steuern und das macht natürlich ein paar tausend Euro Unterschied. In unserem Beispiel würdest du das eben aufs nächste Jahr verschieben, dann 30% Steuern drauf zahlen, dann bleiben dir 47. 000 netto bar auf die Kralle und mit denen kannst du machen, was du möchtest. Du kannst sagen, das brauche ich z. B. für eine Renovierung vom Haus, du willst dir zu Beginn deines Ruhestandes was wirklich schönes gönnen oder du sagst, nee, ich lege das selbst noch mal an für nach 85, wenn dann z. B. mein Auszahlplan, zu dem kommen wir gleich, endet und dann habe
Einordnung

Das Gesetz erlaubt eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen. Die Leistung aus gefördertem Vermögen ist grundsätzlich voll steuerpflichtig. Weil der persönliche Grenzsteuersatz von übrigen Einkünften abhängt, kann das Kalenderjahr des Zuflusses relevant sein. Ob ein Verschieben in den Januar tatsächlich möglich und vorteilhaft ist, hängt vom vertraglichen Auszahlungsbeginn und der individuellen Steuerlage ab.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  2. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
  3. BehördeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:06:09–00:07:18

Ein reiner Auszahlplan muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen; zur Ratenberechnung werden 80 bis 100 Prozent des jeweils verbleibenden Kapitals herangezogen.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Richtig
Originalauszug
kommen wir gleich, endet und dann habe ich für da noch mal eine Reserve. Und damit kommen wir jetzt zu diesem Auszahlplan. Zunächst musst du festlegen, wie lange der laufen soll. Wie gesagt, mindestens bis du 85 wirst. Du kannst aber auch sagen, nee, ich möchte den bis 90 haben oder bis 95. Je länger der läuft, desto niedriger, logischerweise, die Auszahlung. Dann musst du eine weitere Entscheidung treffen. Du kannst sagen, mein volles Altersvorsorgedepot, in unserem Beispiel noch 155. 000 Euro, soll in den Auszahlplan fließen oder nur 80% davon, also nur 124. 000 Euro. Du kannst also sozusagen entscheiden, ob du 20% Sicherheitspuffer lässt. Das hängt davon ab, zum einen von deinen finanziellen Bedürfnissen, vielleicht brauchst du ja eine höhere Auszahlung, einfach um deinen Lebensstandard zu halten, und von deinem persönlichen Sicherheitsbedürfnis. Du sagst, nee, ich hätte da lieber noch mal so einen Sicherheitspuffer im Depot stehen gelassen. In unserem Beispiel machen wir einen Auszahlplan über 20 Jahre, also von 67 bis 87 und wir nehmen Sicherheitsvariante nur 80% des Depots, 155. 000 Euro im Depot, 124. 000 Euro. Und jetzt macht der Anbieter einfach folgendes, 124. 000 Euro dividiert durch 20 Jahre, anders gesagt, durch 240 Monate, macht erstmal eine monatliche Auszahlung von 520 Euro brutto. Das
Einordnung

Das neue Recht erlaubt einen langlaufenden Auszahlplan, dessen planmäßiges Ende nicht vor Vollendung des 85. Lebensjahres liegen darf. Für die Monatsrate werden zu einem Stichtag mindestens 80 und höchstens 100 Prozent des verbliebenen Vermögens auf die Restmonate verteilt. Die übrigen bis zu 20 Prozent sind kein garantiert sicherer Extratopf, sondern verbleiben zunächst im Vertrag und werden später berücksichtigt beziehungsweise ausgezahlt. Finanztips Sicherheitsbegriff ist daher anschaulich, aber kein gesetzlicher Kapitalschutz.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
  2. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  3. GesetzBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:07:19–00:08:43

Anbieter würden die Einkommensteuer nicht einbehalten; Empfänger müssten Auszahlungen erklären und gegebenenfalls Vorauszahlungen leisten.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Teilweise richtig
Originalauszug
Monate, macht erstmal eine monatliche Auszahlung von 520 Euro brutto. Das Besondere ist jetzt, um die Versteuerung musst du dich selbst kümmern. Das heißt, du bekommst die 520 Euro vom Anbieter auch tatsächlich ausgezahlt auf dein Konto, aber du musst halt bedenken, dass du das dann in deine Steuererklärung eintragen musst und dann natürlich Steuern im nächsten Jahr nachzahlen musst. Das heißt, du solltest nicht die vollen 520 Euro einfach ausgeben, sondern ganz grob ca. 30% davon zur Seite legen, z. B. auf ein Tagesgeldkonto. Das ist also ein Nachteil des Altersvorsorgedepots gegenüber einem normalen privaten Depot, denn bei einem normalen Depot, da führt der jeweilige Broker, die Bank, ja, die Kapitalertragsteuer, die Abgeltungssteuer direkt ab. Du musst dich nicht um die Versteuerung selbst kümmern. Du solltest trotzdem deine Steuererklärung reinschreiben, damit ein Freibetrag berücksichtigt wird. Beim Altersvorsorgedepot musst du, wie gesagt, die Versteuerung über deine Steuererklärung selbst durchführen. Wenn du das erste Mal dich um deine Versteuerung aus dem Altersvorsorgedepot selbst gekümmert hast, dann musst du bei deiner ersten Steuererklärung eben mit einer Nachzahlung rechnen. Danach kannst du davon ausgehen, dass das Finanzamt von dir vierteljährliche Vorauszahlungen haben möchte. Wie sieht das praktisch aus? Sagen wir, im ersten Jahr musst du eine Nachzahlung von 2000 Euro leisten, dann wird das Finanzamt für das darauffolgende Jahr von dir wollen, dass du pro Quartal 500 Euro vorauszahlst. Das Gute dabei, spätestens nach zwei Jahren hat sich das eingespielt und du weißt dann schon immer, was du quartalsweise von deinem Tagesgeldkonto vorauszahlen musst. Klar, zur Abgabe einer Steuererklärung bist du dann immer verpflichtet. Vielleicht fragst du dich
Einordnung

Gesichert ist die volle nachgelagerte Einkommensteuerpflicht für geförderte Leistungen. Dass Bezieher die Beträge in der Steuererklärung angeben und daraus Vorauszahlungen entstehen können, ist plausibel. Die geprüften Gesetzes- und FAQ-Texte legen jedoch nicht für jedes künftige Produkt verbindlich fest, dass niemals ein Anbieter Steuern einbehält oder welche Bescheinigungsprozesse 2027 praktisch gelten. Der Artikel sollte Finanztips operative Aussage deshalb als erwartete Praxis kennzeichnen und vor einer individuellen Planung Anbieterunterlagen beziehungsweise Steuerberatung abwarten.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  2. BehördeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:08:44–00:11:18

Das Restkapital könne auch in der Auszahlungsphase weitgehend in Aktien investiert bleiben; die Monatsrate werde spätestens alle drei Jahre neu festgesetzt.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Teilweise richtig
Originalauszug
einer Steuererklärung bist du dann immer verpflichtet. Vielleicht fragst du dich schon, ja, aber wie geht es denn mit dem Geld im Altersvorsorgedepot jetzt über die 20 Jahre weiter? Und das ist eine sehr gute und berechtigte Frage, denn letztendlich kannst du weitgehend selbst bestimmen, wie das Geld im Altersvorsorgedepot angelegt bleibt. Und das ist übrigens von Anbieter zu Anbieter total unterschiedlich und ist auch ein wichtiges Auswahlkriterium für ein gutes Altersvorsorgedepot. Das heißt, von einer total konservativen Anlage im Altersvorsorgedepot, letztendlich nur verzinschte Produkte, so etwas wie Tagesgeld quasi, bis hin zu 100% Aktienquote scheint offenbar alles möglich zu sein. Und davon ist natürlich auch total abhängig, welche Rendite du über, in unserem Beispiel, die 20 Jahre erzielst und wie stark auch der Wert deines Altersvorsorgedepots schwankt. Jetzt muss der Anbieter natürlich damit irgendwie umgehen, mit deiner Rendite, mit eventuellen Schwankungen und deshalb ist festgelegt, dass die Höhe deiner Auszahlungen zu bestimmten Stichtagen spätestens alle drei Jahre neu berechnet neu festgelegt wird. Das heißt an dem jeweiligen Stichtag wird dann geschaut, wie viel ist jetzt noch drin im Altersvorsorgedepot und diese Summe wird dann wieder durch die Anzahl der verbleibenden Monate bis z. B. 87 wieder geteilt und da kommt eine neue Auszahlung raus. Und schon mal vorausgeschaut, es kann ja gut sein, dass du eine gute Rendite erzielst und dann kann natürlich mit 81 auch noch was im Altersvorsorgedepot drin bleiben. Du hast ja eh vielleicht 20 % Sicherheitspuffer berechnet und das wird jetzt zum Schluss dann auf einen Schlag ausgezahlt. So, in unserem Beispiel geht der Anbieter erst nach drei Jahren wieder hin und schaut, wie viel hast du denn dann in deinem Altersvorsorgedepot und welche Rendite hast du erzielt? Im einen Fall nehmen wir 3 % pro Jahr an, im anderen Fall 5 % pro Jahr. Und dann nimmt der Anbieter die jeweiligen Depotstände und teilt die durch die verbleibende Zeit, nämlich noch 17 Jahre Auszahlplan und dann bekommst du bei 3 % 590 Euro jetzt zukünftig ausgezahlt. Wenn du mehr Rendite erzielt hast, 5 % 630 Euro Rente. Aber natürlich, da wir hier nur über drei Jahre geschaut haben und du durchaus die Möglichkeit hast, einen ordentlichen Anteil des Vermögens in Aktienfonds, Aktien-ETFs zu halten, kann das natürlich auch in die andere Richtung gehen. Natürlich kann im Verlauf von drei Jahren das Depotvermögen, das Altersvorsorgedepotvermögen auch sinken. Und was passiert dann? Ja, deine Auszahlung sinkt. Klar, über den Verlauf von 20 Jahren würde man bei einer Anlage in Aktienfonds natürlich erwarten, dass das ordentlich steigt und deswegen raten wir auch dazu, du musst halt, wenn du oder dich dafür entscheidest, Großteil oder sogar theoretisch alles in Aktien-ETFs angelegt zu lassen, damit leben können, dass zwischenzeitlich deine Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot auch sinken können und das musst du dir schlichtweg leisten
Einordnung

Das Gesetz schreibt vor, die Auszahlungsrate in Abständen von höchstens drei Jahren anhand des verbleibenden Kapitals neu zu berechnen. Dadurch können Raten steigen oder fallen. Eine pauschal garantierte Möglichkeit, bei jedem Anbieter 100 Prozent Aktien zu halten, steht dagegen nicht im Gesetz. Zulässige Anlagen und Umschichtungsregeln hängen vom zertifizierten Produkt ab. Finanztip formuliert deshalb selbst vorsichtig scheint offenbar. Der Artikel sollte die feste Neuberechnungsregel von der noch offenen Produktpalette trennen.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. GesetzBundesrat
    Abgerufen 22.08.2026
  2. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  3. GesetzBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:11:40–00:12:25

Die genannten Endvermögen und Monatsraten sind Nominalbeträge und besitzen wegen Inflation künftig weniger Kaufkraft.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Richtig
Originalauszug
so eine Geldanlage im Altersvorsorgedepot aber auch bietet, sieht man, wenn wir jetzt den Auszahlplan mal weiterführen. In den letzten drei Jahren, also von 84 bis 87, da liegt bei einer durchschnittlichen Rendite von 3 % pro Jahr deine Auszahlung dann schon bei 1680 Euro brutto pro Monat. Und bei 5 % sind es Euro brutto. Nicht vergessen, Ausgangswert waren 520 Euro brutto. Und außerdem bleiben dann mit 87 noch 11200 Euro brutto im Altersvorsorgedepot übrig, die du ausgezahlt bekommst bei 3 % Rendite. Und bei 5 % Rendite sind sogar 18500 Euro. So, Achtung. Nicht vergessen, all diese Zahlen sind natürlich dann in zukünftigen Werten. Wenn wir jetzt Inflation abziehen, ist es deutlich weniger, aber man kann trotzdem, glaube ich, ganz gut erkennen,
Einordnung

Künftige Eurobeträge sind ohne Abzinsung nicht direkt mit heutiger Kaufkraft vergleichbar. Schon bei zwei Prozent jährlicher Inflation halbiert sich die Kaufkraft grob in 35 Jahren. Bundesbank und BaFin weisen darauf hin, dass Inflation reale Renditen und Vorsorgeziele deutlich verändert. Finanztip erwähnt diesen Punkt korrekt, aber erst nach großen Nominalzahlen. Für eine faire Darstellung sollten Netto- und Realwerte möglichst unmittelbar neben den 222.000 Euro und den späteren Monatsraten stehen.

Quellen zu dieser Aussage (2)
  1. BehördeDeutsche Bundesbank
    Abgerufen 22.08.2026
  2. BehördeBaFin
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:13:28–00:14:55

Regelmäßig an den Depotwert angepasste Auszahlungen mindern gegenüber starren Entnahmen das Risiko, nach einem frühen Börsencrash zu schnell Kapital aufzubrauchen.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Überwiegend richtig
Originalauszug
deiner Lebenssituation geeigneten Altersvorsorgedepots. Unterhalten wir uns noch mal kurz über das Thema Börsencrash. Ich habe es schon angedeutet, ein Börsencrash, wenn Aktien-ETFs sehr stark fallen, dann wirkt sich das natürlich auch auf dein Altersvorsorgedepot und die Auszahlungen aus, wenn du denn dort das Geld in Aktien-ETFs investiert hast. Das Gute ist, dass eben die Auszahlung zu den jeweiligen Stichtagen, spätestens alle drei Jahre, neu berechnet wird. Denn dadurch sinkt insgesamt das Vermögen deines Altersvorsorgedepots weniger schnell, als wenn es eine starre Entnahme gäbe. In unserem Beispiel, wenn die 520 Euro zu Beginn total fix eingelockt wären und gleich zu Beginn ein Börsencrash käme, dann könnte es tatsächlich sein, dass dein Vermögen im Altersvorsorgedepot radikal schnell schwindet. Dadurch aber, dass eben die Entnahme zu den jeweiligen Stichtagen, spätestens alle drei Jahre, immer wieder neu berechnet wird. Dadurch, dass die Auszahlung also relativ zu deinem Depotwert ist, kann die Auszahlung mit dem Aktiengeschehen, mit dem Aktienmarkt sozusagen, mitatmen und dadurch wird dein Vermögen nicht so schnell aufgebraucht. Anders gesagt, das Sequence of Return Risk sinkt. Das Risiko, dass dich ein Börsencrash zum falschen Zeitpunkt trifft, wird durch diese variablen Entnahmen abgemildert. Und dadurch wird es auch besser sein, wenn ein Anbieter diese Entnahme möglichst oft neu berechnet, z. B. nicht nur alle drei Jahre, sondern jedes Jahr. Wie gesagt, welche Anbieter da geeignet sein werden, dazu machen wir, wenn dann der Markt sich entwickelt hat, natürlich einen passenden Vergleich bei
Einordnung

Frühe Verluste bei gleichzeitig festen Entnahmen können ein Depot besonders stark schädigen; dieses Sequenzrisiko ist gut beschrieben. Variable Raten reagieren auf niedrigere Depotwerte und können dadurch die Wahrscheinlichkeit verringern, dass das Kapital vorzeitig erschöpft ist. Das Risiko verschwindet aber nicht, sondern wird teilweise in schwankendes Ruhestandseinkommen umgewandelt. Ob jährliche statt dreijährliche Anpassung insgesamt besser ist, hängt von Anlage, Ausgabenflexibilität und Zielgröße ab und ist nicht allgemein garantiert.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. StudieCity, University of London
    Abgerufen 22.08.2026
  2. StudieVanguard
    Abgerufen 22.08.2026
  3. StudieWiley / Financial Planning Review
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:14:57–00:16:37

Für eine lebenslange Rente sei heute ein Rentenfaktor um 25 und eine durchschnittliche Versicherungsrendite um zwei Prozent ein realistischer Anhaltspunkt.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Unbelegt
Originalauszug
einen passenden Vergleich bei Finanztest. So, jetzt gab es ja noch eine andere Möglichkeit. Du kannst nicht nur einen Auszahlplan bis 85, bis 87, bis 95 machen, sondern du kannst dich auch für eine lebenslange Rente entscheiden. Und ja, das hört sich so an und ist tatsächlich genauso wie beim guten alten Riester. Die lebenslange Rente ist quasi eine Versicherungslösung. Da kalkuliert der Anbieter, hm, wie alt wirst du denn und nimmt das aufgrund einer Sterbetafel an. Und dabei kalkuliert übrigens aller Regel auch, dass du ziemlich alt wirst. Daraus ergibt sich dann ein Rentenfaktor, der besagt, pro 10. 000 Euro, die du im Altersvorsorgedepot drin hast, wird dir eine monatliche Rente ausgezahlt. Und da ist ein Faktor von etwa 25 realistisch. Also, 10. 000 Euro im Altersvorsorgedepot, 25 Euro monatliche Rente, brutto. Die Rente, die dabei rauskommt, da kannst du im Laufe der Zeit auch damit rechnen, dass die weiter steigt, weil auch natürlich diese Versicherer das Geld über die Zeit noch anlegen. Aber es ist halt ein Stück weit intransparent, wie das berechnet wird und wie stark dann letztendlich die Steigerung auch sein wird. Es wird ja da auf ein Kollektiv gerechnet, das heißt letztendlich diejenigen, die früher sterben, die äh deren Geld geht tendenziell an diejenigen, die länger leben. Mal als Anhaltspunkt, bei heutigen Rentenversicherungen, die fondgebunden anlegen, rechnen wir mit so einer Durchschnittsrendite von nur 2 % pro Jahr. Am Ende ist das alles keine Entscheidung, die du heute treffen musst, sondern natürlich auch zum Rentenbeginn Zeitpunkt wirst du vergleichen können, wer bietet mir denn eigentlich mehr? Gibt es Anbieter, Versicherer, die eine höhere Rente bezahlen, dann kann das durchaus vielleicht ein attraktives Angebot gegenüber einem Auszahlplan sein. Wie gesagt, du kannst ja vor deinem Rentenbeginn noch mal entscheiden, ob du deinen Altersvorsorgedepot-Anbieter
Einordnung

Ein Rentenfaktor von 25 bedeutet 25 Euro Monatsrente je 10.000 Euro Kapital. Seine Höhe hängt beim Rentenbeginn von Alter, Sterbetafel, Garantien, Kosten, Rechnungszins und Anbieter ab. Auch zwei Prozent Rendite sind eine Finanztip-Annahme für heutige fondsgebundene Renten, keine gesetzliche oder marktweit garantierte Kennzahl für 2057. Als anschauliche Orientierung ist das zulässig, der Artikel muss beide Zahlen aber als modell- und zeitabhängige Schätzwerte kennzeichnen.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  2. SonstigeFinanztip
    Abgerufen 22.08.2026
  3. SonstigeDeutsche Rentenversicherung
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:16:39–00:18:06

Restvermögen kann förderunschädlich auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden; andere Erben müssen grundsätzlich die Förderung zurückzahlen.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Überwiegend richtig
Originalauszug
deinen Altersvorsorgedepot-Anbieter wechselst oder auch nicht. Außerdem kannst du bei diesen lebenslangen Renten eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbaren. Das bedeutet, wenn du frühzeitiger stirbst, dann wird die Rente zumindest für einen gewissen Zeitraum noch an deine Hinterbliebenen, z. B. deine Familie, ausgezahlt und darüber kannst du deine Familie auch absichern. absichern. absichern. Z. B. würde eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren bedeuten, wenn du mit 67 in Rente gehst und z. B. schon mit 70 stirbst, dann wird 3 Jahre als bereits Rente bekommen, 7 Jahre noch lang noch die Rente an deine Hinterbliebenen ausgezahlt. Übrigens kann auch dein Altersvorsorgedepot, wenn du frühzeitig verstirbst, an deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin, inklusive der Förderung übertragen werden. Wenn es dagegen an andere Hinterbliebene übertragen wird, dann ist das in den meisten Fällen förderschädlich. Das heißt, dann wird die Förderung abgezogen. Wie es genau aussieht, wenn es zum Fall Pflege oder zum Fall Arbeitslosigkeit, vor allem längere Arbeitslosigkeit kommt, dazu fehlen uns noch letzte belastbare Antworten vom Bundesfinanzministerium. Darüber halten wir euch dann schon auf dem Laufenden. So, vielleicht denkt ihr euch jetzt, boah, ist das kompliziert? Ja, gebe ich zu, die Politik hat hier nicht gerade das einfachste Produkt gebaut. Aber ich muss trotzdem sagen, die Idee mit dem Auszahlplan, die finde ich schon nicht so schlecht. Gerade dadurch, dass der sich immer wieder anpasst, ist es halt dann auch möglich, in der Rente über durchaus vielleicht 20 Jahre noch mal signifikant in Aktien angelegt zu bleiben und damit auch eine ordentliche Rendite auf so einen Auszahlplan zu erzielen. Wie die Produkte dann letztendlich gebaut sind, darüber halten
Einordnung

Das BMF bestätigt: Nicht ausgezahltes Vermögen eines Auszahlplans ist vererbbar, bei Leibrenten kann eine zehn- oder zwanzigjährige Garantiezeit vereinbart werden. Andere Erben müssen grundsätzlich Zulagen und festgestellte Steuerermäßigungen zurückzahlen. Eine Übertragung ohne diese Abzüge ist auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden, nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten möglich; auch Wohnsitzvoraussetzungen spielen eine Rolle. Finanztips Kurzfassung trifft den Kern, sollte aber nicht wie eine automatische Auszahlung an jeden Ehepartner klingen.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. SonstigeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
  2. GesetzBundesministerium der Justiz
    Abgerufen 22.08.2026
  3. BehördeBundesministerium der Finanzen
    Abgerufen 22.08.2026
Geprüfte AussageZeitstempel: 00:18:34–00:19:20

Für die meisten Menschen reiche die geförderte Sparrate nicht aus; zusätzlich sei ein flexibler ETF-Sparplan nötig.

Originalstelle öffnenKontext öffnenPrüfstatus: Transkript geprüft
Nicht überprüfbar
Originalauszug
Anlagemöglichkeiten in der Rente in Anspruch zu nehmen. Und falls jetzt der Gedanke ist, oh, das ist mir alles zu unflexibel, das Altersvorsorgedepot mit 150 Euro im Monat wird für die allermeisten sowieso nicht als Altersvorsorge ausreichen. Ihr braucht schon noch mal darüber hinaus einen ETF-Sparplan, der dann natürlich deutlich flexibler ist als so ein Altersvorsorgedepot. Noch mal der Hinweis, wenn ihr für euch berechnen wollt, lohnt sich denn jetzt wirklich so ein Altersvorsorgedepot, wie viel kommt da für mich mehr raus, gerade auch mit Kindern, dann benutzt mal unseren entsprechenden Rechner und da findet ihr auch gleich drunter verlinkt die entsprechenden Depots, unseren Depotvergleich für den Teil der Altersvorsorge, die ihr natürlich heute schon machen sollt, ganz unabhängig vom Altersvorsorgedepot. Und was denkt ihr jetzt dazu? Wie seht ihr für euch so, was könnte eurer Vorstellung nach euer Plan in der Rente dann sein, wie ihr da das Altersvorsorgedepot einzahlt und welche Fragen habt ihr vor allen Dingen noch zu diesen ganzen
Einordnung

Maximal 150 Euro förderfähiger Eigenbeitrag pro Monat wird bei vielen Haushalten allein keine gewünschte Versorgungslücke schließen. Daraus folgt aber nicht zwingend ein zusätzlicher ETF-Sparplan: Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Immobilien, Einkommen, Risikotoleranz und vorhandenes Vermögen unterscheiden sich. Ein ETF-Depot bietet Flexibilität, trägt aber Markt- und Verhaltensrisiken. Die Aussage ist als Finanztip-Empfehlung transparent zu kennzeichnen; ob sie individuell passt, erfordert eine Gesamtplanung statt eines pauschalen Produktbefehls.

Quellen zu dieser Aussage (3)
  1. BehördeBundesregierung
    Abgerufen 22.08.2026
  2. SonstigeFinanztip
    Abgerufen 22.08.2026
  3. SonstigeVerbraucherzentrale
    Abgerufen 22.08.2026

Transparenzhinweis

Dieser Faktencheck wurde redaktionell mit KI-Unterstützung aus Volltranskript und dokumentierten Quellen erstellt.

Allgemeine Information, keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Neue Daten, Urteile oder amtliche Veröffentlichungen können Bewertungen verändern.

Gesamtfazit

Finanztip trifft die meisten gesetzlichen Auszahlungsregeln. Entscheidend zu korrigieren ist die Grundzulage: maximal 480 Euro in 2027 und 2028, erst ab 2029 maximal 540 Euro. Rendite, Endvermögen und Rentenfaktor bleiben unsichere Produkt- und Modellannahmen.